Geländerhöhen der Brücken am Gießener Ring

1) Schriftverkehr mit der Stadt Lollar zum Thema Brückengeländererhöhung über die A 480 / B3 am Gießener Nordkreuz
2) Schriftverkehr mit der Stadt Gießen zum Thema Brückengeländererhöhung über die A 485 und über die B3 nahe dem Gießener Nordkreuz
3) Etwaige straßenverkehrsrechtliche Anordnungen an der Brücke über die A 480 / B3 am Gießener Nordkreuz
4) Etwaige straßenverkehrsrechtliche Anordnungen an der Brücke über die A 485 südlich des Gießener Nordkreuz
5) weiterer (z.B. behördeninterner) Schriftverkehr zur Frage der Brückengeländererhöhung/Brückensperrung für den Radverkehr an den beiden Brücken des Gießener Rings
6) Dokumente, die Vereinbarungen über die Baulast für die beiden Brücken regeln
7) ggf. hausinterne oder andere Schriftstücke, die Aussagen dazu treffen, wann Brückengeländer erhöht werden dürfen oder müssen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. April 2022
  • Frist
    24. Mai 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Schriftverkehr…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geländerhöhen der Brücken am Gießener Ring [#246741]
Datum
20. April 2022 21:55
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Schriftverkehr mit der Stadt Lollar zum Thema Brückengeländererhöhung über die A 480 / B3 am Gießener Nordkreuz 2) Schriftverkehr mit der Stadt Gießen zum Thema Brückengeländererhöhung über die A 485 und über die B3 nahe dem Gießener Nordkreuz 3) Etwaige straßenverkehrsrechtliche Anordnungen an der Brücke über die A 480 / B3 am Gießener Nordkreuz 4) Etwaige straßenverkehrsrechtliche Anordnungen an der Brücke über die A 485 südlich des Gießener Nordkreuz 5) weiterer (z.B. behördeninterner) Schriftverkehr zur Frage der Brückengeländererhöhung/Brückensperrung für den Radverkehr an den beiden Brücken des Gießener Rings 6) Dokumente, die Vereinbarungen über die Baulast für die beiden Brücken regeln 7) ggf. hausinterne oder andere Schriftstücke, die Aussagen dazu treffen, wann Brückengeländer erhöht werden dürfen oder müssen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 246741 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246741/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Die Autobahn GmbH des Bundes
Sehr [geschwärzt], wir bestätigen Ihnen den Erhalt Ihrer E-Mail zu oben genannten Sachverhalt. Der Vorgang befind…
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
Empfangsbestätigung: Geländerhöhen der Brücken am Gießener Ring [#246741]
Datum
9. Mai 2022 09:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], wir bestätigen Ihnen den Erhalt Ihrer E-Mail zu oben genannten Sachverhalt. Der Vorgang befindet sich aktuell in Bearbeitung. Ihre Ansprechpartnerin in dieser Angelegenheit ist: [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] Viele Grüße [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +++ [geschwärzt]<[geschwärzt]> +++ [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Geländerhöhen der Brücken am Gießener Ring“ vom…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Empfangsbestätigung: Geländerhöhen der Brücken am Gießener Ring [#246741]
Datum
24. Mai 2022 08:03
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Geländerhöhen der Brücken am Gießener Ring“ vom 20.04.2022 (#246741) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Die Autobahn GmbH des Bundes
Guten Morgen << Antragsteller:in >> ihre Anfrage nach IFG ist bei mir als zuständige Stelle nach dem…
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
AW: Empfangsbestätigung: Geländerhöhen der Brücken am Gießener Ring [#246741]
Datum
24. Mai 2022 11:09
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
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124,3 KB
Guten Morgen << Antragsteller:in >> ihre Anfrage nach IFG ist bei mir als zuständige Stelle nach dem IFG leider erst am 09.05.2022 eingegangen. Ich habe die Recherche zu den von Ihnen gestellten Fragen unverzüglich eingeleitet, mit Fristsetzung zum 23.05. intern. In diesem Zusammenhang habe ich auch Informationen bezüglich Ihrer Anfrage vom 06.06.2021 bei der AdB zu diesem Thema und weiteren Schriftverkehr von der Außenstelle Frankfurt. Diese Unterlagen liegen mir soeben erst vor. Ich werde im Laufe des Tages die Dokumente zur Beantwortung ihrer Fragen sichten und die Unterlagen an Sie senden. Sie haben von der Außenstelle Frankfurt die Information erhalten, dass die Bauwerke als Bundesautobahn gewidmet seien, dies ist allerdings nicht korrekt. Der Baulastträger ist immer derjenige, in dessen Verlauf die Verbindungsfunktion gegeben ist, also hier die Kommunen für die kommunalen Wege. Vorliegend befinden wir uns im Kreuzungsrecht, wo mehrere Baulastträger eine Grundstücksfläche nutzen und in den Zuständigkeiten nach der Verbindungsfunktion, dem Anlageneigentum und den gesetzlichen Unterhaltungsregelungen vorzugehen ist. In § 13 II FStrG ist geregelt, dass der Träger der Straßenbaulast der Bundesfernstraße (Grundstückseigentümer und unten liegender Verkehrsweg) das Kreuzungsbauwerk (konstruktive Teile) zu unterhalten hat, die übrigen Teile der Kreuzungsanlage, also die Fahrbahn, Verkehrssicherungseinrichtungen und Beschilderung beispielsweise, sind vom Träger der Straßenbaulast des überführenden Verkehrsweges zu unterhalten. Insoweit ist auch verkehrsbehördlich grundsätzlich die untere Verkehrsbehörde der Kommune für die Fußgängerbrücken zuständig. Durch die Widmung des Grundstücks als Verkehrsfläche ist jedoch zutreffend dargelegt worden, dass es sich nicht um Wald handelt und entsprechende Waldgesetze keine Anwendung finden. Im Rahmen von Sanierungsarbeiten / Unterhaltungsarbeiten an der Konstruktion stimmen wir mit dem anderen Trägern der Straßen- / Wegebaulast grundsätzlich die Erneuerung und Änderung der gesamten Anlage ab, da hier eine gemeinschaftliche Erneuerung in der Natur der Sache liegt. Bei projektbedingten Änderungen der verkehrsbehördlichen Anordnungen erfolgt sodann eine Zuständigkeitsübertragung auf die Straßenbaubehörde im Zusammenhang mit der gemeinschaftlichen Maßnahme, also auf die AdB. Für verschiedene Bauwerke des Gießener Nordkreuzes im Zuge der A 480 / A 485 / B 3 wird die Sanierung /der Ersatzneubau durch die Außenstelle Darmstadt derzeit geplant. Im Rahmen der Planung dieser Bauwerke erfolgt auch eine Überprüfung und ggfls. Einbeziehung der Fußgängerbrücken (konstruktiv). Diesbezüglich wird es auch Abstimmungen mit den Trägern des überführenden Verkehrswege geben, auch ob und welche Änderungen des Bauwerks und der diesbezüglichen Anlagenteile verlangt werden; in einer Straßen-Kreuzungs-Vereinbarung werden die Ergebnisse verbindlich festgehalten und danach weitere die Bauwerksplanung ausgerichtet. Nach Information der AS Darmstadt sind hier bisher noch keine Abstimmungen mit der Stadt Lollar / Stadt Gießen erfolgt, da zunächst die Ergebnisse der Untersuchungen über den Zustand des Bauwerks abzuwarten sind. Im Planungsverlauf werden in den nächsten Jahren Untersuchung und Sanierungskonzept erarbeitet, Genehmigungsunterlagen erstellt, ein baurechtliches Verfahren vorgesehen und sobald dann eine Budgeteinstellung erfolgt, wird die Ausführungsplanung erarbeitet. Dies wird einige Jahre in Anspruch nehmen. Die Abteilung Ingenieurbauwerke hat allgemeine Planungsgrundlagen für Geländerhöhen benannt: Angaben zu erforderlichen Geländerhöhen finden Sie in der ZTV ING Teil 8 Abschnitt 4: https://www.bast.de/DE/Publikationen/Regelwerke/Ingenieurbau/Baudurchfuehrung/ZTV-ING-Gesamtfassung.pdf?__blob=publicationFile&v=20 Hier als Auszug die Tabelle 8.4.1 mit den Mindestabmessungen. Besonders ist die Fußnote 1) zu beachten. [cid:image001.png@01D86F5B.576789E0] Nach Sichtung der zwischenzeitlich eingegangenen Unterlagen werde ich Ihnen heute noch die Fragen beantworten bzw. die Unterlagen digital übersenden. Sofern Sie wegen der verspäteten Rückmeldung vorgehen möchten, werde ich bemüht sein, schnellstens einen formalen Bescheid zu erstellen. Ansonsten würde ich die Anfrage bevorzugt per E-Mail, wie hier auch, beantworten und stünde auch für weitere Rückfragen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> auch wenn die gesetzliche Frist inzwischen abgelaufen ist, kommt es jetzt nicht auf…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Empfangsbestätigung: Geländerhöhen der Brücken am Gießener Ring [#246741]
Datum
24. Mai 2022 12:43
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> auch wenn die gesetzliche Frist inzwischen abgelaufen ist, kommt es jetzt nicht auf wenige Tage mehr an Bearbeitungszeit an. Wenn ich z.B. bis Anfang nächster Woche alle Unterlagen erhalte, ist das aus meiner Sicht völlig ausreichend. Die Auskunft kann daher gerne aus meiner Sicht weiterhin per E-Mail erfolgen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 246741 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246741/
Die Autobahn GmbH des Bundes
Guten Tag << Antragsteller:in >> hiermit erhalten sie angeforderte Informationen nach dem IFG. Gebüh…
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
WG: Geländerhöhen der Brücken am Gießener Ring [#246741]
Datum
24. Mai 2022 19:03
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag << Antragsteller:in >> hiermit erhalten sie angeforderte Informationen nach dem IFG. Gebühren werden nicht erhoben. In Fortsetzung der Vorabinformation von heute Vormittag übersende ich Ihnen nun nachfolgend die maßgeblichen Unterlagen aus der digitalen Akte zu ihrer Anfrage bzw. beantworte gerne im Weiteren Ihre Fragen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen haben wir die Namen und Telefondurchwahlen geschwärzt, insbesondere jene anderer Behörden; eine Einverständniserklärung zur Weitergabe persönlicher Daten fehlt, ein Drittbeteiligungsverfahren wurde bisher nicht durchgeführt, da außerdem das Informationsinteresse an den personenbezogenen Daten fehlt (§ 5 Abs. 2 IFG). Aus diesem Grunde bitten wir sie ggfls. selbst bei den zuständigen Behörden anzufragen, sollten unsere Informationen so nicht ausreichen, oder uns Rückmeldung zu geben, dass wir ein Drittbeteiligungsverfahren der Verkehrsbehörden bzw. Städte durchführen. Da erst mit heutiger Einsicht in die digitale Akte hierzu Kenntnis vorlag, möchten wir jedoch, ihr Einverständnis vorausgesetzt, hierauf verzichten. Sollten Sie zu einzelnen Dokumenten Fragen haben, kann ich gerne den Kontakt vermitteln, insbesondere zu Mitarbeitern der Autobahn GmbH: zu 1) Schriftverkehr mit der Stadt Lollar zum Thema Brückengeländererhöhung über die A 480 / B3 am Gießener Nordkreuz Es besteht bisher keine Korrespondenz mit der Stadt Lollar. Zu 2) Schriftverkehr mit der Stadt Gießen zum Thema Brückengeländererhöhung über die A 485 und über die B3 nahe dem Gießener Nordkreuz Diesbezüglich erhalten Sie das den Unterlagen beigefügte Schreiben des Ordnungsamtes der Stadt Gießen vom 18.01.2022 sowie das Ersuchen nach einer verkehrsbehördlichen Anordnung vom 07.03.2022. Zu 3) Etwaige straßenverkehrsrechtliche Anordnungen an der Brücke über die A 480 / B3 am Gießener Nordkreuz Die Übersendung der Anordnung habe ich erbeten und diese wird sobald vorliegend nachgereicht. Zu 4) Etwaige straßenverkehrsrechtliche Anordnungen an der Brücke über die A 485 südlich des Gießener Nordkreuz Die Übersendung der Anordnung habe ich erbeten und diese wird sobald vorliegend nachgereicht. Zu 5) weiterer (z.B. behördeninterner) Schriftverkehr zur Frage der Brückengeländererhöhung/Brückensperrung für den Radverkehr an den beiden Brücken des Gießener Rings Folgenden Schriftverkehr haben wir zu der Sachlage in den Akten: - Stellungnahme der Verkehrsbehörde, hier der Verkehrszentrale Deutschland der AdB vom 01.11.2021 - Einschätzung der Planungsabteilung der Niederlassung West vom 06.08.2021 - Erfassung der Bestandsabmessungen durch die AM - Scan vom 22.06.2021 - Auszug aus dem Bauwerksbuch zu der Überführung des Fußweges über der A 485 vom 07.06.2021 - Information der Betriebsabteilung zur örtlichen Situation vom 08.06.2021 (hierzu ergänzend - aufgrund telefonischer Rückfrage bei der planenden AS Darmstadt die Info, dass das Bauwerk über die A 480 nicht ersatzlos abgerissen werden wird, dieser Gedanke im Zusammenhang mit der Erneuerung der weiteren Bauwerke wurde wieder verworfen) Zu 6) Dokumente, die Vereinbarungen über die Baulast für die beiden Brücken regeln Hierzu konnten kurzfristig keine Unterlagen aus dem Archiv zu der seinerzeitigen Baurechtsschaffung und baulichen Umsetzung vorgelegt werden - im Bauwerksverzeichnis / Regelungsverzeichnis sind die Festlegungen über den Eigentümer und Unterhaltungspflichtigen einer baulichen Anlage beschieden. Im Bauwerksbuch (siehe Datenauszug zum Bauwerk an der A 485) sind die Bauwerke in der Baulast des Bundes eingepflegt, da der Bund die Kosten und Unterhaltungslast für die Konstruktion hat sowie ihm die Aufgaben der Bauwerksprüfung und Verkehrssicherung für die unterliegenden Verkehrswege obliegt. Die Rechtslage ergibt sich aus dem Gesetz, hier insbesondere § 12 ff FStrG sowie der Straßenkreuzungsrichtlinie und bezüglich der Unterhaltung aus der Straßenkreuzungsverordnung (siehe insb. § 2 FStrKV). Zu 7) ggf. hausinterne oder andere Schriftstücke, die Aussagen dazu treffen, wann Brückengeländer erhöht werden dürfen oder müssen Siehe auch Nr. 5 Technische Vorschriften sind unter https://www.bast.de/DE/Publikationen/Regelwerke/Ingenieurbau/Baudurchfuehrung/ZTV-ING-Gesamtfassung.pdf?__blob=publicationFile&v=20 abrufbar [cid:image003.png@01D86FA0.F88CB0D0] Zu den verkehrsrechtlichen Anordnungen werde ich mich bei Ihnen melden, sobald diese mir vorliegen. Sofern in der noch nicht vorliegenden Papierakte weiterer maßgeblicher Schriftverkehr abgelegt ist, werde ich diesen unaufgefordert ergänzen. Die Beschilderung wurde durch die AM Reiskirchen in Funktion als Straßenbaubehörde, die für den Vollzug verkehrsrechtlicher Anordnungen im Bereich der Autobahnen zuständig ist, aufgestellt. Die Vollzugsmeldung habe ich als Snip im Anhang dargestellt. Vielen Dank, insbesondere für ihr Verständnis hinsichtlich der verzögerten Informationsübermittlung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bedanke mich schon einmal für die Übersendung der Unterlagen und die Zusage, mi…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Geländerhöhen der Brücken am Gießener Ring [#246741]
Datum
28. Mai 2022 19:53
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bedanke mich schon einmal für die Übersendung der Unterlagen und die Zusage, mir die weiteren Unterlagen nachzureichen. Dass es keinen Schriftverkehr mit der Stadt Lollar gegeben hat, kann ich mir nicht vorstellen, denn vermutlich gibt es eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung der Stadt Lollar und diese wird diese nicht zufällig zum gleichen Zeitpunkt wie die Stadt Gießen erlassen haben. Insofern wird es wohl Schreibend er Autobahn-GmbH an die Stadt Lollar geben, in denen die Autobahn-GmbH die Stadt Lollar zum Handeln aufgefordert hat. Auch kann ich mir nicht vorstellen, dass es für die Brücken, die über den Ring führen, sowie für den Bau des Gießener Nordkreuzes keine Unterlagen zur Baurechtsschaffung gibt. Hier bitte ich darum, dass im Papierarchiv nachgesehen wird. Das hessische Straßenbauamt hat zumindest beim Bau von anderen Teilen des Gießener Rings durchaus Akten sauber geführt und diese lagen vor einigen Jahren bei Hessen Mobil - zumindest für den Westteil des Gießener Rings - auch vor. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 246741 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246741/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Geländerhöhen der Brücken am Gießener Ring“ vom…
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AW: WG: Geländerhöhen der Brücken am Gießener Ring [#246741]
Datum
1. Juli 2022 12:41
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Geländerhöhen der Brücken am Gießener Ring“ vom 20.04.2022 (#246741) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 39 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Die Autobahn GmbH des Bundes
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Betreff versteckt
Datum
1. Juli 2022 12:41
Status
Warte auf Antwort

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Die Autobahn GmbH des Bundes
Guten Tag Herr << Antragsteller:in >>, in Ergänzung zu meiner Beantwortung vom 24.05.2022 Ihrer Anfra…
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
AW: WG: Geländerhöhen der Brücken am Gießener Ring [#246741]
Datum
6. Juli 2022 11:05
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Herr << Antragsteller:in >>, in Ergänzung zu meiner Beantwortung vom 24.05.2022 Ihrer Anfrage nach dem IFG vom 20.04.2022 teile ich Ihnen nach Rücksprache mit der AS Frankfurt mit, dass die Stadt Lollar doch in der Angelegenheit beteiligt war (siehe nachfolgenden Mailauszug), die Ablage der Mail war im Vorgang versäumt worden. Wir bitten dies zu entschuldigen. Die vorläufige Anordnung von Verkehrszeichen an beiden Brückenbauwerken ist aufgrund der im Zusammenhang mit Ihrer Anfrage im letzten Jahr festgestellten Gefahrensituation durch die Straßenbaubehörde mündlich ausgesprochen worden. Vor der (mündlichen) Anordnung wurde dies mit der Stadt Gießen besprochen, die ihre Zuständigkeit entsprechend dem bereits vorgelegten Schreiben bestätigt hat; mit der Stadt Lollar muss die Zuständigkeitsfrage noch im weiteren geklärt werden. Mit den zuständigen Stellen der Städte Gießen und Lollar wird der Vorgang zu gegebener Zeit nachgeholt bzw. weiter verfolgt. Es handelt sich um einen noch nicht abgeschlossenen Vorgang. Außer dem mit Ihrer Anfrage angelegten Vorgang zur Frage der Geländerhöhen besteht derzeit kein aktuelles Vorhaben, welches sich mit den Geländerhöhen an den beiden Bauwerken beschäftigt. Die Verwirrung mit den Zuständigkeiten ist sicherlich auch im Zusammenhang mit den unterschiedlichen gesetzlichen Zuständigkeiten zur Unterhaltung der Konstruktion, zur Baulast des überführenden Weges und zur Verkehrsbehördlichen Zuständigkeit zustande gekommen. Hier ist nicht eine Behörde alleine zuständig sondern unterschiedliche. Verkehrsrechtliche Anordnungen erfolgen regelmäßig nicht in einer Planfeststellung. Ihre Anfrage vom 20.04.2022 ist damit vollständig beantwortet. Die Frage nach den Unterlagen zur Baurechtsschaffung ist nicht Gegenstand dieser Anfrage gewesen; eine Recherche nach Baurechtsunterlagen ist nicht dienlich, da diese keine abweichenden Ergebnisse zu der Sachlage des Vorgangs erwarten lassen sondern lediglich den Bestand bestätigen würden. Aufgrund ihrer aktuellen Anfrage nach IFG vom 01.07.2022 werden wir dies in den nächsten Tagen dem zugeordnet gesondert beantworten und auf das Thema Baurechtsschaffung nochmals eingehen. Die zeitlich jetzt erst erfolgende Ergänzung wegen meiner urlaubsbedingten Abwesenheit bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für ihre Auskünfte, die mir bereits geholfen haben. Es ist richtig, d…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Geländerhöhen der Brücken am Gießener Ring [#246741]
Datum
6. Juli 2022 21:55
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für ihre Auskünfte, die mir bereits geholfen haben. Es ist richtig, dass ich in meiner Anfrage vom 20.04.2022 nicht nach den "Unterlagen zur Baurechtsschaffung" gefragt habe. Es ist damit, wie Sie richtigerweise dargestellt haben, erforderlich, dass ich diese Unterlagen extra noch einmal anfrage, so dass ich ihnen nun eine weitere Anfrage stelle: Bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Unterlagen über die Baurechtsschaffung der Brücke A 480 / B3 am Gießener Nordkreuz (Bauwerksnummer 5318-586) 2) Unterlagen über die Baurechtsschaffung der Brücke über die A 485 nahe dem Gießener Nordkreuz (Bauwerksnummer 5318-590) 3) Unterlagen über die Widmung der Straße/Brücke A 480 / B3 am Gießener Nordkreuz (Bauwerksnummer 5318-586) (vermutlich wurde die Straße/Brücke im Zuge der Baurechtsschaffung gewidmet) 4) Unterlagen über die Widmung der Straße/Brücke über die A 485 nahe dem Gießener Nordkreuz (Bauwerksnummer 5318-590) (vermutlich wurde die Straße/Brücke im Zuge der Baurechtsschaffung gewidmet) Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 246741 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246741/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Die Autobahn GmbH des Bundes
Guten Tag Herr << Antragsteller:in >>, um den Umfang der Recherche und Abfrage in den zuständigen Auß…
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Betreff
AW: WG: Geländerhöhen der Brücken am Gießener Ring [#246741]
Datum
7. Juli 2022 12:09
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Herr << Antragsteller:in >>, um den Umfang der Recherche und Abfrage in den zuständigen Außenstellen / Abteilungen oder gar bei der Planfeststellungsbehörde einzugrenzen, bitte ich Sie, die Frage nach den Unterlagen zu konkretisieren. Darf ich davon ausgehen, dass sie nicht die Unterlagen des seinerzeitigen Planfeststellungsverfahrens (Schriftverkehr der Anhörung und Planfeststellung) erbitten, sondern vielmehr die Auszüge der planfestgestellten Unterlagen die beiden Bauwerke betreffend (z. B. Auszüge des Erläuterungsberichts, Lageplan, Regelquerschnitt, Auszug des Bauwerksverzeichnisses) sowie ggfls. den Planfeststellungsbeschluss. Ich bitte um kurze Rückmeldung hierzu und werde sodann die Abfrage starten. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachfrage. Gerne versuche ich meine Anfrage zu Punkt 1) und 2)…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Geländerhöhen der Brücken am Gießener Ring [#246741]
Datum
7. Juli 2022 21:53
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachfrage. Gerne versuche ich meine Anfrage zu Punkt 1) und 2) einzugrenzen. Es geht mir in erster Linie um Aussagen in den Dokumenten, welche Funktion die beiden Brücken haben, für welche Verkehrsarten sie gebaut wurden, wer sie also nutzen können soll. So gibt es es z. B. in anderen Planfeststellungsunterlagen Formulierungen wie "Auf Wunsch der Anlieger soll der Weg über die Dammkrone als Radweg nutzbar sein. Aus diesem Grund wurde eine Brücke über die Dammscharte vorgesehen. Die Brücke über den Durchlass ist schon für den Betrieb des Beckens erforderlich." (Zitat aus einem Planfestellungsbeschluss zum Hochwasserrückhaltebecken Odenhausen) oder "Der Dammkronenweg ist als Betriebsweg und soweit nicht als Wirtschaftsweg ausgelegt, für den öffentlichen Verkehr, ausgenommen Fuß- und Radverkehr, gesperrt" (Zitat aus einem Planfestellungsbeschluss zum Hochwasserrückhaltebecken Lohra-Damm). Teilweise wird es derartige Aussagen im Text des Planfeststellungsbeschluss geben, vielleicht auch in der Abwägung von eingegangenen Anregungen. Es kann auch entsprechende Festlegungen in den Plankarten geben. Nach meiner Erfahrung sind diese Festlegungen (sofern überhaupt vorhanden) an den unterschiedlichsten Stellen von Planfeststellungsbeschlüssen zu finden, so dass es schwer ist, zu sagen, an welcher Stelle diese Information zu finden ist. Die Festlegungen binden den Baulastträger und auch die Straßenverkehrsbehörden, da eine dauerhafte Sperrung von öffentlichen Wegen für bestimmte Verkehrsarten nur möglich ist, wenn dies per Widmung/Teileinziehung/Planfestellung so geregelt ist (siehe auch VWV-StVO: „45a XII. Vor der Anordnung von Verkehrsverboten für bestimmte Verkehrsarten durch Verkehrszeichen, wie insbesondere durch Zeichen 242.1 und 244.1, ist mit der für das Straßen- und Wegerecht zuständigen Behörde zu klären, ob eine straßenrechtliche Teileinziehung erforderlich ist. Diese ist im Regelfall notwendig, wenn bestimmte Verkehrsarten auf Dauer vollständig oder weitestgehend von dem durch die Widmung der Verkehrsfläche festgelegten verkehrsüblichen Gemeingebrauch ausgeschlossen werden sollen“. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 246741 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/246741/upload/aacb797433bd5d5aa39143b9a48f20bc9a104a3e/
Die Autobahn GmbH des Bundes
Guten Morgen Herr << Antragsteller:in >>, mit vorliegender Anfrage haben Sie die Unterlagen der Baure…
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
AW: WG: Geländerhöhen der Brücken am Gießener Ring [#246741]
Datum
28. Juli 2022 10:51
Status
Warte auf Antwort
Guten Morgen Herr << Antragsteller:in >>, mit vorliegender Anfrage haben Sie die Unterlagen der Baurechtsschaffung und Widmung für die beiden vorhandenen Fußgängerbrücken angefragt. Da die Baurechtsverfahren bereits seit über 40 Jahren abgeschlossen sind, handelt es sich nicht um Verfahrensunterlagen sondern vielmehr um Bestand-/ Archivunterlagen, deren Bereitstellung sie erbitten. Wir sind gerne bereit ihnen entsprechende Unterlagen bereitzustellen, jedoch haben wir im Zusammenhang mit der Umstrukturierung der Autobahnverwaltung aus der Verwaltungszuständigkeit der Länder (Hessen Mobil) zum Bund (Autobahn GmbH des Bundes) gerade im Bereich von Archivunterlagen bisher nur eine Teilübergabe von Unterlagen erzielen können. Die Unterlagen bis 1998 sind derzeit im Wesentlichen verfügbar, weitere Unterlagen (welche dies sind, ist noch zu sichten) werden in Kürze übergeben und insbesondere die archivierten Altunterlagen sollen mittelfristig digitalisiert abgeholt werden. Die Planfeststellungsbeschlüsse im Bereich des Gießener Nordkreuzes, welche in dem anliegenden Tabellenauszug grün markiert sind, gehören zu den noch nicht von Hessen Mobil übergebenen Unterlagen. Zu unserer zeitlichen Verfügbarkeit der Unterlagen können wir derzeit noch keine Angabe machen. Wir haben bezüglich Ihrer Anfrage den Kontakt mit der Planfeststellungsbehörde aufgenommen, welche die vorhandenen Archivbestände hinsichtlich ihrer Anfrage sichtet; wir haben der Planfeststellungsbehörde beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen keine Frist gesetzt. Über diesen Weg können wir evtl. früher an die Baurechtsunterlagen gelangen. Etwaig vorhandenen gesonderten Widmungsunterlagen sind wir nicht nachgegangen, da bei planfestgestellten Vorhaben die Widmung / Funktion in der Regel im Beschluss ausgesprochen und mit der Verkehrsfreigabe wirksam wird. Da die Unterlagen nicht verfügbar sind und wir diese (noch) nicht wie gewünscht zur Verfügung stellen können, bitte ich um Rückmeldung, ob ihre Anfrage nach IFG nichtsdestotrotz (vorläufig) hinreichend beantwortet ist bzw. sie dies förmlich beschieden haben möchten oder auch den Vorgang im Hinblick auf noch eingehende Informationen offen halten möchten. Ihre Anfrage „Ersatzneubau der Brücken A480/B3 Gießener Nordkreuz [#252468]“ werden wir gesondert beantworten. Lfd. Nr. Eingangs- datum Vorlagebericht Straßen- bezeichnung (aktuelle A- Nummer) Baumaßnahme Betreff a: / Kreis b:/ Reg.Bez. Entscheidung nach § 17 Abs. 2 FStrG Alt (Entfallen) bzw. § 76 HVwVfG Einleitungs schreiben an RP vom Planunterlagen haben ausgelegen von - bis Beschluß an Amt (Beschluss- datum) Beschluß zugestellt Bestandskraft- benach- richtigung (Bestandskraft) Klagen Arch. Nr. 195 16.06.1964 A 485 Bau des Main-Lahn-Schnellweges im Teilabschnitt von Bau-km 10,100 bis Bau-km 12,132 in der Gemarkung Großen-Linden mit Ausbau und teilweiser Verlegung der Landesstraße 3129 Hörnsheim - Großen-Linden von Bau-km 0,600 bis Bau-km 1,220 und Ausbau der Bundesstraße 3 von Bau-km 0,100 bis Bau-km 1,060 a:/ Lahn-Dill b:/ Gießen 03.08.1965 06.12.1965 23.02.1966 724 198 10.01.1964 A 485 Bau des Main-Lahn-Schnellweges in der Gemarkung Langgöns von Bau- km 4,807 bis Bau-km 8,110 und Ausbau der Landesstraßen 3133 von Bau- km 0,000 bis Bau-km 0,635 a:/ Lahn-Dill b:/ Gießen 23.02.1965 12.05.1966 727 199 19.02.1964 A 485 Neubau des Main-Lahn-Schnellweges in der Gemarkung Hörnsheim von Bau- km 7,813 bis 8,775 a:/ Lahn-Dill :/ Gießen 26.07.1965 04.12.1965 10.03.1966 728 572 30.06.1970 A 480 B 277 Neubau der Bundesautobahn Montabaur - Reiskirchen (A 74); Teilabschnitt von km 66,9+36 bis km 68,4+85 (Gemarkung Hermannstein), Teilabschnitt von km 70,9+70 bis km 72,7+60 (Gemarkung Hermannstein) und Blasbach Neubau der Bundesstraße 277 a - Westumgehung Wetzlar - ; Querspange - (Gemarkung Hermannstein und Aßlar) a:/ Wetzlar b:/ Gießen 26.05.1971 20.08.1974 beklagt 4076-4078 685 06.07.1972 A 480 B 429 Neubau der Bundesautobahn Koblenz - Gießen (A 74) von Bau-km 81,050 bis Bau-km 91,700 einschließlich Bau der Knotenpunkte, Neubau der Westtangente Gießen von Bau-km 4,753 bis Bau-km 5,600, Neubau einer Ortsverbindungsstraße zwischen Gießen und Krofdorf-Gleiberg, Umbau der Kreisstraße 397 von der Einmündung in die Landesstraße 3093 bis Bau-km 0,412, Anlage von Parkplätzen beiderseits der BAB in der Gemarkung Launsbach, Umbau der Bundesstraße 3 zwischen Gießen und Lollar von Bau-km 4,400 bis Bau-km 5,850, Neubau der Bundesstraße 3 a von Bau-km 121,785 bis Bau-km 124,300 sowie Ausbau und Verlegung der Landesstraße 3146 zwischen der Bundesstraße 3 und Bau-km 2,160 a:/ Wetzlar b:/ Gießen 15.12.1972 08.12.1972 06.07.1974 12.03.1975 (25.01.1975) beklagt 4410-4415 864 15.12.1975 A 480 Neubau der Bundesautobahn A 48 - früher A 74 - (Koblenz - Gießen) von Bau-km 91,100 bis zu der Verknüpfung mit der A 5/A 48 - früher A 10 - (Frankfurt (M) - Gießen - Hattenbach) - Verfahren 4 - a:/ Lahn-Dill b:/ Gießen 09.05.1974 20.06.-30.07.1974 23.03.1976 bis 31.05.1976 ausgel. 05.08.1976 (01.07.1976) 5320-5322 864a A 480 a:/ Lahn-Dill b:/ Gießen 02.06.1978 1072 16.12.1980 A 480 Neubau des provisorischen Anschlusses der Bundes-autobahn A 48 an die Landesstraße 3047 zwischen Heuchel-heim und Biebertal von Bau- km 1,000 bis Bau-km 1,260 einschließlich Umbau der Landesstraße 3047 zwischen Bau-km 0,040 bis Bau-km 0,315 in den Gemarkungen Rodheim und Heuchelheim a:/ Lahn-Dill b:/ Gießen 18.01.1980 31.03.-30.04.1980 06.03.-08.04.1980 05.10.1981 (21.09.1981 16.02.1982 (24.12.1981) 7.038 1.391 Ur-sprüng- lich 08 (1.206) 04.09.1988 A 485 Neubau einer Anschlußstelle an der Bundesautobahn 485 (Gießener Ring) im Zuge der Landesstraße 3128 nordöstlich Gießen/Wieseck einschließlich Ausbau der Landesstraße 3128 östlich der Bundesautobahn (Neubau einer Linkabbiegerspur) von Bau-km 2+473 = NK 5318/048 Stat. 1+105 bis Bau-km 2+765 = NK 5318(048 Stat. 1+397 sowie Neubau eines Rad-/Gehweges an der Nordseite der Landesstraße 3128 zwischen Bau-km 2+254 = NK 5318/048 Stat. 0+885 und Bau-km 2+840 = NK 5318/048 Stat. 1+442 und an der nordwestlichen Anschlußrampe in der Gemarkung Wieseck a:/ Gießen b:/ Gießen 11.07.1984 30.07. - 30.08.1984 22.11.1988 14.04.1989 (04.04.1989) 10488-10489
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Information zum Stand des Verfahrens. Sie können sich sicher vo…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Geländerhöhen der Brücken am Gießener Ring [#246741]
Datum
28. Juli 2022 15:16
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Information zum Stand des Verfahrens. Sie können sich sicher vorstellen, dass ich verwundert bin, dass Sie die Brücken haben Sperren lassen, ohne zu wissen, ob bzw. wie diese gewidmet sind. Ebenso bin ich verwundert, dass Sie als Straßenbaulastträger meinen, Brücken wegen Gefahrenlagen sperren zu dürfen, obwohl nach meinem Wissen stets die Straßenverkehrsbehörden straßenverkehrsrechtliche Anordnungen in derartigen Fällen schriftlich erstellen müssen. Wie Sie sicherlich auch wissen, prüft inzwischen das hessische Verkehrsministerium den Fall. Ich bitte Sie den Vorgang im Hinblick auf noch eingehende Informationen offen zu halten und mich zu informieren, sobald Ihnen Unterlagen über die Widmung der Brücken vorliegen. Sofern die Verkehrszeichen entfernt werden und die Brückengeländer erhöht werden, ziehe ich gerne auch meinen Antrag auf Aktenauskunft zurück, denn es geht mir von Anfang an nur darum, dass Radverkehr die Brücken sicher nutzen kann. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 246741 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246741/
Die Autobahn GmbH des Bundes
WG: Ersatzneubau der Brücken A480/B3 Gießener Nordkreuz [#252468] Sehr << Antragsteller:in >> nachfol…
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
WG: Ersatzneubau der Brücken A480/B3 Gießener Nordkreuz [#252468]
Datum
29. Juli 2022 16:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> nachfolgend erhalten Sie die gewünschten Informationen zu Ihrer vorangehenden Anfrage bezüglich des Ersatzneubaus: Das Brückenbauwerk der A480 über die B3 wurde im Jahre 2013 statisch nachgerechnet. Dabei ergaben sich erhebliche Defizite sowohl in Längs- als auch in Querrichtung. Über dem Bauwerk der A480 über die B3 befindet sich in einer 3.Ebene die Gehwegüberführung (ASB Nr. 5318 586), die im rechten Winkel über das bestehende und auch das neu herzustellende Bauwerk überführt wird. Wir sind zurzeit in einer sehr frühe Planungsphase - Vorplanung - LPH 2 - wieder eingestiegen, nachdem uns die Planung von Hessen Mobil zunächst nach Abschluss der LPH 2 übergeben wurde. Hier stellte sich allerdings in der weiteren Planung heraus, dass eine Fortführung dieser Vorzugsvariante nicht möglich ist. Mit der Wahl einer neuen Vorzugsvariante entscheidet sich das Ausmaß der Planung (u.a. mit Anpassung der Gradiente, Eingriffe in die Randbereiche, Auswirkung auf die Gehwegbrücke) sowie die Art der Baurechtschaffung. Zusätzlich wird aktuell die Gehwegbrücke auf eine Koppelfugenproblematik untersucht. Sollte diese Problematik bestehen, ist ein Abriss und Ersatzneubau dieser Brücke erforderlich. Die Gehwegbrücke dient u.a. auch als wichtige Querungsmöglichkeit für Fledermäuse und muss selbst während der Bauzeit (zumindest in Form einer entsprechenden Leiteinrichtung) erhalten bleiben. Nach der Abstimmung der Vorzugsvariante mit allen Beteiligten wird der Vorentwurf der Streckenplanung sowie die Bauwerksplanungen (Brücken/ Lärmschutzwände) erarbeitet. Etwaigen Informationen zu Abstimmungen mit Dritten oder sonstige Verfahrensunterlagen liegen im Rahmen der aktuellen Planung noch keine vor. Unterlagen gibt es bisher nur zur Vorzugsvariante, die von Hessen Mobil erarbeitet wurde und nun von uns angepasst werden muss. Je nach Ausmaß der Planung ist für die Baurechtschaffung ein Planfeststellungsverfahren oder auch eine Unterhaltungsmaßnahme mit entsprechend unterschiedlich anzusetzenden Zeiträumen und Beteiligungen möglich. Zurzeit halten wir aufgrund der voraussichtlich geringen Eingriffe einen Ersatzneubau als Unterhaltungsmaßnahme mit beschleunigtem Verfahren für möglich. Die Brückenbücher und verschiedene technische Unterlagen liegen vor (s. Anlage unseres Schreibens vom 24.05.2022). Zu den Baurechtsunterlagen verweisen wir unser Schreiben vom 28.07.2022. Im Rahmen der o.g. ersten Variantenuntersuchung gab es eine Abstimmung zur "Fußgängerbrücke" von Hessen Mobil mit der Stadt Lollar (s. Anhang). Unter folgendem Link können außerdem Informationen zu alle Brückenbauwerke mit ASB-Nr und Basisdaten eingesehen werden: BASt Brückendaten (bund.de)<https://deu01.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fvia.bund.de%2Fbast%2Fbr%2Fmap%2F&data=05%7C01%7C%7C0e4d21fea7e34b39d73408da6bb991dc%7Ca1bd299f351c4bd98b4f3c7bc9fa9a32%7C0%7C0%7C637940742300188350%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJWIjoiMC4wLjAwMDAiLCJQIjoiV2luMzIiLCJBTiI6Ik1haWwiLCJXVCI6Mn0%3D%7C3000%7C%7C%7C&sdata=HTNFh3Vgs8fszpnhoZYhqQHbGjA3hSvCS%2BFkCcH5pno%3D&reserved=0> Viewer - Bund<https://deu01.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fvia.bund.de%2Fbast%2Fbr%2Fmap%2F&data=05%7C01%7C%7C0e4d21fea7e34b39d73408da6bb991dc%7Ca1bd299f351c4bd98b4f3c7bc9fa9a32%7C0%7C0%7C637940742300188350%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJWIjoiMC4wLjAwMDAiLCJQIjoiV2luMzIiLCJBTiI6Ik1haWwiLCJXVCI6Mn0%3D%7C3000%7C%7C%7C&sdata=HTNFh3Vgs8fszpnhoZYhqQHbGjA3hSvCS%2BFkCcH5pno%3D&reserved=0> Export enthält zusätzliche Daten. Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. excel export via.bund.de Ausschnitt [cid:image001.png@01D8A362.5A63EBD0] Sobald die Planung abgeschlossen ist bzw. abstimmungsreife Planungen und Untersuchungen vorliegen, erfolgt die Beteiligung der TÖB / Behörden und sonstigen Betroffenen, sowie ggfls. eine Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen eines straßenrechtlichen Verfahrens. Wir möchten Sie sodann hierauf verweisen. Mit freundlichen Grüßen
Die Autobahn GmbH des Bundes
Geländerhöhen der Brücken am Gießener Ring
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Via
Briefpost
Betreff
Geländerhöhen der Brücken am Gießener Ring
Datum
2. August 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Die Autobahn GmbH des Bundes
Guten Tag Herr << Antragsteller:in >>, zwischenzeitlich liegt die Anordnung der Beschilderung auch se…
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
AW: WG: Geländerhöhen der Brücken am Gießener Ring [#246741]
Datum
19. Oktober 2022 09:09
Status
Guten Tag Herr << Antragsteller:in >>, zwischenzeitlich liegt die Anordnung der Beschilderung auch seitens der Ordnungsbehörde der Stadt Lollar vor, die wir ihnen hiermit nachträglich zur Beantwortung Ihrer Anfrage nach dem IFG zur Kenntnis geben möchten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Geländerhöhen der Brücken am Gie…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Geländerhöhen der Brücken am Gießener Ring [#246741]
Datum
22. Januar 2023 22:21
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Geländerhöhen der Brücken am Gießener Ring“ vom 20.04.2022 (#246741) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 244 Tage überschritten. Nach wie vor fehlen die Unterlagen der Baurechtsschaffung und Widmung für die beiden vorhandenen "Fußgängerbrücken". Bitte setzen Sie dem Land Hessen eine Frist für die Übergabe der Unterlagen. Das Land Hessen muss Ihnen die Unterlagen nach HDSIG innerhalb eines Monats bereitstellen. Von daher ist nicht verständlich, warum Sie seit Juli 2022 die Akten nicht erhalten haben. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Die Autobahn GmbH des Bundes
Guten Tag << Antragsteller:in >> ihre Anfrage vom 20.04.2022 wurde abschließend mit anliegender Mail …
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
AW: WG: Geländerhöhen der Brücken am Gießener Ring [#246741]
Datum
23. Januar 2023 13:32
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
awwggelnderhhenderbrckenamgieener.eml
95,9 KB
image002.jpg
45,9 KB


Guten Tag << Antragsteller:in >> ihre Anfrage vom 20.04.2022 wurde abschließend mit anliegender Mail beantwortet. Unterlagen des Baurechts und der Widmung wurden in zwei weiteren ihrer Anfragen nach IFG beantwortet; im Übrigen gilt, dass Unterlagen, die nicht bei uns verfügbar sind bzw. nicht vorliegen, auch nicht der Informationspflicht unterliegen. Unser Angebot, nach Beschaffung der ihrerseits gewünschten Informationen, ihnen diese ebenfalls zugänglich zu machen, sobald diese vorliegen, gilt weiter. Hier hat die zuständige Fachabteilung jedoch bisher noch keine Rückmeldung über den Sachstand gegeben. Wir werden uns losgelöst von der abgeschlossenen Bearbeitung nach IFG sodann mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen