Akte MfS Aktivitäten Syrien

- Ihnen vorliegende Akten zu den Aktivitäten des Ministeriums für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik in Syrien, insbesondere im Hinblick auf Unterstützung beim Auf- und Ausbau staatlicher Überwachungsinstitutionen sowie des Sicherheitsapparats.

Besten Dank

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. April 2022
  • Frist
    28. Mai 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Ihnen vorliegen…
An Bundesnachrichtendienst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Akte MfS Aktivitäten Syrien [#247231]
Datum
25. April 2022 17:27
An
Bundesnachrichtendienst
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Ihnen vorliegende Akten zu den Aktivitäten des Ministeriums für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik in Syrien, insbesondere im Hinblick auf Unterstützung beim Auf- und Ausbau staatlicher Überwachungsinstitutionen sowie des Sicherheitsapparats. Besten Dank
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 247231 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247231/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnachrichtendienst
Ihre Anfrage vom 25.04.2022 Sehr Antragsteller/in in Ihrer E-Mail vom 25. April 2022 stellen Sie eine Anfrage nac…
Von
Bundesnachrichtendienst
Betreff
Ihre Anfrage vom 25.04.2022
Datum
26. April 2022 15:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in in Ihrer E-Mail vom 25. April 2022 stellen Sie eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG), § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) und § 1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Darin bitten Sie um Informationen zu den "Aktivitäten des Ministeriums für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik in Syrien". Ihr Antrag wird aus den folgenden Gründen abgelehnt. Grundsätzlich hat jede Person nach Maßgabe des IFG gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Der Gesetzgeber sieht jedoch in § 3 IFG Bereichsausnahmen zum Schutz von besonderen öffentlichen Belangen vor. So besteht gemäß § 3 Nr. 8 IFG ein Anspruch auf Informationszugang insbesondere nicht gegenüber den Nachrichtendiensten sowie den Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes, soweit sie Aufgaben im Sinne des § 10 Nr. 3 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes wahrnehmen. Der Bundesnachrichtendienst ist ein solcher Nachrichtendienst des Bundes im Sinne des § 3 Nr. 8 IFG, womit die Bereichsausnahme Anwendung findet. Des Weiteren stellt § 3 Nr. 8 IFG nur auf die betroffene Behörde und nicht auf die begehrte Information ab. Es kommt daher nicht darauf an, ob und inwieweit das Bekanntwerden der begehrten Information nachteilige Auswirkungen auf die Aufgabenwahrnehmung der Behörde hat (vgl. BeckOK Informations- und Medienrecht / Schirmer IFG § 3 Rn 194). Es war das erklärte Ziel des Gesetzgebers, alle Tätigkeiten der Nachrichtendienste und vergleichbare sicherheitsempfindliche Tätigkeiten anderer Stellen vom Anspruch auf Informationszugang auszuschließen (vgl. BT-Drucksache 15/4493 S.12).   Ein Sachverhalt, der die Anwendungsbereiche des UIG oder des VIG eröffnet, wurde von Ihnen nicht vorgetragen.
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AW: Ihre Anfrage vom 25.04.2022 [#247231] Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte den Antrag nach Bundesarchivge…
An Bundesnachrichtendienst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 25.04.2022 [#247231]
Datum
27. April 2022 10:01
An
Bundesnachrichtendienst
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte den Antrag nach Bundesarchivgesetz zu prüfen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 247231 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247231/

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Bundesnachrichtendienst
Übermittlung eines Schreibens mit Anlagen (Geben Sie bitte bei direkten Antworten an diese Mailadresse, den Namen …
Von
Bundesnachrichtendienst
Betreff
Übermittlung eines Schreibens mit Anlagen
Datum
28. April 2022 09:32
Status
Warte auf Antwort
1,3 MB
Nicht-öffentliche Anhänge:
2022-04-28_0132_22REEIBmitAnlagen.ECD
75 Bytes
(Geben Sie bitte bei direkten Antworten an diese Mailadresse, den Namen eines Ansprechpartners und / bzw. eine Abt.-Bezeichnung an, da ansonsten ihre Mail ggf. nicht weiterverteilt werden kann. Vielen Dank für ihr Verständnis.) Mit freundlichen Grüssen