Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2, 4, 5 und 6)

Die Unterordner 2, 4, 5 und 6 der Abschnittslaufwerke. Diese enthalten laut Schreiben vom 17.03.2022 an die LDI NRW keine personenbezogenen Daten. Ebenfalls liegen die Daten laut Schreiben bereits vollständig digital vor. Es ist daher von einer einfachen und gebührenfreien Anfrage auszugehen.

Antwort verspätet

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  • Datum
    24. April 2022
  • Frist
    28. Mai 2022
  • 11 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2, 4, 5 und 6) [#247025]
Datum
24. April 2022 11:57
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Unterordner 2, 4, 5 und 6 der Abschnittslaufwerke. Diese enthalten laut Schreiben vom 17.03.2022 an die LDI NRW keine personenbezogenen Daten. Ebenfalls liegen die Daten laut Schreiben bereits vollständig digital vor. Es ist daher von einer einfachen und gebührenfreien Anfrage auszugehen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 247025 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247025/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Email: <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich erinnere an die Erledigung meines IFG Antrages vom 24.04.2022. Da es sich um e…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2, 4, 5 und 6) [#247025]
Datum
16. Mai 2022 00:26
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich erinnere an die Erledigung meines IFG Antrages vom 24.04.2022. Da es sich um eine besonders einfache Anfrage (alle Daten liegen digital vor und wurden kürzlich auf personenbezogene Daten geprüft) handelt, bitte ich nachdrücklich die gesetzliche Frist (28.05.2022) einzuhalten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 247025 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247025/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich erinnere erneut an die Bearbeitung meiner IFG Anfrage vom 24. April 2022. Die …
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2, 4, 5 und 6) [#247025]
Datum
23. Mai 2022 09:31
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich erinnere erneut an die Bearbeitung meiner IFG Anfrage vom 24. April 2022. Die gesetzliche Frist zur Beantwortung läuft am 28. Mai 2022 ab. Laut Handbuch der Stadt Köln ist bei Antwortzeiten von über drei Wochen ein Zwischenbescheid zu erstellen, der den Grund für die lange Bearbeitungszeit angibt. Ich bitte darum mir einen solchen Zwischenbescheid zuzustellen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 247025 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247025/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich erinnere ein letztes Mal an die Beantwortung meiner IFG-Anfrage vom 24. April …
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fristsache AW: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2, 4, 5 und 6) [#247025]
Datum
26. Mai 2022 22:05
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich erinnere ein letztes Mal an die Beantwortung meiner IFG-Anfrage vom 24. April 2022. Die gesetzliche Frist zur Bearbeitung läuft am 28. Mai 2022 ab. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 247025 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247025/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2, 4, 5 und 6)“ [#247025]
Datum
28. Mai 2022 09:47
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/247025/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Stadt trotz dreifacher Erinnerung die gesetzliche Frist zur Bearbeitung hat tatenlos verstreichen lassen. Im gleichen Zeitraum wurden jedoch ähnliche Anfragen bearbeitet. Siehe: https://fragdenstaat.de/anfrage/bezirksmappe-kalk/#nachricht-699880 Ich bitte daher explizit darum das Verhalten der Stadt zu beanstanden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 247025.pdf Anfragenr: 247025 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247025/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 28.05.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2, 4, 5 und 6)“ [#247025]
Datum
30. Mai 2022 06:56
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 28.05.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
AZ: 209.2.3.2.6-3879/22 Antrag auf Informationszugang; hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 und 6) An…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
AZ: 209.2.3.2.6-3879/22 Antrag auf Informationszugang; hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 und 6) Anfrage 247025
Datum
21. Juni 2022 11:20
Status
Warte auf Antwort
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5,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> leider ist Ihre Anfrage bisher nicht bei uns eingegangen. Ich bitte Sie, wie bereits telefonisch mitgeteilt, zukünftige Anfragen an das Postfach <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> zu senden. Nur so können wir eine fristgerechte Beantwortung garantieren. Sie bitten in Ihrer Anfrage um die Übersendung aller Unterordner der Abschnittslaufwerke. Es handelt sich um insgesamt 48 Unterordner, in denen teilweise über 100 verschiedene Dateien hinterlegt sind. Teilweise müssen in diesen Dateien noch die Namen der jeweiligen Sachbearbeitung geschwärzt werden. Aufgrund des enormen Umfangs Ihrer Anfrage, beabsichtige gemäß § 11 IFG NRW in Verbindung mit VerwGebO IFG NRW Gebühren zu erheben. Für die Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft kann nach Tarifstelle 1.2 der VerwGebO IFG eine Gebühr von 10 bis 500 Euro verlangt werden. Ich gehe hier von einem Zeitansatz von mindestens 6 Stunden aus. Die abschließende Bearbeitungsdauer kann ich Ihnen jedoch erst mitteilen, wenn alle Unterlagen zusammen gestellt worden sind. Die Gebühren belaufen sich daher auf mindesten 420 €, da die Sachbearbeitung der Anfragen nach dem IFG NRW im Verkehrsdienst grundsätzlich mindestens durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter in der Laufbahngruppe 2.1 erfolgen. Der im Runderlass des Ministeriums des Innern(- 14-36.08.06 -) vom 17. April 2018, empfohlene Stundensatz für die Laufbahngruppe 2.1 liegt bei 70€. Ich bitte um Rückmeldung, ob Sie Ihre Anfrage aufrecht erhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein AZ: 209.2.3.2.6-3879/22 Antrag auf Informationszugang; hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 und …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Mein AZ: 209.2.3.2.6-3879/22 Antrag auf Informationszugang; hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 und 6)
Datum
21. Juni 2022 11:32
Status
Warte auf Antwort
Mein AZ: 209.2.3.2.6-3879/22 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag vom 24.04.2022 auf Informationszugang; hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 und 6) Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihr Begehren gegenüber der auskunftspflichtigen Stelle mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Außerdem bitte ich darum, dass Sie bei zukünftigen Schreiben, die die vorgenannte Anfrage betreffen, an mich das o.g. Aktenzeichen mit angeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Vielen Dank für die Berücksichtigung. Bitte teilen Sie mir mit, wenn Sie von der Behörde eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
AZ: 209.2.3.2.6-3879/22 Antrag auf Informationszugang; hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 und 6) An…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
AZ: 209.2.3.2.6-3879/22 Antrag auf Informationszugang; hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 und 6) Anfrage 247025
Datum
21. Juni 2022 11:49
Status
Warte auf Antwort
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5,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> leider ist Ihre Anfrage bisher nicht bei uns eingegangen. Ich bitte Sie, wie bereits telefonisch mitgeteilt, zukünftige Anfragen an das Postfach <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> zu senden. Nur so können wir eine fristgerechte Beantwortung garantieren. Sie bitten in Ihrer Anfrage um die Übersendung aller Unterordner der Abschnittslaufwerke. Es handelt sich um insgesamt 48 Unterordner, in denen teilweise über 100 verschiedene Dateien hinterlegt sind. Teilweise müssen in diesen Dateien noch die Namen der jeweiligen Sachbearbeitung geschwärzt werden. Aufgrund des enormen Umfangs Ihrer Anfrage, beabsichtige gemäß § 11 IFG NRW in Verbindung mit VerwGebO IFG NRW Gebühren zu erheben. Für die Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft kann nach Tarifstelle 1.2 der VerwGebO IFG eine Gebühr von 10 bis 500 Euro verlangt werden. Ich gehe hier von einem Zeitansatz von mindestens 6 Stunden aus. Die abschließende Bearbeitungsdauer kann ich Ihnen jedoch erst mitteilen, wenn alle Unterlagen zusammen gestellt worden sind. Die Gebühren belaufen sich daher auf mindesten 420 €, da die Sachbearbeitung der Anfragen nach dem IFG NRW im Verkehrsdienst grundsätzlich mindestens durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter in der Laufbahngruppe 2.1 erfolgen. Der im Runderlass des Ministeriums des Innern(- 14-36.08.06 -) vom 17. April 2018, empfohlene Stundensatz für die Laufbahngruppe 2.1 liegt bei 70€. Ich bitte um Rückmeldung, ob Sie Ihre Anfrage aufrecht erhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: AZ: 209.2.3.2.6-3879/22 Antrag auf Informationszugang; hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 und 6…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AZ: 209.2.3.2.6-3879/22 Antrag auf Informationszugang; hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 und 6) Anfrage 247025 [#247025]
Datum
22. Juni 2022 22:54
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> es liegt in Ihrem (Stadt Köln) Verantwortungsbereich, dass Sie E-Mails an öffentlich kommunizierte E-Mail-Adressen zuverlässig empfangen. Ihre internen Probleme rechtfertigen keine Fristversäumnis. https://www.stadt-koeln.de/service/pr... Wie ich Ihnen bereits telefonisch erläuterte macht es keinen Sinn die E-Mail-Adresse hier bei Fragdenstaat auf die von Ihnen gewünschte zu ändern, da dann Anfragen an den Ordnungsdienst bei einem Postfach ankommen, welches nur für den Verkehrsdienst bestimmt ist. Sollten Sie eine saubere Trennung in Ihrer Außenkommunikation bzw. auf Ihrer Webseite vornehmen, kann ich Fragdenstaat gerne um eine Anpassung bitten. Dass sich in den angefragten Daten noch personenbezogene Daten befinden, ist für mich überraschend. Die Stadt Köln hatte gegenüber der Landesdatenschutzbeauftragten eine Stellungnahme abgegeben, dass sich keine personenbezogenen Daten in den von mir angefragten Ordnern befinden. Nichtsdestotrotz sind personenbezogene Daten von Sachbearbeitern nach § 9 Absatz 3 IFG NRW ohnehin nicht zu schwärzen. "(3) Dem Antrag auf Informationszugang soll in der Regel stattgegeben werden, soweit sich die Angaben auf Namen, Titel, akademischen Grad, Berufs- und Funktionsbezeichnung, Büroanschrift und Rufnummer beschränken und a) die betroffene Person als Amtsträger an dem jeweiligen Vorgang mitgewirkt hat oder b) die betroffene Person als Gutachter, Sachverständiger oder in vergleichbarer Weise eine Stellungnahme in einem Verfahren abgegeben hat, es sei denn, der Offenbarung stehen schutzwürdige Belange der betroffenen Person entgegen" Darüber hinaus liegen die Daten vollständig digital vor und wurden erst kürzlich im Zusammenhang mit einer (berechtigten) Datenschutzbeschwerde intensiv inhaltlich geprüft. Ich bitte Sie mir daher zu erläutern wie Sie auf einen Arbeitsaufwand von 6 Stunden kommen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen. Möcht…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen
Datum
22. Juni 2022 22:54
Status
Warte auf Antwort
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7,8 KB


Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen. Möchten Sie einen Parkverstoß melden? Sie können dies telefonisch oder schriftlich mitteilen. -> Link: Servicetelefon Verkehrsdienst<https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/verkehrsdienst> -> Link: schriftliche Anzeige bei der Ordnungsbehörde<https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/falsch-geparktes-fahrzeug-melden?kontrast=schwarz> Bitte nutzen Sie diese Kommunikationswege - anonyme Hinweise werden nicht verfolgt. [cid:image001.jpg@01D6AE0A.E4607140] Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Köln gem. Art. 13 DSGVO: Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Stadt Köln, Verkehrsdienst, Willy-Brandt-Platz 3, 0221-2210. Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Sachverhaltsaufklärung und Bewertung der Rechtmäßigkeit verarbeitet, um Ihre Beschwerde hinreichend beantworten zu können, Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c, e DSGVO in Verbindung mit §§ 1, 3, 4 OBG NRW. Gegebenenfalls ist eine Weitergabe Ihrer Daten innerhalb der Stadtverwaltung notwendig, um eine zielführende Bearbeitung Ihres Anliegens zu gewährleisten. Nach Abschluss der Bearbeitung werden Ihre Daten zur ordnungsgemäßen Aktenführung je nach Bedeutung des Falls aufbewahrt. In der Regel werden die Unterlagen nach drei Jahren gelöscht. Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung. Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln unter folgendem Kontakt: Stadt Köln, Datenschutzbeauftragter, Stadthaus Deutz – Ostgebäude, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln, Telefon: 0221 / 221-22457 oder 0221 / 221-22509. Mögliche Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Köln in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten richten Sie bitte an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Telefon 0211 / 38424-0 oder E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>. ________________________________ Monatlich aktuelle Informationen Ihrer Stadtverwaltung in unserem Newsletter! Newsletter Anmeldung<https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/newsletter-anmeldung?para=allgemein> ________________________________ [https://www.stadt-koeln.de/images/footer-ukraine-2022-400px.jpg]<https://www.stadt-koeln.de/artikel/71801/index.html> [https://www.stadt-koeln.de/images/footer-digitaltag-2022.jpg]<https://www.stadt-koeln.de/koelndigital-2022/>.
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
AW: AZ: 209.2.3.2.6-3879/22 Antrag auf Informationszugang; hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 und 6…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
AW: AZ: 209.2.3.2.6-3879/22 Antrag auf Informationszugang; hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 und 6) Anfrage 247025 [#247025]
Datum
23. Juni 2022 09:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> anders als von Ihnen angegeben, wurde dem LDI mitgeteilt, das in dem Unterordner 3 Ausnahmegenehmigungen + Aufstellprotokolle aus den verschiedenen Ausnahmegenehmigungen der Erlaubnisinhaber zu entnehmen ist. Diese Daten sind zwingend erforderlich um in der einzelnen Maßnahme vor Ort, die Berechtigung oder Verpflichtung des Gegenübers prüfen zu können. Diese Daten müssen ebenfalls geschwärzt werden. Darüber handelt es sich um insgesamt 48 Unterordner, in denen teilweise über 100 verschiedene Dateien hinterlegt sind. Aufgrund des enormen Umfangs Ihrer Anfrage, beabsichtige gemäß § 11 IFG NRW in Verbindung mit VerwGebO IFG NRW Gebühren zu erheben. Für die Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft kann nach Tarifstelle 1.2 der VerwGebO IFG eine Gebühr von 10 bis 500 Euro verlangt werden. Ich gehe hier von einem Zeitansatz von mindestens 6 Stunden aus. Die abschließende Bearbeitungsdauer kann ich Ihnen jedoch erst mitteilen, wenn alle Unterlagen zusammen gestellt worden sind. Die Gebühren belaufen sich daher auf mindesten 420 €, da die Sachbearbeitung der Anfragen nach dem IFG NRW im Verkehrsdienst grundsätzlich mindestens durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter in der Laufbahngruppe 2.1 erfolgen. Der im Runderlass des Ministeriums des Innern(- 14-36.08.06 -) vom 17. April 2018, empfohlene Stundensatz für die Laufbahngruppe 2.1 liegt bei 70€. Ich bitte um Rückmeldung, ob Sie Ihre Anfrage aufrecht erhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: AZ: 209.2.3.2.6-3879/22 Antrag auf Informationszugang; hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 und 6…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AZ: 209.2.3.2.6-3879/22 Antrag auf Informationszugang; hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 und 6) Anfrage 247025 [#247025]
Datum
23. Juni 2022 14:07
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich habe über Unterordner 3 weder eine Aussage getroffen, noch diesen angefragt. Da die Daten vollständig digital vorliegen und inhaltlich bereits intensiv geprüft wurden, kann ich trotz des großen Umfangs keinen Arbeitsaufwand von 6 Stunden erkennen. Ich bitte dies genauer zu erläutern. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 247025 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247025/
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen. Möcht…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen
Datum
23. Juni 2022 14:07
Status
Warte auf Antwort
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Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen. Möchten Sie einen Parkverstoß melden? Sie können dies telefonisch oder schriftlich mitteilen. -> Link: Servicetelefon Verkehrsdienst<https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/verkehrsdienst> -> Link: schriftliche Anzeige bei der Ordnungsbehörde<https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/falsch-geparktes-fahrzeug-melden?kontrast=schwarz> Bitte nutzen Sie diese Kommunikationswege - anonyme Hinweise werden nicht verfolgt. [cid:image001.jpg@01D6AE0A.E4607140] Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Köln gem. Art. 13 DSGVO: Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Stadt Köln, Verkehrsdienst, Willy-Brandt-Platz 3, 0221-2210. Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Sachverhaltsaufklärung und Bewertung der Rechtmäßigkeit verarbeitet, um Ihre Beschwerde hinreichend beantworten zu können, Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c, e DSGVO in Verbindung mit §§ 1, 3, 4 OBG NRW. Gegebenenfalls ist eine Weitergabe Ihrer Daten innerhalb der Stadtverwaltung notwendig, um eine zielführende Bearbeitung Ihres Anliegens zu gewährleisten. Nach Abschluss der Bearbeitung werden Ihre Daten zur ordnungsgemäßen Aktenführung je nach Bedeutung des Falls aufbewahrt. In der Regel werden die Unterlagen nach drei Jahren gelöscht. Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung. Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln unter folgendem Kontakt: Stadt Köln, Datenschutzbeauftragter, Stadthaus Deutz – Ostgebäude, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln, Telefon: 0221 / 221-22457 oder 0221 / 221-22509. Mögliche Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Köln in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten richten Sie bitte an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Telefon 0211 / 38424-0 oder E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>. ________________________________ Monatlich aktuelle Informationen Ihrer Stadtverwaltung in unserem Newsletter! Newsletter Anmeldung<https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/newsletter-anmeldung?para=allgemein> ________________________________ [https://www.stadt-koeln.de/images/footer-ukraine-2022-400px.jpg]<https://www.stadt-koeln.de/artikel/71801/index.html> [https://www.stadt-koeln.de/images/footer-digitaltag-2022.jpg]<https://www.stadt-koeln.de/koelndigital-2022/>.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen [#247025] Sehr << Anrede >> leider habe ich noch keine Antwort auf …
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen [#247025]
Datum
5. Juli 2022 23:54
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> leider habe ich noch keine Antwort auf meine Nachricht vom 23. Juni 2022 von Ihnen erhalten. Neben meinen bisherigen Erläuterungen verweise ich zusätzlich auf folgenden Abschnitt aus dem Leitfaden zum IFG der Stadt Köln "Schließlich hat bei Anträgen nach dem IFG NRW auch die Beratungs- und Aufklärungspflicht der Behörde nach § 25 VwVfG NRW besondere Relevanz. Der Antragsteller ist über die grundlegenden Anspruchsvoraussetzungen des IFG NRW zu unterrichten, zugleich ist er so genau wie möglich über die Kosten aufzuklären, damit er ggfls. seinen Antrag zurücknehmen oder präzisieren kann.29 Insbesondere soll die Behörde nach § 25 Satz 1 VwVfG NRW u. a. die Stellung oder Berichtigung von Anträgen anregen, wenn diese offensichtlich nur versehentlich oder aus Unkenntnis unterblieben oder unrichtig abgegeben oder gestellt worden sind. Bitte erläutern Sie welche Arbeitsschritte zu dem Immensen Arbeitsaufwand von mindestens 6 Stunden führen, damit ich meinen Antrag ggf. präzisieren oder reduzieren kann. Bisher ist für mich nicht nachvollziehbar, warum das Übersenden von bereits inhaltlich geprüften und digitalisierten Daten so viel Zeit in Anspruch nimmt. Die von mir angefragten Unterordner enthalten auch (laut Stellungnahme der Stadt gegenüber der LDI) keine personenbezogenen Daten. Unterordner 3 habe ich nicht angefragt und ist somit auch nicht relevant. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 247025 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247025/
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen. Möcht…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen
Datum
5. Juli 2022 23:54
Status
Warte auf Antwort
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Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen. Möchten Sie einen Parkverstoß melden? Sie können dies telefonisch oder schriftlich mitteilen. -> Link: Servicetelefon Verkehrsdienst<https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/verkehrsdienst> -> Link: schriftliche Anzeige bei der Ordnungsbehörde<https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/falsch-geparktes-fahrzeug-melden?kontrast=schwarz> Bitte nutzen Sie diese Kommunikationswege - anonyme Hinweise werden nicht verfolgt. [cid:image001.jpg@01D6AE0A.E4607140] Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Köln gem. Art. 13 DSGVO: Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Stadt Köln, Verkehrsdienst, Willy-Brandt-Platz 3, 0221-2210. Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Sachverhaltsaufklärung und Bewertung der Rechtmäßigkeit verarbeitet, um Ihre Beschwerde hinreichend beantworten zu können, Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c, e DSGVO in Verbindung mit §§ 1, 3, 4 OBG NRW. Gegebenenfalls ist eine Weitergabe Ihrer Daten innerhalb der Stadtverwaltung notwendig, um eine zielführende Bearbeitung Ihres Anliegens zu gewährleisten. Nach Abschluss der Bearbeitung werden Ihre Daten zur ordnungsgemäßen Aktenführung je nach Bedeutung des Falls aufbewahrt. In der Regel werden die Unterlagen nach drei Jahren gelöscht. Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung. Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln unter folgendem Kontakt: Stadt Köln, Datenschutzbeauftragter, Stadthaus Deutz – Ostgebäude, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln, Telefon: 0221 / 221-22457 oder 0221 / 221-22509. Mögliche Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Köln in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten richten Sie bitte an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Telefon 0211 / 38424-0 oder E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>. ________________________________ Monatlich aktuelle Informationen Ihrer Stadtverwaltung in unserem Newsletter! Newsletter Anmeldung<https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/newsletter-anmeldung?para=allgemein> ________________________________ [https://www.stadt-koeln.de/images/footer-ukraine-2022-400px.jpg]<https://www.stadt-koeln.de/artikel/71801/index.html> [https://www.stadt-koeln.de/images/footer-eurobasket-2022.jpg] <https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/freizeit-natur-sport/sportstadt/eurobasket-2022-koeln>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2, 4, 5 und 6)“ [#247025]
Datum
7. Juli 2022 21:48
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/247025/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil: - Die maximale Frist von einem Monat überschritten wurde. - Gebühren für Daten erhoben werden sollen, welche ich nicht angefragt habe (Unterordner 3) - Gebühren für einen nicht nachvollziehbaren Arbeitsaufwand von 6 Stunden erhoben werden sollen, obwohl die Daten erst kürzlich inhaltlich intensiv geprüft wurden und laut Stellungnahme an die LDI frei von personenbezogenen Daten sind. Auch liegen die Daten vollständig digital vor. Zusätzlich bitte ich darum mit der Stadt in Kontakt zu treten und das Problem zu lösen, dass der Verkehrsdienst angeblich keine E-Mails erhält, welche an dessen offizielle E-Mail-Adresse geschickt werden. Siehe: https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/verkehrsdienst Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 247025.pdf - 2022-06-21_1-image001.png - 2022-06-21_3-image001.png - 2022-06-22_2-image001.jpg - 2022-06-23_3-image001.jpg - 2022-07-05_2-image001.jpg Anfragenr: 247025 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247025/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 07.07.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2, 4, 5 und 6)“ [#247025]
Datum
8. Juli 2022 07:07
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 07.07.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein AZ: 209.2.3.2.6-3879 Antrag auf Informationszugang; hier: "Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 u…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Mein AZ: 209.2.3.2.6-3879 Antrag auf Informationszugang; hier: "Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 und 6)"
Datum
25. Juli 2022 12:37
Status
Warte auf Antwort
Mein AZ: 209.2.3.2.6-3879 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 24.04.2022, mein Auskunftsersuchen vom 21.06.2002, Ihre Erinnerung an die auskunftspflichtige Stelle vom 05.07.2022 sowie Ihre erneute Vermittlungsanfrage über www.fragdenstaat.de<http://www.fragdenstaat.de> vom 07.07.2022 Sehr << Antragsteller:in >> ich habe mit der auskunftspflichtigen Stelle Kontakt aufgenommen. Sie werden in den nächsten Tagen eine Antwort von dort auf Ihre Erinnerung vom 05.07.2022 erhalten. Bitte richten Sie Ihre Fragen/Anliegen, die den Antrag auf Informationszugang "Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 und 6) unter der Angabe des dazugehörigen Aktenzeichens 209.2.3.2.6-3879 unmittelbar an die LDI NRW, damit unnötiger Verwaltungsaufwand vermieden wird. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Mein AZ: 209.2.3.2.6-3879 Antrag auf Informationszugang; hier: "Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Mein AZ: 209.2.3.2.6-3879 Antrag auf Informationszugang; hier: "Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 und 6)" [#247025]
Datum
30. Juli 2022 18:26
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Mein AZ: 209.2.3.2.6-3879 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 24.04.2022, mein Auskunftsersuchen vom 21.06.2002, Ihre Erinnerung an die auskunftspflichtige Stelle vom 05.07.2022 sowie Ihre erneute Vermittlungsanfrage über www.fragdenstaat.de<http://www.fragdenstaat.de> vom 07.07.2022 Sehr << Anrede >> leider hat die Stadt entgegen des Versprechens nicht geantwortet. Ich bitte darum das Verhalten der Stadt zu beanstanden und die Stadt endlich zu einer Antwort zu bewegen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
AW: AZ: 209.2.3.2.6-3879/22 Antrag auf Informationszugang; hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 und 6…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
AW: AZ: 209.2.3.2.6-3879/22 Antrag auf Informationszugang; hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 und 6) Anfrage 247025 [#247025]
Datum
5. August 2022 09:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> selbst wenn Ihre Anfrage den Unterordner 3 nicht beinhaltet, umfasst Ihre Anfrage derzeit an die 700 Dateien. Diese müssen gesichtet werden und in ein, für den digitalen Versand geeignetes, Dateiformat konvertiert werden. Aufgrund des enormen Umfangs Ihrer Anfrage, beabsichtige gemäß § 11 IFG NRW in Verbindung mit VerwGebO IFG NRW Gebühren zu erheben. Für die Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft kann nach Tarifstelle 1.2 der VerwGebO IFG eine Gebühr von 10 bis 500 Euro verlangt werden. Ich gehe hier von einem Zeitansatz von mindestens 4 Stunden aus. Die abschließende Bearbeitungsdauer kann ich Ihnen jedoch erst mitteilen, wenn alle Unterlagen zusammen gestellt worden sind. Die Gebühren belaufen sich daher auf mindesten 280 €, da die Sachbearbeitung der Anfragen nach dem IFG NRW im Verkehrsdienst grundsätzlich mindestens durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter in der Laufbahngruppe 2.1 erfolgen. Der im Runderlass des Ministeriums des Innern(- 14-36.08.06 -) vom 17. April 2018, empfohlene Stundensatz für die Laufbahngruppe 2.1 liegt bei 70€. Ich bitte um Rückmeldung, ob Sie Ihre Anfrage aufrecht erhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: AZ: 209.2.3.2.6-3879/22 Antrag auf Informationszugang; hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 und 6…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AZ: 209.2.3.2.6-3879/22 Antrag auf Informationszugang; hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 und 6) Anfrage 247025 [#247025]
Datum
8. August 2022 23:45
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte darum mir die Gebührenhöhe genauer zu erläutern und verweise auf den Leitfaden zum IFG der Stadt Köln. "Der Antragsteller ist über die grundlegenden Anspruchsvorausset- zungen des IFG NRW zu unterrichten, zugleich ist er so genau wie mög- lich über die Kosten aufzuklären, damit er ggfls. seinen Antrag zurück- nehmen oder präzisieren kann" Ich sehe mich nach Ihren bisherigen Ausführungen nicht dazu in der Lage meinen Antrag ggffls. gebührenmindernd zu präzisieren. Ich bitte um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Inwiefern müssen die vorliegenden Dateien für den Versand umgewandelt werden? Ich bitte darum die Daten unverändert und digital zu übersenden. Allenfalls die Zusammstellung in Form eines .zip oder .rar Archives wäre ok. 2. Welcher Zeitaufwand wurde für diese Umwandlung bei der bisher mitgeteilten Gebührenhöhe berücksichtigt? 3. Warum müssen die Daten vor dem Versand gesichtet werden? Nach der Dienst- und Geschäftsanweisung für die Überwachungskräfte des ruhenden Verkehrs, muss jeder Mitarbeiter den Inhalt regelmäßig studieren. Der Inhalt sollte daher aus dem Gedächtnis bekannt sein. 4. Welcher Ablehnungsgrund wird, jetzt wo keine personenbezogenen Daten mehr enthalten sind, noch in den Daten vermutet? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen. Möcht…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen
Datum
8. August 2022 23:45
Status
Warte auf Antwort
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Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen. Möchten Sie einen Parkverstoß melden? Sie können dies telefonisch oder schriftlich mitteilen. -> Link: Servicetelefon Verkehrsdienst<https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/verkehrsdienst> -> Link: schriftliche Anzeige bei der Ordnungsbehörde<https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/falsch-geparktes-fahrzeug-melden?kontrast=schwarz> Bitte nutzen Sie diese Kommunikationswege - anonyme Hinweise werden nicht verfolgt. [cid:image001.jpg@01D6AE0A.E4607140] Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Köln gem. Art. 13 DSGVO: Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Stadt Köln, Verkehrsdienst, Willy-Brandt-Platz 3, 0221-2210. Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Sachverhaltsaufklärung und Bewertung der Rechtmäßigkeit verarbeitet, um Ihre Beschwerde hinreichend beantworten zu können, Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c, e DSGVO in Verbindung mit §§ 1, 3, 4 OBG NRW. Gegebenenfalls ist eine Weitergabe Ihrer Daten innerhalb der Stadtverwaltung notwendig, um eine zielführende Bearbeitung Ihres Anliegens zu gewährleisten. Nach Abschluss der Bearbeitung werden Ihre Daten zur ordnungsgemäßen Aktenführung je nach Bedeutung des Falls aufbewahrt. In der Regel werden die Unterlagen nach drei Jahren gelöscht. Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung. Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln unter folgendem Kontakt: Stadt Köln, Datenschutzbeauftragter, Stadthaus Deutz – Ostgebäude, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln, Telefon: 0221 / 221-22457 oder 0221 / 221-22509. Mögliche Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Köln in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten richten Sie bitte an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Telefon 0211 / 38424-0 oder E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>. ________________________________ Monatlich aktuelle Informationen Ihrer Stadtverwaltung in unserem Newsletter! Newsletter Anmeldung<https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/newsletter-anmeldung?para=allgemein> ________________________________ [https://www.stadt-koeln.de/images/footer-ukraine-2022-400px.jpg]<https://www.stadt-koeln.de/artikel/71801/index.html>
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
AW: AZ: 209.2.3.2.6-3879/22 Antrag auf Informationszugang; hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 und 6…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
AW: AZ: 209.2.3.2.6-3879/22 Antrag auf Informationszugang; hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 und 6) Anfrage 247025 [#247025]
Datum
9. August 2022 08:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wie ich Ihnen bereits in meiner vorhergehenden Email mitgeteilt habe, umfasst Ihre Anfrage ca. 700 Dateien. Diese Dateien sind überwiegend in den Formaten doc., xls., xlsx. und msg. Um diese versenden zu können, müssen diese 700 Dateien jeweils in ein PDF Format konvertiert werden. Wie Sie ebenfalls aus meinem bisherigen Schriftverkehr entnehmen können, erfolgt die Bearbeitung der IFG NRW Anfragen durch Mitarbeitende des Innendienst. Die Annahme, dass die Inhalte aus ca. 700 Dateien der 12 Abschnitte im Gedächtnis bekannt sind ist, ist abwegig. Die Daten sind vor dem Versand noch einmal auf Vollständigkeit zu prüfen. Eine gewissenhafte und vollständige Antwort auf Ihre Anfrage liegt sicherlich auch in Ihrem Interesse. Den geschätzten Zeitaufwand und die damit verbunden Kosten habe ich Ihnen bereits mitgeteilt. Die abschließende Bearbeitungsdauer kann ich Ihnen jedoch erst mitteilen, wenn alle Unterlagen zusammen gestellt worden sind. Gerne können Sie mir mitteilen, welche Information Sie genau begehren. Eine Beratung zur Konkretisierung Ihrer Anfrage ist mir erst dann möglich, wenn Sie mir mitteilen welche Information Sie genau begehren. Ich bin sicher, dass die Kosten nun zur Genüge erläutert worden. Ich bitte um Rückmeldung, ob Sie Ihre Anfrage aufrecht erhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: AZ: 209.2.3.2.6-3879/22 Antrag auf Informationszugang; hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 und 6…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AZ: 209.2.3.2.6-3879/22 Antrag auf Informationszugang; hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 und 6) Anfrage 247025 [#247025]
Datum
9. August 2022 20:05
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Leider haben Sie die Fragen 2 und 4 nicht beantwortet. Ich bitte darum auch diese Fragen zu beantworten. Eine Umwandlung aller Daten in das PDF Format ist weder technisch noch rechtlich notwendig und daher auch nicht geboten. In der Stellungnahme an die LDI steht, dass die Daten vollständig digital vorliegen. Jedes Laufwerk ist in einzelne Unterordner unterteilt. Es ist mit Windows Boardmitteln möglich (mit einem Aufwand von wenigen Minuten) alle Dateien bzw. Unterordner in einem .zip Archiv zusammenzufassen. Eine Prüfung auf Vollständigkeit erscheint mir nicht notwendig. Der Computer vergisst in der Regel keine Dateien. Sie können mir aber gerne die Summe aller Dateien nennen und ich prüfe im Nachgang selbst, ob eben diese Anzahl an Dateien an mich gesendet wurde. Für den Upload dieser vermutlich recht großen Datei bietet Fragdenstaat eine Funktion. Siehe hierfür den Link am Ende der Nachricht unter folgendem Text: "Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:" Da Sie keine weiteren Gründe für eine Gebührenerhebung genannt haben, gehe ich nun von einer zeitnahen und kostenlosen Beantwortung aus. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 247025 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247025/
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen. Möcht…
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Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
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Datum
9. August 2022 20:05
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Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen. Möchten Sie einen Parkverstoß melden? Sie können dies telefonisch oder schriftlich mitteilen. -> Link: Servicetelefon Verkehrsdienst<https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/verkehrsdienst> -> Link: schriftliche Anzeige bei der Ordnungsbehörde<https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/falsch-geparktes-fahrzeug-melden?kontrast=schwarz> Bitte nutzen Sie diese Kommunikationswege - anonyme Hinweise werden nicht verfolgt. [cid:image001.jpg@01D6AE0A.E4607140] Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Köln gem. Art. 13 DSGVO: Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Stadt Köln, Verkehrsdienst, Willy-Brandt-Platz 3, 0221-2210. Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Sachverhaltsaufklärung und Bewertung der Rechtmäßigkeit verarbeitet, um Ihre Beschwerde hinreichend beantworten zu können, Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c, e DSGVO in Verbindung mit §§ 1, 3, 4 OBG NRW. Gegebenenfalls ist eine Weitergabe Ihrer Daten innerhalb der Stadtverwaltung notwendig, um eine zielführende Bearbeitung Ihres Anliegens zu gewährleisten. Nach Abschluss der Bearbeitung werden Ihre Daten zur ordnungsgemäßen Aktenführung je nach Bedeutung des Falls aufbewahrt. In der Regel werden die Unterlagen nach drei Jahren gelöscht. Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung. Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln unter folgendem Kontakt: Stadt Köln, Datenschutzbeauftragter, Stadthaus Deutz – Ostgebäude, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln, Telefon: 0221 / 221-22457 oder 0221 / 221-22509. Mögliche Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Köln in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten richten Sie bitte an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Telefon 0211 / 38424-0 oder E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>. ________________________________ Monatlich aktuelle Informationen Ihrer Stadtverwaltung in unserem Newsletter! Newsletter Anmeldung<https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/newsletter-anmeldung?para=allgemein> ________________________________ [https://www.stadt-koeln.de/images/footer-ukraine-2022-400px.jpg]<https://www.stadt-koeln.de/artikel/71801/index.html>
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
AW: AZ: 209.2.3.2.6-3879/22 Antrag auf Informationszugang; hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 und 6…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
AW: AZ: 209.2.3.2.6-3879/22 Antrag auf Informationszugang; hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 und 6) Anfrage 247025 [#247025]
Datum
16. August 2022 09:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich danke Ihnen für die technische Erläuterung. Selbstverständlich versenden wir keine veränderbaren Dateien, daher ist eine Konvertierung unabdingbar. Ich habe Ihnen den Zeitansatz bereits mehrfach mitgeteilt. Ich bitte Sie daher meine vorhergehenden Nachrichten noch einmal dahingehend zu lesen. Nach § 11 IFG NRW werden für Amtshandlungen, die auf Grund dieses Gesetzes vorgenommen werden, Gebühren erhoben. Das Tätigwerden der Behörde aufgrund eines Informationszugangsantrages soll nach dem gesetzgeberischen Willen für den Antragsteller grundsätzlich kostenpflichtig sein. Voraussetzung für eine Erhebung von Kosten in Form oder Gebühren oder Auslagen ist eine Amtshandlung, die aufgrund des IFG NRW vorgenommen wird. Die Begriffsbestimmung der Amtshandlung kann aus der Gebührenordnung NRW übernommen werden. Eine Amtshandlung liegt dann vor, wenn die Behörde im Rahmen ihre Zuständigkeit einen Verwaltungsakt erlassen darf. Die positive Bescheidung Ihres IFG Antrages stellt regelmäßig einen Verwaltungsakt dar. Selbst wenn Sie der Meinung wären, dass die Antragsgewährung keinen Verwaltungsakt darstellt, würde dies am Gebührenerhebungsrecht nichts ändern. Denn auch das schlicht-hoheitliche Tätigwerden ist als Amtshandlung anzusehen. Ihrem Anliegen Informationen im Sinne des Informationsfreiheitsgesetztes NRW zu fordern, jedoch die dort fest geschriebenen Gebühren nicht zahlen zu wollen, kann ich daher nicht entsprechen. Insbesondere unter dem Gesichtspunkt, da Ihre Anfragen regelmäßig zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand (§ 11 IFG NRW in Verbindung mit Anlage 1 zur VerwGebO, Tarifstelle 1.2) führen. Schon jetzt liegt eine Bearbeitungszeit von mindestens einer Stunde vor. Ich bitte um Rückmeldung, ob Sie Ihre Anfrage aufrecht erhalten möchten. . Viele Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: AZ: 209.2.3.2.6-3879/22 Antrag auf Informationszugang; hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 und 6…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AZ: 209.2.3.2.6-3879/22 Antrag auf Informationszugang; hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 und 6) Anfrage 247025 [#247025]
Datum
16. August 2022 21:17
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Leider bleiben Sie die Antwort auf meine Fragen 2 und 4 weiter schuldig. Diese ergeben sich auch nicht aus Ihren bisherigen Ausführungen. Sie schreiben: "Selbstverständlich versenden wir keine veränderbaren Dateien". Das IFG begründet einen Anspruch auf bei der Behörde VORHANDENEN Informationen oder anders ausgedrückt, die unveränderten Informationen (§ 1 IFG NRW). Sie möchten hingegen die Informationen (PDF) erst erzeugen. Hierfür bietet das IFG keine Rechtsgrundlage. Ebenfalls nennen Sie keinen objektiven Grund, warum Sie die Informationen in das PDF Dateiformat umwandeln möchten. Sie geben lediglich an, dass Sie die Daten nur unveränderbar herausgeben möchten. Dies leuchtet mir nicht ein. Das PDF Format ist ebenfalls ein editierbares Format. Sinn und Zweck des PDF Formats ist lediglich die einheitliche Darstellung auf verschiedenen Systemen. Siehe dazu Wikipedia: "Ziel war, ein Dateiformat für elektronische Schriftstücke zu schaffen, sodass diese unabhängig vom ursprünglichen Anwendungsprogramm, vom Betriebssystem oder von der Hardwareplattform originalgetreu wiedergegeben werden können." (https://de.wikipedia.org/wiki/Portabl...) Ein etwaiges Missbrauchspotential durch Editieren der Dateien ist für mich nicht erkennbar. Selbst wenn es ein solches geben sollte, beispielsweise bei Vorlagen, so lässt sich dies nicht durch die Umwandlung in das PDF Format verhindern, sondern wenn überhaupt nur unwesentlich erschweren. Zu Ihrer Anmerkung "Schon jetzt liegt eine Bearbeitungszeit von mindestens einer Stunde vor." möchte ich auf das Urteil des Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verweisen, wonach lediglich der ideale Verwaltungsaufwand und nicht der tatsächliche berücksichtigt werden darf. "Dieser Verwaltungsaufwand kann nicht mit der tatsächlich für die Bearbeitung aufgewandten Arbeitszeit gleichgesetzt werden. Abrechenbar ist insoweit allein der erforderliche – ideale – Zeitaufwand für die Bearbeitung der IFG-Anfrage." (https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/v...) Zusammenfassung: Eine Umwandlung der Daten lehne ich ab. Da Sie keine weiteren Gründe für eine Gebührenerhebung genannt haben, gehe ich nun von einer zeitnahen und kostenlosen Beantwortung aus. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen. Möcht…
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Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen
Datum
16. August 2022 21:18
Status
Warte auf Antwort
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Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen. Möchten Sie einen Parkverstoß melden? Sie können dies telefonisch oder schriftlich mitteilen. -> Link: Servicetelefon Verkehrsdienst<https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/verkehrsdienst> -> Link: schriftliche Anzeige bei der Ordnungsbehörde<https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/falsch-geparktes-fahrzeug-melden?kontrast=schwarz> Bitte nutzen Sie diese Kommunikationswege - anonyme Hinweise werden nicht verfolgt. [cid:image001.jpg@01D6AE0A.E4607140] Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Köln gem. Art. 13 DSGVO: Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Stadt Köln, Verkehrsdienst, Willy-Brandt-Platz 3, 0221-2210. Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Sachverhaltsaufklärung und Bewertung der Rechtmäßigkeit verarbeitet, um Ihre Beschwerde hinreichend beantworten zu können, Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c, e DSGVO in Verbindung mit §§ 1, 3, 4 OBG NRW. Gegebenenfalls ist eine Weitergabe Ihrer Daten innerhalb der Stadtverwaltung notwendig, um eine zielführende Bearbeitung Ihres Anliegens zu gewährleisten. Nach Abschluss der Bearbeitung werden Ihre Daten zur ordnungsgemäßen Aktenführung je nach Bedeutung des Falls aufbewahrt. In der Regel werden die Unterlagen nach drei Jahren gelöscht. Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung. Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln unter folgendem Kontakt: Stadt Köln, Datenschutzbeauftragter, Stadthaus Deutz – Ostgebäude, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln, Telefon: 0221 / 221-22457 oder 0221 / 221-22509. Mögliche Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Köln in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten richten Sie bitte an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Telefon 0211 / 38424-0 oder E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>. ________________________________ Monatlich aktuelle Informationen Ihrer Stadtverwaltung in unserem Newsletter! Newsletter Anmeldung<https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/newsletter-anmeldung?para=allgemein> ________________________________ [https://www.stadt-koeln.de/images/footer-ukraine-2022-400px.jpg]<https://www.stadt-koeln.de/artikel/71801/index.html> [https://www.stadt-koeln.de/images/footer-eurobasket-2022.jpg] <https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/freizeit-natur-sport/sportstadt/eurobasket-2022-koeln>
<< Anfragesteller:in >>
AW: AZ: 209.2.3.2.6-3879/22 Antrag auf Informationszugang; hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 und 6…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AZ: 209.2.3.2.6-3879/22 Antrag auf Informationszugang; hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 und 6) Anfrage 247025 [#247025]
Datum
24. August 2022 12:21
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], leider hat mir [geschwärzt] nicht geantwortet. Da die Frist zur abschließenden Bearbeitung bereits 89 Tage überschritten ist, bitte ich Sie darum erneut zu vermitteln. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
AZ: 209.2.3.2.6-3879/22 Antrag auf Informationszugang; hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 und 6) An…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
AZ: 209.2.3.2.6-3879/22 Antrag auf Informationszugang; hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 und 6) Anfrage 247025 [#247025]
Datum
6. September 2022 11:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> die Landesbeauftragte für Datenschutz hat mich informiert, dass Sie erneut um Vermittlung gebeten haben. Ihre letzte Mail ist leider bisher nicht bei uns angekommen. Ich bitte Sie noch einmal dringlich Ihre Anfragen nach dem IFG NRW direkt an das Postfach <<E-Mail-Adresse>> zu senden. Zu Ihrer Frage 2: Welcher Zeitaufwand wurde für diese Umwandlung bei der bisher mitgeteilten Gebührenhöhe berücksichtigt? Ich gehe von einem Zeitansatz von mindestens 4 Stunden aus. Die abschließende Bearbeitungsdauer kann ich Ihnen jedoch erst mitteilen, wenn alle Unterlagen zusammen gestellt worden sind. ( siehe hierzu auch meine Antwort vom 05. August 2022) Zu Ihrer Frage 4: Welcher Ablehnungsgrund wird, jetzt wo keine personenbezogenen Daten mehr enthalten sind, noch in den Daten vermutet? Ein Ablehnungsgrund ist derzeit nicht zu erkennen, daher habe ich Ihnen vorab voraussichtliche Gebührenhöhe ermittelt. Wie Sie sicher wissen, wäre eine Ablehnung nach §11 Absatz 1 IFG NRW gebührenfrei. Ich bedaure es sehr Ihnen mitzuteilen, dass ich keine Dateien versende, welche Sie ungeschützt verändern oder ergänzen können. Anders als von Ihnen behauptet, werden hier keine neuen Informationen erzeugt, sondern vorhandene in ein geeignetes Format konvertiert. Da Sie die Konvertierung in PDF Dateien jedoch vehement ablehnen, beabsichtige ich die Dateien mittels eines Schreibschutzes einzeln zu verschlüsseln. Aufgrund der enormen Datenmenge Ihrer Anfrage, beabsichtige gemäß § 11 IFG NRW in Verbindung mit VerwGebO IFG NRW Gebühren zu erheben. Für die Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft kann nach Tarifstelle 1.2 der VerwGebO IFG eine Gebühr von 10 bis 500 Euro verlangt werden. Ich gehe hier von einem Zeitansatz von mindestens 6 Stunden aus. Die abschließende Bearbeitungsdauer kann ich Ihnen jedoch erst mitteilen, wenn alle Unterlagen zusammen gestellt worden sind. Die Gebühren belaufen sich daher auf mindesten 420 €, da die Sachbearbeitung der Anfragen nach dem IFG NRW im Verkehrsdienst grundsätzlich mindestens durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter in der Laufbahngruppe 2.1 erfolgen. Ich bitte zu beachten, dass Sie selbstverständlich auch einzelne Unterordner Anfragen können um die Gebühren zu reduzieren. Darüber hinaus, können Sie mir selbstverständlich auch mitteilen, welche Informationen Sie genau begehren. Auch dies könnte ggfs. zu einem geringen Umfang und damit zu geringen Gebühren führen. Als weitere Alternative besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme vor Ort. Sollten Sie jedoch weiterhin an dem Umfang Ihrer Anfrage festhalten, wurde Ihnen nun der Umfang, Aufwand und die Gebührenhöhe zu genüge erläutert. Ich bitte Sie letztmalig um Rückmeldung, ob Sie Ihre Anfrage in dem bisherigen Umfang aufrecht erhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
WG: AZ: 209.2.3.2.6-3879/22 Antrag auf Informationszugang; hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 und 6…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
WG: AZ: 209.2.3.2.6-3879/22 Antrag auf Informationszugang; hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 und 6) Anfrage 247025 [#247025]
Datum
6. September 2022 13:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> die Landesbeauftragte für Datenschutz hat mich informiert, dass Sie erneut um Vermittlung gebeten haben. Ihre letzte Mail ist leider bisher nicht bei uns angekommen. Ich bitte Sie noch einmal dringlich Ihre Anfragen nach dem IFG NRW direkt an das Postfach <<E-Mail-Adresse>> zu senden. Zu Ihrer Frage 2: Welcher Zeitaufwand wurde für diese Umwandlung bei der bisher mitgeteilten Gebührenhöhe berücksichtigt? Ich gehe von einem Zeitansatz von mindestens 4 Stunden aus. Die abschließende Bearbeitungsdauer kann ich Ihnen jedoch erst mitteilen, wenn alle Unterlagen zusammen gestellt worden sind. ( siehe hierzu auch meine Antwort vom 05. August 2022) Zu Ihrer Frage 4: Welcher Ablehnungsgrund wird, jetzt wo keine personenbezogenen Daten mehr enthalten sind, noch in den Daten vermutet? Ein Ablehnungsgrund ist derzeit nicht zu erkennen, daher habe ich Ihnen vorab voraussichtliche Gebührenhöhe ermittelt. Wie Sie sicher wissen, wäre eine Ablehnung nach §11 Absatz 1 IFG NRW gebührenfrei. Ich bedaure es sehr Ihnen mitzuteilen, dass ich keine Dateien versende, welche Sie ungeschützt verändern oder ergänzen können. Anders als von Ihnen behauptet, werden hier keine neuen Informationen erzeugt, sondern vorhandene in ein geeignetes Format konvertiert. Da Sie die Konvertierung in PDF Dateien jedoch vehement ablehnen, beabsichtige ich die Dateien mittels eines Schreibschutzes einzeln zu verschlüsseln. Aufgrund der enormen Datenmenge Ihrer Anfrage, beabsichtige gemäß § 11 IFG NRW in Verbindung mit VerwGebO IFG NRW Gebühren zu erheben. Für die Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft kann nach Tarifstelle 1.2 der VerwGebO IFG eine Gebühr von 10 bis 500 Euro verlangt werden. Ich gehe hier von einem Zeitansatz von mindestens 6 Stunden aus. Die abschließende Bearbeitungsdauer kann ich Ihnen jedoch erst mitteilen, wenn alle Unterlagen zusammen gestellt worden sind. Die Gebühren belaufen sich daher auf mindesten 420 €, da die Sachbearbeitung der Anfragen nach dem IFG NRW im Verkehrsdienst grundsätzlich mindestens durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter in der Laufbahngruppe 2.1 erfolgen. Ich bitte zu beachten, dass Sie selbstverständlich auch einzelne Unterordner Anfragen können um die Gebühren zu reduzieren. Darüber hinaus, können Sie mir selbstverständlich auch mitteilen, welche Informationen Sie genau begehren. Auch dies könnte ggfs. zu einem geringen Umfang und damit zu geringen Gebühren führen. Als weitere Alternative besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme vor Ort. Sollten Sie jedoch weiterhin an dem Umfang Ihrer Anfrage festhalten, wurde Ihnen nun der Umfang, Aufwand und die Gebührenhöhe zu genüge erläutert. Ich bitte Sie letztmalig um Rückmeldung, ob Sie Ihre Anfrage in dem bisherigen Umfang aufrecht erhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
AZ: 209.2.3.2.6-3879/22 Antrag auf Informationszugang; hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 und 6) An…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
AZ: 209.2.3.2.6-3879/22 Antrag auf Informationszugang; hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 und 6) Anfrage 247025 [#247025]
Datum
6. September 2022 13:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> die Landesbeauftragte für Datenschutz hat mich informiert, dass Sie erneut um Vermittlung gebeten haben. Ihre letzte Mail ist leider bisher nicht bei uns angekommen. Ich bitte Sie noch einmal dringlich Ihre Anfragen nach dem IFG NRW direkt an das Postfach <<E-Mail-Adresse>> zu senden. Zu Ihrer Frage 2: Welcher Zeitaufwand wurde für diese Umwandlung bei der bisher mitgeteilten Gebührenhöhe berücksichtigt? Ich gehe von einem Zeitansatz von mindestens 4 Stunden aus. Die abschließende Bearbeitungsdauer kann ich Ihnen jedoch erst mitteilen, wenn alle Unterlagen zusammen gestellt worden sind. ( siehe hierzu auch meine Antwort vom 05. August 2022) Zu Ihrer Frage 4: Welcher Ablehnungsgrund wird, jetzt wo keine personenbezogenen Daten mehr enthalten sind, noch in den Daten vermutet? Ein Ablehnungsgrund ist derzeit nicht zu erkennen, daher habe ich Ihnen vorab voraussichtliche Gebührenhöhe ermittelt. Wie Sie sicher wissen, wäre eine Ablehnung nach §11 Absatz 1 IFG NRW gebührenfrei. Ich bedaure es sehr Ihnen mitzuteilen, dass ich keine Dateien versende, welche Sie ungeschützt verändern oder ergänzen können. Anders als von Ihnen behauptet, werden hier keine neuen Informationen erzeugt, sondern vorhandene in ein geeignetes Format konvertiert. Da Sie die Konvertierung in PDF Dateien jedoch vehement ablehnen, beabsichtige ich die Dateien mittels eines Schreibschutzes einzeln zu verschlüsseln. Aufgrund der enormen Datenmenge Ihrer Anfrage, beabsichtige gemäß § 11 IFG NRW in Verbindung mit VerwGebO IFG NRW Gebühren zu erheben. Für die Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft kann nach Tarifstelle 1.2 der VerwGebO IFG eine Gebühr von 10 bis 500 Euro verlangt werden. Ich gehe hier von einem Zeitansatz von mindestens 6 Stunden aus. Die abschließende Bearbeitungsdauer kann ich Ihnen jedoch erst mitteilen, wenn alle Unterlagen zusammen gestellt worden sind. Die Gebühren belaufen sich daher auf mindesten 420 €, da die Sachbearbeitung der Anfragen nach dem IFG NRW im Verkehrsdienst grundsätzlich mindestens durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter in der Laufbahngruppe 2.1 erfolgen. Ich bitte zu beachten, dass Sie selbstverständlich auch einzelne Unterordner Anfragen können um die Gebühren zu reduzieren. Darüber hinaus, können Sie mir selbstverständlich auch mitteilen, welche Informationen Sie genau begehren. Auch dies könnte ggfs. zu einem geringen Umfang und damit zu geringen Gebühren führen. Als weitere Alternative besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme vor Ort. Sollten Sie jedoch weiterhin an dem Umfang Ihrer Anfrage festhalten, wurde Ihnen nun der Umfang, Aufwand und die Gebührenhöhe zu genüge erläutert. Ich bitte Sie letztmalig um Rückmeldung, ob Sie Ihre Anfrage in dem bisherigen Umfang aufrecht erhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: AZ: 209.2.3.2.6-3879/22 Antrag auf Informationszugang; hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 und 6…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AZ: 209.2.3.2.6-3879/22 Antrag auf Informationszugang; hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 und 6) Anfrage 247025 [#247025]
Datum
2. Oktober 2022 19:34
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], wie mit Frau [geschwärzt] telefonisch besprochen, bitte Ich Sie zu prüfen, ob ein Anspruch auf die unveränderten Originaldateien besteht und wenn nicht, ob der Anfragende die Kosten einer Umwandlung bzw. Verschlüsselung zu tragen hat. Leider hat es [geschwärzt] trotz Nachfrage versäumt die zwingende Notwendigkeit der Umwandlung bzw. Verschlüsselung zu begründen und eine Rechtsgrundlage zu nennen. Darüber hinaus erscheint mir die Gebührenberechnung von [geschwärzt] willkürlich. In ihrer Nachricht vom 21.06.2022 (https://fragdenstaat.de/anfrage/alle-abschnittslaufwerke-unterordner-2-4-5-und-6/#nachricht-708240) bzw. 23.06.2022 (https://fragdenstaat.de/anfrage/alle-abschnittslaufwerke-unterordner-2-4-5-und-6/#nachricht-708832) kommt Sie unter der falschen Annahme, dass alle Unterordner angefragt wurden, auf eine Gebührenhöhe von 6h*70€/h=420€. Am 05.08.2022 berichtigt [geschwärzt] ihre Gebührenrechnung um die nicht angefragten Ordner und die Gebühren reduzieren sich auf 4h*70€/h=280€. Am 06.09.2022 erhöht [geschwärzt] die Gebühren wieder auf 6h*70€/h=420€. Frau Schulte-Zurhausen vermutet, dass die Umwandlung in PDFs schneller geht als das "Verschlüsseln mittels eines Schreibschutzes". Unabhängig davon, dass sich Dateien nicht per Schreibschutz verschlüsseln lassen, kann ich nicht nachvollziehen, warum dieser Schritt länger dauern soll als die Umwandlung. Ich vermute, dass [geschwärzt] sich an folgender Anleitung orientiert: https://www.as-computer.de/wissen/word-dokumente-schreibschuetzen/ Die hier verwendete Funktion von Microsoft Office ist jedoch nicht geeignet das Ziel, jemanden an der Veränderung der Dateien wirksam zu hindern, zu erfüllen, da sie sich leicht umgehen lässt. Eine solche Funktion gibt es auch grundsätzlich nicht, sofern eine Person physischen Zugriff auf System und Datei hat. Siehe dazu auch folgenden Absatz aus Wikipedia zum Thema Kopierschutz mit derselben Problematik: "Ein absoluter Kopierschutz ist im Allgemeinen nicht möglich, da der Datenträger für ein Lese- oder Abspielgerät lesbar sein muss. Dabei ist nicht zu verhindern, dass die vom Abspielgerät gelesenen Daten auf einem anderen Datenträger abgespeichert werden. Ein Kopierschutz ist daher nur für bestimmte Lesegeräte wirksam, schützt die Daten aber nicht gegenüber manipulierten Lesegeräten oder Lesegeräten fremder Hersteller." https://de.wikipedia.org/wiki/Kopierschutz#Umgehung_des_Kopierschutzes Darüber hinaus möchte ich Sie bitten aus Datenschutzsicht zu prüfen wohin die E-Mails, die ich an den Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln sende, verschwinden bzw. bei welchem anderen Empfänger diese landen. Folgende E-Mails an ordnungs-undverkehrsdienst@stadt-koeln.de behauptet [geschwärzt] nie erhalten zu haben, obwohl mir zu allen E-Mails ein erfolgreiches Sendeprotokoll vorliegt: 24.04.2022 Anfrage 15.05.2022 1. Erinnerung 23.05.2022 2. Erinnerung 26.05.2022 3. Erinnerung Auch folgende E-Mail an die von [geschwärzt] bevorzugte Adresse 324-beschwerde@stadt-koeln.de behauptet [geschwärzt] nicht erhalten zu haben. 16.08.2022 Weitere Bitte um Beantwortung aller Fragen Für diese E-Mail liegt mir neben dem Sendeprotokoll auch eine Eingangsbestätigung der Stadt-Köln vor. Diese finde Sie hier: https://fragdenstaat.de/anfrage/alle-abschnittslaufwerke-unterordner-2-4-5-und-6/#nachricht-725728 Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: AZ: 209.2.3.2.6-3879/22 Antrag auf Informationszugang; hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 und 6…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AZ: 209.2.3.2.6-3879/22 Antrag auf Informationszugang; hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 und 6) Anfrage 247025 [#247025]
Datum
13. Oktober 2022 21:12
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ich erinnere an die Bearbeitung meiner Nachricht vom 02.10.2022. Darüber hinaus möchte ich darauf hinweisen, dass ich Ihnen die Kernfrage, ob ich als Anfragender die Kosten einer Umwandlung tragen muss, bereits Mitte August telefonisch gestellt habe. Insofern würde ich mich über eine zeitnahe Antwort freuen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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<< Anfragesteller:in >>
AW: 209.2.3.2.6-3879/22 Antrag auf Informationszugang; hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 und 6) An…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.2.6-3879/22 Antrag auf Informationszugang; hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 und 6) Anfrage 247025 [#247025]
Datum
10. November 2022 22:16
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
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Sehr [geschwärzt], [geschwärzt] Es freut mich, dass Sie nochmal den Kontakt zur Stadt gesucht haben. Zum letzten Punkt "Konvertierung der Dateien: Prüfung des Anspruchs auf Zugangs der Ursprungsdateien" möchte ich jedoch anmerken, dass Sie mir zugesagt hatten diese Prüfung selbst vorzunehmen. Das Ergebnis Ihrer Prüfung werde ich abwarten, bevor ich eine Entscheidung treffe, ob ich von dem Angebot einer Einsicht Gebrauch mache. Wie ich bereits in der letzten Mail schrieb, habe ich die von [geschwärzt] bevorzugte Adresse genutzt. Falls gewünscht, lasse ich Ihnen das ungeschwärzte Serverprotokoll von fragdenstaat.de zukommen. Dass als Empfänger die LDI angegeben wird, ist ein Bug/Fehler von fragdenstaat.de. Sie können dies auch an der umgehend an mich gesendeten Eingangsbestätigung sehen, die ebenfalls die LDI als Absender ausgibt, in Wirklichkeit aber von [geschwärzt] stammt. Ich habe Ihnen nochmals die Eingangsbestätigung angehangen. Es ist daher unglaubwürdig, dass [geschwärzt] sowohl die Emails an die offizielle Adresse (siehe Internetseite der Stadt Köln) als auch die E-Mail an [geschwärzt] (inklusive Eingangsbestätigung) nicht erhalten haben möchte. Es entsteht der Eindruck, dass [geschwärzt] das Verfahren bewusst in die Länge zieht. Zu Ihrer Empfehlung möchte ich anmerken, dass [geschwärzt] offenbar sämtliche Dateien umwandeln möchte und somit selbst eine Reduzierung nicht zu einer einfachen Anfrage führen wird. Außerdem wurde die Menge der angefragten Informationen durch das Vernichten der (vermutlich dreistelligen) Anzahl Aktenorder der Bezirksmappen bereits erheblich reduziert. Da die Frage der Zulässigkeit der Umwandlung und der Gebührenerhebung nun bereits mehrere Monate im Raum steht, bitte ich Sie mir das Ergebnis Ihrer Prüfung zeitnah mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.2.6-3879/22 Antrag auf Informationszugang; hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 und 6) Anfrag…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.2.6-3879/22 Antrag auf Informationszugang; hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 und 6) Anfrage 247025 [#247025]
Datum
11. November 2022 12:21
Status
Warte auf Antwort
Mein Aktenzeichen 209.2.3.2.6-3879/22 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang vom 24.04.2022, hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 und 6) Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Bezüglich der Nichtzustellung der E-Mails vermag ich keine Stellungnahme abgeben und ich habe nicht Eindruck, dass die Bearbeiterin das Verfahren bewusst in die Länge zieht. Es handelt sich offensichtlich um eine sehr große Anzahl von Dateien. Der Stadt Köln hatte ich aber u.a. mitgeteilt: "Die Umwandlung der Daten in ein anderes Format ist im Rahmen des Informationszugangs nicht vorgesehen. Die Informationsfreiheit wird als Bürgerrecht allein um ihrer selbst Willen gewährt (LT-Drs. 13/1311 S. 10). Ich bitte daher um Mitteilung, weshalb Sie dem Antragsteller die Dateien nicht in der ursprünglichen Form zur Verfügung stellen können." Ich warte die Stellungnahme hierzu ab und habe (bereits) heute erinnert. Diesbezüglich halte Sie weiterhin auf dem Laufenden und empfehle Ihnen dennoch die Daten vor Ort erst einmal einzusehen. Mit freundlichen Grüßen
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
AZ: 209.2.3.2.6-3879/22 Antrag auf Informationszugang; hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 und 6) An…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
AZ: 209.2.3.2.6-3879/22 Antrag auf Informationszugang; hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 und 6) Anfrage 247025 [#247025]
Datum
21. November 2022 13:21
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> gerne möchten wir Ihnen anbieten, die von Ihnen begehrten Information bei uns vor Ort einzusehen. Hinsichtlich eines möglichen Termins sind wir sehr flexibel. Auch Termine im späten Nachmittagsbereich sind von unserer Seite realisierbar. Ich bitte um drei Terminvorschläge Ihrerseits. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.2.6-3879/22 Antrag auf Informationszugang vom 24.04.2022, hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.2.6-3879/22 Antrag auf Informationszugang vom 24.04.2022, hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 und 6)
Datum
21. November 2022 15:04
Status
Warte auf Antwort
Mein Aktenzeichen 209.2.3.2.6-3879/22 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang vom 24.04.2022, hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 und 6) Sehr << Antragsteller:in >> bitte rufen Sie mich in der o.a. Angelegenheit zurück. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 209.2.3.2.6-3879/22 Antrag auf Informationszugang vom 24.04.2022, hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner …
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.2.6-3879/22 Antrag auf Informationszugang vom 24.04.2022, hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 und 6) [#247025]
Datum
22. November 2022 23:32
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> wie mir die LDI mitteilte sieht sie ebenfalls keine Rechtsgrundlage für eine gebührenpflichtige Umwandlung der Dateien. Sie teilte mir jedoch mit, dass Sie Bedenken bezüglich der Veröffentlichungsabsicht aus meinem ursprünglichen Antrag haben. Da ich laut LDI keinen Anspruch auf Veröffentlichung habe, ändere ich meinen ursprünglichen Antrag ab und verzichte auf eine Veröffentlichung. Das Angebot einer Einsicht muss ich wegen des hohen Zeitaufwandes der An- und Abreise, sowie der langen Dauer einer Prüfung von über 700 Dateien leider ausschlagen. Da es nun keinen weiteren Grund für eine Gebührenerhebung gibt, bitte ich darum mir die Dateien zeitnah zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 247025 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247025/
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen. Möcht…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen
Datum
22. November 2022 23:32
Status
Warte auf Antwort
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Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen. Möchten Sie einen Parkverstoß melden? Sie können dies telefonisch oder schriftlich mitteilen. -> Link: Servicetelefon Verkehrsdienst<https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/verkehrsdienst> -> Link: schriftliche Anzeige bei der Ordnungsbehörde<https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/falsch-geparktes-fahrzeug-melden?kontrast=schwarz> Bitte nutzen Sie diese Kommunikationswege - anonyme Hinweise werden nicht verfolgt. [cid:image001.jpg@01D6AE0A.E4607140] Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Köln gem. Art. 13 DSGVO: Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Stadt Köln, Verkehrsdienst, Willy-Brandt-Platz 3, 0221-2210. Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Sachverhaltsaufklärung und Bewertung der Rechtmäßigkeit verarbeitet, um Ihre Beschwerde hinreichend beantworten zu können, Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c, e DSGVO in Verbindung mit §§ 1, 3, 4 OBG NRW. Gegebenenfalls ist eine Weitergabe Ihrer Daten innerhalb der Stadtverwaltung notwendig, um eine zielführende Bearbeitung Ihres Anliegens zu gewährleisten. Nach Abschluss der Bearbeitung werden Ihre Daten zur ordnungsgemäßen Aktenführung je nach Bedeutung des Falls aufbewahrt. In der Regel werden die Unterlagen nach drei Jahren gelöscht. Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung. Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln unter folgendem Kontakt: Stadt Köln, Datenschutzbeauftragter, Stadthaus Deutz – Ostgebäude, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln, Telefon: 0221 / 221-22457 oder 0221 / 221-22509. Mögliche Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Köln in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten richten Sie bitte an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Telefon 0211 / 38424-0 oder E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>. ________________________________ Monatlich aktuelle Informationen Ihrer Stadtverwaltung in unserem Newsletter! Newsletter Anmeldung<https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/newsletter-anmeldung?para=allgemein> ________________________________ [https://www.stadt-koeln.de/images/footer-energiekrise-2022.jpg]<https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/informationen-zum-thema-energiekrise> [Illustration dreier gesichtsloser Frauenköpfe vor orangenem Hintergrund. Schrift: Orange Days, #KölngegenGewaltanFrauen. Weitere Informationen unter orange.koeln.]<https://orange.koeln/>
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
AW: 209.2.3.2.6-3879/22 Antrag auf Informationszugang vom 24.04.2022, hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner …
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
AW: 209.2.3.2.6-3879/22 Antrag auf Informationszugang vom 24.04.2022, hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 und 6) [#247025]
Datum
24. November 2022 15:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund der enormen Datenmenge ist ein Versand per Email leider nicht möglich. Um die Daten postalisch an Sie zu versenden, bitte ich um Mitteilung Ihrer Postadresse. Ich weise Sie vor ab daraufhin das gemäß § 11 IFG NRW in Verbindung mit VerwGebO IFG NRW neben Gebühren auch anfallende Auslagen von Ihnen zu erstatten sind. Diese Auslagen sind auch dann zu erstatten, wenn für eine Amtshandlung Gebührenfreiheit besteht oder von der Gebührenerhebung abgesehen wird. Für jeden Computerausdruck werden pro Seite 0,25 € fällig. Darüber hinaus sind die Auslagen für den Versand von Ihrer Seite zu tragen. Ich bitte um Ihre Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 209.2.3.2.6-3879/22 Antrag auf Informationszugang vom 24.04.2022, hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner …
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.2.6-3879/22 Antrag auf Informationszugang vom 24.04.2022, hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 und 6) [#247025]
Datum
6. Dezember 2022 20:00
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> leider konnte ich Sie auch nach drei Versuchen telefonisch nicht erreichen. Daher bitte ich Sie mir schriftlich mitzuteilen welche Probleme Sie (laut Telefonat mit der LDI) bei einer elektronischen Beauskunftung weiterhin sehen. Ich verweise nochmals auf die Möglichkeit die Dateien mit Windows Bordmitteln zu einer einzelnen Archivdatei (.zip oder.rar) zu packen und diese über den Dateiupload von FragdenStaat hochzuladen. Den Link dazu finden Sie am Ende der Nachricht. Sollten Sie Probleme mit dieser Funktion von FragdenStaat haben, können Sie sich gerne an mich oder den Support von FragdenStaat wenden. Da die Frist zur Beantwortung meiner Anfrage inzwischen massiv überschritten ist und Sie bisher keine stichhaltigen Gründe hierfür vorbringen konnten, bitte ich um eine schnelle Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen. Möcht…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen
Datum
6. Dezember 2022 20:00
Status
Warte auf Antwort
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Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen. Möchten Sie einen Parkverstoß melden? Sie können dies telefonisch oder schriftlich mitteilen. -> Link: Servicetelefon Verkehrsdienst<https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/verkehrsdienst> -> Link: schriftliche Anzeige bei der Ordnungsbehörde<https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/falsch-geparktes-fahrzeug-melden?kontrast=schwarz> Bitte nutzen Sie diese Kommunikationswege - anonyme Hinweise werden nicht verfolgt. [cid:image001.jpg@01D6AE0A.E4607140] Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Köln gem. Art. 13 DSGVO: Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Stadt Köln, Verkehrsdienst, Willy-Brandt-Platz 3, 0221-2210. Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Sachverhaltsaufklärung und Bewertung der Rechtmäßigkeit verarbeitet, um Ihre Beschwerde hinreichend beantworten zu können, Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c, e DSGVO in Verbindung mit §§ 1, 3, 4 OBG NRW. Gegebenenfalls ist eine Weitergabe Ihrer Daten innerhalb der Stadtverwaltung notwendig, um eine zielführende Bearbeitung Ihres Anliegens zu gewährleisten. Nach Abschluss der Bearbeitung werden Ihre Daten zur ordnungsgemäßen Aktenführung je nach Bedeutung des Falls aufbewahrt. In der Regel werden die Unterlagen nach drei Jahren gelöscht. Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung. Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln unter folgendem Kontakt: Stadt Köln, Datenschutzbeauftragter, Stadthaus Deutz – Ostgebäude, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln, Telefon: 0221 / 221-22457 oder 0221 / 221-22509. Mögliche Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Köln in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten richten Sie bitte an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Telefon 0211 / 38424-0 oder E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>. ________________________________ Monatlich aktuelle Informationen Ihrer Stadtverwaltung in unserem Newsletter! Newsletter Anmeldung<https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/newsletter-anmeldung?para=allgemein> ________________________________ [https://www.stadt-koeln.de/images/footer-energiekrise-2022.jpg]<https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/informationen-zum-thema-energiekrise>
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AW: 209.2.3.2.6-3879/22 Antrag auf Informationszugang vom 24.04.2022, hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner …
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AW: 209.2.3.2.6-3879/22 Antrag auf Informationszugang vom 24.04.2022, hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 und 6) [#247025]
Datum
7. Dezember 2022 08:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> mit meiner Email vom 24.11.2022 bat ich Sie, mir Ihre Postadresse mitzuteilen. Eine Nachricht hierzu habe ich bisher jedoch nicht von Ihnen erhalten. Gerne können wir hierzu telefonieren. Damit ich Sie erreichen kann, bitte ich Sie mir Ihre Telefonnummer mitzuteilen. Alternativ können wir auch einen Telefontermin vereinbaren, bei dem Sie sich melden. Bieten Sie mir gerne drei Termine an. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 209.2.3.2.6-3879/22 Antrag auf Informationszugang vom 24.04.2022, hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner …
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<< Anfragesteller:in >>
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AW: 209.2.3.2.6-3879/22 Antrag auf Informationszugang vom 24.04.2022, hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 und 6) [#247025]
Datum
7. Dezember 2022 12:34
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> wie Ihnen die LDI bereits mitgeteilt hat und wie es auch im Leitfaden der Stadt Köln steht, lege ich als Anfragender die Art des Informationszugangs fest. Ich bitte Sie daher mir die Informationen auf dem von mir vorgeschlagenen Weg digital zukommen zu lassen. Alternativ teilen Sie mir bitte schriftlich mit, welche weiteren Bedenken Sie haben. Die Schriftform ist für die Nachvollziehbarkeit für die weitere Vermittlung durch die LDI aus meiner Sicht erforderlich. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 247025 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247025/
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Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen. Möcht…
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Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen
Datum
7. Dezember 2022 12:34
Status
Warte auf Antwort
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Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen. Möchten Sie einen Parkverstoß melden? Sie können dies telefonisch oder schriftlich mitteilen. -> Link: Servicetelefon Verkehrsdienst<https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/verkehrsdienst> -> Link: schriftliche Anzeige bei der Ordnungsbehörde<https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/falsch-geparktes-fahrzeug-melden?kontrast=schwarz> Bitte nutzen Sie diese Kommunikationswege - anonyme Hinweise werden nicht verfolgt. [cid:image001.jpg@01D6AE0A.E4607140] Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Köln gem. Art. 13 DSGVO: Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Stadt Köln, Verkehrsdienst, Willy-Brandt-Platz 3, 0221-2210. Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Sachverhaltsaufklärung und Bewertung der Rechtmäßigkeit verarbeitet, um Ihre Beschwerde hinreichend beantworten zu können, Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c, e DSGVO in Verbindung mit §§ 1, 3, 4 OBG NRW. Gegebenenfalls ist eine Weitergabe Ihrer Daten innerhalb der Stadtverwaltung notwendig, um eine zielführende Bearbeitung Ihres Anliegens zu gewährleisten. Nach Abschluss der Bearbeitung werden Ihre Daten zur ordnungsgemäßen Aktenführung je nach Bedeutung des Falls aufbewahrt. In der Regel werden die Unterlagen nach drei Jahren gelöscht. Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung. Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln unter folgendem Kontakt: Stadt Köln, Datenschutzbeauftragter, Stadthaus Deutz – Ostgebäude, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln, Telefon: 0221 / 221-22457 oder 0221 / 221-22509. Mögliche Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Köln in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten richten Sie bitte an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Telefon 0211 / 38424-0 oder E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>. ________________________________ Monatlich aktuelle Informationen Ihrer Stadtverwaltung in unserem Newsletter! Newsletter Anmeldung<https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/newsletter-anmeldung?para=allgemein> ________________________________ [https://www.stadt-koeln.de/images/footer-energiekrise-2022.jpg]<https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/informationen-zum-thema-energiekrise>
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209.2.3.2.6-3879/22 Informationszugang vom 24.04.2022, hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 und 6) Se…
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Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
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209.2.3.2.6-3879/22 Informationszugang vom 24.04.2022, hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 und 6)
Datum
23. Dezember 2022 12:50
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> Sie begehren mit Ihrem Antrag nach dem IFG NRW „die Unterordner 2, 4, 5 und 6 der Abschnittslaufwerke“. Wie Ihnen bereit mehrfach mitgeteilt wurde, handelt es sich hierbei um derzeit ca. 800 Dateien in 229 Unterordner mit einer Datengröße von ca. 600 MB. Eine Konvertierung in PDF-Dateien und damit verbundene Minimierung der Datenmenge lehnten Sie in der Vergangenheit ab. Auf meine Empfehlung, mir mitzuteilen, welche Informationen Sie genau begehren, um hierdurch die Datenmenge und dadurch die Gebühren zu reduzieren, reagierten Sie nicht. Auch das Angebot der Einsichtnahme vor Ort lehnten Sie ab, da Ihnen der Zeitaufwand der An und Abreise sowie die der Prüfung der 800 Dateien zu aufwendig ist. Eine Kontaktaufnahme per Telefon brachen Sie nach wenigen erfolglosen Versuchen ab und auch das Angebot eines Telefontermins nahmen Sie nicht war da Sie die Schriftform für die die Nachvollziehbarkeit einer weiteren Vermittlung durch die Landesdatenschutzbeauftragte für erforderlich halten. Weiterhin teilte ich Ihnen bereits mit meiner E-Mail vom 24.11.2022 mit, das ein Versand per Mail aufgrund der enormen Datenmenge von 600 MB schwierig erscheint, da der Email-Versand hinsichtlich der Datenmenge limitiert ist. Ich bat Sie um Mitteilung Ihrer Postadresse, um Ihnen die Daten als Ausdruck oder mittels eines USB-Sticks zukommen zu lassen. Auch nach erneuter Erinnerung am 07.12.2022 habe ich bisher keine Postadresse von Ihnen erhalten. Ich bitte daher erneut um Ihre Mitwirkung, um die Angelegenheit abzuschließen zu können. Ein Dateiupload über FragdenStaat.de kommt nicht infrage und fällt laut der Landesdatenschutzbeauftragten auch nicht unter den § 5 Abs. 1 IFG NRW. Ihre Anfrage umfasst eine enorme Menge an Daten. Sie selbst lehnen eine Akteneinsicht aufgrund des hohen Zeitaufwandes für die Prüfung der Daten ab. Im Widerspruch hierzu bemerken Sie jedoch wiederholt, dass Sie von einer einfach schriftlichen Auskunft ausgehen und daher keine Gebühren erhoben werden können. Dem kann ich leider nicht folgen. Ob eine Auskunft kostenlos, weil „einfach“ i . S. d. Tarifstelle 1.1 VerwGebO IFG NRW ist, hängt von dem Umfang des Verwaltungsaufwandes für die Vorbereitung der Auskunft ab. Vorbereitungs- bzw. Verwaltungsaufwand kann bei der Vorbereitung zum Versand der begehrten Informationen, oder auch bei dem Heraussuchen der gewünschten Vorgänge entstehen. In Ihrem Fall sind mehr als 800 Dateien zusammen zustellen und für den Versand vorzubereiten. Darüber hinaus haben Sie im Sinne des IFG NRW einen Anspruch, das Ihnen die Daten auch vollständig zur Verfügung gestellt werden. Es obliegt der Behörde, diesem Anspruch gerecht zu werden. Eine Prüfung auf Vollständigkeit nimmt bei der Menge an Dateien jedoch etwas Zeit in Anspruch. Von einer einfachen schriftlichen Auskunft kann im vorliegenden Fall daher nicht ausgegangen werden. Es handelt sich um eine umfassende schriftliche Auskunft mit erheblichen Verwaltungsaufwand. Für die Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft kann nach Tarifstelle 1.2 der VerwGebO IFG eine Gebühr von 10 bis 500 Euro verlangt werden. Ich gehe hier von einem Zeitansatz von mindestens einer Stunde aus. Die abschließende Bearbeitungsdauer kann ich Ihnen jedoch erst mitteilen, wenn alle Unterlagen zusammen gestellt worden sind. Die Gebühren belaufen sich daher auf mindesten 70 €, da die Sachbearbeitung der Anfragen nach dem IFG NRW im Verkehrsdienst grundsätzlich mindestens durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter in der Laufbahngruppe 2.1 erfolgen. Der im Runderlass des Ministeriums des Innern(- 14-36.08.06 -) vom 17. April 2018 empfohlene Stundensatz für die Laufbahngruppe 2.1 liegt bei 70€ Ich bitte um Rückmeldung, ob Sie Ihre Anfrage weiterhin aufrecht erhalten wollen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 209.2.3.2.6-3879/22 Informationszugang vom 24.04.2022, hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 und 6…
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.2.6-3879/22 Informationszugang vom 24.04.2022, hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 und 6) [#247025]
Datum
20. Januar 2023 12:18
An
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Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte nennen Sie mir den oder die Mitarbeiterin der LDI die folgende Aussage getätigt hat. Falls die Aussage schriftlich erfolgte, zitieren Sie bitte wörtlich. "Ein Dateiupload über FragdenStaat.de kommt nicht infrage und fällt laut der Landesdatenschutzbeauftragten auch nicht unter den § 5 Abs. 1 IFG NRW." Die zuständige Vermittlerin der LDI verneint diese Aussage getätigt zu haben. Darüber hinaus widerspricht sie auch inhaltlich. Ich fordere sie daher erneut auf meine Anfrage auf dem von mir gewünschten Wege (Upload) gebührenfrei (weil einfach) zu beantworten. Freundliche Grüße << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen.. Möch…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
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Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen
Datum
20. Januar 2023 12:18
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Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen.. Möchten Sie einen Parkverstoß melden? Sie können dies telefonisch oder schriftlich mitteilen. -> Link: Servicetelefon Verkehrsdienst<https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/verkehrsdienst> -> Link: schriftliche Anzeige bei der Ordnungsbehörde<https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/falsch-geparktes-fahrzeug-melden?kontrast=schwarz> Bitte nutzen Sie diese Kommunikationswege - anonyme Hinweise werden nicht verfolgt. [cid:image001.jpg@01D6AE0A.E4607140] Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Köln gem. Art. 13 DSGVO: Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Stadt Köln, Verkehrsdienst, Willy-Brandt-Platz 3, 0221-2210. Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Sachverhaltsaufklärung und Bewertung der Rechtmäßigkeit verarbeitet, um Ihre Beschwerde hinreichend beantworten zu können, Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c, e DSGVO in Verbindung mit §§ 1, 3, 4 OBG NRW. Gegebenenfalls ist eine Weitergabe Ihrer Daten innerhalb der Stadtverwaltung notwendig, um eine zielführende Bearbeitung Ihres Anliegens zu gewährleisten. Nach Abschluss der Bearbeitung werden Ihre Daten zur ordnungsgemäßen Aktenführung je nach Bedeutung des Falls aufbewahrt. In der Regel werden die Unterlagen nach drei Jahren gelöscht. Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung. Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln unter folgendem Kontakt: Stadt Köln, Datenschutzbeauftragter, Stadthaus Deutz – Ostgebäude, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln, Telefon: 0221 / 221-22457 oder 0221 / 221-22509. Mögliche Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Köln in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten richten Sie bitte an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Telefon 0211 / 38424-0 oder E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>. ________________________________ Monatlich aktuelle Informationen Ihrer Stadtverwaltung in unserem Newsletter! Newsletter Anmeldung<https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/newsletter-anmeldung?para=allgemein> ________________________________ [https://www.stadt-koeln.de/images/footer-energiekrise-2022.jpg]<https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/informationen-zum-thema-energiekrise>
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AW: 209.2.3.2.6-3879/22 Informationszugang vom 24.04.2022, hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 und 6) [#247025]
Datum
20. Januar 2023 13:52
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Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihnen mehr als hinreichend und sehr ausführlich auf Ihre Fragen geantwortet. Ich habe Ihnen einige Alternativen aufgezeigt, um Ihnen, die von Ihnen begehrten Informationen zugänglich zu machen. Bis zum heutigen Tag habe ich keine Postadresse erhalten, um Ihnen die Daten mittels eines USB-Stick zukommen zu lassen. Auch haben Sie die Möglichkeit die Daten kostenlos vor Ort einzusehen, nicht in Anspruch genommen. Um Ihrem Antrag nun abschließend zu entsprechend, bitte ich nun letztmalig um Mitteilung Ihrer Postadresse. Gerne können Sie sich auch telefonisch bei mir melden, um die Möglichkeit einer kostenlosen Akteneinsicht in Anspruch zu nehmen. Über eine konstruktive und zielführende Rückmeldung von Ihnen würde ich mich sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 209.2.3.2.6-3879/22 Informationszugang vom 24.04.2022, hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 und 6…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.2.6-3879/22 Informationszugang vom 24.04.2022, hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 und 6) [#247025]
Datum
23. Januar 2023 22:15
An
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Status
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Sehr << Anrede >> vielen Dank für die schnelle Antwort. Leider beantworten Sie nicht meine Frage. Sehen sie diese Nachricht daher bitte als IFG Anfrage. ************ "Bitte nennen Sie mir den oder die Mitarbeiterin der LDI die folgende Aussage getätigt hat. Falls die Aussage schriftlich erfolgte, zitieren Sie bitte wörtlich. Ein Dateiupload über FragdenStaat.de kommt nicht infrage und fällt laut der Landesdatenschutzbeauftragten auch nicht unter den § 5 Abs. 1 IFG NRW." ************ Sollten Sie Gebühren erheben wollen, so teilen Sie mir dies bitte vorab mit. Ich verweise erneut darauf, dass der Anfragende die Form der Beauskunftung festlegt. Meines Erachtens ist die von mir gewählte Form mit dem geringsten Aufwand verbunden. Auch weise ich darauf hin, dass noch einige andere Personen an den angefragten Informationen interessiert sind. Es würde einen großen Aufwand bedeuten allen eine postalische Auskunft zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen.. Möch…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
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Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen
Datum
23. Januar 2023 22:15
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Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen.. Möchten Sie einen Parkverstoß melden? Sie können dies telefonisch oder schriftlich mitteilen. -> Link: Servicetelefon Verkehrsdienst<https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/verkehrsdienst> -> Link: schriftliche Anzeige bei der Ordnungsbehörde<https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/falsch-geparktes-fahrzeug-melden?kontrast=schwarz> Bitte nutzen Sie diese Kommunikationswege - anonyme Hinweise werden nicht verfolgt. [cid:image001.jpg@01D6AE0A.E4607140] Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Köln gem. Art. 13 DSGVO: Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Stadt Köln, Verkehrsdienst, Willy-Brandt-Platz 3, 0221-2210. Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Sachverhaltsaufklärung und Bewertung der Rechtmäßigkeit verarbeitet, um Ihre Beschwerde hinreichend beantworten zu können, Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c, e DSGVO in Verbindung mit §§ 1, 3, 4 OBG NRW. Gegebenenfalls ist eine Weitergabe Ihrer Daten innerhalb der Stadtverwaltung notwendig, um eine zielführende Bearbeitung Ihres Anliegens zu gewährleisten. Nach Abschluss der Bearbeitung werden Ihre Daten zur ordnungsgemäßen Aktenführung je nach Bedeutung des Falls aufbewahrt. In der Regel werden die Unterlagen nach drei Jahren gelöscht. Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung. Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln unter folgendem Kontakt: Stadt Köln, Datenschutzbeauftragter, Stadthaus Deutz – Ostgebäude, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln, Telefon: 0221 / 221-22457 oder 0221 / 221-22509. Mögliche Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Köln in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten richten Sie bitte an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Telefon 0211 / 38424-0 oder E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>. ________________________________ Monatlich aktuelle Informationen Ihrer Stadtverwaltung in unserem Newsletter! Newsletter Anmeldung<https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/newsletter-anmeldung?para=allgemein> ________________________________ [https://www.stadt-koeln.de/images/footer-energiekrise-2022.jpg]<https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/informationen-zum-thema-energiekrise>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen [#247025] Sehr << Anrede >> ich erinnere an die Beantwortung meines…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
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Betreff
AW: Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen [#247025]
Datum
16. Februar 2023 14:41
An
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich erinnere an die Beantwortung meines IFG Antrages vom 23.01.2023: #Zitat: ************ "Bitte nennen Sie mir den oder die Mitarbeiterin der LDI die folgende Aussage getätigt hat. Falls die Aussage schriftlich erfolgte, zitieren Sie bitte wörtlich. Ein Dateiupload über FragdenStaat.de kommt nicht infrage und fällt laut der Landesdatenschutzbeauftragten auch nicht unter den § 5 Abs. 1 IFG NRW." ************ Sollten Sie Gebühren erheben wollen, so teilen Sie mir dies bitte vorab mit. #Zitat Ende Auch fordere ich Sie erneut auf meine IFG Anfrage vom 24.04.2022 zu beantworten. Ich teile Ihnen mit, dass ich auch mit einer Übertragung über den stadteigenen Dienst einverstanden bin: https://cdat.stadt-koeln.de/de/handbuch Bitte nennen Sie Argumente, wenn Sie mit der Nutzung des Dienstes nicht einverstanden sind. Freundliche Grüße << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 247025 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247025/
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Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen.. Möch…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen
Datum
16. Februar 2023 14:41
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Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen.. Möchten Sie einen Parkverstoß melden? Sie können dies telefonisch oder schriftlich mitteilen. -> Link: Servicetelefon Verkehrsdienst<https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/verkehrsdienst> -> Link: schriftliche Anzeige bei der Ordnungsbehörde<https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/falsch-geparktes-fahrzeug-melden?kontrast=schwarz> Bitte nutzen Sie diese Kommunikationswege - anonyme Hinweise werden nicht verfolgt. [cid:image001.jpg@01D6AE0A.E4607140] Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Köln gem. Art. 13 DSGVO: Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Stadt Köln, Verkehrsdienst, Willy-Brandt-Platz 3, 0221-2210. Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Sachverhaltsaufklärung und Bewertung der Rechtmäßigkeit verarbeitet, um Ihre Beschwerde hinreichend beantworten zu können, Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c, e DSGVO in Verbindung mit §§ 1, 3, 4 OBG NRW. Gegebenenfalls ist eine Weitergabe Ihrer Daten innerhalb der Stadtverwaltung notwendig, um eine zielführende Bearbeitung Ihres Anliegens zu gewährleisten. Nach Abschluss der Bearbeitung werden Ihre Daten zur ordnungsgemäßen Aktenführung je nach Bedeutung des Falls aufbewahrt. In der Regel werden die Unterlagen nach drei Jahren gelöscht. Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung. Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln unter folgendem Kontakt: Stadt Köln, Datenschutzbeauftragter, Stadthaus Deutz – Ostgebäude, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln, Telefon: 0221 / 221-22457 oder 0221 / 221-22509. Mögliche Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Köln in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten richten Sie bitte an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Telefon 0211 / 38424-0 oder E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>. ________________________________ Monatlich aktuelle Informationen Ihrer Stadtverwaltung in unserem Newsletter! Newsletter Anmeldung<https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/newsletter-anmeldung?para=allgemein> ________________________________ [https://www.stadt-koeln.de/images/footer-energiekrise-2022.jpg]<https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/informationen-zum-thema-energiekrise> [https://www.stadt-koeln.de/images/footer_rewe-final-4-2023.jpg]<https://www.liquimoly-hbl.de/de/events/rewe-final4/tickets-rewe-final4/>
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WG: 209.2.3.2.6-3879/22 Informationszugang vom 24.04.2022, hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 und 6…
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Datum
17. März 2023 08:06
Status
Sehr << Antragsteller:in >> in Ihrem Fall sind mehr als 800 Dateien zusammen zustellen und für den Versand vorzubereiten. Darüber hinaus haben Sie im Sinne des IFG NRW einen Anspruch, das Ihnen die Daten auch vollständig zur Verfügung gestellt werden. Es obliegt der Behörde, diesem Anspruch gerecht zu werden. Eine Prüfung auf Vollständigkeit nimmt bei der Menge an Dateien jedoch etwas Zeit in Anspruch. Auch ein Versand über die Web - Anwendung cDat mindert diesen Aufwand nicht. Von einer einfachen schriftlichen Auskunft kann im vorliegenden Fall nicht ausgegangen werden. Es handelt sich um eine umfassende schriftliche Auskunft mit erheblichen Verwaltungsaufwand. Für die Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft kann nach Tarifstelle 1.2 der VerwGebO IFG eine Gebühr von 10 bis 500 Euro verlangt werden. Ich gehe hier von einem Zeitansatz von mindestens einer Stunde aus. Die abschließende Bearbeitungsdauer kann ich Ihnen jedoch erst mitteilen, wenn alle Unterlagen zusammen gestellt worden sind. Die Gebühren belaufen sich daher auf mindesten 70 €, da die Sachbearbeitung der Anfragen nach dem IFG NRW im Verkehrsdienst grundsätzlich mindestens durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter in der Laufbahngruppe 2.1 erfolgen. Der im Runderlass des Ministeriums des Innern(- 14-36.08.06 -) vom 17. April 2018 empfohlene Stundensatz für die Laufbahngruppe 2.1 liegt bei 70€. Wir beabsichtigen daher eine Gebührenerhebung von mindestens 70 Euro für den Versand der Dateien. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: 209.2.3.2.6-3879/22 Informationszugang vom 24.04.2022, hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 u…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: 209.2.3.2.6-3879/22 Informationszugang vom 24.04.2022, hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 und 6) [#247025]
Datum
20. März 2023 23:06
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> mir ist weiterhin unklar welche konkreten Arbeitsschritte bzw. Handlungen Sie mit "Zusammenstellen", "Für den Versand vorbereiten" und "Auf Vollständigkeit prüfen" meinen. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass ich die unveränderten Dateien erhalten möchte. Lediglich das Packen als .rar oder .zip erscheint mir sinnvoll. Aus diesen lassen sich die unveränderten Dateien ohne Informationsverlust entpacken. Eine Vollständigkeitsprüfung führe ich gerne selbst durch, wenn sie mir eine Liste aller Dateien zur Verfügung stellen. Eine einfache Lösung hierfür ist der Befehl: dir /s G:\Bezirkslaufwerk\ > Ordnerliste.txt bzw. dir /s [Ordnerpfad] > [Dateiname].txt Diesen können Sie in der Windows Eingabeaufforderung ausführen und erhalten eine Textdatei mit einer Liste und einer Summe aller Dateien. Diese wird im Benutzerverzeichnis abgelegt. C:\Users\[Benutzername] Desweiteren weise ich erneut darauf hin, dass lediglich der ideale Verwaltungsaufwand und nicht der tatsächliche bei der Gebührenerhebung berücksichtigt werden darf. Siehe Urteil des Verwaltungsgericht Gelsenkirchen: "Dieser Verwaltungsaufwand kann nicht mit der tatsächlich für die Bearbeitung aufgewandten Arbeitszeit gleichgesetzt werden. Abrechenbar ist insoweit allein der erforderliche – ideale – Zeitaufwand für die Bearbeitung der IFG-Anfrage." (https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/v...) Bitte senden Sie den Gebührenbescheid an die in meiner ursprünglichen Anfrage genannte Adresse: << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Bitte nutzen Sie für die Übertragung den stadteigenen Dienst cDat. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 247025 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247025/
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen.. Möch…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen
Datum
20. März 2023 23:06
Status
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Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen.. Möchten Sie einen Parkverstoß melden? Sie können dies telefonisch oder schriftlich mitteilen. -> Link: Servicetelefon Verkehrsdienst<https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/verkehrsdienst> -> Link: schriftliche Anzeige bei der Ordnungsbehörde<https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/falsch-geparktes-fahrzeug-melden?kontrast=schwarz> Bitte nutzen Sie diese Kommunikationswege - anonyme Hinweise werden nicht verfolgt. [cid:image001.jpg@01D6AE0A.E4607140] Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Köln gem. Art. 13 DSGVO: Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Stadt Köln, Verkehrsdienst, Willy-Brandt-Platz 3, 0221-2210. Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Sachverhaltsaufklärung und Bewertung der Rechtmäßigkeit verarbeitet, um Ihre Beschwerde hinreichend beantworten zu können, Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c, e DSGVO in Verbindung mit §§ 1, 3, 4 OBG NRW. Gegebenenfalls ist eine Weitergabe Ihrer Daten innerhalb der Stadtverwaltung notwendig, um eine zielführende Bearbeitung Ihres Anliegens zu gewährleisten. Nach Abschluss der Bearbeitung werden Ihre Daten zur ordnungsgemäßen Aktenführung je nach Bedeutung des Falls aufbewahrt. In der Regel werden die Unterlagen nach drei Jahren gelöscht. Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung. Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln unter folgendem Kontakt: Stadt Köln, Datenschutzbeauftragter, Stadthaus Deutz – Ostgebäude, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln, Telefon: 0221 / 221-22457 oder 0221 / 221-22509. Mögliche Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Köln in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten richten Sie bitte an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Telefon 0211 / 38424-0 oder E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>. ________________________________ Monatlich aktuelle Informationen Ihrer Stadtverwaltung in unserem Newsletter! Newsletter Anmeldung<https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/newsletter-anmeldung?para=allgemein> ________________________________ [https://www.stadt-koeln.de/images/footer-energiekrise-2022.jpg]<https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/informationen-zum-thema-energiekrise>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.2.6-3879/22 Antrag vom 24.04.2022 auf Informationszugang; hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.2.6-3879/22 Antrag vom 24.04.2022 auf Informationszugang; hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 und 6) #247025
Datum
30. März 2023 12:21
Status
Mein AZ: 209.2.3.2.6-3879/22 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag vom 24.04.2022 auf Informationszugang; hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 und 6) Sehr << Antragsteller:in >> da die Stadt Köln Ihnen die beantragten Informationen trotz mehrfacher Erinnerung nicht zur Verfügung stellt, habe ich das Verhalten der Stadt gemäß § 13 Abs. 6 Satz 2 Nr. 3 IFG NRW beanstandet und die Bezirksregierung Köln als Aufsichtsbehörde hierüber in Kenntnis gesetzt. Eine Durchschrift der Beanstandung erhalten Sie in der Anlage zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 209.2.3.2.6-3879/22 Antrag vom 24.04.2022 auf Informationszugang; hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner …
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.2.6-3879/22 Antrag vom 24.04.2022 auf Informationszugang; hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 und 6) #247025 [#247025]
Datum
3. April 2023 12:15
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich erinnere an die Beantwortung meiner Informationsfreiheitsanfrage „Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2, 4, 5 und 6)“ vom 24.04.2022 (#247025) ebenfalls erinnere ich an meine Informationsfreiheitsanfrage vom 23.01.2023 bezüglich der angeblich durch die LDI getätigten Aussage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen.. Möch…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen
Datum
3. April 2023 12:16
Status
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Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen.. Möchten Sie einen Parkverstoß melden? Sie können dies telefonisch oder schriftlich mitteilen. -> Link: Servicetelefon Verkehrsdienst<https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/verkehrsdienst> -> Link: schriftliche Anzeige bei der Ordnungsbehörde<https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/falsch-geparktes-fahrzeug-melden?kontrast=schwarz> Bitte nutzen Sie diese Kommunikationswege - anonyme Hinweise werden nicht verfolgt. [cid:image001.jpg@01D6AE0A.E4607140] Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Köln gem. Art. 13 DSGVO: Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Stadt Köln, Verkehrsdienst, Willy-Brandt-Platz 3, 0221-2210. Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Sachverhaltsaufklärung und Bewertung der Rechtmäßigkeit verarbeitet, um Ihre Beschwerde hinreichend beantworten zu können, Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c, e DSGVO in Verbindung mit §§ 1, 3, 4 OBG NRW. Gegebenenfalls ist eine Weitergabe Ihrer Daten innerhalb der Stadtverwaltung notwendig, um eine zielführende Bearbeitung Ihres Anliegens zu gewährleisten. Nach Abschluss der Bearbeitung werden Ihre Daten zur ordnungsgemäßen Aktenführung je nach Bedeutung des Falls aufbewahrt. In der Regel werden die Unterlagen nach drei Jahren gelöscht. Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung. Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln unter folgendem Kontakt: Stadt Köln, Datenschutzbeauftragter, Stadthaus Deutz – Ostgebäude, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln, Telefon: 0221 / 221-22457 oder 0221 / 221-22509. Mögliche Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Köln in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten richten Sie bitte an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Telefon 0211 / 38424-0 oder E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>. ________________________________ Monatlich aktuelle Informationen Ihrer Stadtverwaltung in unserem Newsletter! Newsletter Anmeldung<https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/newsletter-anmeldung?para=allgemein> ________________________________
<< Anfragesteller:in >>
Klageandrohung AW: Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen [#247025] Sehr [geschwärzt], leider haben Sie meine Anfrage imme…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Klageandrohung AW: Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen [#247025]
Datum
24. Juli 2023 01:10
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
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Sehr [geschwärzt], leider haben Sie meine Anfrage immer noch nicht beschieden. Auch einen Gebührenbescheid über 70€ habe ich nicht erhalten, obwohl ich Ihnen meine Adresse mitgeteilt habe. Inzwischen habe ich eine neue Adresse: [geschwärzt] [geschwärzt] Sollte ich bis zum 28.07.2023 die angefragten Informationen nicht erhalten, werde ich Untätigkeitsklage einreichen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen Vielen Dank für Ihre Nachricht! Bei allgemeinen Hinweisen für den Verkehrsdienst er…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen
Datum
24. Juli 2023 01:10
Status
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Vielen Dank für Ihre Nachricht! Bei allgemeinen Hinweisen für den Verkehrsdienst erhalten Sie so bald wie möglich eine Rückmeldung. Das Beschwerdemanagement ist Mo.-Do. von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr und Fr. von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr besetzt. Eine automatische Weiterleitung Ihrer Mail an die Außendienstmitarbeitenden außerhalb dieser Zeiten erfolgt nicht. Möchten Sie einen konkreten Parkverstoß melden? -> Link: Servicetelefon Verkehrsdienst<https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/servicetelefon-einsatzleitzentrale-des-ordnungsdienstes-verkehrsdienstes> -> Link: schriftliche Anzeige von ordnungswidrig abgestellten Fahrzeugen<https://formular-server.de/Koeln_FS/findform?shortname=32-F68_file_AnzVerkW&formtecid=3&areashortname=send_html> Bitte nutzen Sie diese Kommunikationswege - anonyme Hinweise werden nicht verfolgt. [cid:image002.jpg@01D99DD8.4EBDAB10] Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Köln gem. Art. 13 DSGVO: Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Stadt Köln, Verkehrsdienst, Willy-Brandt-Platz 3, 0221-2210. Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Sachverhaltsaufklärung und Bewertung der Rechtmäßigkeit verarbeitet, um Ihre Beschwerde hinreichend beantworten zu können, Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c, e DSGVO in Verbindung mit §§ 1, 3, 4 OBG NRW. Gegebenenfalls ist eine Weitergabe Ihrer Daten innerhalb der Stadtverwaltung notwendig, um eine zielführende Bearbeitung Ihres Anliegens zu gewährleisten. Nach Abschluss der Bearbeitung werden Ihre Daten zur ordnungsgemäßen Aktenführung je nach Bedeutung des Falls aufbewahrt. In der Regel werden die Unterlagen nach drei Jahren gelöscht. Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung. Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln unter folgendem Kontakt: Stadt Köln, Datenschutzbeauftragter, Stadthaus Deutz – Ostgebäude, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln, Telefon: 0221 / 221-22457 oder 0221 / 221-22509. Mögliche Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Köln in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten richten Sie bitte an: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44 40102 Düsseldorf Telefon 0211 / 38424-0. E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. ________________________________ Monatlich aktuelle Informationen Ihrer Stadtverwaltung in unserem Newsletter! Newsletter Anmeldung<https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/newsletter-anmeldung?para=allgemein> ________________________________
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Sehr [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) hat für Sie über den cDat-Service folgende Datei(en)…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2, 4, 5 und 6) [#247025] Teil 1
Datum
28. Juli 2023 13:09
Status
Sehr [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) hat für Sie über den cDat-Service folgende Datei(en) bereitgestellt: 1977397327.zip (Dateigröße: 172,8 MB) Bitte benutzen Sie den folgenden Link zum Herunterladen der Datei(en): https://cdat.stadt-koeln.de/434fae425aa3455dba9eeb29a072a8f3 Der Download ist bis zum Freitag, 11. August 2023 möglich. [geschwärzt] diese Nachricht für Sie hinterlassen: Sehr geehrter Herr [geschwärzt], anbei &#252;bersende ich Ihnen die begehrten Informationen auf dem von Ihnen gew&#252;nschten Zugangsweg. Leider ist ein Versand &#252;ber diese Plattform aufgrund der enormen Datenmenge nur in Teilschritten m&#246;glich. Der Zugang ist mit einem Kennwort gesch&#252;tzt. Das Kennwort ist Ihre mitgeteilte Adresse. Bitte beachten Sie die Gro&#223;-und Kleinschreibung. Es werden keine Leerzeichen oder Satzzeichen im Kennwort verwenden. Die Dateien stehen f&#252;r Sie 14 Tage zum Download bereit. Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en Im Auftrag [geschwärzt] Stadt K&#246;ln - Die Oberb&#252;rgermeisterin Amt &#246;ffentliche Ordnung Verkehrsdienst Willy-Brandt-Platz 3 50679 K&#246;ln Telefon: 0221/2210 E-Mail: [geschwärzt] Internet: www.stadt-koeln.de Folgen Sie uns! www.instagram.com/stadt.koeln www.twitter.com/Koeln www.youtube.com/user/Koeln https://www.facebook.com/stadt.koeln50 Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
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Sehr [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) hat für Sie über den cDat-Service folgende Datei(en)…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2, 4, 5 und 6) [#247025] Teil 2
Datum
28. Juli 2023 13:12
Status
Sehr [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) hat für Sie über den cDat-Service folgende Datei(en) bereitgestellt: 1563299404.zip (Dateigröße: 51,8 MB) Bitte benutzen Sie den folgenden Link zum Herunterladen der Datei(en): https://cdat.stadt-koeln.de/4e404f3e77ee43219907535950a1def9 Der Download ist bis zum Freitag, 11. August 2023 möglich. [geschwärzt] hat diese Nachricht für Sie hinterlassen: Sehr geehrter Herr [geschwärzt], anbei &#252;bersende ich Ihnen die begehrten Informationen auf dem von Ihnen gew&#252;nschten Zugangsweg. Leider ist ein Versand &#252;ber diese Plattform aufgrund der enormen Datenmenge nur in Teilschritten m&#246;glich. Der Zugang ist mit einem Kennwort gesch&#252;tzt. Das Kennwort ist Ihre mitgeteilte Adresse. Bitte beachten Sie die Gro&#223;-und Kleinschreibung. Es werden keine Leerzeichen oder Satzzeichen im Kennwort verwenden. Die Dateien stehen f&#252;r Sie 14 Tage zum Download bereit. Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en Im Auftrag [geschwärzt] Stadt K&#246;ln - Die Oberb&#252;rgermeisterin Amt &#246;ffentliche Ordnung Verkehrsdienst Willy-Brandt-Platz 3 50679 K&#246;ln Telefon: 0221/2210 E-Mail: [geschwärzt] Internet: www.stadt-koeln.de Folgen Sie uns! www.instagram.com/stadt.koeln www.twitter.com/Koeln www.youtube.com/user/Koeln https://www.facebook.com/stadt.koeln50 Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Sehr [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) hat für Sie über den cDat-Service folgende Datei(en)…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2, 4, 5 und 6) [#247025] Teil 3
Datum
28. Juli 2023 13:17
Status
Sehr [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) hat für Sie über den cDat-Service folgende Datei(en) bereitgestellt: 1084088608.zip (Dateigröße: 70,1 MB) Bitte benutzen Sie den folgenden Link zum Herunterladen der Datei(en): https://cdat.stadt-koeln.de/1ad0395a2b65456b9c7084d447ba3682 Der Download ist bis zum Freitag, 11. August 2023 möglich. [geschwärzt] hat diese Nachricht für Sie hinterlassen: Sehr geehrter Herr [geschwärzt], anbei &#252;bersende ich Ihnen die begehrten Informationen auf dem von Ihnen gew&#252;nschten Zugangsweg. Leider ist ein Versand &#252;ber diese Plattform aufgrund der enormen Datenmenge nur in Teilschritten m&#246;glich. Der Zugang ist mit einem Kennwort gesch&#252;tzt. Das Kennwort ist Ihre mitgeteilte Adresse. Bitte beachten Sie die Gro&#223;-und Kleinschreibung. Es werden keine Leerzeichen oder Satzzeichen im Kennwort verwenden. Die Dateien stehen f&#252;r Sie 14 Tage zum Download bereit. Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en Im Auftrag [geschwärzt] Stadt K&#246;ln - Die Oberb&#252;rgermeisterin Amt &#246;ffentliche Ordnung Verkehrsdienst Willy-Brandt-Platz 3 50679 K&#246;ln Telefon: 0221/2210 E-Mail: [geschwärzt] Internet: www.stadt-koeln.de Folgen Sie uns! www.instagram.com/stadt.koeln www.twitter.com/Koeln www.youtube.com/user/Koeln https://www.facebook.com/stadt.koeln50 Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Sehr [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) hat für Sie über den cDat-Service folgende Datei(en)…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2, 4, 5 und 6) [#247025] Teil 4
Datum
28. Juli 2023 13:25
Status
Sehr [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) hat für Sie über den cDat-Service folgende Datei(en) bereitgestellt: 1736442791.zip (Dateigröße: 112,3 MB) Bitte benutzen Sie den folgenden Link zum Herunterladen der Datei(en): https://cdat.stadt-koeln.de/d6194f27697a41fa90b2e4157caa4a63 Der Download ist bis zum Freitag, 11. August 2023 möglich. [geschwärzt] hat diese Nachricht für Sie hinterlassen: Sehr geehrter Herr [geschwärzt], anbei &#252;bersende ich Ihnen die begehrten Informationen auf dem von Ihnen gew&#252;nschten Zugangsweg. Leider ist ein Versand &#252;ber diese Plattform aufgrund der enormen Datenmenge nur in Teilschritten m&#246;glich. Der Zugang ist mit einem Kennwort gesch&#252;tzt. Das Kennwort ist Ihre mitgeteilte Adresse. Bitte beachten Sie die Gro&#223;-und Kleinschreibung. Es werden keine Leerzeichen oder Satzzeichen im Kennwort verwenden. Die Dateien stehen f&#252;r Sie 14 Tage zum Download bereit. Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en Im Auftrag [geschwärzt] Stadt K&#246;ln - Die Oberb&#252;rgermeisterin Amt &#246;ffentliche Ordnung Verkehrsdienst Willy-Brandt-Platz 3 50679 K&#246;ln Telefon: 0221/2210 E-Mail: [geschwärzt] Internet: www.stadt-koeln.de Folgen Sie uns! www.instagram.com/stadt.koeln www.twitter.com/Koeln www.youtube.com/user/Koeln https://www.facebook.com/stadt.koeln50 Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2, 4, 5 und 6) [#247025] Teil 5
Datum
28. Juli 2023 13:29
Status
Sehr [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) hat für Sie über den cDat-Service folgende Datei(en) bereitgestellt: 1872684711.zip (Dateigröße: 121,1 MB) Bitte benutzen Sie den folgenden Link zum Herunterladen der Datei(en): https://cdat.stadt-koeln.de/3750df0485144496bd0a896d1fdda839 Der Download ist bis zum Freitag, 11. August 2023 möglich. [geschwärzt] hat diese Nachricht für Sie hinterlassen: Sehr geehrter Herr [geschwärzt], anbei &#252;bersende ich Ihnen die begehrten Informationen auf dem von Ihnen gew&#252;nschten Zugangsweg. Leider ist ein Versand &#252;ber diese Plattform aufgrund der enormen Datenmenge nur in Teilschritten m&#246;glich. Der Zugang ist mit einem Kennwort gesch&#252;tzt. Das Kennwort ist Ihre mitgeteilte Adresse. Bitte beachten Sie die Gro&#223;-und Kleinschreibung. Es werden keine Leerzeichen oder Satzzeichen im Kennwort verwenden. Die Dateien stehen f&#252;r Sie 14 Tage zum Download bereit. Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en Im Auftrag [geschwärzt] Stadt K&#246;ln - Die Oberb&#252;rgermeisterin Amt &#246;ffentliche Ordnung Verkehrsdienst Willy-Brandt-Platz 3 50679 K&#246;ln Telefon: 0221/2210 E-Mail: [geschwärzt] Internet: www.stadt-koeln.de Folgen Sie uns! www.instagram.com/stadt.koeln www.twitter.com/Koeln www.youtube.com/user/Koeln https://www.facebook.com/stadt.koeln50 Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
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Sehr [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) hat für Sie über den cDat-Service folgende Datei(en)…
Von
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Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2, 4, 5 und 6) [#247025] Teil 6
Datum
28. Juli 2023 13:35
Status
Sehr [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) hat für Sie über den cDat-Service folgende Datei(en) bereitgestellt: 909246703.zip (Dateigröße: 87,9 MB) Bitte benutzen Sie den folgenden Link zum Herunterladen der Datei(en): https://cdat.stadt-koeln.de/4d005a66d9814ec283755d6e8ed45dda Der Download ist bis zum Freitag, 11. August 2023 möglich. [geschwärzt] hat diese Nachricht für Sie hinterlassen: Sehr geehrter Herr [geschwärzt], anbei &#252;bersende ich Ihnen die begehrten Informationen auf dem von Ihnen gew&#252;nschten Zugangsweg. Leider ist ein Versand &#252;ber diese Plattform aufgrund der enormen Datenmenge nur in Teilschritten m&#246;glich. Der Zugang ist mit einem Kennwort gesch&#252;tzt. Das Kennwort ist Ihre mitgeteilte Adresse. Bitte beachten Sie die Gro&#223;-und Kleinschreibung. Es werden keine Leerzeichen oder Satzzeichen im Kennwort verwenden. Die Dateien stehen f&#252;r Sie 14 Tage zum Download bereit. Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en Im Auftrag [geschwärzt] Stadt K&#246;ln - Die Oberb&#252;rgermeisterin Amt &#246;ffentliche Ordnung Verkehrsdienst Willy-Brandt-Platz 3 50679 K&#246;ln Telefon: 0221/2210 E-Mail: [geschwärzt] Internet: www.stadt-koeln.de Folgen Sie uns! www.instagram.com/stadt.koeln www.twitter.com/Koeln www.youtube.com/user/Koeln https://www.facebook.com/stadt.koeln50 Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
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Sehr [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) hat für Sie über den cDat-Service folgende Datei(en)…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2, 4, 5 und 6) [#247025] Teil 7
Datum
28. Juli 2023 13:42
Status
Sehr [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) hat für Sie über den cDat-Service folgende Datei(en) bereitgestellt: 4238691.zip (Dateigröße: 375 MB) Bitte benutzen Sie den folgenden Link zum Herunterladen der Datei(en): https://cdat.stadt-koeln.de/2186279fc26c481e898f56339d6e42b4 Der Download ist bis zum Freitag, 11. August 2023 möglich. [geschwärzt] hat diese Nachricht für Sie hinterlassen: Sehr geehrter Herr [geschwärzt], anbei &#252;bersende ich Ihnen die begehrten Informationen auf dem von Ihnen gew&#252;nschten Zugangsweg. Leider ist ein Versand &#252;ber diese Plattform aufgrund der enormen Datenmenge nur in Teilschritten m&#246;glich. Der Zugang ist mit einem Kennwort gesch&#252;tzt. Das Kennwort ist Ihre mitgeteilte Adresse. Bitte beachten Sie die Gro&#223;-und Kleinschreibung. Es werden keine Leerzeichen oder Satzzeichen im Kennwort verwenden. Die Dateien stehen f&#252;r Sie 14 Tage zum Download bereit. Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en Im Auftrag [geschwärzt] Stadt K&#246;ln - Die Oberb&#252;rgermeisterin Amt &#246;ffentliche Ordnung Verkehrsdienst Willy-Brandt-Platz 3 50679 K&#246;ln Telefon: 0221/2210 E-Mail: [geschwärzt] Internet: www.stadt-koeln.de Folgen Sie uns! www.instagram.com/stadt.koeln www.twitter.com/Koeln www.youtube.com/user/Koeln https://www.facebook.com/stadt.koeln50 Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Sehr [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) hat für Sie über den cDat-Service folgende Datei(en)…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2, 4, 5 und 6) [#247025] Teil 8
Datum
28. Juli 2023 13:49
Status
Sehr [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) hat für Sie über den cDat-Service folgende Datei(en) bereitgestellt: 1553274904.zip (Dateigröße: 123,1 MB) Bitte benutzen Sie den folgenden Link zum Herunterladen der Datei(en): https://cdat.stadt-koeln.de/2457d0012a4243248af7dfcbe01f3e01 Der Download ist bis zum Freitag, 11. August 2023 möglich. [geschwärzt] hat diese Nachricht für Sie hinterlassen: Sehr geehrter [geschwärzt], anbei &#252;bersende ich Ihnen die begehrten Informationen auf dem von Ihnen gew&#252;nschten Zugangsweg. Leider ist ein Versand &#252;ber diese Plattform aufgrund der enormen Datenmenge nur in Teilschritten m&#246;glich. Der Zugang ist mit einem Kennwort gesch&#252;tzt. Das Kennwort ist Ihre mitgeteilte Adresse. Bitte beachten Sie die Gro&#223;-und Kleinschreibung. Es werden keine Leerzeichen oder Satzzeichen im Kennwort verwenden. Die Dateien stehen f&#252;r Sie 14 Tage zum Download bereit. Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en Im Auftrag [geschwärzt] Stadt K&#246;ln - Die Oberb&#252;rgermeisterin Amt &#246;ffentliche Ordnung Verkehrsdienst Willy-Brandt-Platz 3 50679 K&#246;ln Telefon: 0221/2210 E-Mail: [geschwärzt] Internet: www.stadt-koeln.de Folgen Sie uns! www.instagram.com/stadt.koeln www.twitter.com/Koeln www.youtube.com/user/Koeln https://www.facebook.com/stadt.koeln50 Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Sehr [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) hat für Sie über den cDat-Service folgende Datei(en)…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2, 4, 5 und 6) [#247025] Teil 9
Datum
28. Juli 2023 13:54
Status
Sehr [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) hat für Sie über den cDat-Service folgende Datei(en) bereitgestellt: 1425918473.zip (Dateigröße: 93,8 MB) Bitte benutzen Sie den folgenden Link zum Herunterladen der Datei(en): https://cdat.stadt-koeln.de/6e01a8e2a34a4568928f88659aaf241a Der Download ist bis zum Freitag, 11. August 2023 möglich. [geschwärzt] hat diese Nachricht für Sie hinterlassen: Sehr geehrter [geschwärzt], anbei &#252;bersende ich Ihnen die begehrten Informationen auf dem von Ihnen gew&#252;nschten Zugangsweg. Leider ist ein Versand &#252;ber diese Plattform aufgrund der enormen Datenmenge nur in Teilschritten m&#246;glich. Der Zugang ist mit einem Kennwort gesch&#252;tzt. Das Kennwort ist Ihre mitgeteilte Adresse. Bitte beachten Sie die Gro&#223;-und Kleinschreibung. Es werden keine Leerzeichen oder Satzzeichen im Kennwort verwenden. Die Dateien stehen f&#252;r Sie 14 Tage zum Download bereit. Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en Im Auftrag [geschwärzt] Stadt K&#246;ln - Die Oberb&#252;rgermeisterin Amt &#246;ffentliche Ordnung Verkehrsdienst Willy-Brandt-Platz 3 50679 K&#246;ln Telefon: [geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt] Internet: www.stadt-koeln.de Folgen Sie uns! www.instagram.com/stadt.koeln www.twitter.com/Koeln www.youtube.com/user/Koeln https://www.facebook.com/stadt.koeln50 Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Übersendung der Daten. Ich wundere mich jedoch, dass es sich le…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2, 4, 5 und 6) [#247025] Teil 9 [#247025]
Datum
2. August 2023 22:51
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Übersendung der Daten. Ich wundere mich jedoch, dass es sich lediglich um 9 Ordner handelt. Sie schrieben am 23.06.2022 von 48 Unterordnern. Auch ist die in der Stellungnahme an die LDI beschriebene Struktur von thematischen Unterordnern nicht vorhanden. Ich fordere Sie daher erneut auf mir die Daten in unveränderter Form zukommen zu lassen. Sie können sich übrigens ein größeres Kontingent für cdat zuweisen lassen, so dass sie alles als eine ZIP-Datei senden können. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 247025 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247025/
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen Vielen Dank für Ihre Nachricht! Bei allgemeinen Hinweisen für den Verkehrsdienst er…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen
Datum
2. August 2023 22:52
Status
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15,8 KB


Vielen Dank für Ihre Nachricht! Bei allgemeinen Hinweisen für den Verkehrsdienst erhalten Sie so bald wie möglich eine Rückmeldung. Das Beschwerdemanagement ist Mo.-Do. von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr und Fr. von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr besetzt. Eine automatische Weiterleitung Ihrer Mail an die Außendienstmitarbeitenden außerhalb dieser Zeiten erfolgt nicht. Möchten Sie einen konkreten Parkverstoß melden? -> Link: Servicetelefon Verkehrsdienst<https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/servicetelefon-einsatzleitzentrale-des-ordnungsdienstes-verkehrsdienstes> -> Link: schriftliche Anzeige von ordnungswidrig abgestellten Fahrzeugen<https://formular-server.de/Koeln_FS/findform?shortname=32-F68_file_AnzVerkW&formtecid=3&areashortname=send_html> Bitte nutzen Sie diese Kommunikationswege - anonyme Hinweise werden nicht verfolgt. [cid:image002.jpg@01D99DD8.4EBDAB10] Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Köln gem. Art. 13 DSGVO: Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Stadt Köln, Verkehrsdienst, Willy-Brandt-Platz 3, 0221-2210. Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Sachverhaltsaufklärung und Bewertung der Rechtmäßigkeit verarbeitet, um Ihre Beschwerde hinreichend beantworten zu können, Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c, e DSGVO in Verbindung mit §§ 1, 3, 4 OBG NRW. Gegebenenfalls ist eine Weitergabe Ihrer Daten innerhalb der Stadtverwaltung notwendig, um eine zielführende Bearbeitung Ihres Anliegens zu gewährleisten. Nach Abschluss der Bearbeitung werden Ihre Daten zur ordnungsgemäßen Aktenführung je nach Bedeutung des Falls aufbewahrt. In der Regel werden die Unterlagen nach drei Jahren gelöscht. Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung. Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln unter folgendem Kontakt: Stadt Köln, Datenschutzbeauftragter, Stadthaus Deutz – Ostgebäude, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln, Telefon: 0221 / 221-22457 oder 0221 / 221-22509. Mögliche Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Köln in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten richten Sie bitte an: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44 40102 Düsseldorf Telefon 0211 / 38424-0. E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. ________________________________ Monatlich aktuelle Informationen Ihrer Stadtverwaltung in unserem Newsletter! Newsletter Anmeldung<https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/newsletter-anmeldung?para=allgemein> ________________________________ [Das neue VHS-Programm ist da.]<https://vhs-koeln.de/Programm>
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Gebührenbescheid Gebührenbescheid über 105€, ohne Erläuterung, mit Rechtsbehelfsbelehrung
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Via
Briefpost
Betreff
Gebührenbescheid
Datum
4. August 2023
Status
Gebührenbescheid über 105€, ohne Erläuterung, mit Rechtsbehelfsbelehrung
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Gebührenbescheid Gebührenbescheid über 105€ mit Rechtsbehelfsbelehrung
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Via
Briefpost
Betreff
Gebührenbescheid
Datum
4. August 2023
Status
Gebührenbescheid über 105€ mit Rechtsbehelfsbelehrung
<< Anfragesteller:in >>
AZ: 209.2.3.2.6-3879/22 Gebührenbescheid unvollständige Beantwortung [#247025] Sehr << Anrede >> wie …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AZ: 209.2.3.2.6-3879/22 Gebührenbescheid unvollständige Beantwortung [#247025]
Datum
9. August 2023 16:20
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> wie Sie dem Verlauf der Anfrage entnehmen können, habe ich Frau Wilms bereits am 02. August über Diskrepanzen informiert. Da ich bis heute keine Antwort erhalten habe, bitte ich Sie erneut zu vermitteln. Da die Frist zur Klageerhebung gegen den Gebührenbescheid läuft, bitte ich um eine zeitnahe Antwort. https://fragdenstaat.de/anfrage/alle-abschnittslaufwerke-unterordner-2-4-5-und-6/#nachricht-824596 Freundliche Grüße << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 247025 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247025/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
[geschwärzt] Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 und 6) Mein AZ: [geschwärzt] Informationsfreiheitsgesetz NRW …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
[geschwärzt] Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 und 6)
Datum
10. August 2023 15:09
Status
Mein AZ: [geschwärzt] Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) Antrag des [geschwärzt] auf Informationszugang vom 24.04.2022, hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 und 6) Ihre E-Mail vom 09.08.2023 Sehr [geschwärzt], aufgrund Ihrer E-Mail vom gestrigen Tag habe ich den Vorgang erneut gegenüber der Stadt Köln aufgegriffen (hoffentlich ein letztes Mal). Nach Durchsicht der Akte musste auch ich hier eine Differenz feststellen. Die Stadt Köln hatte Ihnen am 21.06.2022 mitgeteilt, dass es sich um 48 Unterordner handelt. Im Gebührenbescheid ist wiederum die Rede von 164 Unterordnern, Sie in Ihrer E-Mail vom 02.08.2023 an die Stadt Köln mitteilt haben, dass Sie 9 Ordner erhalten hatten. Ich hatte um [geschwärzt] bzw. gebeten Ihnen die Daten in unveränderter Form er zur Verfügung zu stellen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]>[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer Email vom 16. Februar 2023 gaben Sie an, dass Sie eine Übertrag…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
209.2.3.2.6-3879/22 Informationszugang vom 24.04.2022, Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2, 4, 5 und 6) [#247025]
Datum
21. August 2023 13:06
Status
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer Email vom 16. Februar 2023 gaben Sie an, dass Sie eine Übertragung der Informationen über den stadteigenen Dienst "cdat" wünschen. Eine Akteneinsicht, sowie ein Versand mittels USB Stick lehnten Sie deutlich ab. Ihnen wurden alle vorhanden Informationen unverändert auf die von Ihnen bestimmte Art zugesandt. Es war über den von Ihnen geforderten Zugangsweg technisch nicht möglich, die Ordnerstruktur aufrechtzuhalten. Die von Ihnen benannten 9 Ordner sind lediglich durch den Versand von 9 Downloadlinks entstanden, da ein Versand von 1127 Dateien mittels eines Downloadlinks nicht möglich war. Da Sie nun alle begehrten Information unverändert und auf dem von Ihnen begehrten Zugangsweg erhalten haben, sehe ich Ihr Anliegen als erledigt an. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich beabsichtige Klage gegen den Gebührenbescheid einzulegen, da die lange Bearbeit…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.2.6-3879/22 Informationszugang vom 24.04.2022, Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2, 4, 5 und 6) [#247025]
Datum
31. August 2023 12:13
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich beabsichtige Klage gegen den Gebührenbescheid einzulegen, da die lange Bearbeitungsdauer und die daraus resultierenden Gebühren für mich nicht nachvollziehbar belegt wurden. Auch habe ich weder die Ordnerstruktur erhalten noch sind die 1127 übertragen worden, sondern lediglich 1095. Die technische Unmöglichkeit ist nicht gegeben, wie sich im Handbuch und in den FAQ zum Dienst cdat nachlesen lässt. Die Dateien hätten inkl. Unterordner zu einem Archiv zusammengestellt werden können und als einzelne Archivdatei über cdat versendet werden können. Das normale Kontingent von 2GB wäre ausreichend gewesen oder hätte sich leicht deutlich erhöhen lassen. Offenbar haben Sie (unnötigerweise) einen deutlich umständlicheren Weg gewählt. Sollten Sie den Gebührenbescheid anpassen oder zurückziehen wollen, so teilen Sie mir dies bitte bis morgen mit. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 247025 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247025/
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen Vielen Dank für Ihre Nachricht! Bei allgemeinen Hinweisen für den Verkehrsdienst er…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen
Datum
31. August 2023 12:14
Status
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15,8 KB


Vielen Dank für Ihre Nachricht! Bei allgemeinen Hinweisen für den Verkehrsdienst erhalten Sie so bald wie möglich eine Rückmeldung. Das Beschwerdemanagement ist Mo.-Do. von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr und Fr. von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr besetzt. Eine automatische Weiterleitung Ihrer Mail an die Außendienstmitarbeitenden außerhalb dieser Zeiten erfolgt nicht. Möchten Sie einen konkreten Parkverstoß melden? -> Link: Servicetelefon Verkehrsdienst<https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/servicetelefon-einsatzleitzentrale-des-ordnungsdienstes-verkehrsdienstes> -> Link: schriftliche Anzeige von ordnungswidrig abgestellten Fahrzeugen<https://formular-server.de/Koeln_FS/findform?shortname=32-F68_file_AnzVerkW&formtecid=3&areashortname=send_html> Bitte nutzen Sie diese Kommunikationswege - anonyme Hinweise werden nicht verfolgt. [cid:image002.jpg@01D99DD8.4EBDAB10] Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Köln gem. Art. 13 DSGVO: Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Stadt Köln, Verkehrsdienst, Willy-Brandt-Platz 3, 0221-2210. Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Sachverhaltsaufklärung und Bewertung der Rechtmäßigkeit verarbeitet, um Ihre Beschwerde hinreichend beantworten zu können, Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c, e DSGVO in Verbindung mit §§ 1, 3, 4 OBG NRW. Gegebenenfalls ist eine Weitergabe Ihrer Daten innerhalb der Stadtverwaltung notwendig, um eine zielführende Bearbeitung Ihres Anliegens zu gewährleisten. Nach Abschluss der Bearbeitung werden Ihre Daten zur ordnungsgemäßen Aktenführung je nach Bedeutung des Falls aufbewahrt. In der Regel werden die Unterlagen nach drei Jahren gelöscht. Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung. Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln unter folgendem Kontakt: Stadt Köln, Datenschutzbeauftragter, Stadthaus Deutz – Ostgebäude, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln, Telefon: 0221 / 221-22457 oder 0221 / 221-22509. Mögliche Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Köln in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten richten Sie bitte an: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44 40102 Düsseldorf Telefon 0211 / 38424-0. E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. ________________________________ Monatlich aktuelle Informationen Ihrer Stadtverwaltung in unserem Newsletter! Newsletter Anmeldung<https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/newsletter-anmeldung?para=allgemein> ________________________________ [Foto des Hansasaals im historischen Rathaus zu Köln. Neun überlebensgroße Steinskulpturen in gotischem Maßwerk schmücken die südliche Stirnwand des Prunksaals. Für Interessierte öffnet das Rathaus im Rahmen des Tags des offenen Denkmals 2023 am Sonntag den 10.September. Für das vollständige Programm der Veranstaltungen an diesem Wochenende klicken Sie auf diesen Link..]<https://www.offenes-denkmal.koeln>
<< Anfragesteller:in >>
Klage gegen den Gebührenbescheid [#247025] Sehr << Anrede >> da ich von Ihnen leider keine Rückmeldun…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Klage gegen den Gebührenbescheid [#247025]
Datum
4. September 2023 23:02
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> da ich von Ihnen leider keine Rückmeldung erhalten habe, habe ich Klage gegen den Gebührenbescheid beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen Vielen Dank für Ihre Nachricht! Bei allgemeinen Hinweisen für den Verkehrsdienst er…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen
Datum
4. September 2023 23:02
Status
image002.jpg
15,8 KB


Vielen Dank für Ihre Nachricht! Bei allgemeinen Hinweisen für den Verkehrsdienst erhalten Sie so bald wie möglich eine Rückmeldung. Das Beschwerdemanagement ist Mo.-Do. von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr und Fr. von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr besetzt. Eine automatische Weiterleitung Ihrer Mail an die Außendienstmitarbeitenden außerhalb dieser Zeiten erfolgt nicht. Möchten Sie einen konkreten Parkverstoß melden? -> Link: Servicetelefon Verkehrsdienst<https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/servicetelefon-einsatzleitzentrale-des-ordnungsdienstes-verkehrsdienstes> -> Link: schriftliche Anzeige von ordnungswidrig abgestellten Fahrzeugen<https://formular-server.de/Koeln_FS/findform?shortname=32-F68_file_AnzVerkW&formtecid=3&areashortname=send_html> Bitte nutzen Sie diese Kommunikationswege - anonyme Hinweise werden nicht verfolgt. [cid:image002.jpg@01D99DD8.4EBDAB10] Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Köln gem. Art. 13 DSGVO: Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Stadt Köln, Verkehrsdienst, Willy-Brandt-Platz 3, 0221-2210. Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Sachverhaltsaufklärung und Bewertung der Rechtmäßigkeit verarbeitet, um Ihre Beschwerde hinreichend beantworten zu können, Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c, e DSGVO in Verbindung mit §§ 1, 3, 4 OBG NRW. Gegebenenfalls ist eine Weitergabe Ihrer Daten innerhalb der Stadtverwaltung notwendig, um eine zielführende Bearbeitung Ihres Anliegens zu gewährleisten. Nach Abschluss der Bearbeitung werden Ihre Daten zur ordnungsgemäßen Aktenführung je nach Bedeutung des Falls aufbewahrt. In der Regel werden die Unterlagen nach drei Jahren gelöscht. Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung. Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln unter folgendem Kontakt: Stadt Köln, Datenschutzbeauftragter, Stadthaus Deutz – Ostgebäude, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln, Telefon: 0221 / 221-22457 oder 0221 / 221-22509. Mögliche Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Köln in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten richten Sie bitte an: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44 40102 Düsseldorf Telefon 0211 / 38424-0. E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. ________________________________ Monatlich aktuelle Informationen Ihrer Stadtverwaltung in unserem Newsletter! Newsletter Anmeldung<https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/newsletter-anmeldung?para=allgemein> ________________________________ [Foto des Hansasaals im historischen Rathaus zu Köln. Neun überlebensgroße Steinskulpturen in gotischem Maßwerk schmücken die südliche Stirnwand des Prunksaals. Für Interessierte öffnet das Rathaus im Rahmen des Tags des offenen Denkmals 2023 am Sonntag den 10.September. Für das vollständige Programm der Veranstaltungen an diesem Wochenende klicken Sie auf diesen Link..]<https://www.offenes-denkmal.koeln>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
[geschwärzt] Informationszugang vom 24.04.2022, hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 und 6) Mein AZ: …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
[geschwärzt] Informationszugang vom 24.04.2022, hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 und 6)
Datum
8. September 2023 10:53
Status
Mein AZ: [geschwärzt] Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang vom 24.04.2022, hier: Alle Abschnittslaufwerke (Unterordner 2,4,5 und 6) Bescheid vom 28.07.2023 Sehr [geschwärzt], wie ich dem Verlauf unter www.fragdenstaat.de<http://www.fragdenstaat.de> entnehmen konnte, hatten Sie die Stadt Köln am 31.08. erneut angeschrieben. Ich habe die Stadt angeschrieben und auf die Anzahl der zugegangen Dateien verwiesen (keine 1127 Daten, sondern lediglich 1059). Zudem hatte ich mitgeteilt, dass die Ordnerstruktur an sich wesentliche Informationen enthält, die Sie auch so beantragt hatten und Sie damit diese nicht auswerten können. Sie haben inzwischen nun doch Klage gegen den Gebührenbescheid erhoben. Die Berechnung einer Gebühr nach dem IFG NRW gestaltet sich zwar meist schwierig (siehe hierzu auch 28. Bericht zum Datenschutz und zur Informationsfreiheit, Seite 182 Kapitel 14. Gebühren - alles andere als simpel, zu finden unter: https://www.ldi.nrw.de/berichte). Ob und inwieweit Ihre Klage aber Aussicht auf Erfolg hat, kann ich leider nicht beurteilen, dies hatte ich Ihnen bereits in unserem Telefonat am 30.08. erläutert. Ich würde mich aber freuen, wenn Sie mich über den Verlauf des Klageverfahren informieren würden. Sobald ich Mitteilung erhalte, melde ich mich unaufgefordert. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]>[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Klageandrohung Bezirksmappen https://fragdenstaat.de/a/247025 [#247025] Sehr << Anrede >> wie mir die…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Klageandrohung Bezirksmappen https://fragdenstaat.de/a/247025 [#247025]
Datum
8. Oktober 2023 14:33
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> wie mir die LDI mitgeteilt hat, ist auch sie der Auffassung, dass die Ordnerstruktur Teil der von mir angefragten Informationen ist. Eine technische Unmöglichkeit diese zu Übertragen war nicht gegeben (siehe meine Erläuterung vom 31.08.2023). Ich fordere Sie daher letztmalig auf mir die Daten inklusive der Ordnerstruktur zukommen zu lassen. Sollten mir die Daten nicht bis zum 13.10.2023 zugehen, so werde ich auch dazu Klage einreichen. Wie ich Ihnen bereits telefonisch erläuterte, bezieht sich die bisherige Klage lediglich auf die Gebührenhöhe. Freundliche Grüße << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 247025 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247025/
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen Vielen Dank für Ihre Nachricht! Bei allgemeinen Hinweisen für den Verkehrsdienst er…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen
Datum
8. Oktober 2023 14:33
Status
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Vielen Dank für Ihre Nachricht! Bei allgemeinen Hinweisen für den Verkehrsdienst erhalten Sie so bald wie möglich eine Rückmeldung. Das Beschwerdemanagement ist Mo.-Do. von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr und Fr. von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr besetzt. Eine automatische Weiterleitung Ihrer Mail an die Außendienstmitarbeitenden außerhalb dieser Zeiten erfolgt nicht. Möchten Sie einen konkreten Parkverstoß melden? -> Link: Servicetelefon Verkehrsdienst<https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/servicetelefon-einsatzleitzentrale-des-ordnungsdienstes-verkehrsdienstes> -> Link: schriftliche Anzeige von ordnungswidrig abgestellten Fahrzeugen<https://formular-server.de/Koeln_FS/findform?shortname=32-F68_file_AnzVerkW&formtecid=3&areashortname=send_html> Bitte nutzen Sie diese Kommunikationswege - anonyme Hinweise werden nicht verfolgt. [cid:image002.jpg@01D99DD8.4EBDAB10] Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Köln gem. Art. 13 DSGVO: Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Stadt Köln, Verkehrsdienst, Willy-Brandt-Platz 3, 0221-2210. Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Sachverhaltsaufklärung und Bewertung der Rechtmäßigkeit verarbeitet, um Ihre Beschwerde hinreichend beantworten zu können, Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c, e DSGVO in Verbindung mit §§ 1, 3, 4 OBG NRW. Gegebenenfalls ist eine Weitergabe Ihrer Daten innerhalb der Stadtverwaltung notwendig, um eine zielführende Bearbeitung Ihres Anliegens zu gewährleisten. Nach Abschluss der Bearbeitung werden Ihre Daten zur ordnungsgemäßen Aktenführung je nach Bedeutung des Falls aufbewahrt. In der Regel werden die Unterlagen nach drei Jahren gelöscht. Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung. Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln unter folgendem Kontakt: Stadt Köln, Datenschutzbeauftragter, Stadthaus Deutz – Ostgebäude, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln, Telefon: 0221 / 221-22457 oder 0221 / 221-22509. Mögliche Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Köln in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten richten Sie bitte an: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44 40102 Düsseldorf Telefon 0211 / 38424-0. E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. ________________________________ Monatlich aktuelle Informationen Ihrer Stadtverwaltung in unserem Newsletter! Newsletter Anmeldung<https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/newsletter-anmeldung?para=allgemein> ________________________________
Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen Köln
Stellungnahme Stellungnahme der Stadt Köln Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen zur Klagebegründung.
Von
Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen Köln
Via
Briefpost
Betreff
Stellungnahme
Datum
14. November 2023
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
20231118214325-reorder_geschwaerzt.pdf
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Stellungnahme der Stadt Köln Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen zur Klagebegründung.

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Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Frage nach mündlicher Verhandlung und erneute Stellungnahme der Stadt Köln
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Via
Briefpost
Betreff
Frage nach mündlicher Verhandlung und erneute Stellungnahme der Stadt Köln
Datum
26. Januar 2024
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
20210126-schreiben-gericht-verhandlung-erneute-stellungnahme.pdf
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