„Ausarbeitung“ der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages zur Flüchtlingspolitik der großen Koalition.

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Nach einem Bericht der Zeitung. 'Die Welt' gibt es ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zur: 'zur Flüchtlingspolitik der großen Koalition.'
'Das nun öffentlich gewordene Gutachten wurde durch deren Abgeordnete Sevim Dagdelen in Auftrag gegeben.'

GRENZÖFFNUNG 2015
Dieses Gutachten zu Merkels Asylpolitik hat es in sich
Von Robin Alexander | Stand: 22.09.2017 | Lesedauer: 6 Minuten

https://www.welt.de/politik/deutschland/article168894213/Dieses-Gutachten-zu-Merkels-Asylpolitik-hat-es-in-sich.html

'Das Papier, das bereits im Mai 2017 verfasst wurde und der WELT vorliegt, ist im ausgewogenen Ton formuliert, der für die zur Neutralität verpflichteten beim Parlament beschäftigten Juristen zwingend ist. Aber sein Befund hat es in sich. Bis heute wissen nämlich selbst die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages nicht, auf welcher rechtlichen Grundlage die Einreise der vielen Flüchtlinge ab dem 4. September 2015 erfolgte.

...

Zunächst stellen die Autoren fest, dass nach dem deutschen Asylgesetz jedem die Einreise zu verweigern ist, der über einen sicheren Drittstaat kommt. Dies galt für die über die – im sicheren Österreich endende – Balkanroute kommenden Menschen ausnahmslos. Von dieser „Pflicht zur Einreiseverweigerung“ könne nur in zwei Ausnahmefällen abgewichen werden: bei einer „unions- oder völkerrechtlich begründeten Zuständigkeit der Bundesrepublik Deutschland“ laut Dublin-III-Verordnung oder bei „Vorliegen einer entsprechenden Anordnung des Bundesministeriums des Inneren“.

Eine Anordnung des Innenministeriums hat bisher jedoch noch niemand in den Akten gefunden. Entgegen anderslautenden Berichten hat es sie auch nicht gegeben. Als die WELT hierzu eine „Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz“ beantragte, unterrichtete das Justizministerium: „Im Zusammenhang mit der Einführung der Binnengrenzenkontrollen haben Prüfungen der rechtlichen Rahmenbedingungen stattgefunden. Diese Erwägungen waren allgemeiner Natur und gingen nicht über ein Notizstadium hinaus.“ Es gibt die Anordnung, die es gebraucht hätte, also schlicht nicht.

Und auch das sogenannte Selbsteintrittsrecht, mit dem Deutschland Flüchtlinge aufnehmen kann, die eigentlich in anderen Ländern bleiben müssen, wurde nie formal erklärt. So bleibt den Juristen des Bundestages in ihrer Ausarbeitung nur die Spekulation: „Von dem Selbsteintrittsrecht ist möglicherweise ... Gebrauch gemacht worden.“ Heißt: Die Rechtsgrundlage für die als Grenzöffnung empfundene Masseneinreise ist nach wie vor unklar. Die Bundesregierung hat sich bis heute in dieser entscheidenden Frage nicht festgelegt. Sie dazu zu zwingen wäre quasi das natürliche Ziel des Untersuchungsausschusses.'

Bitte veröffentlichen sie dieses Gutachten umgehend.

Es ist möglicherweise eine Irreführung der Wähler dieses nicht zur Bundestagswahl offenzulegen.

Ergebnis der Anfrage

Hier ist das gesuchte Dokument:
https://www.bundestag.de/blob/514854/0b…

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. September 2017
  • Frist
    27. Oktober 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach einem Beric…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
„Ausarbeitung“ der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages zur Flüchtlingspolitik der großen Koalition. [#24757]
Datum
23. September 2017 23:37
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach einem Bericht der Zeitung. 'Die Welt' gibt es ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zur: 'zur Flüchtlingspolitik der großen Koalition.' 'Das nun öffentlich gewordene Gutachten wurde durch deren Abgeordnete Sevim Dagdelen in Auftrag gegeben.' GRENZÖFFNUNG 2015 Dieses Gutachten zu Merkels Asylpolitik hat es in sich Von Robin Alexander | Stand: 22.09.2017 | Lesedauer: 6 Minuten https://www.welt.de/politik/deutschland/article168894213/Dieses-Gutachten-zu-Merkels-Asylpolitik-hat-es-in-sich.html 'Das Papier, das bereits im Mai 2017 verfasst wurde und der WELT vorliegt, ist im ausgewogenen Ton formuliert, der für die zur Neutralität verpflichteten beim Parlament beschäftigten Juristen zwingend ist. Aber sein Befund hat es in sich. Bis heute wissen nämlich selbst die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages nicht, auf welcher rechtlichen Grundlage die Einreise der vielen Flüchtlinge ab dem 4. September 2015 erfolgte. ... Zunächst stellen die Autoren fest, dass nach dem deutschen Asylgesetz jedem die Einreise zu verweigern ist, der über einen sicheren Drittstaat kommt. Dies galt für die über die – im sicheren Österreich endende – Balkanroute kommenden Menschen ausnahmslos. Von dieser „Pflicht zur Einreiseverweigerung“ könne nur in zwei Ausnahmefällen abgewichen werden: bei einer „unions- oder völkerrechtlich begründeten Zuständigkeit der Bundesrepublik Deutschland“ laut Dublin-III-Verordnung oder bei „Vorliegen einer entsprechenden Anordnung des Bundesministeriums des Inneren“. Eine Anordnung des Innenministeriums hat bisher jedoch noch niemand in den Akten gefunden. Entgegen anderslautenden Berichten hat es sie auch nicht gegeben. Als die WELT hierzu eine „Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz“ beantragte, unterrichtete das Justizministerium: „Im Zusammenhang mit der Einführung der Binnengrenzenkontrollen haben Prüfungen der rechtlichen Rahmenbedingungen stattgefunden. Diese Erwägungen waren allgemeiner Natur und gingen nicht über ein Notizstadium hinaus.“ Es gibt die Anordnung, die es gebraucht hätte, also schlicht nicht. Und auch das sogenannte Selbsteintrittsrecht, mit dem Deutschland Flüchtlinge aufnehmen kann, die eigentlich in anderen Ländern bleiben müssen, wurde nie formal erklärt. So bleibt den Juristen des Bundestages in ihrer Ausarbeitung nur die Spekulation: „Von dem Selbsteintrittsrecht ist möglicherweise ... Gebrauch gemacht worden.“ Heißt: Die Rechtsgrundlage für die als Grenzöffnung empfundene Masseneinreise ist nach wie vor unklar. Die Bundesregierung hat sich bis heute in dieser entscheidenden Frage nicht festgelegt. Sie dazu zu zwingen wäre quasi das natürliche Ziel des Untersuchungsausschusses.' Bitte veröffentlichen sie dieses Gutachten umgehend. Es ist möglicherweise eine Irreführung der Wähler dieses nicht zur Bundestagswahl offenzulegen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Deutscher Bundestag
Antrag nach dem IFG
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem IFG
Datum
10. Oktober 2017
Status
Anfrage abgeschlossen