Sommerpaket 2022 Klimaschutz Teil 1

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Wirtschaftsminister Habeck hat in der Pressekonferenz vom 11. Januar 2022 die Pläne der neuen Bundesregierung zum Klimaschutz vorgestellt. Die entsprechenden Gesetze sollen laut Habeck in einem “Oster-” und einem “Sommerpaket” gebündelt werden. Ich bitte um Zusendung folgender Informationen zum “Sommerpaket”:

Inhalt des “Sommerpakets”:
Welche neuen Gesetze und Gesetzesänderungen sind für das sog. “Sommerpaket” geplant?
Welche Ministerien sind an den Gesetzesentwürfen beteiligt? Und welche Abteilung jeweils? (Bitte für jedes Gesetz im Paket einzeln aufschlüsseln)
Welche externen Institutionen werden bei den Gesetzesentwürfen zu Rate gezogen? (Bitte für jedes Gesetz im Paket einzeln aufschlüsseln)
Ich bitte außerdem um Zusendung aller Referentenentwürfe zu allen Gesetzen, die für das “Sommerpaket” geplant sind.
Welche Lobbygruppen, Verbände, Wirtschaftsunternehmen, Expert*innen, Teile der Zivilgesellschaft und sonstige Stakeholder haben zu den Referentenentwürfen Stellung genommen? Ich bitte um Zusendung der entsprechenden Stellungnahmen. (Bitte für jedes Gesetz im Paket einzeln aufschlüsseln)

Zeitplan des “Sommerpakets”
Bitte schicken Sie mir Dokumente zu, aus denen der aktuelle Zeitplan für das “Sommerpaket” sowie die enthaltenen Gesetze bis zur Verabschiedung hervorgeht, genauer: (Bitte für jedes Gesetz im Paket einzeln aufschlüsseln)
- Wann finden die Lesungen für die Gesetzesentwürfe im Parlament statt?
- Wann finden die Lesungen für die Gesetzesentwürfe im entsprechenden Ausschuss statt?
- Wann gehen die Entwürfe in die Verbändeanhörung? Welche Verbände wurden bereits angehört und welche werden noch eingeladen?

Begrenzung der globalen Erderwärmung
Gibt es interne oder externe Berechnungen, Bewertungen o.Ä. oder Stellungnahmen Dritter dazu, inwiefern Oster- bzw. Sommerpaket ausreichen, die globale Klimaerwärmung auf unter 1,5°C zu begrenzen? Falls ja, schicken Sie mir sämtliche Unterlagen dazu bitte zu. Falls nein, ist eine solche Bewertung geplant?
Gibt es interne oder externe Berechnungen, Bewertungen o.Ä. oder Stellungnahmen Dritter dazu, inwiefern ein für Deutschland verbleibendes CO2-Budget dem Oster- bzw. Sommerpaket zugrundegelegt wurde? Falls ja, schicken Sie mir sämtliche Unterlagen dazu bitte zu, insbesondere, auf welchen Annahmen die Berechnung dieses CO2-Budgets erfolgte. Falls nein, ist eine solche Berechnung geplant?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Bitte beachten Sie auch meine zweite E-Mail, die ich Ihnen gleich hinterherschicke - mit meinen Ausführungen zum Antrag auf Erlass evtl. anfallender Gebühren habe ich leider die maximal mögliche Zeichenzahl ausgeschöpft.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung (für beide E-Mails!) bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. April 2022
  • Frist
    28. Mai 2022
  • 5 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wirtschaftsminist…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sommerpaket 2022 Klimaschutz Teil 1 [#247147]
Datum
24. April 2022 23:48
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wirtschaftsminister Habeck hat in der Pressekonferenz vom 11. Januar 2022 die Pläne der neuen Bundesregierung zum Klimaschutz vorgestellt. Die entsprechenden Gesetze sollen laut Habeck in einem “Oster-” und einem “Sommerpaket” gebündelt werden. Ich bitte um Zusendung folgender Informationen zum “Sommerpaket”: Inhalt des “Sommerpakets”: Welche neuen Gesetze und Gesetzesänderungen sind für das sog. “Sommerpaket” geplant? Welche Ministerien sind an den Gesetzesentwürfen beteiligt? Und welche Abteilung jeweils? (Bitte für jedes Gesetz im Paket einzeln aufschlüsseln) Welche externen Institutionen werden bei den Gesetzesentwürfen zu Rate gezogen? (Bitte für jedes Gesetz im Paket einzeln aufschlüsseln) Ich bitte außerdem um Zusendung aller Referentenentwürfe zu allen Gesetzen, die für das “Sommerpaket” geplant sind. Welche Lobbygruppen, Verbände, Wirtschaftsunternehmen, Expert*innen, Teile der Zivilgesellschaft und sonstige Stakeholder haben zu den Referentenentwürfen Stellung genommen? Ich bitte um Zusendung der entsprechenden Stellungnahmen. (Bitte für jedes Gesetz im Paket einzeln aufschlüsseln) Zeitplan des “Sommerpakets” Bitte schicken Sie mir Dokumente zu, aus denen der aktuelle Zeitplan für das “Sommerpaket” sowie die enthaltenen Gesetze bis zur Verabschiedung hervorgeht, genauer: (Bitte für jedes Gesetz im Paket einzeln aufschlüsseln) - Wann finden die Lesungen für die Gesetzesentwürfe im Parlament statt? - Wann finden die Lesungen für die Gesetzesentwürfe im entsprechenden Ausschuss statt? - Wann gehen die Entwürfe in die Verbändeanhörung? Welche Verbände wurden bereits angehört und welche werden noch eingeladen? Begrenzung der globalen Erderwärmung Gibt es interne oder externe Berechnungen, Bewertungen o.Ä. oder Stellungnahmen Dritter dazu, inwiefern Oster- bzw. Sommerpaket ausreichen, die globale Klimaerwärmung auf unter 1,5°C zu begrenzen? Falls ja, schicken Sie mir sämtliche Unterlagen dazu bitte zu. Falls nein, ist eine solche Bewertung geplant? Gibt es interne oder externe Berechnungen, Bewertungen o.Ä. oder Stellungnahmen Dritter dazu, inwiefern ein für Deutschland verbleibendes CO2-Budget dem Oster- bzw. Sommerpaket zugrundegelegt wurde? Falls ja, schicken Sie mir sämtliche Unterlagen dazu bitte zu, insbesondere, auf welchen Annahmen die Berechnung dieses CO2-Budgets erfolgte. Falls nein, ist eine solche Berechnung geplant? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Bitte beachten Sie auch meine zweite E-Mail, die ich Ihnen gleich hinterherschicke - mit meinen Ausführungen zum Antrag auf Erlass evtl. anfallender Gebühren habe ich leider die maximal mögliche Zeichenzahl ausgeschöpft. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung (für beide E-Mails!) bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 247147 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247147/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, wie angekündigt folgen hier meine Ausführungen zu evtl. anfallenden Gebühren: Ich…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
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Betreff
AW: Sommerpaket 2022 Klimaschutz Teil 1+2 [#247147]
Datum
24. April 2022 23:50
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, wie angekündigt folgen hier meine Ausführungen zu evtl. anfallenden Gebühren: Ich bin der Überzeugung, dass es sich bei obiger Anfrage um eine einfache Anfrage iSd § 10 I 2 IFG bzw. § 12 I 2 UIG handelt, die sich bei ordnungsgemäßer Aktenführung durch Zusendung der angefragten Unterlagen in kurzer Zeit bewerkstelligen lassen sollte (vgl. nur VG Düsseldorf, Urteil vom 25. Juli 2014 - 26 K 6557/13 -, Rn. 14; VG Arnsberg, Urteil vom 25. Juni 2004 - 11 K 1254/03 -, Rn. 17; jeweils juris.). Gebühren fallen demnach nicht an. Sollten Sie der Ansicht sein, dass nach meiner Anfrage dennoch Gebühren anfallen könnten, möchte ich eine Befreiung gem. § 2 IFGGebV bzw. § 2 UIGGebV von selbigen, wenigstens aber eine Ermäßigung, anregen: Ich bin aktiv bei der Fridays for Future und wir sind für unser zivilgesellschaftliches und für unsere Demokratie fundamentales Engagement auf zuverlässige Informationen angewiesen. Gleichzeitig besteht durch den hohen Stellenwert der Klimapolitik in der deutschen Politik und zahlreiche öffentliche Äußerungen des Bundeskanzlers Scholz sowie des Bundesministers Habeck ein besonderes öffentliches Interesse an den von uns angefragten Informationen. Dies gilt in besonderem Maße für alle Vorgänge rund um das Oster- und Sommerpaket, die für die deutsche Klimapolitik elementar sind und gleichzeitig auch in der öffentlichen Kommunikation durch den Bundeskanzler und den Bundesminister eine hervorgehobene Rolle spielen. Zudem bin ich zu Leistungen nach dem BAföG berechtigt, sodass ich Sie bitten möchte, meine finanzielle Situation bei der Befreiung von eventuell anfallenden Gebühren als sozialen Härtefall als Bestandteil der Billigkeit gem. § 2 zu berücksichtigen und auf die Erhebung von Gebühren zu verzichten. Bei Bedarf weise ich Ihnen gerne meine BAföG-Berechtigung nach. Sollte nach all dem der Informationszugang Ihres Erachtens dennoch gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung meiner beiden E-Mails bitten (inkl. der eigentlichen Anfrage) und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 247147 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247147/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir den Eingang meiner Anfrage nach dem IFG vom 24.4.2022 z…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sommerpaket 2022 Klimaschutz Teil 1+2 [#247147]
Datum
3. Mai 2022 16:45
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir den Eingang meiner Anfrage nach dem IFG vom 24.4.2022 zu bestätigen (das heißt, beide E-Mails) und danke Ihnen dafür herzlich! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 247147 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247147/
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Zugang zu Umweltinformationen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG)/Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr <&…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Zugang zu Umweltinformationen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG)/Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
10. Mai 2022 11:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach IFG/UIG/VIG vom 24.04.2022 im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Für die Bearbeitung des Antrags ist das Referat KB1 - „Klimaschutzplan, Klimaschutzprogramme“ zuständig. Die voraussichtliche Bearbeitungszeit beträgt einen Monat. Bei Verzögerungen erhalten Sie eine Zwischennachricht. Vielen Dank für Ihr Interesse am Klimaschutz-Sofortprogramm der Bundesregierung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
AW: Zugang zu Umweltinformationen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG)/Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr &…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Zugang zu Umweltinformationen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG)/Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
25. Mai 2022 10:16
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
607,1 KB
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie den Bescheid zu Ihrem Antrag nach IFG/UIG/VIG vom 24.04.2022. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
WIDERSPRUCH gegen ablehnenden Bescheid vom 24.5.2022 ich halte die Ablehungsgründe weitestgehend für nicht einschl…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
WIDERSPRUCH gegen ablehnenden Bescheid vom 24.5.2022
Datum
22. Juni 2022
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
ich halte die Ablehungsgründe weitestgehend für nicht einschlägig, z.B. sind Informationen zu Gesetzgebungsprozessen von Verordnungen nicht von § 2 Abs. 1 Nr. 1 lit a) UIG erfasst; ferner ist nur die Herausgabe von Informationen, die spezifisch für de betreffenden Gesetzgebungsprozess erstellt wurden, nicht erforderlich, ältere Studien etc. müssen aber herausgegeben werden
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
AW: Zugang zu Umweltinformationen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG)/Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bundes…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Zugang zu Umweltinformationen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG)/Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
11. Juli 2022 14:54
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz KB1 - 37000/009#002 Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige wie erbeten den Eingang Ihres Widerspruchs vom 22.06.2022 zu unserem Bescheid vom 24.05.2022 im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Für die Bearbeitung ist das Referat KB1 - „Klimaschutzplan, Klimaschutzprogramme“ zuständig. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Zugang zu Umweltinformationen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG)/Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#2471…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zugang zu Umweltinformationen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG)/Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#247147]
Datum
9. August 2022 10:39
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: KB1 - 37000/009#002 Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie dringend bitten, den von mir versendeten Widerspruch unverzüglich zu bearbeiten, andernfalls werde ich alsbald möglich Untätigkeitsklage erheben. Herzlichen Dank für Ihre Mühen! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 247147 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247147/
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
AW: Zugang zu Umweltinformationen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG)/Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr &…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Zugang zu Umweltinformationen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG)/Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
11. August 2022 10:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie eine Zwischennachricht zu Ihrem Antrag nach IFG/UIG/VIG vom 24.04.2022 bzw. Ihrem Widerspruch vom 22.06.2022. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AZ KB1 - 37000/009 AW: Zugang zu Umweltinformationen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG)/Informationsfreiheits…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AZ KB1 - 37000/009 AW: Zugang zu Umweltinformationen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG)/Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#247147]
Datum
29. August 2022 13:26
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
AZ KB1 - 37000/009 Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen herzlich für Ihre Zwischennachricht und halte meinen Widerspruch aufrecht, da Ihr Bescheid vom 24.5.2022 rechtswidrig ist. 1. Ich möchte darauf hinweisen, dass Sie in Ihrer Zwischennachricht lediglich auf den ersten Punkt (materielle vs. formelle Gesetze) eingegangen sind und auf Ihrer Auffassung beharren, ich hätte in meiner Anfrage vom 24.4.2022 lediglich die Hintergründe etc. formeller Gesetze und nicht auch materieller Gesetze angefragt. Dies habe ich bereits in meinem Widerspruch zur Genüge widerlegt und Ihre Zwischennachricht vermag daran nichts zu ändern: Vom Wortlaut „Gesetze“ sind selbstverständlich materielle und formelle Gesetze erfasst, im Übrigen hätten Sie die Möglichkeit und Pflicht gehabt, bei Zweifeln am Gegenstand meines Antrags gem. § 4 Abs. 2 S. 2 UIG nachzufragen, was genau von meinem Antrag erfasst sein sollte. 2. In Ihrer Zwischennachricht haben Sie sich nicht mit den anderen von mir in meinem Widerspruch aufgeführten Gründen (bspw. Studien, die nicht spezifisch für das Sommerpaket angefertigt wurden, sind nicht vom Ausschlusstatbestand des UIG erfasst, ebenso wenig wie die Namen der am Gesetzespaket beteiligten Ministerien, Ihrer eigenen Abteilungen, sowie von Lobbyverbänden etc.) auseinandergesetzt, sodass schon deswegen nicht ersichtlich ist, warum ich meinen Widerspruch zurücknehmen sollte. Ich bitte außerdem um Mitteilung, ob und in welchem Umfang die angefragten Informationen nach Verabschiedung des Sommerpakets herausgegeben werden können (oder ob die Informationen dann automatisch auf der Website veröffentlicht werden) (vgl. § 3 Abs. 2 S. 2 UIG iVm §§ 4 Abs. 2, 9 Abs. 2 IFG). Ich bitte Sie daher weiter um zeitnahe Beantwortung bzw. Bescheidung meiner Anfrage. Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass mit Einlegung meines Widerspruchs die Drei-Monats-Frist der Untätigkeitsklage zu laufen begonnen hat. Herzlichen Dank und freundliche Grüße, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 247147 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247147/
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
WG: Zugang zu Umweltinformationen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG)/Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr &…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
WG: Zugang zu Umweltinformationen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG)/Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
16. September 2022 09:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie eine Zwischennachricht zu Ihrem Antrag nach IFG/UIG/VIG vom 24.04.2022 bzw. Ihrem Widerspruch vom 22.06.2022. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Zugang zu Umweltinformationen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG)/Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#…
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Zugang zu Umweltinformationen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG)/Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#247147]
Datum
2. Oktober 2022 21:40
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Az.: KB1 – 37000/009#002_2 022 Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für Ihre Nachfrage, meine Adresse lautet: << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Zugang zu Umweltinformationen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG)/Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr <&…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Zugang zu Umweltinformationen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG)/Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
5. Oktober 2022 13:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie eine Zwischennachricht zu den voraussichtlichen Gebühren zu Ihrem Antrag nach IFG/UIG/VIG vom 24.04.2022 bzw. Ihrem Widerspruch vom 22.06.2022. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Zugang zu Umweltinformationen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG)/Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#2471…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
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Betreff
AW: Zugang zu Umweltinformationen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG)/Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#247147]
Datum
14. Oktober 2022 14:34
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: KB1 - 37000/009#002 Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen herzlich für Ihre Nachricht. Ich erhalte meinen Widerspruch auch angesichts der Gebühren von 40-50 Euro aufrecht und bitte um elektronische Bereitstellung der zu gewährenden Informationen. Zugleich möchte ich Sie aber erneut (siehe schon Antragsstellung vom 24.4.2022) um eine Befreiung von den Gebühren gem. § 2 IFGGebV bzw. § 2 UIGGebV, hilfsweise eine Ermäßigung der Gebühren, ersuchen. Die genannten §§ ermöglichen Ihnen als Behörde eine Einzelfallentscheidung, die sie nach pflichtgemäßem Ermessen fällen können - es steht Ihnen also frei, mir die Gebühren zu erlassen (auch andere Behörden sind diesen Weg gegangen, leider noch viel zu selten, vgl. nur https://fragdenstaat.de/anfrage/ifg-a...) Ein Erlass der Gebühren erscheint insbesondere billig angesichts der Tatsache, dass die Antragsstellung bereits rund ein halbes Jahr her liegt und mein Interesse an den angefragten Informationen ersichtlich unvermindert besteht. Ich habe in den letzten Monaten mehrfach mehrere Stunden mit Rechtsprechungsrecherche zubringen müssen, um Ihren im ablehnenden Bescheid vom 25.5.2022 vorgebrachten Ablehnungsgründen berechtigte Kritik entgegenzubringen, die Sie nun - zumindest teilweise - dankenswerterweise auch angenommen haben. Wie auch bereits am 24.4.2022 ausgeführt, engagiere ich mich bei Fridays for Future in der Klimabewegung und plane, die von Ihnen bereitgestellten Informationen im Rahmen unseres zivilgesellschaftlichen (spendenfinanzierten) Engagements zu nutzen. Es besteht ferner ein besonderes öffentliches Interesse an der nach wie vor aktuellen Thematik des Sommerpakets, und gerade in Zeiten der immer schneller voranschreitenden Klimakrise bedarf die Öffentlichkeit zuverlässiger Informationen zu den Hintergründen der Klimaschutzmaßnahmen, die letztlich auch die allgemeine Öffentlichkeit schützen sollen. Und zuletzt, wie ebenfalls schon am 24.4.2022 dargelegt, liegt bei meiner Antragsstellung ein sozialer Härtefall als Untergruppe der Billigkeit gem. § 2 IFGGebV bzw. § 2 UIGGebV vor, da ich Studentin bin und Leistungen nach dem BAföG beziehe, und damit nur über eingeschränkte finanzielle Möglichkeiten verfüge. Ich möchte Sie darum bitten, all die genannten Punkte abseits der reinen mathematischen Berechnung der Gebühren wegen Verwaltungsaufwands zu berücksichtigen. Dafür danke ich Ihnen herzlich und auch für all die Mühen, die Sie sich in den letzten Monaten gemacht haben! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>