Externe Meldestelle

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

Der Entwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes (https://www.whistleblower-net.de/wp-content/uploads/2022/04/HinSchG-E_neu.pdf) benennt Sie als externe Meldestelle. Sind Sie denn schon aufgestellt um eine Meldung entgegenzunehmen?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. April 2022
  • Frist
    24. Mai 2022
  • 3 Follower:innen
Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Entwurf des H…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Betreff
Externe Meldestelle [#246811]
Datum
21. April 2022 21:46
An
Bundesamt für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Entwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes (https://www.whistleblower-net.de/wp-content/uploads/2022/04/HinSchG-E_neu.pdf) benennt Sie als externe Meldestelle. Sind Sie denn schon aufgestellt um eine Meldung entgegenzunehmen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Joachim Lindenberg Anfragenr: 246811 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246811/ Postanschrift Joachim Lindenberg << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Bundesamt für Justiz
IFG Antrag vom 21. April 2022 - I 5 - 1530/2 - A2 421/2021 - Sehr geehrter Herr Lindenberg, vielen Dank für Ihr…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
IFG Antrag vom 21. April 2022
Datum
28. April 2022 13:21
Status
Warte auf Antwort
- I 5 - 1530/2 - A2 421/2021 - Sehr geehrter Herr Lindenberg, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 21. April 2022 in der Sie um Auskunft bitten, ab wann die beim Bundesamt für Justiz (BfJ) auf Grundlage des derzeitigen Entwurfs des sog. Hinweisgeberschutzgesetzes zu errichtende externe Meldestelle des Bundes für Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern ansprechbar ist. Das Bundesministerium der Justiz hat am 13. April 2022 einen Gesetzesentwurf veröffentlicht (https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Hinweisgeberschutz.html;jsessionid=E5E00FA4D90FEF839B46BE30D48423D5.1_cid297?nn=6704238). Das Gesetzgebungsverfahren dauert an. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich nicht prognostizieren kann, wann das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein wird und welchen Inhalt das Gesetz letztendlich - auch hinsichtlich der externen Meldestelle - haben wird. Mit Wirkung zum 1. April 2022 ist beim Bundesamt für Justiz ein Aufbaustab "Externe Meldestelle nach dem HinSchG-E" eingerichtet worden. Aufgabe des Aufbaustabs ist es, alle notwendigen Vorbereitungen für die Wahrnehmung der Aufgaben der externen Meldestelle vorzunehmen. Für die Entgegennahme solcher Meldungen fehlt es derzeit - wie bereits erläutert - noch an einer gesetzlichen Grundlage. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften behilflich gewesen zu sein. Mit freundlichen Grüßen
Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
AW: IFG Antrag vom 21. April 2022 [#246811] Sehr << Anrede >> als Bürger kann ich mich direkt auf die …
An Bundesamt für Justiz Details
Von
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Betreff
AW: IFG Antrag vom 21. April 2022 [#246811]
Datum
28. April 2022 13:28
An
Bundesamt für Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> als Bürger kann ich mich direkt auf die Direktive statt auf das noch nicht verabschiedete Gesetz berufen, sofern Sie - das Bundesamt für Justiz - bereit sind meine Meldung entgegen zu nehmen. Sind Sie das? Andernfalls beabsichtige ich in den nächsten Tagen an die Öffentlichkeit zu gehen. Das wäre dann peinlich für die Deutschland. Mit freundlichen Grüßen Joachim Lindenberg Anfragenr: 246811 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246811/
Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
AW: IFG Antrag vom 21. April 2022 [#246811] Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie auf https://blog.linden…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Betreff
AW: IFG Antrag vom 21. April 2022 [#246811]
Datum
2. Mai 2022 17:26
An
Bundesamt für Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie auf https://blog.lindenberg.one/BeschwerdeDataport hinweisen und Dataport´s Defizite entsprechend der Whistle-Blower-Richtlinie melden. Mit freundlichen Grüßen Joachim Lindenberg Anfragenr: 246811 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246811/

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Bundesamt für Justiz
Ihr IFG Antrag vom 21. April 2022 I 5 - 1530/2 A 2 421/2022 Sehr geehrter Herr Lindenberg, haben Sie vielen Dank…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
Ihr IFG Antrag vom 21. April 2022
Datum
9. Mai 2022 08:41
Status
Anfrage abgeschlossen
I 5 - 1530/2 A 2 421/2022 Sehr geehrter Herr Lindenberg, haben Sie vielen Dank für Ihre erneute Mail vom 28. April 2022 und für den Hinweis auf Ihren Blogeintrag vom 2. Mai 2022. Bezüglich der in Ihrer Mail vom 28. April 2022 aufgeworfenen Frage möchte ich ergänzend auf Folgendes hinweisen: Der EuGH-Rechtsprechung zufolge können einzelne Bestimmungen einer Richtlinie ausnahmsweise unmittelbar anwendbar sein, wenn diese inhaltlich unbedingt und hin-reichend genau sind. Dies ist bei der Richtlinie (EU) 2019/1937 hinsichtlich der Einrichtung der externen Meldestellen allerdings nicht der Fall. Denn die Richtlinie bestimmt nicht die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten. Hierzu ist ein nationales Umsetzungsgesetz erforderlich. Wie bereits in meiner Email vom 28. April 2022 erläutert, liegt der Entwurf eines nationalen Hinweisgeberschutzgesetzes vor (https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RefE_Hinweisgeberschutz.pdf?__blob=publicationFile&v=1). Das Gesetzgebungsverfahren dauert - wie Ihnen bekannt ist - noch an. Ich betrachte Ihre Anfrage damit als vollständig beantwortet. Mit freundlichen Grüßen