Aktivitäten des "Ordnungs-Außendienstes" bzw. "Umwelt-Ordnungsdienstes" des Rhein-Sieg-Kreises im Bereich des Naturparks Siebengebirge

Anfrage an: Rhein-Sieg-Kreis

Der Rhein-Sieg-Kreis, bzw. das Amt für Umwelt-und Naturschutz des Kreises unterhält offenbar seit mehreren Jahren einen sog. "Ordnungs-Außendienst" bzw. "Umwelt-Ordnungsdienst", der auch im Bereich des Naturparkes Siebengebirge Kontrollen durchführt. Zu diesem Dienst und seinen Aktivitäten bitte ich um Übersendung von Dokumenten / Daten, aus denen Informationen zu den / Antworten auf die folgenden Fragen hervorgehen:

Allgemeine Fragen zum "Dienst":

1. Wie genau wird der Dienst bezeichnet? Hat er eine eigenständige Rechtsform? Welcher Organisation ist er zugeordnet / unterstellt? Wie wird er beaufsichtigt?
2. Wo kann sich die Öffentlichkeit über den Dienst, seine Hintergründe, Arbeitsweise, Aufgaben, Erfolge etc. informieren?
3. Wie viele Mitarbeitende sind in diesem Dienst beschäftigt?
4. Welche Aufgaben und Befugnisse haben die Mitarbeitenden?
5. Welche Qualifikation / Erfahrung müssen Mitarbeitende mitbringen?
6. Wie werden sie geschult (Bitte entsprechende Unterlagen beifügen)?
7. Wie müssen die Mitarbeitenden ihre Eignung für den Einsatz im Dienst nachweisen?
8. Wie / nach welchem Tarif / in welcher Höhe werden die Mitarbeitenden in der Regel entlohnt? Gibt es leitungsbezogene Entgeltbestandteile / Prämien? Wenn ja, wofür?
9. Ich bitte um Übersendung von Mustern für Ausschreibungstexte für die Einwerbung von Mitarbeitenden für den Dienst, sowie für entsprechende Arbeitsverträge.
10. Wie hoch waren die Gesamtausgaben /-kosten für diesen Dienst jeweils im Jahr 2020 und im Jahr 2021, und welche waren die hauptsächlich kostengenerierenden Faktoren (z.B. Personal, Ausbildung, Dienstfahrzeuge...)?
11. Welche Einnahmen hat der Dienst jeweils im Jahr 2020 und 2021 generiert? Wem kommen diese zu gute, bzw. wofür werden sie eingesetzt?
12. Wie wird das Kosten / Nutzenverhältnis für diesen Dienst bewertet? Ich bitte um Übersendung entsprechender (z.B. Prüf- bzw. Evaluations-) Berichte.

Fragen zum Einsatz des Dienstes im Umfeld des Naturparkes Siebengebirge:

1. Welches Ziel wird bei Einsätzen des Dienstes im Naturpark Siebengebirge genau verfolgt? Welche Schäden sollen vermieden werden?
2. Wird der Einsatz des Dienstes im Siebengebirge als erfolgreich bewertet? Ich bitte um Übersendung entsprechender Prüf- oder Evaluationsberichte, bzw. Stellungnahmen / Analysen.
3. Welche 15 Vergehen / Verstöße / Ordnungswidrigkeiten, o.Ä., wurden / werden hauptsächlich durch den Dienst im Siebengebirge erkannt?
4. Wie oft wurden diese Vergehen / Verstöße / Ordnungswidrigkeiten, o.Ä. durch den Dienst jeweils in den Jahren 2020 und 2021 im Bereich des Naturparks Siebengebirge pro Jahr erkannt und geahndet?
5. Wodurch wurden diese Vergehen / Verstöße / Ordnungswidrigkeiten, o.Ä. jeweils in den Jahren 2020 und 2021 geahndet? Wie hoch waren die verhängten Bußgelder / Strafen o.ä.?
6. Mit welchen Problemen / Komplikationen werden die Mitarbeitenden des Dienstes bei Ansprache von Vergehen im Naturpark hauptsächlich konfrontiert? Welche Mittel zu deren Begegnung stehen den Mitarbeitenden zur Verfügung?
7. Mit welchen weiteren öffentlichen Stellen arbeitet der Dienst bei der Verfolgung und Ahndung von Vergehen im Bereich des Naturparkes Siebengebirges regelmäßig zusammen?
8. Welche weiteren Maßnahmen ergreift der Kreis / ergreifen weitere verantwortliche Stellen regelmäßig, um die durch den Einsatz des Dienstes bezweckten Zielsetzungen im Naturpark zu unterstützen? Wie wirksam sind diese?
9. Wo genau wurde wie oft im Naturpark durch den Dienst jeweils in den Jahren 2020 und 2021 kontrolliert?
10. Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob, wann und wo durch den Dienst kontrolliert wird?
11. Wie werden Einsätze des Dienstes im Siebengebirge festgelegt / ausgelöst? (Bitte übermitteln Sie mir entsprechende Dienst- bzw. Einsatzpläne o.ä. jeweils für die Jahre 2021 und 2022)
12. Wie viele Beschwerden aus der organisierten oder nicht- organisierten Bürgerschaft, die Einsätze des Dienstes im Siebengebirge auslösten / rechtfertigten, gab es jeweils in den Jahren 2020 und 2021? Zu welchen Themen? Von welcher Personengruppe?
13. Wie viele Beschwerden über das Vorgehen des Dienstes im Siebengebirge, oder über seine Mitarbeitenden, gab es andererseits jeweils in den Jahren 2020 und 2021? Zu welchen Themen? Welche Konsequenzen werden aus solchen Beschwerden gezogen?
14. Welches sind die 15 "hotspots", bzw. diejenigen 15 Örtlichkeiten im Naturpark, an denen jeweils in den Jahren 2020 und 2021 die höchste Anzahl an Vergehen / Verstößen erkannt wurde? Welche Verstöße erfolgen dort vor allem, und warum hier? Sind diese Örtlichkeiten besonders schützenswert? Warum? Wird dort häufiger kontrolliert als anderswo?
15. Welche 15 Tier- oder Pflanzenarten bzw. andere Besonderheiten sollen durch die Einsätze des Dienstes im Naturpark Siebengebirge vor allem geschützt werden? Wie verbreitet sind sie im Naturpark? In Deutschland?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. April 2022
  • Frist
    24. Mai 2022
  • Ein:e Follower:in
Fünf vor 12
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Rhein-Sieg-Kreis Details
Von
Fünf vor 12
Betreff
Aktivitäten des "Ordnungs-Außendienstes" bzw. "Umwelt-Ordnungsdienstes" des Rhein-Sieg-Kreises im Bereich des Naturparks Siebengebirge [#246756]
Datum
21. April 2022 09:57
An
Rhein-Sieg-Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Rhein-Sieg-Kreis, bzw. das Amt für Umwelt-und Naturschutz des Kreises unterhält offenbar seit mehreren Jahren einen sog. "Ordnungs-Außendienst" bzw. "Umwelt-Ordnungsdienst", der auch im Bereich des Naturparkes Siebengebirge Kontrollen durchführt. Zu diesem Dienst und seinen Aktivitäten bitte ich um Übersendung von Dokumenten / Daten, aus denen Informationen zu den / Antworten auf die folgenden Fragen hervorgehen: Allgemeine Fragen zum "Dienst": 1. Wie genau wird der Dienst bezeichnet? Hat er eine eigenständige Rechtsform? Welcher Organisation ist er zugeordnet / unterstellt? Wie wird er beaufsichtigt? 2. Wo kann sich die Öffentlichkeit über den Dienst, seine Hintergründe, Arbeitsweise, Aufgaben, Erfolge etc. informieren? 3. Wie viele Mitarbeitende sind in diesem Dienst beschäftigt? 4. Welche Aufgaben und Befugnisse haben die Mitarbeitenden? 5. Welche Qualifikation / Erfahrung müssen Mitarbeitende mitbringen? 6. Wie werden sie geschult (Bitte entsprechende Unterlagen beifügen)? 7. Wie müssen die Mitarbeitenden ihre Eignung für den Einsatz im Dienst nachweisen? 8. Wie / nach welchem Tarif / in welcher Höhe werden die Mitarbeitenden in der Regel entlohnt? Gibt es leitungsbezogene Entgeltbestandteile / Prämien? Wenn ja, wofür? 9. Ich bitte um Übersendung von Mustern für Ausschreibungstexte für die Einwerbung von Mitarbeitenden für den Dienst, sowie für entsprechende Arbeitsverträge. 10. Wie hoch waren die Gesamtausgaben /-kosten für diesen Dienst jeweils im Jahr 2020 und im Jahr 2021, und welche waren die hauptsächlich kostengenerierenden Faktoren (z.B. Personal, Ausbildung, Dienstfahrzeuge...)? 11. Welche Einnahmen hat der Dienst jeweils im Jahr 2020 und 2021 generiert? Wem kommen diese zu gute, bzw. wofür werden sie eingesetzt? 12. Wie wird das Kosten / Nutzenverhältnis für diesen Dienst bewertet? Ich bitte um Übersendung entsprechender (z.B. Prüf- bzw. Evaluations-) Berichte. Fragen zum Einsatz des Dienstes im Umfeld des Naturparkes Siebengebirge: 1. Welches Ziel wird bei Einsätzen des Dienstes im Naturpark Siebengebirge genau verfolgt? Welche Schäden sollen vermieden werden? 2. Wird der Einsatz des Dienstes im Siebengebirge als erfolgreich bewertet? Ich bitte um Übersendung entsprechender Prüf- oder Evaluationsberichte, bzw. Stellungnahmen / Analysen. 3. Welche 15 Vergehen / Verstöße / Ordnungswidrigkeiten, o.Ä., wurden / werden hauptsächlich durch den Dienst im Siebengebirge erkannt? 4. Wie oft wurden diese Vergehen / Verstöße / Ordnungswidrigkeiten, o.Ä. durch den Dienst jeweils in den Jahren 2020 und 2021 im Bereich des Naturparks Siebengebirge pro Jahr erkannt und geahndet? 5. Wodurch wurden diese Vergehen / Verstöße / Ordnungswidrigkeiten, o.Ä. jeweils in den Jahren 2020 und 2021 geahndet? Wie hoch waren die verhängten Bußgelder / Strafen o.ä.? 6. Mit welchen Problemen / Komplikationen werden die Mitarbeitenden des Dienstes bei Ansprache von Vergehen im Naturpark hauptsächlich konfrontiert? Welche Mittel zu deren Begegnung stehen den Mitarbeitenden zur Verfügung? 7. Mit welchen weiteren öffentlichen Stellen arbeitet der Dienst bei der Verfolgung und Ahndung von Vergehen im Bereich des Naturparkes Siebengebirges regelmäßig zusammen? 8. Welche weiteren Maßnahmen ergreift der Kreis / ergreifen weitere verantwortliche Stellen regelmäßig, um die durch den Einsatz des Dienstes bezweckten Zielsetzungen im Naturpark zu unterstützen? Wie wirksam sind diese? 9. Wo genau wurde wie oft im Naturpark durch den Dienst jeweils in den Jahren 2020 und 2021 kontrolliert? 10. Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob, wann und wo durch den Dienst kontrolliert wird? 11. Wie werden Einsätze des Dienstes im Siebengebirge festgelegt / ausgelöst? (Bitte übermitteln Sie mir entsprechende Dienst- bzw. Einsatzpläne o.ä. jeweils für die Jahre 2021 und 2022) 12. Wie viele Beschwerden aus der organisierten oder nicht- organisierten Bürgerschaft, die Einsätze des Dienstes im Siebengebirge auslösten / rechtfertigten, gab es jeweils in den Jahren 2020 und 2021? Zu welchen Themen? Von welcher Personengruppe? 13. Wie viele Beschwerden über das Vorgehen des Dienstes im Siebengebirge, oder über seine Mitarbeitenden, gab es andererseits jeweils in den Jahren 2020 und 2021? Zu welchen Themen? Welche Konsequenzen werden aus solchen Beschwerden gezogen? 14. Welches sind die 15 "hotspots", bzw. diejenigen 15 Örtlichkeiten im Naturpark, an denen jeweils in den Jahren 2020 und 2021 die höchste Anzahl an Vergehen / Verstößen erkannt wurde? Welche Verstöße erfolgen dort vor allem, und warum hier? Sind diese Örtlichkeiten besonders schützenswert? Warum? Wird dort häufiger kontrolliert als anderswo? 15. Welche 15 Tier- oder Pflanzenarten bzw. andere Besonderheiten sollen durch die Einsätze des Dienstes im Naturpark Siebengebirge vor allem geschützt werden? Wie verbreitet sind sie im Naturpark? In Deutschland?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Fünf vor 12 Anfragenr: 246756 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246756/
Mit freundlichen Grüßen Fünf vor 12
Fünf vor 12
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktivitäten des "Ordnungs-Außendienstes" bzw. …
An Rhein-Sieg-Kreis Details
Von
Fünf vor 12
Betreff
AW: Aktivitäten des "Ordnungs-Außendienstes" bzw. "Umwelt-Ordnungsdienstes" des Rhein-Sieg-Kreises im Bereich des Naturparks Siebengebirge [#246756]
Datum
25. Mai 2022 20:50
An
Rhein-Sieg-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktivitäten des "Ordnungs-Außendienstes" bzw. "Umwelt-Ordnungsdienstes" des Rhein-Sieg-Kreises im Bereich des Naturparks Siebengebirge“ vom 21.04.2022 (#246756) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Fünf vor 12
Rhein-Sieg-Kreis
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Rhein-Sieg-Kreis
Betreff
Betreff versteckt
Datum
25. Mai 2022 20:50
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Rhein-Sieg-Kreis
Anfrage Frag den Staat [#246756] Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe Ihre Anfrage erhalten. Ich werde mich una…
Von
Rhein-Sieg-Kreis
Betreff
Frag den Staat Anfrage IfG, UIG Anfrage von Fünf vor Zwölf WG: Aktivitäten des "Ordnungs-Außendienstes" bzw. "Umwelt-Ordnungsdienstes" des Rhein-Sieg-Kreises im Bereich des Naturparks Siebengebirge [#246756]
Datum
30. Mai 2022 10:52
Status
Warte auf Antwort
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Anfrage Frag den Staat [#246756] Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe Ihre Anfrage erhalten. Ich werde mich unaufgefordert wieder bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen
Rhein-Sieg-Kreis
Sehr geehrte/r Anfrager/in, nach erster summarischer Prüfung kann Ihrem Antrag nur teilweise stattgegeben werden.…
Von
Rhein-Sieg-Kreis
Betreff
Frag den Staat Anfrage IfG, UIG Anfrage von Fünf vor Zwölf WG: Aktivitäten des "Ordnungs-Außendienstes" bzw. "Umwelt-Ordnungsdienstes" des Rhein-Sieg-Kreises im Bereich des Naturparks Siebengebirge [#246756]
Datum
2. Juni 2022 10:14
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrte/r Anfrager/in, nach erster summarischer Prüfung kann Ihrem Antrag nur teilweise stattgegeben werden. Da insoweit eine Teilablehnung zugestellt werden müsste, ist eine ladungsfähige Anschrift erforderlich, sodass ich von der Ihrerseits gewünschten Art der Auskunftserteilung abweiche, § 4 Abs. 4 UIG. Insbesondere die Ablehnung eines Antrags nach dem IFG NRW ist schriftlich zu erteilen und zu begründen (§ 5 Abs. 2 S. 3 IFG NRW). Ich bitte um Mitteilung einer ladungsfähigen Anschrift. Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass ich (sofern die Datenübermittlung sich in der noch vorzunehmenden Prüfung als zulässig herausstellt) eventuell personenbezogene Daten, welche dem Schutz der EU-DSGVO unterliegen, übermitteln muss. Diese Daten darf ich nur auf einem sicheren Weg übermitteln. Der E-Mail-Verkehr ist bekanntermaßen nicht sicher. Hinzu kommt, dass nach dem UIG natürliche, sowie juristische Personen (des Privatrechts) berechtigt sind, Anfragen nach dem UIG zu stellen. Auch ein Verwaltungsverfahren beginnt erst auf Antrag, aus diesem muss jedoch erkennbar sein, wer Antragsteller ist. Eine zufallsgenerierte E-Mail-Adresse sowie ein Pseudonym genügen diesen Vorgaben nicht. Weiterhin handelt es sich bei Ihrer Anfrage aufgrund der verschiedenen Informationen, zu denen Sie Zugang begehren, und der hierfür nötigen Prüfung (ob es sich um Umweltinformationen handelt, ob diese bei der informationspflichtigen Stelle verfügbar sind, ob nach dem UIG oder IFG ein Übermittlungsanspruch besteht, in welchem Umfang die Information gewährt werden kann) und letztlich auch deren Anzahl nicht um eine einfache Anfrage, sondern um eine komplexe und umfangreiche Fragestellung, deren Beantwortung einen deutlich höheren Verwaltungsaufwand bedeutet. Aus den vorgenannten Gründen werden aller Voraussicht nach auch Gebühren und Auslagen gem. § 5 Abs. 1 UIG, in Verbindung mit dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW), sowie § 11 IFG in Verbindung mit der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) erhoben. Über die Höhe der Gebühr kann ich Ihnen insoweit noch keine Auskunft geben, diese ist am Verwaltungsaufwand zu bemessen (§ 5 Abs. 3 UIG NRW). Der tatsächliche Verwaltungsaufwand zur Beantwortung Ihrer Anfrage stellt sich heraus, nachdem die Prüfung abgeschlossen und die Informationen zusammengestellt sind. Vor diesem Hintergrund kann die Monatsfrist nicht eingehalten werden, diese endet gem. § 3 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 UIG mit Ablauf von zwei Monaten und somit am 21.06.2022. Mit freundlichen Grüßen
Fünf vor 12
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Ausführungen zu meiner o.g. Anfrage, die ich zur Kenntnis nehme. Ich bit…
An Rhein-Sieg-Kreis Details
Von
Fünf vor 12
Betreff
AW: Frag den Staat Anfrage IfG, UIG Anfrage von Fünf vor Zwölf WG: Aktivitäten des "Ordnungs-Außendienstes" bzw. "Umwelt-Ordnungsdienstes" des Rhein-Sieg-Kreises im Bereich des Naturparks Siebengebirge [#246756]
Datum
9. Juni 2022 13:28
An
Rhein-Sieg-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Ausführungen zu meiner o.g. Anfrage, die ich zur Kenntnis nehme. Ich bitte Sie daraufhin zunächst mir mitzuteilen, welche meiner Fragen Sie Ihrer Meinung nach 1. Im Rahmen einer einfachen Anfrage, und 2. Per Mail beantworten können. Nach Erhalt dieser Auskunft werde ich entscheiden, wie ich weiter vorgehe. Bezüglich Ihrer Mitteilung zu für die Gesamtanfrage anfallende Kosten weise ich darauf hin, dass es sich bei dieser Anfrage um ein öffentliches Informationsinteresse handelt. Zudem muss ich mitteilen, dass ich aus sozialen Gründen Gebühren nur bis zu einer gewissen Höhe tragen kann. Ich bitte Sie, diese Punkte bei diesbezüglichen Überlegungen zu berücksichtigen, bzw. Mir sobald feststehen sollte, ob und in welcher Höhe Kosten anfallen würden, mir dies und die Höhe mitzuteilen. Mit besten Grüßen, 5vor12 Anfragenr: 246756 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Rhein-Sieg-Kreis
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, auf die Fragen zum Allgemeinen Dienst, Nr. 1 bis 7, sowie zum Einsatz des …
Von
Rhein-Sieg-Kreis
Betreff
AW: Frag den Staat Anfrage IfG, UIG Anfrage von Fünf vor Zwölf WG: Aktivitäten des "Ordnungs-Außendienstes" bzw. "Umwelt-Ordnungsdienstes" des Rhein-Sieg-Kreises im Bereich des Naturparks Siebengebirge [#246756]
Datum
9. Juni 2022 14:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, auf die Fragen zum Allgemeinen Dienst, Nr. 1 bis 7, sowie zum Einsatz des Dienstes im Umfeld des Naturparkes Siebengebirge, Nr. 1 bis 2, 6 bis 8 können ohne größeren Prüfaufwand Auskünfte, auch per E-Mail, erteilt werden. Die übrigen Fragen erfordern einen höheren Aufwand hinsichtlich der Frage, welche Informationen konkret begehrt werden, ob ein Anspruch auf Zugang zu diesen Informationen besteht, sowie hinsichtlich der Zusammenstellung der Informationen. Teils muss innerhalb der Fragen zwischen Informationen, zu denen der Zugang verschafft werden und solchen, zu denen kein Zugang verschafft werden kann, differenziert werden. Soweit Sie sich auf § 2 VerwGebO IFG NRW beziehen, weise ich darauf hin, dass ein von Ihnen vorgetragenes öffentliches Informationsinteresse keinen Verzicht auf eine Gebührenerhebung rechtfertigt. Eine entsprechende Rechtsgrundlage kann ich weder im UIG (NRW), noch im IFG (NRW) erkennen. Es handelt sich nicht um eine öffentliche Bekanntmachung, sondern um eine Informationsanfrage einer Person. Gebühren werden für die in den einschlägigen Vorschriften (Gebührengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen i. V. m. der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW), VerwGebO IFG NRW, genannten Amtshandlungen erhoben. Bei einer derart umfangreichen Anfrage (27 Fragen, von denen ein nicht unerheblicher Teil nochmals weiterführende Fragen enthält) kann ich bereits jetzt mitteilen, dass ich von der Erhebung von Gebühren nicht absehen werde. Sofern Sie sich auf mangelnde Leistungsfähigkeit berufen, müssen hierfür Belege (Bescheide über den Bezug von Arbeitslosengeld o. Ä.) vorgelegt werden. Darüber hinaus entstehen die Kosten sofort mit Beginn der Prüfung. Die Höhe bemisst sich nach der Arbeitszeit und dem Verwaltungsaufwand, insofern kann ich die Höhe der Gebühren erst nach Abschluss der Prüfung festsetzen. Mit freundlichen Grüßen
Fünf vor 12
Sehr [geschwärzt], ich bitte Sie dann, im Rahmen dieser Anfrage nur die von Ihnen genannten, im Rahmen einer einfa…
An Rhein-Sieg-Kreis Details
Von
Fünf vor 12
Betreff
AW: Frag den Staat Anfrage IfG, UIG Anfrage von Fünf vor Zwölf WG: Aktivitäten des "Ordnungs-Außendienstes" bzw. "Umwelt-Ordnungsdienstes" des Rhein-Sieg-Kreises im Bereich des Naturparks Siebengebirge [#246756]
Datum
11. Juni 2022 16:24
An
Rhein-Sieg-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], ich bitte Sie dann, im Rahmen dieser Anfrage nur die von Ihnen genannten, im Rahmen einer einfachen Anfrage ohne Gebühren und per Mail beantwortbaren, Fragen zu beantworten. Was meine weiterführenden Fragen angeht, werde ich ggf. separate, weitere Anfragen stellen. Mit freundlichen Grüßen Fünf vor 12

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Rhein-Sieg-Kreis
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, die von Ihnen mit u. st. E-Mail konkretisierten Fragen beantworte ich wie …
Von
Rhein-Sieg-Kreis
Betreff
Aktivitäten des "Ordnungs-Außendienstes" bzw. "Umwelt-Ordnungsdienstes" des Rhein-Sieg-Kreises im Bereich des Naturparks Siebengebirge [#246756]
Datum
14. Juni 2022 14:53
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, die von Ihnen mit u. st. E-Mail konkretisierten Fragen beantworte ich wie folgt: Allgemeine Fragen zum "Dienst" 1. Wie genau wird der Dienst bezeichnet? Hat er eine eigenständige Rechtsform? Welcher Organisation ist er zugeordnet / unterstellt? Wie wird er beaufsichtigt? Der Dienst wird als Ordnungsaußendienst (OAD) bezeichnet. Er hat keine eigenständige Rechtsform, er agiert innerhalb der Organisationsstruktur des Rhein-Sieg-Kreises. Die Mitarbeiter/innen des Ordnungsaußendienstes werden durch die Dienstvorgesetzte(n) beaufsichtigt. 2. Wo kann sich die Öffentlichkeit über den Dienst, seine Hintergründe, Arbeitsweise, Aufgaben, Erfolge etc. informieren? Für Interessierte stellt sich der OAD auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises unter https://www.rhein-sieg-kreis.de/verwa... vor. Die Aufgaben und Hintergründe des OAD, sowie dessen Arbeitsweise werden dort erklärt. Eine Erfolgsbilanz des OAD steht nicht zur Verfügung. 3. Wie viele Mitarbeitende sind in diesem Dienst beschäftigt? Derzeit sind vier Mitarbeitende im OAD beschäftigt. 4. Welche Aufgaben und Befugnisse haben die Mitarbeitenden? Der OAD hat die Aufgabe, die Naturschutzgebiete im Zuständigkeitsbereich des Rhein-Sieg-Kreises bzw. die Einhaltung der dort geltenden Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), des Landesnaturschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) sowie der ordnungsbehördlichen Verordnungen über Naturschutzgebiete und der Landschaftspläne sicherzustellen. Dies geschieht durch entsprechende Kontrollen. Sofern Verstöße festgestellt werden, haben die Mitarbeitenden die Befugnis, die Personalien der Ordnungspflichtigen aufzunehmen, bei falsch parkenden Fahrzeugen das Kennzeichen zu notieren, sowie unmittelbar vor Ort Verwarnungen auszusprechen und Verwarngelder zu verhängen (sog. "Knöllchen" für Falschparkende). 5. Welche Qualifikation / Erfahrung müssen Mitarbeitende mitbringen? Mitarbeitende müssen grundsätzlich die Voraussetzungen für die jeweils ausgeschriebene Stelle bzw. damit verbundene Tätigkeit erfüllen. Im OAD ist dies die entsprechende abgeschlossene Berufsausbildung. 6. Wie werden sie geschult? Neue Mitarbeitende werden in der Praxis durch die erfahreneren KollegInnen in den einschlägigen Bereichen des Verwaltungs-/Ordnungsrechts, sowie in Kommunikation und Deeskalation geschult und besuchen ggf. Schulungen am Rheinischen Studieninstitut. Der Besuch erfolgt nach Bedarf und Verfügbarkeit. 7. Wie müssen die Mitarbeitenden ihre Eignung für den Einsatz im Dienst nachweisen? Siehe Antwort zu Frage 5. Ein separater Eignungstest für den OAD existiert nicht. Einsatz des Dienstes im Umfeld des Naturparkes Siebengebirge 1. Welches Ziel wird bei Einsätzen des Dienstes im Naturpark Siebengebirge genau verfolgt? Welche Schäden sollen vermieden werden? Der OAD hat die Aufgabe, die Naturschutzgebiete im Zuständigkeitsbereich des Rhein-Sieg-Kreises bzw. die Einhaltung der dort geltenden Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), des Landesnaturschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) sowie der ordnungsbehördlichen Verordnungen über Naturschutzgebiete und und der Landschaftspläne sicherzustellen. Konkret sollen Schäden an den durch das BNatSchG geschützten Schutzgütern Natur und Landschaft, biologische Vielfalt, Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie Erholungswert von Natur und Landschaft vermieden werden. Die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Naturschutzgebiet "Siebengebirge" bezweckt konkret den Schutz der dort in § 3 aufgezählten Güter. Dies geschieht durch entsprechende Kontrollen und Auflärung im Gespräch, ggf. das Unterbinden von Verstößen sowie Ahndung mittels Verwarn- oder Bußgeldern. 2. Wird der Einsatz des Dienstes im Siebengebirge als erfolgreich bewertet? Ich bitte um Übersendung entsprechender Prüf- oder Evaluationsberichte, bzw. Stellungnahmen / Analysen. Aus Sicht der Verwaltung ist der OAD erfolgreich und hat sich bewährt. 6. Mit welchen Problemen / Komplikationen werden die Mitarbeitenden des Dienstes bei Ansprache von Vergehen im Naturpark hauptsächlich konfrontiert? Welche Mittel zu deren Begegnung stehen den Mitarbeitenden zur Verfügung? Ein wiederkehrendes Problem bzw. eine Komplikation ist die fehlende Einsicht betroffener Personen, wenn diese auf einen Verstoß aufmerksam gemacht und zur Unterlassung aufgefordert werden. Regelmäßig begegnen die Mitarbeitenden hier einem spürbaren Unmut der Personen. Sehr selten werden Personen verbal aggressiv. Zu körperlichen Übergriffen kam es bislang nicht. Verbaler Agressivität wird durch den Versuch, die Situation gleichsam verbal zu deeskalieren, begegnet; sollte sich die Situation verschärfen, dass die Sicherheit der Mitarbeitenden gefährdet ist, ist das Hinzurufen der Polizei möglich. 7. Mit welchen weiteren öffentlichen Stellen arbeitet der Dienst bei der Verfolgung und Ahndung von Vergehen im Bereich des Naturparks Siegenbegirges regelmäßig zusammen? Der OAD arbeitet regelmäßig mit der Polizei, den örtlichen Ordnungsämtern, der Forstverwaltung, der Bundeswehr und der Fischereiaufsicht zusammen. 8. Welche weiteren Maßnahmen ergreift der Kreis / ergreifen weitere verantwortliche Stellen regelmäßig, um die durch den Einsatz des Dienstes bezweckten Zielsetzungen im Naturpark zu unterstützen? Wie wirksam sind diese? Der Rhein-Sieg-Kreis hat zuletzt die Beschilderung im Naturpark, die zuvor nur aus den dreieckigen "Naturschutzgebiet"-Schildern bestand, um weitere Schilder (Parkverbote, Betretungsverbote) sowie dazugehörige Erläuterungen ergänzt, um Besucher/innen auf Verbote hinzuweisen. Eine Evaluation der Wirksamkeit dieser Maßnahmen hat bisher nicht stattgefunden. Der Rhein-Sieg-Kreis kann keine Auskunft über die Tätigkeiten weiterer verantwortlicher Stellen (Stadt Bad Honnef, Forstämter o. Ä.) geben, da entsprechende Informationen hier nicht verfügbar sind. Mit freundlichen Grüßen