Kontrollbericht zu Partyservice Wahler, Nürnberg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Partyservice Wahler
Leyher Straße 101
90431 Nürnberg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Die Kontrolle am 12.11.2021 ergab, dass Küche, Sozialraum, Produktion und Lagerraum so stark verunreinigt war, dass eine Grundreinigung notwendig war. Des Weiteren war die Schädlingsbekämpfung in der Küche unzureichend.
Die Nachkontrolle am 19.11.2021 ergab keine Beanstandungen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. April 2022
  • Frist
    21. Mai 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Nürnberg - Ordnungsamt - Abteilung Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Partyservice Wahler, Nürnberg [#246480]
Datum
17. April 2022 11:33
An
Stadt Nürnberg - Ordnungsamt - Abteilung Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Partyservice Wahler Leyher Straße 101 90431 Nürnberg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 246480 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246480/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Nürnberg - Ordnungsamt - Abteilung Lebensmittelüberwachung
Stadt Nürnberg benötigt mehr Zeit für Anfrage Bestätigung Eingang der Anfragen. Stadt Nürnberg benötigt mehr Zeit…
Von
Stadt Nürnberg - Ordnungsamt - Abteilung Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Stadt Nürnberg benötigt mehr Zeit für Anfrage
Datum
26. April 2022
Status
Warte auf Antwort
Bestätigung Eingang der Anfragen. Stadt Nürnberg benötigt mehr Zeit zur Beantwortuing der Anfrage. (2 Monate)
Stadt Nürnberg - Ordnungsamt - Abteilung Lebensmittelüberwachung
Erfolgreicher Bescheid. Information wird noch zugestellt Erfolgreicher Bescheid. Information wird noch zugestellt
Von
Stadt Nürnberg - Ordnungsamt - Abteilung Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Erfolgreicher Bescheid. Information wird noch zugestellt
Datum
9. Juni 2022
Status
Warte auf Antwort
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Von
Stadt Nürnberg - Ordnungsamt - Abteilung Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Erfolgreiche Antwort mit Berichte - Nürnberg - Wahler
Datum
20. Juni 2022
Status
Warte auf Antwort
Erfolgreiche Antwort mit Berichte - Nürnberg - Wahler Die Kontrolle am 12.11.2021 ergab, dass Küche, Sozialraum, Produktion und Lagerraum so stark verunreinigt war, dass eine Grundreinigung notwendig war. Des Weiteren war die Schädlingsb ekämpfung in der Küche unzureichend. Die NAchkontrolle am 19.11.2021 ergab keine Beanstandungen.