Versorgung mit Steinkohle

alle Unterlagen (inkl. Kommunikation im Haus) ab 01.01.2022 über die Sicherstellung der Versorgung Deutschlands mit Steinkohle. Besonders interessieren mich die Unterlagen über Gespräche des Ministers mit potentiellen Lieferländern (z.B. Polen).

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. April 2022
  • Frist
    31. Mai 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Unterlagen (…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Versorgung mit Steinkohle [#247356]
Datum
27. April 2022 08:26
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Unterlagen (inkl. Kommunikation im Haus) ab 01.01.2022 über die Sicherstellung der Versorgung Deutschlands mit Steinkohle. Besonders interessieren mich die Unterlagen über Gespräche des Ministers mit potentiellen Lieferländern (z.B. Polen).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 247356 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247356/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags vom 27.04.2022 im…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihr Antrag zur Versorgung mit Steinkohle [#247356]
Datum
29. April 2022 11:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags vom 27.04.2022 im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Für die Bearbeitung des Antrags ist das Referat IIIB5 - " Kraftwerke" zuständig. Ihr Antrag kann aufgrund des mit der Recherche nach etwaig vorhandenen Informationen verbundenen Aufwands voraussichtlich nicht im Rahmen einer einfachen Auskunft bearbeitet werden. Vielmehr werden voraussichtlich Gebühren entstehen, deren genaue Höhe zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nicht genauer beziffert werden kann. Die IFG-Gebührenverordnung sieht einen Gebührenrahmen bis zu 500 Euro vor. Aufgrund des mit dem Antrag nach derzeitiger Einschätzung verbundenen Aufwands dürften sich die Gebühren im mittleren/oberen Bereich dieses Rahmens bewegen. Vorbehaltlich einer Prüfung der tatsächlich vorliegenden Unterlagen weise ich zudem darauf hin, dass Ihrem Anspruch auf Informationszugang ganz oder teilweise öffentliche Belange nach §§ 3, 4 IFG/ §§ 8, 9 UIG entgegenstehen könnten. Aufgrund der aktuell besonders starken Arbeitsbelastung und der Vielzahl der Antragseingängen ist bereits absehbar, dass wir Ihren Antrag nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Monatsfrist beantworten können. Wir bitten um Ihr Verständnis und werden Sie zum Stand der Antragsbearbeitung auf dem Laufenden halten. Freundliche Grüße
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> mit IFG-Antrag vom 27.04.2022 begehrten Sie die Übersendung von Unterlage…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Ihr Antrag zur Versorgung mit Steinkohle [#247356]
Datum
1. Juni 2022 14:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> mit IFG-Antrag vom 27.04.2022 begehrten Sie die Übersendung von Unterlagen über die Sicherstellung der Versorgung Deutschlands mit Steinkohle ab 01.01.2022, die im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vorliegen. Bedauerlicherweise konnte die Bearbeitung Ihres Antrags aufgrund der Vielzahl der auf Relevanz zu prüfenden Unterlagen sowie der aktuellen Arbeitsbelastung bisher noch nicht abgeschlossen werden. Ich möchte Sie - wie schon in meiner E-Mail vom 29.04.2022 - bei dieser Gelegenheit auch nochmals darauf hinweisen, dass Ihr Antrag aufgrund seines Umfangs voraussichtlich nicht im Rahmen einer einfachen Auskunft bearbeitet werden kann. Vielmehr werden voraussichtlich Gebühren entstehen, deren genaue Höhe zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nicht genauer beziffert werden kann. Ich möchte Sie deshalb bitten, mir mitzuteilen, ob Sie auch bei einer voraussichtlichen Gebührenpflicht an Ihrem Antrag festhalten wollen. Ich bitte um Ihr Verständnis für diese Verzögerung und werde Sie weiterhin zum Stand der Antragsbearbeitung auf dem Laufenden halten. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, trotz Ihrer systematischen Einschüchterungsversuche durch IFG-Gebühren halte ich a…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag zur Versorgung mit Steinkohle [#247356]
Datum
1. Juni 2022 17:38
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, trotz Ihrer systematischen Einschüchterungsversuche durch IFG-Gebühren halte ich an meinem Antrag fest. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 247356 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247356/

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
UIG - Bescheid - Ihr Antrag vom 27.04.2022 Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren Antrag vom 27. April…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
UIG - Bescheid - Ihr Antrag vom 27.04.2022
Datum
21. Oktober 2022 10:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren Antrag vom 27. April 2022 auf Zugang zu Umweltinformationen erlässt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz den im Anhang zu dieser E-Mail beigefügten Bescheid. Mit freundlichen Grüßen