Verfügbarkeit der mobilen Basisstationen (mBS) für das TETRA-Digitalfunknetz ohne Satelliten-Anbindung

Unter
https://www.bdbos.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/faq_download.pdf?__blob=publicationFile&v=14
schreiben Sie:
"
[...]
Wie kann die Kapazität des Digitalfunks BOS schnell erweitert werden ?

Bei umfangreichen Planlagen wie Gipfeltreffen, Demonstrationen und Volksfesten, aber auch bei großen Sofortlagen besteht in der Regel ein stark erhöhtes Funkaufkommen.
Um diese erhöhten Kapazitätsanforderungen abzudecken, können mobile Basisstationen eingesetzt werden.
Grundsätzlich gewährleistet oder erweitert eine mobile Basisstation temporär die Funkversorgung und die Funknetzkapazität für den Zugang zum Funknetz.
Dabei gibt es fest definierte Zugangspunkte, die eine Anbindung einer mobilen Basisstation an das BOS-Digitalfunknetz ermöglichen.

Besonders flexibel sind satellitenangebundene mobile Basisstationen (Sat-mBS).
Diese stellen den Zugang zum Digitalfunknetz über einen Satellitenlink her und sind, unabhängig von festen Zugangspunkten, an jedem beliebigen Ort einsetzbar.
Einzige Voraussetzung ist eine freie Sichtverbindung zum Satelliten.
Sat-mBS gewährleisten somit höchste Einsatzflexibilität. Sie bestehen in der Regel aus einem Zugfahrzeug und einem Anhänger, der die gesamte Systemtechnik für den Betrieb der Sat-mBS beinhaltet.
Für die Einspeisung des Funkverkehrs vom Satellitenlink in das BOS-Digitalfunknetz wurden zwei redundante Vermittlungsstellen in Mecklenburg-Vorpommern und im Saarland mit einer Satellitenkopfstation ausgestattet.
[...]
"

Meine Fragen:

1) Bitte führen Sie auf, welche Bundesländer aktuell eine mobile Basisstation (mBS) für das TETRA-Digitalfunknetz OHNE Satelliten-Anbindung vorhalten.

2) Wieviele mobile Basisstation (mBS) für das TETRA-Digitalfunknetz OHNE Satelliten-Anbindung werden aktuell insgesamt vorgehalten ?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. April 2022
  • Frist
    28. Mai 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter https://www…
An Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verfügbarkeit der mobilen Basisstationen (mBS) für das TETRA-Digitalfunknetz ohne Satelliten-Anbindung [#247038]
Datum
24. April 2022 14:45
An
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter https://www.bdbos.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/faq_download.pdf?__blob=publicationFile&v=14 schreiben Sie: " [...] Wie kann die Kapazität des Digitalfunks BOS schnell erweitert werden ? Bei umfangreichen Planlagen wie Gipfeltreffen, Demonstrationen und Volksfesten, aber auch bei großen Sofortlagen besteht in der Regel ein stark erhöhtes Funkaufkommen. Um diese erhöhten Kapazitätsanforderungen abzudecken, können mobile Basisstationen eingesetzt werden. Grundsätzlich gewährleistet oder erweitert eine mobile Basisstation temporär die Funkversorgung und die Funknetzkapazität für den Zugang zum Funknetz. Dabei gibt es fest definierte Zugangspunkte, die eine Anbindung einer mobilen Basisstation an das BOS-Digitalfunknetz ermöglichen. Besonders flexibel sind satellitenangebundene mobile Basisstationen (Sat-mBS). Diese stellen den Zugang zum Digitalfunknetz über einen Satellitenlink her und sind, unabhängig von festen Zugangspunkten, an jedem beliebigen Ort einsetzbar. Einzige Voraussetzung ist eine freie Sichtverbindung zum Satelliten. Sat-mBS gewährleisten somit höchste Einsatzflexibilität. Sie bestehen in der Regel aus einem Zugfahrzeug und einem Anhänger, der die gesamte Systemtechnik für den Betrieb der Sat-mBS beinhaltet. Für die Einspeisung des Funkverkehrs vom Satellitenlink in das BOS-Digitalfunknetz wurden zwei redundante Vermittlungsstellen in Mecklenburg-Vorpommern und im Saarland mit einer Satellitenkopfstation ausgestattet. [...] " Meine Fragen: 1) Bitte führen Sie auf, welche Bundesländer aktuell eine mobile Basisstation (mBS) für das TETRA-Digitalfunknetz OHNE Satelliten-Anbindung vorhalten. 2) Wieviele mobile Basisstation (mBS) für das TETRA-Digitalfunknetz OHNE Satelliten-Anbindung werden aktuell insgesamt vorgehalten ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 247038 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247038/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Auskunftsersuchen nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und Umweltin…
Von
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Betreff
Ihre Anfrage: "Verfügbarkeit der mobilen Basisstationen (mBS) für das TETRA-Digitalfunknetz ohne Satelliten-Anbindung [#247038]" vom 24.04.2022
Datum
6. Mai 2022 16:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Auskunftsersuchen nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und Umweltinformationsgesetz (UIG) zum Sachverhalt "Verfügbarkeit der mobilen Basisstationen (mBS) für das TETRA-Digitalfunknetz ohne Satelliten-Anbindung [#247038]" vom 24.04.2022 habe ich mit dem Geschäftszeichen St3-100 102/9#107 erfasst. Für die inhaltliche Beantwortung Ihrer Anfrage bitte ich um etwas Geduld. Teilen Sie mir bitte zwischenzeitlich Ihre Postanschrift mit, so dass ich Ihnen die beantragten Informationen fristgerecht auf dem Postweg zukommen lassen kann. Nach bisherigem Kenntnisstand handelt es sich voraussichtlich um eine einfache Auskunft, welche gem. § 10 Absatz 1 Satz 2 IFG gebührenfrei ergehen wird. Sollten neue Erkenntnisse ergeben, dass aufgrund eines erhöhten Verwaltungsaufwandes doch Gebühren erhoben werden müssen, werde ich Sie vorab in Kenntnis setzen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Sehr << Antragsteller:in >> ich möchte Ihnen mitteilen, dass Ihnen der Bescheid vom 18. Mai 2022 zu I…
Von
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Betreff
Ihre Auskunftsanfrage: Verfügbarkeit der mobilen Basisstationen (mBS) für das TETRA-Digitalfunknetz ohne Satelliten-Anbindung [#247038]
Datum
18. Mai 2022 15:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich möchte Ihnen mitteilen, dass Ihnen der Bescheid vom 18. Mai 2022 zu Ihrem Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 24. April 2022 zur im Betreff genannten Angelegenheit in Kürze auf dem Postweg zugehen wird. Mit freundlichen Grüßen
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage (St3-100 102/9#107) und das Übersende…
An Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verfügbarkeit der mobilen Basisstationen (mBS) für das TETRA-Digitalfunknetz ohne Satelliten-Anbindung [#247038]
Datum
22. Mai 2022 23:08
An
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage (St3-100 102/9#107) und das Übersenden Ihrer Antwort per Briefpost. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 247038 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247038/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>