Bestellung zum Standesbeamten
Anfrage
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Abgeordnete Jan Plobner gibt auf der Seite des Deutschen Bundestages an, Standesbeamter der Stadt Nürnberg zu sein seit 2018 (https://www.bundestag.de/abgeordnete/biografien/P/plobner_jan-860306). Dies ist insofern ungewöhnlich, da Herr Plobner 2018 seine Ausbildung abgeschlossen hat und die Bestellung zum Standesbeamten ein besonderer Akt ist (siehe: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVVPStG)
Deshalb würde mich interessieren, ob die Angabe von Herrn Plobner, er sei zum Standesbeamten bestellt, korrekt ist.
Mir ist bewusst, dass hier grundsätzlich datenschutzrelevante Gründe abzuwägen sind. Vor dem Hintergrund, dass Herr Plobner als Abgeordnete mit der Bestellung eines herausgehobenen Amtes wirbt, haben entsprechende Bedenken jedoch hintenanzustehen, da auch in der Öffentlichkeit klar sein muss, ob jemand hier mit einem solchen Amt korrekt werbend tätig ist.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum27. April 2022
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31. Mai 2022
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