Organigramm der Tochterunternehmen von Gazprom Germania

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Ein Organigramm des Unternehmens „Gazprom Germania“ mit dessen Tochterunternehmen und Beteiligungen. In Folge 287 des Podcasts „Lage der Nation“ erwähnte Klaus Müller, dass die Bundesnetzagentur ein solches erstellt habe.

Ergebnis der Anfrage

Nach Auskunft der Bundesnetzagentur sind vom begehrten Organigramm Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse betroffen, die ein kostenpflichtiges Drittbeteiligungsverfahren nötig machte. Deshalb habe ich die Anfrage zurückgezogen.

Stattdessen wurde ein aktuelles Organigramm der SEFE übermittelt: https://fragdenstaat.de/anfrage/organig…

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    22. April 2022
  • Frist
    24. Mai 2022
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ein Organigramm d…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Organigramm der Tochterunternehmen von Gazprom Germania [#246928]
Datum
22. April 2022 19:43
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ein Organigramm des Unternehmens „Gazprom Germania“ mit dessen Tochterunternehmen und Beteiligungen. In Folge 287 des Podcasts „Lage der Nation“ erwähnte Klaus Müller, dass die Bundesnetzagentur ein solches erstellt habe.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 246928 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246928/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Organigramm der Tochterunternehmen von Gazprom…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Organigramm der Tochterunternehmen von Gazprom Germania [#246928]
Datum
28. Juli 2022 21:53
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Organigramm der Tochterunternehmen von Gazprom Germania“ vom 22.04.2022 (#246928) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 66 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Organigramm der Tochterunternehmen von Gazprom Germania“ vom 22.04…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Organigramm der Tochterunternehmen von Gazprom Germania [#246928]
Datum
18. Januar 2023 15:55
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Organigramm der Tochterunternehmen von Gazprom Germania“ vom 22.04.2022 (#246928) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 240 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Organigramm der Tochterunternehmen von Gazprom Germania“ vom 22.04…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Organigramm der Tochterunternehmen von Gazprom Germania [#246928]
Datum
29. März 2023 20:44
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Organigramm der Tochterunternehmen von Gazprom Germania“ vom 22.04.2022 (#246928) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 310 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesnetzagentur
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Bedauerlicherweise ist der Vorgang im April…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: WG: Organigramm der Tochterunternehmen von Gazprom Germania [#246928]
Datum
3. April 2023 13:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Bedauerlicherweise ist der Vorgang im April 2022 unbeantwortet geblieben. Das IFG-Verfahren wird hier unter dem Aktenzeichen SoStT-22-1630-002 geführt. Aufgrund einer erforderlichen Prüfung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ist vor einer Entscheidung über Ihren Antrag eine Drittbeteiligung des Nachfolgeunternehmens SEFE Securing Energy for Europe GmbH erforderlich. Sobald diese erfolgt ist, werde ich mich wieder bei Ihnen melden. Bereits heute kann ich Ihnen mitteilen, dass uns ein Organigramm der Gazprom Germania und seiner Tochterunternehmen/Beteiligungen aus der damaligen Zeit zwar vorliegt, dieses jedoch nicht von der Bundesnetzagentur selbst erstellt wurde, sondern uns vom Unternehmen vorgelegt worden ist. Kann ich davon ausgehen, dass Ihr IFG-Antrag ein solches Organigramm umfasst? Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Aktenzeichen: SoStT-22-1630-002 Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Meine IFG-Anfra…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Organigramm der Tochterunternehmen von Gazprom Germania [#246928]
Datum
3. April 2023 14:09
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Aktenzeichen: SoStT-22-1630-002 Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Meine IFG-Anfrage umfasst auch das Organigramm, wenn es Unternehmen selbst erstellt worden ist und der Bundesnetzagentur vorliegt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesnetzagentur
Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich Ihnen auf Ihre Anfrage ein Organigramm der SEFE-Grupp…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: WG: Organigramm der Tochterunternehmen von Gazprom Germania [#246928]
Datum
4. April 2023 10:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich Ihnen auf Ihre Anfrage ein Organigramm der SEFE-Gruppe, ehemals Gazprom Germania. Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Aktenzeichen: SoStT-22-1630-002 Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Zusenden eines Organigramms de…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Organigramm der Tochterunternehmen von Gazprom Germania [#246928]
Datum
4. April 2023 21:09
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Aktenzeichen: SoStT-22-1630-002 Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Zusenden eines Organigramms der SEFE. Das Organigramm scheint mir ein recht aktuelles zu sein. Liegt Ihnen auch ein Organigramm der damaligen Gazprom Germania GmbH mit Stand vom April 2022 vor? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 246928 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246928/
Bundesnetzagentur
Sehr << Antragsteller:in >> der Bundesnetzagentur liegt nach erneuter Überprüfung ein Organigramm der…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: WG: Organigramm der Tochterunternehmen von Gazprom Germania [#246928]
Datum
12. April 2023 14:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> der Bundesnetzagentur liegt nach erneuter Überprüfung ein Organigramm der ehem. Gazprom Germania aus dem März 2022 vor. Dieses enthält jedoch nach erster Einschätzung zahlreiche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Gemäß § 6 S. 2 IFG darf ein Zugang zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen nur gewährt werden, soweit der Betroffene eingewilligt hat. Die SEFE GmbH als Rechtsnachfolgerin der Gazprom Germania GmbH hat der ungeschwärzten Offenlegung nicht zugestimmt, wohl aber der Herausgabe des Ihnen übermittelten Organigramms der SEFE-Gruppe. In einem nächsten Schritt müsste daher ein förmliches Drittbeteiligungsverfahren gemäß § 8 Abs. 1 IFG sowie daran anschließend eine Prüfung geltend gemachter Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Einzelnen durchgeführt werden. Der von Ihnen beantragte Informationszugang wird somit nicht kostenfrei erteilt werden können. Die maximal zulässige Gebühr beträgt laut IFGGebV "bis zu 500 Euro". Die konkrete Höhe der Gebühr richtet sich nach dem individuell zurechenbaren Bearbeitungsaufwand, der erst nach Bearbeitung der Anfrage genau bezifferbar ist. Sollten Sie vor diesem Hintergrund an Ihrem Informationszugangsbegehren festhalten, teilen Sie mir dies bitte mit. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Aktenzeichen: SoStT-22-1630-002 Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre heutige E-Mail. In Anbetrach…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Organigramm der Tochterunternehmen von Gazprom Germania [#246928]
Datum
12. April 2023 16:57
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Aktenzeichen: SoStT-22-1630-002 Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre heutige E-Mail. In Anbetracht der angekündigten Gebühren, möchte ich an meiner IFG-Anfrage nicht weiter festhalten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 246928 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246928/