Waffenlieferungen in die Ukraine

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit Beginn des Krieges Russland gegen die Ukraine wurden durch Deutschland und anderen Nato-Ländern Waffen fast jeder Gattung in die Ukraine geliefert. Empfänger ist das ukrainische Militär.
Meine Frage lautet, was geschieht mit diesen Waffen nach Beendigung des Krieges? Wie bekannt ist, darf momentan jeder Bürger in der Ukraine ohne Genehmigung eine Waffe besitzen. Laut deutschen Medien - wie "Die Welt" - hat die ukrainische Regierung Gefängnisse geöffnet und Kriminelle - Mörder, Räuber et cetera - unter der Bedingung freigelassen, dass sie gemeinsam mit der ukrainischen Armee und ausländischen Söldnern gegen die russische Armee kämpfen. Ich sehe die Gefahr, wenn der Krieg zu Ende ist, dass die gelieferten Waffen in falsche Hände geraten, eben in die Hände von Kriminellen und bezahlten ausländischen Söldnern.

Wie wird der Verbleib der Waffen kontrolliert? Eine Ex-Ante-Prüfung (Post-Shipment-Kontrolle) wird in einem Kriegsgebiet und danach wohl kaum möglich sein?

Wie wird abgesichert, dass die gelieferten Waffen durch Kriminelle nicht gegen die Zivilbevölkerung für kriminelle Tätigkeiten eingesetzt wird?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. April 2022
  • Frist
    28. Mai 2022
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Seit Beginn des Kr…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Waffenlieferungen in die Ukraine [#247014]
Datum
24. April 2022 09:08
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Seit Beginn des Krieges Russland gegen die Ukraine wurden durch Deutschland und anderen Nato-Ländern Waffen fast jeder Gattung in die Ukraine geliefert. Empfänger ist das ukrainische Militär. Meine Frage lautet, was geschieht mit diesen Waffen nach Beendigung des Krieges? Wie bekannt ist, darf momentan jeder Bürger in der Ukraine ohne Genehmigung eine Waffe besitzen. Laut deutschen Medien - wie "Die Welt" - hat die ukrainische Regierung Gefängnisse geöffnet und Kriminelle - Mörder, Räuber et cetera - unter der Bedingung freigelassen, dass sie gemeinsam mit der ukrainischen Armee und ausländischen Söldnern gegen die russische Armee kämpfen. Ich sehe die Gefahr, wenn der Krieg zu Ende ist, dass die gelieferten Waffen in falsche Hände geraten, eben in die Hände von Kriminellen und bezahlten ausländischen Söldnern. Wie wird der Verbleib der Waffen kontrolliert? Eine Ex-Ante-Prüfung (Post-Shipment-Kontrolle) wird in einem Kriegsgebiet und danach wohl kaum möglich sein? Wie wird abgesichert, dass die gelieferten Waffen durch Kriminelle nicht gegen die Zivilbevölkerung für kriminelle Tätigkeiten eingesetzt wird? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 247014 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247014/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Waffenlieferungen in die Ukraine“ vom 24.04.20…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Waffenlieferungen in die Ukraine [#247014]
Datum
28. Mai 2022 09:44
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Waffenlieferungen in die Ukraine“ vom 24.04.2022 (#247014) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Waffenlieferungen in die Ukraine“ vom 24.04.20…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Waffenlieferungen in die Ukraine [#247014]
Datum
17. Juli 2022 09:13
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Waffenlieferungen in die Ukraine“ vom 24.04.2022 (#247014) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 51 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Waffenlieferungen in die Ukraine“ vom 24.04.20…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Waffenlieferungen in die Ukraine [#247014]
Datum
17. Juli 2022 09:14
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Waffenlieferungen in die Ukraine“ vom 24.04.2022 (#247014) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 51 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Zuschrift vom 24. April 2022 im …
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Waffenlieferungen in die Ukraine [#247014]
Datum
18. Juli 2022 11:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Zuschrift vom 24. April 2022 im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Sie formulieren Ihr Schreiben als Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Hierunter ist gem. § 1 IFG jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung zu verstehen. Ihre Frage ist jedoch nicht auf die Übermittlung bestimmter Aufzeichnungen gerichtet, sondern offen auf eine Stellungnahme zu einem bestimmten Sachverhalt. Ihr Schreiben kann dementsprechend nur als Bürgeranfrage behandelt werden, die wir nachfolgend gerne beantworten. Die Bundesregierung unterstützt die Ukraine bei der legitimen Selbstverteidigung gegen einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg mit Waffenlieferungen, finanzieller Unterstützung und Sanktionen. Im Hinblick auf die Unterstützung durch Waffenlieferungen lässt sich die Bundesregierung entsprechende Endverbleibszusicherungen über die Verwendung und den Verbleib der an die Ukraine gelieferten Waffen geben. Danach dürfen Waffen von der ukrainischen Seite ausschließlich für Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit, des Krisenmanagements, der Landesverteidigung, für die Teilnahme an regionalen oder kollektiven Vereinbarungen und für Aktivitäten, die mit der Charta der Vereinten Nationen in Einklang stehen, genutzt werden. Waffen dürfen nur gemäß der einschlägigen Normen des geltenden Völkerrechts, insbesondere des humanitären Völkerrechts, der Menschenrechtsnormen und des Flüchtlingsrechts verwendet werden. Ohne vorherige schriftliche Einwilligung der deutschen Seite ist die ukrainische Seite nicht zu einer Änderung der Nutzung der Waffen berechtigt. Die Ukraine ist verpflichtet, diese Waffen weder zeitweise noch dauerhaft, in Teilen oder im Ganzen oder im eingebauten Zustand wieder auszuführen oder Drittstaaten oder Dritten im Land des endgültigen Bestimmungsorts zu überlassen oder anderweitig zu übereignen. Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen behilflich zu sein und verbleiben mit freundlichen Grüßen