Waffenlieferungen in die Ukraine
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit Beginn des Krieges Russland gegen die Ukraine wurden durch Deutschland und anderen Nato-Ländern Waffen fast jeder Gattung in die Ukraine geliefert. Empfänger ist das ukrainische Militär.
Meine Frage lautet, was geschieht mit diesen Waffen nach Beendigung des Krieges? Wie bekannt ist, darf momentan jeder Bürger in der Ukraine ohne Genehmigung eine Waffe besitzen. Laut deutschen Medien - wie "Die Welt" - hat die ukrainische Regierung Gefängnisse geöffnet und Kriminelle - Mörder, Räuber et cetera - unter der Bedingung freigelassen, dass sie gemeinsam mit der ukrainischen Armee und ausländischen Söldnern gegen die russische Armee kämpfen. Ich sehe die Gefahr, wenn der Krieg zu Ende ist, dass die gelieferten Waffen in falsche Hände geraten, eben in die Hände von Kriminellen und bezahlten ausländischen Söldnern.
Wie wird der Verbleib der Waffen kontrolliert? Eine Ex-Ante-Prüfung (Post-Shipment-Kontrolle) wird in einem Kriegsgebiet und danach wohl kaum möglich sein?
Wie wird abgesichert, dass die gelieferten Waffen durch Kriminelle nicht gegen die Zivilbevölkerung für kriminelle Tätigkeiten eingesetzt wird?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum24. April 2022
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28. Mai 2022
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