Werbeausgaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

bitte geben Sie mir eine Übersicht zu den tatsächlichen Ausgaben für Werbung der Jahre 2018, 2019, 2020 sowie 2021 Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Ferner bitte ich Sie, bei der Auflistung zwischen Offline- und Online-Werbung zu differenzieren. Konkret bitte ich Sie also um:

1.1. Die tatsächlichen Ausgaben für Online-Werbung, d.h. jegliche Social Media-Kanäle, Banner und Display-Werbung, Ad Specials, Influencer Marketing, des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2018.

1.2. Die tatsächlichen Ausgaben für Offline-Werbung, d.h. jegliche Werbeanzeigen in Zeitungen, Werbespots im Fernsehen und Kino, Plakate an Litfaßsäulen und Plakatwänden, Flyer sowie Messeauftritte des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2018.

2.1. Die tatsächlichen Ausgaben für Online-Werbung, d.h. jegliche Social Media-Kanäle, Banner und Display-Werbung, Ad Specials, Influencer Marketing, des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2019.

2.2. Die tatsächlichen Ausgaben für Offline-Werbung, d.h. jegliche Werbeanzeigen in Zeitungen, Werbespots im Fernsehen und Kino, Plakate an Litfaßsäulen und Plakatwänden, Flyer sowie Messeauftritte des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2019.

3.1. Die tatsächlichen Ausgaben für Online-Werbung, d.h. jegliche Social Media-Kanäle, Banner und Display-Werbung, Ad Specials, Influencer Marketing, des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2020.

3.2. Die tatsächlichen Ausgaben für Offline-Werbung, d.h. jegliche Werbeanzeigen in Zeitungen, Werbespots im Fernsehen und Kino, Plakate an Litfaßsäulen und Plakatwänden, Flyer sowie Messeauftritte des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2020.

4.1. Die tatsächlichen Ausgaben für Online-Werbung, d.h. jegliche Social Media-Kanäle, Banner und Display-Werbung, Ad Specials, Influencer Marketing, des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2021.

4.2. Die tatsächlichen Ausgaben für Offline-Werbung, d.h. jegliche Werbeanzeigen in Zeitungen, Werbespots im Fernsehen und Kino, Plakate an Litfaßsäulen und Plakatwänden, Flyer sowie Messeauftritte des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2021.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. April 2022
  • Frist
    21. Mai 2022
  • 0 Follower:innen
Klaas Geller
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte geben Sie mir eine Übersicht zu den tatsächlichen Ausgaben für Werb…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Klaas Geller
Betreff
Werbeausgaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend [#246629]
Datum
19. April 2022 16:34
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte geben Sie mir eine Übersicht zu den tatsächlichen Ausgaben für Werbung der Jahre 2018, 2019, 2020 sowie 2021 Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Ferner bitte ich Sie, bei der Auflistung zwischen Offline- und Online-Werbung zu differenzieren. Konkret bitte ich Sie also um: 1.1. Die tatsächlichen Ausgaben für Online-Werbung, d.h. jegliche Social Media-Kanäle, Banner und Display-Werbung, Ad Specials, Influencer Marketing, des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2018. 1.2. Die tatsächlichen Ausgaben für Offline-Werbung, d.h. jegliche Werbeanzeigen in Zeitungen, Werbespots im Fernsehen und Kino, Plakate an Litfaßsäulen und Plakatwänden, Flyer sowie Messeauftritte des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2018. 2.1. Die tatsächlichen Ausgaben für Online-Werbung, d.h. jegliche Social Media-Kanäle, Banner und Display-Werbung, Ad Specials, Influencer Marketing, des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2019. 2.2. Die tatsächlichen Ausgaben für Offline-Werbung, d.h. jegliche Werbeanzeigen in Zeitungen, Werbespots im Fernsehen und Kino, Plakate an Litfaßsäulen und Plakatwänden, Flyer sowie Messeauftritte des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2019. 3.1. Die tatsächlichen Ausgaben für Online-Werbung, d.h. jegliche Social Media-Kanäle, Banner und Display-Werbung, Ad Specials, Influencer Marketing, des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2020. 3.2. Die tatsächlichen Ausgaben für Offline-Werbung, d.h. jegliche Werbeanzeigen in Zeitungen, Werbespots im Fernsehen und Kino, Plakate an Litfaßsäulen und Plakatwänden, Flyer sowie Messeauftritte des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2020. 4.1. Die tatsächlichen Ausgaben für Online-Werbung, d.h. jegliche Social Media-Kanäle, Banner und Display-Werbung, Ad Specials, Influencer Marketing, des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2021. 4.2. Die tatsächlichen Ausgaben für Offline-Werbung, d.h. jegliche Werbeanzeigen in Zeitungen, Werbespots im Fernsehen und Kino, Plakate an Litfaßsäulen und Plakatwänden, Flyer sowie Messeauftritte des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2021. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Klaas Geller Anfragenr: 246629 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246629/ Postanschrift Klaas Geller << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrter Herr Geller, mit Ihrer Mail vom 19. April 2022 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreihe…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Werbeausgaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend [#246629]
Datum
27. April 2022 11:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Geller, mit Ihrer Mail vom 19. April 2022 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Auskünfte zu den nachfolgenden Fragen: 1.1. Die tatsächlichen Ausgaben für Online-Werbung, d.h. jegliche Social Media-Kanäle, Banner und Display-Werbung, Ad Specials, Influencer Marketing, des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2018. 1.2. Die tatsächlichen Ausgaben für Offline-Werbung, d.h. jegliche Werbeanzeigen in Zeitungen, Werbespots im Fernsehen und Kino, Plakate an Litfaßsäulen und Plakatwänden, Flyer sowie Messeauftritte des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2018. 2.1. Die tatsächlichen Ausgaben für Online-Werbung, d.h. jegliche Social Media-Kanäle, Banner und Display-Werbung, Ad Specials, Influencer Marketing, des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2019. 2.2. Die tatsächlichen Ausgaben für Offline-Werbung, d.h. jegliche Werbeanzeigen in Zeitungen, Werbespots im Fernsehen und Kino, Plakate an Litfaßsäulen und Plakatwänden, Flyer sowie Messeauftritte des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2019. 3.1. Die tatsächlichen Ausgaben für Online-Werbung, d.h. jegliche Social Media-Kanäle, Banner und Display-Werbung, Ad Specials, Influencer Marketing, des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2020. 3.2. Die tatsächlichen Ausgaben für Offline-Werbung, d.h. jegliche Werbeanzeigen in Zeitungen, Werbespots im Fernsehen und Kino, Plakate an Litfaßsäulen und Plakatwänden, Flyer sowie Messeauftritte des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2020. 4.1. Die tatsächlichen Ausgaben für Online-Werbung, d.h. jegliche Social Media-Kanäle, Banner und Display-Werbung, Ad Specials, Influencer Marketing, des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2021. 4.2. Die tatsächlichen Ausgaben für Offline-Werbung, d.h. jegliche Werbeanzeigen in Zeitungen, Werbespots im Fernsehen und Kino, Plakate an Litfaßsäulen und Plakatwänden, Flyer sowie Messeauftritte des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2021. Nach derzeitigem Bearbeitungsstand möchte ich Sie auf Folgendes hinweisen: Die Vorabschätzung hinsichtlich des zeitlichen Aufwandes zur Prüfung Ihres IFG-Antrages hat ergeben, dass die Zusammenstellung der erbetenen Information „Flyer und Messeauftritte“ zu den Fragen 1.2, 2.2, 3.2 und 4.2 sowie zu der Frage 1.2 „jegliche Werbeanzeigen in Zeitungen, Werbespots im Fernsehen und Kino“ mit einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand verbunden sein wird. Das BMFSFJ verfügt diesbezüglich über keine automatisierte Auflistung zu den Gesamtkosten. Daher muss die Recherche im BMFSFJ händisch durchgeführt und ausgewertet werden. Die Aufstellung wird voraussichtlich mehrere Arbeitsstunden in Anspruch nehmen. Somit handelt es sich bei den von Ihnen erbetenen Informationen um keine einfache Auskunft iSd § 10 Abs. 1 S. 2 IFG. Daher müssen wir Ihnen Gebühren gemäß § 10 Abs. 1 S. 1 IFG i.V.m. Anlage 1, Teil A Nr. 1.3 der Informationsgebührenverordnung mit einem Gebührenrahmen von 60 bis 500 Euro berechnen. Einfache Anfragen sind vor allem mündliche Auskünfte ohne Rechercheaufwand oder auch einfache schriftliche Auskünfte. Für das Merkmal „einfach“ ist allein der notwendige Verwaltungsaufwand entscheidend, jedoch nicht der Umfang der Auskunft. Im vorliegenden Fall dürfte der zeitliche Aufwand erheblich über dem einer einfachen Anfrage von bis zu 30 Minuten liegen (Teil A Nr. 1.1 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses der IFGGebV), sodass grundsätzlich der Gebührenrahmen gemäß Teil A Nr. 1.3 der IFGGebV von 60 EUR bis 500 EUR eröffnet wäre. Die konkreten Kosten können allerdings erst mit Abschluss des Verfahrens berechnet werden. Einzelheiten regelt hier die Informationsgebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter https://www.gesetze-im-internet.de/if... einsehen können und nach der die Übersendung, der von Ihnen begehrten Informationen, keine gebührenfreie einfache Auskunft darstellt. Für eine gebührenfreie Auskunft können u.a. nur die Fragen 1.1, 2.1, 3.1 und 4.1 in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2021 beantwortet werden. Des Weiteren ist nur eine Beantwortung zu den Fragen 2.2, 3.2 und 4.2 in den Jahren 2019, 2020 und 2021 zum Informationsbegehren „jegliche Werbeanzeigen in Zeitungen, Werbespots im Fernsehen und Kino“ sowie zum Informationsbegehren „Plakate an Litfaßsäulen und Plakatwänden“ in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2021 möglich. Sofern Sie Ihren Antrag aufrechterhalten wollen und durch die Recherche ein erhöhter Verwaltungsaufwand entsteht, erhalten Sie einen rechtsmittelfähigen Gebührenbescheid an die unten genannte Postanschrift. Im Hinblick auf die Zurechnung der belastenden Rechtswirkung und zur Sicherstellung der Bestimmungen der Rechtsbehelfsfristen bedarf es einer ordnungsgemäßen Bekanntgabe. Bitte teilen Sie uns bis zum 06.05.2022 mit, ob und mit welchem Inhalt Sie Ihren Antrag trotz ggfs. anfallender Gebühren aufrecht halten möchten. Mit freundlichen Grüßen
Klaas Geller
Liebe << Anrede >> bitte entschuldigen Sie die verspätete Nachricht. Aufgrund meines Urlaubs kann ich…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Klaas Geller
Betreff
AW: Werbeausgaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend [#246629]
Datum
12. Mai 2022 09:54
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Liebe << Anrede >> bitte entschuldigen Sie die verspätete Nachricht. Aufgrund meines Urlaubs kann ich Ihnen erst jetzt antworten. Ich freue mich über die Beantwortung der Anfragen 1.1, 2.1, 3.1 und 4.1. Mit freundlichen Grüßen Klaas Geller Anfragenr: 246629 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246629/

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrter Herr Geller, mit Ihrer Mail vom 19. April 2022 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreihe…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Werbeausgaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend [#246629]
Datum
16. Mai 2022 14:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Geller, mit Ihrer Mail vom 19. April 2022 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Auskünfte zu den nachfolgenden Fragen: 1.1. Die tatsächlichen Ausgaben für Online-Werbung, d.h. jegliche Social Media-Kanäle, Banner und Display-Werbung, Ad Specials, Influencer Marketing, des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2018. 1.2. Die tatsächlichen Ausgaben für Offline-Werbung, d.h. jegliche Werbeanzeigen in Zeitungen, Werbespots im Fernsehen und Kino, Plakate an Litfaßsäulen und Plakatwänden, Flyer sowie Messeauftritte des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2018. 2.1. Die tatsächlichen Ausgaben für Online-Werbung, d.h. jegliche Social Media-Kanäle, Banner und Display-Werbung, Ad Specials, Influencer Marketing, des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2019. 2.2. Die tatsächlichen Ausgaben für Offline-Werbung, d.h. jegliche Werbeanzeigen in Zeitungen, Werbespots im Fernsehen und Kino, Plakate an Litfaßsäulen und Plakatwänden, Flyer sowie Messeauftritte des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2019. 3.1. Die tatsächlichen Ausgaben für Online-Werbung, d.h. jegliche Social Media-Kanäle, Banner und Display-Werbung, Ad Specials, Influencer Marketing, des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2020. 3.2. Die tatsächlichen Ausgaben für Offline-Werbung, d.h. jegliche Werbeanzeigen in Zeitungen, Werbespots im Fernsehen und Kino, Plakate an Litfaßsäulen und Plakatwänden, Flyer sowie Messeauftritte des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2020. 4.1. Die tatsächlichen Ausgaben für Online-Werbung, d.h. jegliche Social Media-Kanäle, Banner und Display-Werbung, Ad Specials, Influencer Marketing, des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2021. 4.2. Die tatsächlichen Ausgaben für Offline-Werbung, d.h. jegliche Werbeanzeigen in Zeitungen, Werbespots im Fernsehen und Kino, Plakate an Litfaßsäulen und Plakatwänden, Flyer sowie Messeauftritte des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2021. Am 27.04.2022 haben wir Sie darüber informiert, dass ein Teil Ihrer Anfrage Gebühren verursacht. Mit Ihrer E-Mail vom 12.05.2022 haben Sie darauf hin Ihren IFG-Antrag um die Fragen reduziert, die mit einer gebührenfreien Beantwortung möglich sind. Ihrem geänderten Antrag kann stattgegeben werden. Für eine gebührenfreie Auskunft können wir Ihnen die Fragen 1.1, 2.1, 3.1 und 4.1 in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2021 beantworten. Des Weiteren ist die Beantwortung zu den Fragen 2.2, 3.2 und 4.2 in den Jahren 2019, 2020 und 2021 zum Informationsbegehren „jegliche Werbeanzeigen in Zeitungen, Werbespots im Fernsehen und Kino“ sowie zum Informationsbegehren „Plakate an Litfaßsäulen und Plakatwänden“ in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2021 möglich. Nachfolgend erhalten Sie die gewünschten Informationen: Gattung 2018 2019 2020 2021 Gesamtergebnis Online-Werbung 27.140,41 1.478.324,14 2.761.143,43 813.081,49 5.079.689,47 Plakat 515.630,56 2.053.833,25 3.044.521,16 224.996,73 5.838.981,69 Offline-Werbung (jegliche Werbeanzeigen in Zeitungen, Werbespots im Fernsehen und Kino) 1.377.150,91 801.441,76 357.753,25 2.536.345,91 542.770,97 4.909.308,29 6.607.106,35 1.395.831,47 13.455.017,07 Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24, 10117 Berlin schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 VwVfG oder zur Niederschrift zu erheben. Mit freundlichen Grüßen