Signalisierung Rechtsabbieger Rheinold-Hagen-Straße/B 56

Die Einmündung der Reinold-Hagen-Straße in die B 56 verfügt über einen inzwischen signalisierten Rechtsabbieger. Das Lichtsignal für den Rad- und Fußverkehr ist allerdings nicht mit dem Lichtsignal über die restlichen Fahrstreifen der Reinold-Hagen-Straße gekoppelt. Außerdem sind am Radweg auf jeder Seite des Rechtsabbiegers je ein Zeichen 205 (Vorfahrt achten) angebracht. Der Radweg entlang der B 56, zwischen Reinold-Hagen-Straße und Kautexstraße, ist mit einem Zeichen 240 nutzungspflichtig, daraus ergibt sich ein Fahrbahnverbot. Durch diese Signalisierung müssen Radfahrer:innen und Fußgänger:innen immer getrennt ein Signal anfordern, um den Rechtsabbieger zu queren.

Dies ist unüblich und erscheint mir rechtswidrig. Radwege, die eine Straße begleiten, müssen auch an der Vorfahrtsregelung der begleiten Straße teilnehmen.

Ich bitte Sie mir die rechtliche Begründung für diese Ausnahme zukommen zu lassen. Eine Zusammenschaltung der Signalisierung und Entfernen der Zeichen 205 erfüllt diese Anfrage ebenfalls.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. April 2022
  • Frist
    21. Mai 2022
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Martin Ueding
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
Martin Ueding
Betreff
Signalisierung Rechtsabbieger Rheinold-Hagen-Straße/B 56 [#246648]
Datum
19. April 2022 19:42
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Einmündung der Reinold-Hagen-Straße in die B 56 verfügt über einen inzwischen signalisierten Rechtsabbieger. Das Lichtsignal für den Rad- und Fußverkehr ist allerdings nicht mit dem Lichtsignal über die restlichen Fahrstreifen der Reinold-Hagen-Straße gekoppelt. Außerdem sind am Radweg auf jeder Seite des Rechtsabbiegers je ein Zeichen 205 (Vorfahrt achten) angebracht. Der Radweg entlang der B 56, zwischen Reinold-Hagen-Straße und Kautexstraße, ist mit einem Zeichen 240 nutzungspflichtig, daraus ergibt sich ein Fahrbahnverbot. Durch diese Signalisierung müssen Radfahrer:innen und Fußgänger:innen immer getrennt ein Signal anfordern, um den Rechtsabbieger zu queren. Dies ist unüblich und erscheint mir rechtswidrig. Radwege, die eine Straße begleiten, müssen auch an der Vorfahrtsregelung der begleiten Straße teilnehmen. Ich bitte Sie mir die rechtliche Begründung für diese Ausnahme zukommen zu lassen. Eine Zusammenschaltung der Signalisierung und Entfernen der Zeichen 205 erfüllt diese Anfrage ebenfalls.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Martin Ueding Anfragenr: 246648 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246648/ Postanschrift Martin Ueding << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Martin Ueding
Martin Ueding
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Signalisierung Rechtsabbieger Rheinold-Hagen-S…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
Martin Ueding
Betreff
AW: Signalisierung Rechtsabbieger Rheinold-Hagen-Straße/B 56 [#246648]
Datum
21. Mai 2022 08:16
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Signalisierung Rechtsabbieger Rheinold-Hagen-Straße/B 56“ vom 19.04.2022 (#246648) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Martin Ueding Anfragenr: 246648 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246648/
Kommunalverwaltung Bonn
Informationsanfrage nach IFG NRW vom 19.04.2022 (974/22) Sehr geehrter Herr Dr. Ueding, anbei übersende ich Ihnen…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
Informationsanfrage nach IFG NRW vom 19.04.2022 (974/22)
Datum
17. August 2022 11:22
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,8 MB
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8,7 KB
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20,9 KB


Sehr geehrter Herr Dr. Ueding, anbei übersende ich Ihnen im obigen Verfahren meinen Bescheid vom heutigen Tage vorab zur Kenntnis. Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Bonn
Informationsanfrage nach IFG NRW vom 19.04.2022 (974/22) Sehr geehrter Herr Dr. Ueding, anbei übersende ich Ihnen…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
Informationsanfrage nach IFG NRW vom 19.04.2022 (974/22)
Datum
8. September 2022 14:50
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,8 MB
image001.png
8,7 KB
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20,9 KB


Sehr geehrter Herr Dr. Ueding, anbei übersende ich Ihnen im obigen Verfahren meinen Bescheid vom heutigen Tage vorab zur Kenntnis. Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen