VKH-Formulare SGB-Hinweis fehlt, seit wann?
In den VKH-Formulare des AG Schleswigs fehlt dieser Hinweis:
Wenn Sie laufende Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe) beziehen und den aktuellen Bescheid einschließlich des Berechnungsbogens vollständig beifügen, müssen Sie die Abschnitte E bis J nicht ausfüllen, es sei denn, das Gericht ordnet dies an.
Dieser Hinweis ist auf dem Portal des Justizministeriums Schleswig Holstein enthalten.
s.u.a.
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/F/finanzgerichtsbarkeit/Prozesskosten.html
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/F/finanzgerichtsbarkeit/Downloads/FormularErklaerungProzessVerfahrenskostenhilfe.pdf
Dazu folgende IFG-Auskunft:
-Wann wurden die VKH-Formulare des AG Schleswig ohne den SGB-Hinweis angeschafft, die jetzt gerade ausgegeben werdem?
-Wann wird das AG Schleswig die VKH-Formulare in der Fassung 17.10.2017 des Justizministeriums SH verwenden?
Ich bitte ausdrücklich um elektronische Auskunft per E-Mail.
Anfrage erfolgreich
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Datum25. April 2022
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28. Mai 2022
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