Neubau Brücke B51/Werse in Münster

Alle unterlegen aus denen ersichtlich ist, nach welchen Kriterien die Breite des Radwegs Ausgelegt/Endschieden wurde.
Der neue Zweirichtungsradweg ist lediglich 2m breit, obwohl die ERA 2010 eine Regelbreite von 2,5m vorsieht.
Aus welchen Gründen und auf welcher Rechtsgrundlage hat man dieses Maß unterschritten?
Ist die Stadt Münster im Vorfeld über dieses Sachverhalt informiert worden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. April 2022
  • Frist
    21. Mai 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesbetrieb Straßenbau NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Neubau Brücke B51/Werse in Münster [#246530]
Datum
18. April 2022 11:34
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle unterlegen aus denen ersichtlich ist, nach welchen Kriterien die Breite des Radwegs Ausgelegt/Endschieden wurde. Der neue Zweirichtungsradweg ist lediglich 2m breit, obwohl die ERA 2010 eine Regelbreite von 2,5m vorsieht. Aus welchen Gründen und auf welcher Rechtsgrundlage hat man dieses Maß unterschritten? Ist die Stadt Münster im Vorfeld über dieses Sachverhalt informiert worden?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 246530 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246530/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesbetrieb Straßenbau NRW
Sehr << Antragsteller:in >> das Brückenbauwerk der B 51 über die Werse drohte aufgrund seines Alters v…
Von
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Betreff
WG: Neubau Brücke B51/Werse in Münster [#246530]
Datum
4. Mai 2022 16:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> das Brückenbauwerk der B 51 über die Werse drohte aufgrund seines Alters von mehr als hundert Jahren und der permanenten hohen und weiter steigenden Verkehrsbelastung (DTV > 30.000 Kfz / 24h) seine Tragfähigkeit zu verlieren. Eine bereits durchgeführte Ertüchtigung des Bauwerks durch eine Spritzbetonschale war temporär und konnte nicht erneuert werden, technische Alternativen waren ausgeschlossen. Der Ersatzneubau der Wersebrücke, der zunächst die vorhandene Charakteristik des Straßenquerschnittes der B 51 wieder aufnimmt, war somit aus Gründen der Aufrechterhaltung, Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer und somit aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit vernünftigerweise geboten. Nach Aufstellung der Planunterlagen auf Grundlage der Richtlinie für die Anlage von Landstraßen (RAL) wurden Planfeststellungsunterlagen aufgestellt, demnach ist eine Breite von 2,50 Meter für den Radweg vorgesehen. Diese sehen für den die mit Schreiben vom 29.03.2017 der Bezirksregierung Münster zur Durchführung des Anhörungsverfahrens zugeleitet wurden. Der Plan hat auf Veranlassung der Anhörungsbehörde in der Zeit vom 29.05.2017 bis 28.06.2017 (einschließlich) bei der Stadt Münster während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht ausgelegen. Die Kommune hat Zeit und Ort der Auslegung rechtzeitig vorher in ortsüblicher Weise bekannt gemacht. In der Bekanntmachung wurden diejenigen Stellen bezeichnet, bei denen innerhalb der gesetzlichen Frist Einwendungen gegen den Plan schriftlich zu erheben oder mündlich zur Niederschrift zu geben waren. Weiter wurde darauf hingewiesen, dass nach Ablauf der Frist Einwendungen ausgeschlossen sind. Zur Erörterung etwaiger Einwendungen wurde ein Erörterungstermin angekündigt. Außerdem hat die Anhörungsbehörde die Planunterlagen den Behörden und Stellen, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird, zur Stellungnahme innerhalb der gesetzlichen Frist zugeleitet. Die nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) i. V. m. § 66 BNatSchG anerkannten Vereinigungen sind über die Auslegung über das Landesbüro der Naturschutzverbände informiert worden. Das Verfahren wurde mit der Aufstellung des Planfeststellungsbeschlusses vom 26.3.2018 abgeschlossen, eine Erörterungstermin war wegen einer nur geringen Anzahl von Einwendungen nicht erforderlich. Der Baubeginn erfolgte am 20.11.2019, die Brücke wurde im Dezember 2021 für die Verkehr freigegeben, bis April 2022 wurden die abschließenden Restarbeiten durchgeführt. Die Planfeststellungsunterlagen und den Planfeststellungsbeschluss füge stelle ich Ihnen unter dem nachfolgenden link zum Download zur Verfügung. https://membox.nrw.de/index.php/s/lSb... Bitte als Passwort Wersebrücke verwenden. Die Freigabe wird am 22. Mai 2022 ablaufen. Beste Grüße