Umweltgutachten zum Bau der A26

Ich hätte gerne alle Umweltgutachten, die im Bezug auf den Bau der A26 und deren Zubringer in der Umgebung von Buxtehude sowie Rübke von Ihnen oder anderen Parteien in Auftrag gegeben wurden. Eine Übersendung in digitaler Form wäre wohl die effizienteste Form der Übermittlung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. April 2022
  • Frist
    28. Mai 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich hätte gerne a…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umweltgutachten zum Bau der A26 [#247300]
Datum
26. April 2022 13:07
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich hätte gerne alle Umweltgutachten, die im Bezug auf den Bau der A26 und deren Zubringer in der Umgebung von Buxtehude sowie Rübke von Ihnen oder anderen Parteien in Auftrag gegeben wurden. Eine Übersendung in digitaler Form wäre wohl die effizienteste Form der Übermittlung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 247300 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247300/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Umweltgutachten zum Bau der A26“ vom 26.04.202…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umweltgutachten zum Bau der A26 [#247300]
Datum
28. Mai 2022 08:38
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Umweltgutachten zum Bau der A26“ vom 26.04.2022 (#247300) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Die Autobahn GmbH des Bundes
2022-05-30_Eingangsbestätigung_Umweltgutachten A26 [#247300] Sehrt geehrter Herr << Antragsteller:in >>…
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
2022-05-30_Eingangsbestätigung_Umweltgutachten A26 [#247300]
Datum
30. Mai 2022 10:34
Status
Warte auf Antwort
Sehrt geehrter Herr << Antragsteller:in >>, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang des Antrages auf Zugang zu amtlichen Informationen gemäß § 1 IFG und § 3 UIG der Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres Antrages noch etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen wird. Wir kommen schnellstmöglich auf Sie zurück, sobald wir die Informationen für Sie zusammengestellt haben. Für weitere Fragen stehen wir gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen,
Die Autobahn GmbH des Bundes
AW: 2022-05-30_Antrag auf Übersendung aller Umweltgutachten A26 [#247300] Sehr << Antragsteller:in >>
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
AW: 2022-05-30_Antrag auf Übersendung aller Umweltgutachten A26 [#247300]
Datum
14. Juni 2022 11:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf meine E-Mail vom 30. Mai 2022 und komme auf Ihren Antrag vom 27.04.2022 zurück, mit dem Sie die digitale Übersendung aller Umweltgutachten in Bezug auf den Bau der Bundesautobahn (BAB) A 26 und deren Zubringer in der Umgebung von Buxtehude sowie Rübke fordern. Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen richtet sich nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) / Umweltinformationen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG). Sowohl das IFG als auch das UIG gewähren dem Antragsteller / der Antragstellerin gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 IFG bzw. § 3 Abs. 2 Satz 2 UIG ein Wahlrecht in Bezug auf die Art des Informationszuganges. Dabei unterscheiden beide Gesetze zwischen der Auskunftserteilung, der Akteneinsicht und des Verfügbarmachens in sonstiger Weise. Sie haben ihr Wahlrecht dahingehend ausgeübt, dass Sie die Umweltgutachten in Bezug auf den Bau der BAB A 26 in digitaler Form übermittelt haben möchten. Gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 Var. 3 IFG / § 3 Abs. 2 Satz 1 Var. 3 UIG handelt es sich damit um ein Verfügbarmachen in sonstiger Weise und nicht um eine Auskunft im Sinne der Norm. Die Auskunft zeichnet sich dadurch aus, dass eine Wiedergabe des Inhalts der amtlichen Informationen erfolgt. Sie verlangen die digitale Übermittlung der Umweltgutachten selbst, sodass dies nicht als Wiedergabe der in den Umweltgutachten enthaltenen Informationen und damit nicht als Auskunft eingeordnet werden kann. Es handelt sich demnach vielmehr um das Verlangen nach einem Verfügbarmachen in sonstiger Weise, da diese im Gesetz genannte Art des Informationszugangs, insbesondere bei der Übermittlung einer Information per E-Mail / auf einem Datenträger, einschlägig ist. Die von Ihnen angeforderten Umweltgutachten sind jedoch nicht in digitaler Form verfügbar. Eine Digitalisierung der Gutachten in Bezug auf den Bau der BAB A 26 erfordert einen hohen Verwaltungsaufwand, der keinesfalls zeitnah zu realisieren ist. Daher ist die Akteneinsicht in die Umweltgutachten der Planfeststellungsunterlagen des 2. BA und 3. BA der BAB A 26 zeitnah und ohne weitere Aufbereitung sowie die Möglichkeit der Anfertigungen von Kopien und Ablichtungen hingegen möglich. Bei einer Einsichtnahme vor Ort würden auch keinerlei Verwaltungsgebühren gemäß IFGGEbV anfallen. Alle weiteren Unterlagen müssten aufgrund der darin enthaltenen personenbezogenen Daten zunächst aufbereitet und geschwärzt werden, was bis zu 2 Wochen Aufwand für einen Mitarbeiter/in der Autobahn GmbH des Bundes bedeuten würde. Ihr Antrag lässt erkennen, dass Sie die Akteneinsicht nicht per se ausschließen, sodass es für einen zeitnahen Zugang zu den benannten Umweltgutachten und damit auch in Ihrem Interesse wäre, wenn Sie den Antrag auf Akteneinsicht umstellen würden. Sofern Sie dem zustimmen, bitten wir um Rückmeldung bis spätestens Freitag, den 24.06.2022. Anschließend stimmen wir gern gemeinsam mit der Außenstelle Stade einen Termin zur Akteneinsicht der Umweltgutachten ab. Wenn Sie weitere Fragen dazu haben, können Sie mich gern jederzeit kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
AW: 2022-05-30_Antrag auf Übersendung aller Umweltgutachten A26 [#247300] Sehr << Anrede >> ich würde…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 2022-05-30_Antrag auf Übersendung aller Umweltgutachten A26 [#247300]
Datum
23. Juni 2022 20:59
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich würde gerne die Möglichkeit nutzen die Gutachten vom 2./3. BA zu besichtigen. Aus Interesse würde ich gerne wissen, welche Informationen mir mitgeteilt worden wären, wenn durch Anfrage lediglich eine Auskunftserteilung gewünscht worden wäre. Entschuldigen Sie bitte die späte Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Die Autobahn GmbH des Bundes
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
Betreff versteckt
Datum
23. Juni 2022 21:00
Status

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
AW: Automatische Antwort: 2022-05-30_Antrag auf Übersendung aller Umweltgutachten A26 [#247300] Sehr << Anre…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: 2022-05-30_Antrag auf Übersendung aller Umweltgutachten A26 [#247300]
Datum
23. Juni 2022 21:13
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich war bereits mit Frau Schmidt in Kontakt bezüglich einer Akteneinsicht nach IFG/UFG. Ich sollte diesbezüglich bis zum 24.06.2022 eine Zustimmung oder Ablehnung an Frau Schmidt senden. Nun habe ich gesehen, dass Frau Schmidt aktuell nicht im Büro ist. Ich schreibe diese E-Mail an Sie nun, um diese Frist einzuhalten. Ich nehme an, dass Frau Schmidt die Anfrage später beantworten wird, dennoch wollte ich Sie darüber in Kenntnis setzen. Ein Aktenzeichen ist mir nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 247300 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247300/

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AW: 2022-05-30_Antrag auf Übersendung aller Umweltgutachten A26 [#247300] Sehr << Antragsteller:in >>
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
AW: 2022-05-30_Antrag auf Übersendung aller Umweltgutachten A26 [#247300]
Datum
5. Juli 2022 12:03
Status
Sehr << Antragsteller:in >> anbei sende ich Ihnen vorab den heutigen Bescheid mit der Bitte um Kenntnisnahme. Das Original wird noch heute postalisch an Sie versendet. Mit freundlichen Grüßen,