Kommunikation zwischen dem Busunternehmen "Fürst München" und der Polizei München

Die Kommunikation bezüglich des Fahrzeuges mit dem Kennzeichen M-PF 121 zwischen der Firma Fürst München und der Polizei, vor allem bezüglich folgender 2 Aspekte

- abgelaufener TÜV des Fahrzeuges

- öffentliches Abstellen des Fahrzeuges trotz abgelaufenem TÜV

Das Fahrzeug steht in der Silberdistelstraße in Pasing. Daher vermute ich, dass die Kommunikation mit der PI 45 stattfand. Ich bitte jedoch darum, mir auch Kommunikation mit anderen Polizeistellen zu senden, falls vorhanden.

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  • Datum
    22. April 2022
  • Frist
    24. Mai 2022
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Tino Mettler
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Kommunikat…
An Polizeipräsidium München Details
Von
Tino Mettler
Betreff
Kommunikation zwischen dem Busunternehmen "Fürst München" und der Polizei München [#246869]
Datum
22. April 2022 15:29
An
Polizeipräsidium München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Kommunikation bezüglich des Fahrzeuges mit dem Kennzeichen M-PF 121 zwischen der Firma Fürst München und der Polizei, vor allem bezüglich folgender 2 Aspekte - abgelaufener TÜV des Fahrzeuges - öffentliches Abstellen des Fahrzeuges trotz abgelaufenem TÜV Das Fahrzeug steht in der Silberdistelstraße in Pasing. Daher vermute ich, dass die Kommunikation mit der PI 45 stattfand. Ich bitte jedoch darum, mir auch Kommunikation mit anderen Polizeistellen zu senden, falls vorhanden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Tino Mettler Anfragenr: 246869 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246869/ Postanschrift Tino Mettler << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tino Mettler

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