„Ausarbeitung“ der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages zur Flüchtlingspolitik der großen Koalition.
Nach einem Bericht der Zeitung. 'Die Welt' gibt es ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zur: 'zur Flüchtlingspolitik der großen Koalition.'
'Das nun öffentlich gewordene Gutachten wurde durch deren Abgeordnete Sevim Dagdelen in Auftrag gegeben.'
GRENZÖFFNUNG 2015
Dieses Gutachten zu Merkels Asylpolitik hat es in sich
Von Robin Alexander | Stand: 22.09.2017 | Lesedauer: 6 Minuten
'Das Papier, das bereits im Mai 2017 verfasst wurde und der WELT vorliegt, ist im ausgewogenen Ton formuliert, der für die zur Neutralität verpflichteten beim Parlament beschäftigten Juristen zwingend ist. Aber sein Befund hat es in sich. Bis heute wissen nämlich selbst die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages nicht, auf welcher rechtlichen Grundlage die Einreise der vielen Flüchtlinge ab dem 4. September 2015 erfolgte.
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Zunächst stellen die Autoren fest, dass nach dem deutschen Asylgesetz jedem die Einreise zu verweigern ist, der über einen sicheren Drittstaat kommt. Dies galt für die über die – im sicheren Österreich endende – Balkanroute kommenden Menschen ausnahmslos. Von dieser „Pflicht zur Einreiseverweigerung“ könne nur in zwei Ausnahmefällen abgewichen werden: bei einer „unions- oder völkerrechtlich begründeten Zuständigkeit der Bundesrepublik Deutschland“ laut Dublin-III-Verordnung oder bei „Vorliegen einer entsprechenden Anordnung des Bundesministeriums des Inneren“.
Eine Anordnung des Innenministeriums hat bisher jedoch noch niemand in den Akten gefunden. Entgegen anderslautenden Berichten hat es sie auch nicht gegeben. Als die WELT hierzu eine „Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz“ beantragte, unterrichtete das Justizministerium: „Im Zusammenhang mit der Einführung der Binnengrenzenkontrollen haben Prüfungen der rechtlichen Rahmenbedingungen stattgefunden. Diese Erwägungen waren allgemeiner Natur und gingen nicht über ein Notizstadium hinaus.“ Es gibt die Anordnung, die es gebraucht hätte, also schlicht nicht.
Und auch das sogenannte Selbsteintrittsrecht, mit dem Deutschland Flüchtlinge aufnehmen kann, die eigentlich in anderen Ländern bleiben müssen, wurde nie formal erklärt. So bleibt den Juristen des Bundestages in ihrer Ausarbeitung nur die Spekulation: „Von dem Selbsteintrittsrecht ist möglicherweise ... Gebrauch gemacht worden.“ Heißt: Die Rechtsgrundlage für die als Grenzöffnung empfundene Masseneinreise ist nach wie vor unklar. Die Bundesregierung hat sich bis heute in dieser entscheidenden Frage nicht festgelegt. Sie dazu zu zwingen wäre quasi das natürliche Ziel des Untersuchungsausschusses.'
Bitte veröffentlichen sie dieses Gutachten umgehend.
Es ist möglicherweise eine Irreführung der Wähler dieses nicht zur Bundestagswahl offenzulegen.
Ergebnis der Anfrage
Hier ist das gesuchte Dokument:
https://www.bundestag.de/blob/514854/0b…
Anfrage erfolgreich
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Datum23. September 2017
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27. Oktober 2017
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