Biokraftstoff-Strategie während Ukraine-Krieg

Informationen zu geplanten Änderungen der staatlichen Förderung und Strategie im Bezug auf Biokraftstoffe aufgrund des Ukraine-Kriegs und der drohenden Knappheit von den für die Produktion vn Biokraftstoffen benötigten Rohstoffen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. April 2022
  • Frist
    31. Mai 2022
  • Ein:e Follower:in
Paul Toetzke
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen zu …
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Paul Toetzke
Betreff
Biokraftstoff-Strategie während Ukraine-Krieg [#247418]
Datum
28. April 2022 09:53
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zu geplanten Änderungen der staatlichen Förderung und Strategie im Bezug auf Biokraftstoffe aufgrund des Ukraine-Kriegs und der drohenden Knappheit von den für die Produktion vn Biokraftstoffen benötigten Rohstoffen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Paul Toetzke Anfragenr: 247418 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247418/
Mit freundlichen Grüßen Paul Toetzke

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrter Herr Toetzke, zu Ihrer Informationsfreiheitsanfrage „Biokraftstoff-Strategie während Ukraine-Krieg“…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
AW: 1225 IFG - Biokraftstoff-Strategie während Ukraine-Krieg [#247418]
Datum
31. Mai 2022 12:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Toetzke, zu Ihrer Informationsfreiheitsanfrage „Biokraftstoff-Strategie während Ukraine-Krieg“ vom 28.04.2022 (#247418) ergeht für den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr der beigefügte Bescheid. Mit freundlichen Grüßen