Sprachregelungen zu möglichen Sanktionen gegenüber Russland im Zuge des Georgienkrieges 2008

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Die FAZ berichtete am 13.4.2022, dass sich der damalige Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier - im Gegensatz zu seinem französischen Amtskollegen - gegen Sanktionen in Bezug auf Russland wegen des Georgienkrieges 2008 einsetzte.

Zitat: "Der Krieg Russlands gegen Georgien im August 2008 sorgte zwar für Irritationen, was Steinmeiers russlandfreundlichen Kurs anging. Eine Wende aber brachte er nicht. Als der damalige französische Außenminister Bernard Kouchner Überlegungen anstellte, Sanktionen gegen Russland zu verhängen, wandte sich Steinmeier dagegen, lehnte überhaupt eine härtere Gangart gegenüber Moskau ab. „Auch in dieser ernsten politischen Lage gilt es, einen Rest von Vernunft walten zu lassen. Wir werden über den Tag hinaus Russland als Nachbarn behalten, und es ist in unserem eigenen Interesse, zu einem normalen Verhältnis zurückzukehren“, sagte Steinmeier damals der F.A.Z. Der deutsche Außenminister verhinderte auch, dass die NATO weit schärfere Sanktionen beschloss als nur die vorübergehende Aussetzung der Treffen des NATO-Russland-Rats."

https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/ukraine-rechtfertigt-steinmeiers-russland-politik-die-ausladung-17957281.html?premium

Ich beantrage die Übersendung sämtlicher Sprachregelungen im Auswärtigen Amt, die sich in den Jahren 2008 und 2009 mit möglichen Sanktionen gegen Russland beschäftigten.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. April 2022
  • Frist
    21. Mai 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die FAZ berichtet…
An Auswärtiges Amt Details
Von
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Betreff
Sprachregelungen zu möglichen Sanktionen gegenüber Russland im Zuge des Georgienkrieges 2008 [#246455]
Datum
16. April 2022 19:57
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die FAZ berichtete am 13.4.2022, dass sich der damalige Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier - im Gegensatz zu seinem französischen Amtskollegen - gegen Sanktionen in Bezug auf Russland wegen des Georgienkrieges 2008 einsetzte. Zitat: "Der Krieg Russlands gegen Georgien im August 2008 sorgte zwar für Irritationen, was Steinmeiers russlandfreundlichen Kurs anging. Eine Wende aber brachte er nicht. Als der damalige französische Außenminister Bernard Kouchner Überlegungen anstellte, Sanktionen gegen Russland zu verhängen, wandte sich Steinmeier dagegen, lehnte überhaupt eine härtere Gangart gegenüber Moskau ab. „Auch in dieser ernsten politischen Lage gilt es, einen Rest von Vernunft walten zu lassen. Wir werden über den Tag hinaus Russland als Nachbarn behalten, und es ist in unserem eigenen Interesse, zu einem normalen Verhältnis zurückzukehren“, sagte Steinmeier damals der F.A.Z. Der deutsche Außenminister verhinderte auch, dass die NATO weit schärfere Sanktionen beschloss als nur die vorübergehende Aussetzung der Treffen des NATO-Russland-Rats." https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/ukraine-rechtfertigt-steinmeiers-russland-politik-die-ausladung-17957281.html?premium Ich beantrage die Übersendung sämtlicher Sprachregelungen im Auswärtigen Amt, die sich in den Jahren 2008 und 2009 mit möglichen Sanktionen gegen Russland beschäftigten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 246455 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246455/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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