Protokolle BStU-Beirat

Anfrage an: Bundesarchiv

Protokolle des BStU-Beirats, die im Berichtszeitraum des Tätigkeitsberichts von 2015 entstanden sind (anscheinend haben 5 Sitzungen 2013/2014 stattgefunden).

Ich bitte gemäß § 1 Abs. 2 IFG explizit um digitale Bereitstellung der Dokumente.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    26. April 2022
  • Frist
    28. Mai 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Protokolle des BS…
An Bundesarchiv Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Protokolle BStU-Beirat [#247275]
Datum
26. April 2022 09:50
An
Bundesarchiv
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Protokolle des BStU-Beirats, die im Berichtszeitraum des Tätigkeitsberichts von 2015 entstanden sind (anscheinend haben 5 Sitzungen 2013/2014 stattgefunden). Ich bitte gemäß § 1 Abs. 2 IFG explizit um digitale Bereitstellung der Dokumente.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 247275 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247275/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Protokolle BStU-Beirat“ vom 26.04.2022 (#24727…
An Bundesarchiv Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Protokolle BStU-Beirat [#247275]
Datum
30. Mai 2022 14:21
An
Bundesarchiv
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Protokolle BStU-Beirat“ vom 26.04.2022 (#247275) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Nochmals weise ich darauf hin, dass ich eine digitale Übermittlung erwarte. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundesarchiv
Protokolle BSTU-Beirat [#247272], hier: Ihre Nachricht vom 30.05.2022 Sehr << Antragsteller:in >> hi…
Von
Bundesarchiv
Betreff
Protokolle BSTU-Beirat [#247272], hier: Ihre Nachricht vom 30.05.2022
Datum
31. Mai 2022 14:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer gestrigen Nachricht. Ihr IFG-Antrag ist inzwischen bearbeitet. Ihr Anliegen, die Unterlagen digital zu erhalten, habe ich dabei berücksichtigt. Sie werden hierzu in Kürze eine Mitteilung erhalten. Ich bin dazu verpflichtet, die begehrten Unterlagen inhaltlich darauf zu prüfen, ob einer Herausgabe Schutzinteressen Dritter entgegenstehen. Die Bearbeitung hat deshalb längere Zeit in Anspruch genommen. Ich bitte um Ihr Verständnis. Freundliche Grüße