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Zulässigkeit von Terminabsprachen per Email beim Amtsgericht

Anfang März habe ich versucht, per Email einen Termin beim Amtsgericht wegen einer Erbschaftsangelegenheit zu machen.
Leider habe ich nur einen Standardtext als Antwort bekommen, dass ich - angeblich - Schriftsätze per Email eingereicht hätte, was nicht zulässig wäre.
Danach habe ich noch zwei mal versucht, den Kontakt herzustellen, da ich ja nur einen Termin haben wollte. Antworten habe ich keine mehr erhalten.

Dann habe ich versucht, vom Justizministerium eine Antwort zu erhalten. Bislang auch ohne Reaktion.
Vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/diskriminierung-gesundheitlich-eingeschrankter-terminabsprachen-telefon-email/

Nicht einmal eine Empfangsbestätigung. Aus meiner Sicht ein Armutszeugnis!

Zumal die Frage, ob Terminabsprachen per Email "rechtlich zulässig" sind oder nicht, nicht allzu schwierig ist. Ebenso wenig, ob es sich bei der Frage nach einem Termin, bzw. erst einmal die Bitte, meine Email an die entsprechende Stelle zwecks Terminabsprache weiterzuleiten, um einen Verfahrensantrag oder Schriftsatz handelt oder nicht.
Vgl. Antworten Bundesverfassungsgericht: E-Mails als Kommunikationsweg für Verwaltungsangelegenheiten, nicht für Verfahrensanträge oder Schriftsätze. https://fragdenstaat.de/anfrage/rohdaten-zu-den-bereichen-grundsicherung-und-arbeitsforderung/

Analog dazu: "Das wäre des Schweißes der Edlen wert. Denn schon ein ersichtliches Bemühen um Volkes Unterstützung und das Gefühl der Bürger, ernst genommen zu werden und mehr mitreden zu können, notfalls sogar die eigene Stimme in die Waagschale legen zu können, erhöht die Akzeptanz der Volksvertreter wie des parlamentarischen Systems."
- Christine Hohmann-Dennhardt, Richterin am Bundesverfassungsgericht
http://www.fr.de/politik/debatte-buergerbeteiligung-die-angst-der-politiker-vor-dem-volk-a-970196

So wurde es zumindest früher an den Studieninstituten für kommunale Verwaltung auch gelehrt: "Sie dienen dem Bürger! Wir sind nicht im alten Preußen."

Und wo kann ich jetzt bitte die Erstattung der Zusatzkosten beantragen? Da ich inzwischen einen Notar beauftragen musste, der erheblich teurer ist als die Angelegenheit direkt beim AG zu regeln.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. April 2022
  • Frist
    28. Mai 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anfang März habe ic…
An Niedersächsische Staatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zulässigkeit von Terminabsprachen per Email beim Amtsgericht [#246942]
Datum
23. April 2022 00:22
An
Niedersächsische Staatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anfang März habe ich versucht, per Email einen Termin beim Amtsgericht wegen einer Erbschaftsangelegenheit zu machen. Leider habe ich nur einen Standardtext als Antwort bekommen, dass ich - angeblich - Schriftsätze per Email eingereicht hätte, was nicht zulässig wäre. Danach habe ich noch zwei mal versucht, den Kontakt herzustellen, da ich ja nur einen Termin haben wollte. Antworten habe ich keine mehr erhalten. Dann habe ich versucht, vom Justizministerium eine Antwort zu erhalten. Bislang auch ohne Reaktion. Vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/diskriminierung-gesundheitlich-eingeschrankter-terminabsprachen-telefon-email/ Nicht einmal eine Empfangsbestätigung. Aus meiner Sicht ein Armutszeugnis! Zumal die Frage, ob Terminabsprachen per Email "rechtlich zulässig" sind oder nicht, nicht allzu schwierig ist. Ebenso wenig, ob es sich bei der Frage nach einem Termin, bzw. erst einmal die Bitte, meine Email an die entsprechende Stelle zwecks Terminabsprache weiterzuleiten, um einen Verfahrensantrag oder Schriftsatz handelt oder nicht. Vgl. Antworten Bundesverfassungsgericht: E-Mails als Kommunikationsweg für Verwaltungsangelegenheiten, nicht für Verfahrensanträge oder Schriftsätze. https://fragdenstaat.de/anfrage/rohdaten-zu-den-bereichen-grundsicherung-und-arbeitsforderung/ Analog dazu: "Das wäre des Schweißes der Edlen wert. Denn schon ein ersichtliches Bemühen um Volkes Unterstützung und das Gefühl der Bürger, ernst genommen zu werden und mehr mitreden zu können, notfalls sogar die eigene Stimme in die Waagschale legen zu können, erhöht die Akzeptanz der Volksvertreter wie des parlamentarischen Systems." - Christine Hohmann-Dennhardt, Richterin am Bundesverfassungsgericht http://www.fr.de/politik/debatte-buergerbeteiligung-die-angst-der-politiker-vor-dem-volk-a-970196 So wurde es zumindest früher an den Studieninstituten für kommunale Verwaltung auch gelehrt: "Sie dienen dem Bürger! Wir sind nicht im alten Preußen." Und wo kann ich jetzt bitte die Erstattung der Zusatzkosten beantragen? Da ich inzwischen einen Notar beauftragen musste, der erheblich teurer ist als die Angelegenheit direkt beim AG zu regeln.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 246942 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246942/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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