Waffenlieferungen an Ukraine durch Industrie

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Der Ukraine wurden vor einigen Tagen erneut rd. 1,5 Mrd. Euro durch die Bundesregierung zum Zweck von Waffenkäufen "gemäß Bedarf" zur Verfügung gestellt. Weiter unklar ist jedoch, ob die Ukraine mit diesem Geld auch sog. "schwere" Waffen (Panzer Marder, Panzerhaubitze 2000) von deutschen Rüstungsherstellern kaufen kann, bzw. ob die entsprechenden Ausfuhrgenehmigungen dafür erteilt würden. Mir ist bekannt, dass für die entsprechenden Genehmigungen nicht primär das Bundeskanzleramt, sondern das Bundeswirtschaftsministerium, insofern Bundesminister Habeck, sowie der Bundessicherheitsrat zuständig ist. Meine Frage lautet: Falls das Bundeswirtschaftsministerium die entsprechenden Genehmigungen erteilt, ist es seitens des Bundeskanzlers(-amtes) geplant, die Waffenlieferung "durchzuwinken", oder ist eine Verhinderung der Lieferung von den o.g. schweren Waffen ggf. im Rahmen der sog. Richtlinienkompetenz des Kanzlers geplant? Falls Letzteres: Wurde die ukrainische Regierung darüber informiert? Falls ja, wann? Falls nein, warum nicht?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. April 2022
  • Frist
    21. Mai 2022
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Ukraine wurde…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Waffenlieferungen an Ukraine durch Industrie [#246540]
Datum
18. April 2022 14:27
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Ukraine wurden vor einigen Tagen erneut rd. 1,5 Mrd. Euro durch die Bundesregierung zum Zweck von Waffenkäufen "gemäß Bedarf" zur Verfügung gestellt. Weiter unklar ist jedoch, ob die Ukraine mit diesem Geld auch sog. "schwere" Waffen (Panzer Marder, Panzerhaubitze 2000) von deutschen Rüstungsherstellern kaufen kann, bzw. ob die entsprechenden Ausfuhrgenehmigungen dafür erteilt würden. Mir ist bekannt, dass für die entsprechenden Genehmigungen nicht primär das Bundeskanzleramt, sondern das Bundeswirtschaftsministerium, insofern Bundesminister Habeck, sowie der Bundessicherheitsrat zuständig ist. Meine Frage lautet: Falls das Bundeswirtschaftsministerium die entsprechenden Genehmigungen erteilt, ist es seitens des Bundeskanzlers(-amtes) geplant, die Waffenlieferung "durchzuwinken", oder ist eine Verhinderung der Lieferung von den o.g. schweren Waffen ggf. im Rahmen der sog. Richtlinienkompetenz des Kanzlers geplant? Falls Letzteres: Wurde die ukrainische Regierung darüber informiert? Falls ja, wann? Falls nein, warum nicht?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 246540 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246540/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundeskanzleramt
WG: K-600 848/22/0001 - Antwort aus dem Bundeskanzleramt Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für …
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: K-600 848/22/0001 - Antwort aus dem Bundeskanzleramt
Datum
31. Mai 2022 12:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 18. April 2022. § 1 Absatz 1 des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) eröffnet jedermann gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Dieser Anspruch ist jedoch auf die Informationen beschränkt, die bei der Behörde tatsächlich (aktenkundig) vorhanden sind. In Ihrer Mail stellen Sie eine Frage und bitten um konkrete Übermittlung von Informationen, die im Bundeskanzleramt tatsächlich (aktenkundig) nicht vorhanden sind. Eine Auskunft nach dem IFG ist Ihnen daher nicht geschuldet. Unabhängig davon möchte ich gern auf Ihre Ausführung zu Waffenlieferungen an die Ukraine eingehen. Die Bundesregierung hat entschieden, das Recht auf Selbstverteidigung und die Verteidigungsfähigkeit der Ukraine militärisch zu unterstützen und der Ukraine dazu Waffen zu liefern. Im Detail wird sich die Bundesregierung zu diesen Lieferungen derzeit öffentlich nicht weiter äußern, um eventuelle Gefährdungslagen größtmöglich auszuschließen. Nähere Informationen rund um das Thema Waffenlieferungen hat das Bundespresseamt hier zusammengestellt: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/krieg-in-der-ukraine/faq-waffenlieferungen-2027766 Mit freundlichen Grüßen