Lagerung und Abholung von Corona-Tests an Schulen

Sämtliche Erlasse und Rundschreiben (Schulmail, usw.) des Ministeriums an die Geschäftsbereichsbehörden und Schulen zum o.g. Thema, wie mit Corona-Tests zu verfahren ist, die zurzeit in den Schulen lagern (vgl. https://rp-online.de/nrw/landespolitik/weiter-verwirrung-bei-schulen-und-eltern-in-nrw-wegen-corona-tests_aid-68808313), sowie entsprechende Vorarbeiten, Entwürfe, interne Vermerke und Abstimmungen.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    29. April 2022
  • Frist
    31. Mai 2022
  • Kosten dieser Information:
    480,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lagerung und Abholung von Corona-Tests an Schulen [#247958]
Datum
29. April 2022 19:03
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Erlasse und Rundschreiben (Schulmail, usw.) des Ministeriums an die Geschäftsbereichsbehörden und Schulen zum o.g. Thema, wie mit Corona-Tests zu verfahren ist, die zurzeit in den Schulen lagern (vgl. https://rp-online.de/nrw/landespolitik/weiter-verwirrung-bei-schulen-und-eltern-in-nrw-wegen-corona-tests_aid-68808313), sowie entsprechende Vorarbeiten, Entwürfe, interne Vermerke und Abstimmungen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 247958 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247958/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
29. April 2022 19:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Empfangsbestätigung IFG-Anfrage [#247958] Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf höflich auf meine Informati…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Empfangsbestätigung IFG-Anfrage [#247958]
Datum
31. Mai 2022 08:53
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf höflich auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Lagerung und Abholung von Corona-Tests an Schulen“ vom 29.04.2022 (#247958) erinnern. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage bis morgen, 1.6.22, DS. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre Anfrage an das MSB vom 29.04.2022 Herrn [geschwärzt] per E-Mail an: [geschwärzt]<[geschwärzt]> Ihre …
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Anfrage an das MSB vom 29.04.2022
Datum
31. Mai 2022 17:42
Status
Warte auf Antwort
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Herrn [geschwärzt] per E-Mail an: [geschwärzt]<[geschwärzt]> Ihre Anfrage vom 29.04.2022 Sehr [geschwärzt], mit E-Mail vom 29.04.2022 haben Sie um Information im Hinblick auf die "Lagerung und Abholung von Corona-Tests an Schulen" gebeten. Konkret bitten Sie um die Zugänglichmachung folgender Informationen: "Sämtliche Erlasse und Rundschreiben (Schulmail, usw.) des Ministeriums an die Geschäftsbereichsbehörden und Schulen zum o.g. Thema, wie mit Corona-Tests zu verfahren ist, die zurzeit in den Schulen lagern (vgl. https://rp-online.de/nrw/landespolitik/weiter-verwirrung-bei-schulen-und-eltern-in-nrw-wegen-corona-tests_aid-68808313), sowie entsprechende Vorarbeiten, Entwürfe, interne Vermerke und Abstimmungen." In diesem Zusammenhang stelle ich Ihnen zur o.g. Thematik gerne die Links und Texte zu Ihrer Information zur Verfügung, aus denen die Schreiben des MSB an die Schulen und den Geschäftsbereich des MSB hervorgehen: · SchulMail vom 18.03.2022, "Änderung der Regelungen zum Infektionsschutz in den Schulen": https://www.schulministerium.nrw/18032022-aenderung-der-regelungen-zum-infektionsschutz-den-schulen · Info-Mail an alle öffentlichen Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen vom 25.04.2022, "Durchführungshinweise zur wöchentlichen Befragung zum Unterrichtsbetrieb unter den Bedingungen der Corona-Pandemie und zur Entwicklung der Zahl neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler" (ebenfalls im Anhang beigefügt): ************Beginn der Info-Mail des MSB zur Durchführung der Corona-Befragung *********** An die öffentlichen Schulen des Landes NRW nachrichtlich an die Bezirksregierungen und Schulämter des Landes NRW Durchführungshinweise zur wöchentlichen Befragung zum Unterrichtsbetrieb unter den Bedingungen der Corona-Pandemie und zur Entwicklung der Zahl neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchten wir Ihnen Informationen zur Durchführung der wöchentlichen Sonderbefragung zum Unterrichtsbetrieb unter Corona-Bedingungen und zur Entwicklung der Zahl neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler zukommen lassen. Dabei möchten wir auf zwei Aspekte besonders hinweisen: 1. Im Hinblick auf das Thema Zuwanderung ist der Schulaufsicht eine zielgenaue und sachangemessene Ressourcensteuerung nur dann möglich, wenn sie über aktuelle und verlässliche Informationen zur Entwicklung der Zahl der neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler vor Ort verfügt. 2. Ferner möchten wir Sie informieren, dass es geplant ist, die überzähligen Antigen-Selbsttests an allen Schulen abzuholen. Die Rückholung wird in den kommenden Wochen beginnen und einige Zeit in Anspruch nehmen. Für die logistische Organisation und Planung ist es unabdingbar zu wissen, wie viele Antigen-Selbsttests sich derzeit noch an welcher Schule befinden. Bitte lagern Sie diese Tests an Ihren Schulen. Hinsichtlich des jeweils konkreten Termins für Ihre Schule wird sich der ausführende Logistiker rechtzeitig mit Ihnen in Verbindung setzen. Auch die noch an den Grund- und Förderschulen lagernden PCR-Testmaterialien werden gemeinsam mit dem Antigen-Selbsttests von den Schulen abgeholt. Daher bitten wir darum, dass alle Schulen ihrer Teilnahmepflicht an der wöchentlichen Befragung nachkommen und alle Fragen gewissenhaft und möglichst genau beantworten. + + + BITTE BEACHTEN SIE DIE FOLGENDEN HINWEISE + + + * Die Fragen 9 und 5 sind aus gegebenem Anlass ab KW 12 Teil der Abfrage. Bitte beachten Sie die Änderungen in Frage 9 ab KW 13: Aus Gründen der Steuerung und Planung im Kontext der außergewöhnlich hohen Zuwanderung aus der Ukraine werden auch diesbezügliche Daten abgefragt. * Mit dem Ende der Testungen in den Schulen entfällt der Fragenkomplex zu den Corona-Testungen. Einzige Ausnahme bildet die Abfrage nach den noch vorhandenen Beständen an Antigen-Selbsttests. Hier ist eine genaue Angabe für die Koordinierung der Rückholung erforderlich. * Hinweise zum Unterrichtsmodell: Wenn Distanzunterricht für einzelne Schülerinnen und Schüler, nicht aber für ganze Lerngruppen, erteilt wird, handelt es sich hierbei um das Unterrichtsmodell "durchgehend regulärer Präsenzunterricht". Den vollständigen Fragebogen erhalten Sie in einer Vorschau unter https://schulverwaltungsinfos.nrw.de/untstat/wiki/index.php?title=Fragenkatalog:_W%C3%B6chentliche_Corona-Abfrage_zum_Schulbetrieb_im_Schuljahr_2021/22_ab_KW_34 Für die Erhebung gelten weiterhin die folgenden Grundsätze: * Erhebungsstichtag ist jeweils der Mittwoch einer Woche. * Bis zum jeweiligen Abgabeschluss können Sie Ihre Meldungen jederzeit korrigieren, indem Sie den Erhebungsbogen aufrufen und neue Daten übermitteln. * Abgabeschluss für die Meldung einer laufenden Woche ist jeweils unmittelbar am dem Stichtag folgenden Donnerstag um 13 Uhr. Bei Feiertagen an einem Donnerstag ist der Abgabeschluss freitags um 13 Uhr. * Bitte beachten Sie, dass die wöchentliche Teilnahme verpflichtend ist. Aufgrund der direkt nach Abgabeschluss erfolgenden Auswertung der Daten ist eine Nachmeldung nicht möglich. Die Abfrage wird mit Hilfe des Erhebungswerkzeugs "COSMO - Corona-Sondermeldung Online" erhoben, das Sie über www.cosmo.nrw.de<http://www.cosmo.nrw.de> oder über das Bildungsportal erreichen können. Die Anmeldung erfolgt mit den üblichen Anmeldedaten des Bildungsportals. Zur Bearbeitung der wöchentlichen Abfrage klicken Sie bitte auf die Schaltfläche "Unterrichtsbetrieb melden". Neben dieser wöchentlichen Abfrage beinhaltet die Anwendung COSMO auch die Funktion zur Meldung einer vollständigen Schulschließung. Eine Schulschließung melden Sie bitte, indem Sie auf die Schaltfläche "Schulschließung melden / aktualisieren" klicken. Bitte beachten Sie: Auch im Fall einer Schulschließung ist es erforderlich, die wöchentliche Abfrage zum Unterrichtsbetrieb zu bearbeiten. Informationen zur Testbestellung erhalten Sie unter https://schulverwaltungsinfos.nrw.de/untstat/wiki/index.php?title=Bestellverfahren_f%C3%BCr_Corona-Schnelltests Sofern Sie technische Probleme mit der Abfrage haben, können Sie sich unter Angabe Ihrer Schulnummer an das Funktionspostfach [geschwärzt]<[geschwärzt]> wenden. Wir danken Ihnen für Ihre Mitwirkung und verbleiben mit freundlichen Grüßen Das Statistik-Referat im MSB Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49 40221 Düsseldorf Homepage: www.schulministerium.nrw.de<http://www.schulministerium.nrw.de> [geschwärzt]<[geschwärzt]> ***********Ende der Info-Mail des MSB zur Durchführung der Corona-Befragung *********** · Info-Mail an alle öffentlichen Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen vom 28.04.2022, "Umgang mit überzähligen Antigen-Selbsttests und PCR-Pooltestmaterialien an den Schulen" (ebenfalls im Anhang beigefügt): ************* Beginn der Info-Mail des MSB zum Umgang mit Testmaterialien ************* An die öffentlichen Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen Nachrichtlich an die Bezirksregierungen und Schulämter des Landes Nordrhein-Westfalen Umgang mit überzähligen Antigen-Selbsttests und PCR-Pooltestmaterialien an den Schulen Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Einleitungsmail zur Cosmo-Umfrage vom 25. April 2022 haben wir Sie über die geplante Abholung von überzähligen Antigen-Selbsttests sowie PCR-Pooltestmaterialien informiert. Mit dieser Mail möchten wir Ihnen - auch anlässlich aktueller Nachfragen - schnellstmöglich nähere und klarstellende Informationen über eine mögliche Abholung von überzähligen Antigen-Selbsttests mitteilen: Bei der Abholung der Antigen-Selbsttests handelt es sich um ein Angebot. Es haben sich mehrere Schulen mit hohen Beständen an das Ministerium gewandt und darum gebeten, die noch vorhandenen Antigen-Selbsttests sachgerecht außerhalb der Schule zentral zu lagern, da sie selbst solche Lagermöglichkeiten nicht dauerhaft haben. Sie als Schulleitung können entscheiden, ob Sie dieses Angebot annehmen möchten oder ob die Tests ganz oder teilweise in Ihrer Schule verbleiben sollen. Die Tests können dann in Ihrer Schule sachgerecht eingelagert und wie bislang auch anlassbezogen für eine freiwillige Testung beispielsweise in folgenden Fällen eingesetzt werden: * Bei auftretenden Verdachtsfällen einer Corona-Erkrankung, * zur zusätzlichen Absicherung des Prüfungsgeschehens * oder bei besonderen schulischen und außerschulischen Veranstaltungen. Für den Fall, dass Sie sich für eine zentrale Lagerung durch das Land entscheiden, erhalten Sie über einen Link die Möglichkeit, den Umfang der abzuholenden Testmaterialen anzugeben. Wir bitten Sie jedoch, auch dann an der Umfrage teilzunehmen, wenn Sie keine Testmaterialien zurückgeben möchten. Die Abfrage erfolgt mit dem Ihnen bereits bekannten Umfragetool LimeSurvey. Hierzu erhalten Sie in den kommenden Wochen mit separater Mail einen Einladungslink. Abzuholende Tests werden von einem Dienstleister ab Ende Mai und vor Beginn der Sommerferien abgeholt, zentral inventarisiert und es wird damit eine Bestandsaufnahme vorgenommen. Zudem werden sie auf ihre weitere Verwendbarkeit hin überprüft und sachgerecht und temperaturkontrolliert gelagert. Dadurch ist eine hohe Transparenz der vorhandenen Mengen, eine qualifizierte Materialprüfung und Qualitätskontrolle - auch hinsichtlich der Haltbarkeitsdaten der Tests - sowie die transparente Verfügbarkeit von Tests bei späteren Bedarfen gewährleistet. Neben den Antigen-Selbsttests werden von den Schulen, an den noch PCR-Pooltestmaterialien lagern (Grund- und Förderschulen sowie Schulen mit Primarstufe), diese Materialien abgeholt. Jede Schule, die eine zentrale Einlagerung durch das Land wünscht, erhält mit ausreichend zeitlichem Vorlauf eine individuelle Nachricht über den Zeitpunkt der Abholung. Durch den Vertrag mit unserem Dienstleister ist in jedem Fall zunächst bis zum 31. Dezember 2022 gesichert, dass im Falle der Wiederaufnahme der Testungen an den Schulen über das bekannte Bestellportal Tests bestellt und diese dann innerhalb von wenigen Tagen bedarfsgerecht an die Schulen geliefert werden können. Mit freundlichen Grüßen Das Statistik-Referat im MSB Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49 40221 Düsseldorf Homepage: www.schulministerium.nrw.de<http://www.schulministerium.nrw.de> [geschwärzt]<[geschwärzt]> ************* Ende der Info-Mail des MSB zum Umgang mit Testmaterialien ************* Hierbei handelt es sich um eine Ermöglichung des Informationszugangs in einem einfachen Fall, welche gebührenfrei ist. Im Hinblick auf die Zugänglichmachung von "entsprechende Vorarbeiten, Entwürfe, interne Vermerke und Abstimmungen" beabsichtige ich, insoweit eine Gebühr in Höhe von voraussichtlich circa 480 Euro zu erheben. Rechtsgrundlage hierfür ist § 11 IFG NRW i.V.m. § 1 Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) und Ziffer 1.3.3 des Gebührentarifs. Eine einfache schriftliche Auskunft gem. Tarifstelle 1.1 des Gebührentarifs, die gebührenfrei wäre, ist nicht gegeben. Vorliegend muss eine Antwort mit erheblichem Vorbereitungsaufwand erstellt werden. Der Gebührenrahmen liegt insoweit zwischen 10 und 1000 Euro. Die hier festgesetzte Gebühr ermittelt sich u.a. nach dem für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Verwaltungsaufwand (Einsatz von Personal für die Recherche, ob und welche Informationen vorliegen und für die rechtliche Prüfung, ob diese herausgegeben werden dürfen; inhaltliche Gewichtung der Tätigkeit). Gründe für eine Ermäßigung oder Befreiung aus Billigkeitsgründen (§ 2 VerwGebO IFG NRW) erkenne ich nicht. Ich gebe Ihnen insoweit Gelegenheit, zu der von mir beabsichtigten Gebührenerhebung in Höhe von 480 Euro Stellung zu nehmen. Sollten Sie eine Stellungnahme abgeben wollen, senden Sie Ihre Stellungnahme bis zum 14.06.2022 an die E-Mail-Adresse: [geschwärzt]<[geschwärzt]> Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist gegen das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Schule und Bildung zu richten und muss den Kläger sowie den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die Klage bei dem zuständigen Verwaltungsgericht Düsseldorf (Bastionstraße 39, 40213 Düsseldorf) schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erheben. Wird die Klage schriftlich erhoben, so sollen ihr zwei Durchschriften beigefügt werden. Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 55a Absatz 4 VwGO eingereicht werden. Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behörden-postfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) vom 24.11.2017 (BGBl. I S. 3803). Hinweis gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 IFG: Neben der Beschreitung des Rechtsweges haben Sie gem. § 13 Absatz 2 IFG NRW das Recht, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf als Beauftragte für das Recht auf Information anzurufen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] Referat 125 Personal und Stellenplanangelegenheiten Ministerium Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen Völklinger Str. 49 40221 Düsseldorf E-Mail [geschwärzt] poststelle@msb.nrw.de De-Mail poststelle@msb-nrw.de-mail.de E-Mail verschlüsselt/signiert poststelle@msb.sec.nrw.de Internet www.schulministerium.nrw Beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten<https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/service/impressum-haftungsausschluss-datenschutzbestimmungen> sowie vor dem Besuch unserer Social-Media-Kanäle unsere Datenschutzhinweise<https://www.schulministerium.nrw.de/presse/social-media>. [[geschwärzt]]<[geschwärzt]> [[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [[geschwärzt]]<[geschwärzt]> [[geschwärzt]]
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AW: Ihre Anfrage an das MSB vom 29.04.2022 [#247958] Sehr << Anrede >> ich bedanke mich für die Zuver…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage an das MSB vom 29.04.2022 [#247958]
Datum
8. Juni 2022 18:30
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bedanke mich für die Zuverfügungstellung der beiden Schul-Mails. Meines Erachtens liegt die Beantwortung meiner Anfrage im öffentlichen Interesse und sollte daher gebührenfrei erfolgen. Der Umgang mit Corona-Tests in den Schulen durch das MSB wurde in der Presse und bei Schülern wie Eltern als chaotisch empfunden. Gleichzeitig besteht die Pandemielage fort und Schüler wie Eltern befürchten einen erneut eine chaotische Kommunikation zu den dann bestehenden Regeln und Schutzmaßnahmen (z.B. grundlegende Änderungen werden am Vorabend nach Schulschluss kommuniziert, usw.). Die Zugänglichmachung der entsprechenden Behördenvorgänge auf einer öffentlichen Platform wie FragDenStaat würde es der Öffentlichkeit ermöglichen, transparent und mit Aktenkenntnis über das Verhalten der Ministerialverwaltung zu debattieren. Sollten Sie diese Einschätzung nicht teilen, d.h. an der Erhebung von Gebühren festhalten, egal in welcher Höhe, so ziehe ich meine Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
AW: Ihre Anfrage an das MSB vom 29.04.2022 [#247958] Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Rückmeldung vom 08.0…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Ihre Anfrage an das MSB vom 29.04.2022 [#247958]
Datum
10. Juni 2022 09:43
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Rückmeldung vom 08.06.2022. Bei weiterem Tätigwerden müsste ich - aus den im Bescheid genannten Gründen - Gebühren erheben. Vor dem Hintergrund Ihrer Rückmeldung sehe ich Ihren Antrag als zurückgezogen an. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]>[geschwärzt] [[geschwärzt]]<[geschwärzt]> [[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [[geschwärzt]]<[geschwärzt]> [[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt])[geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] '[geschwärzt]' <[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt] "[geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]" [geschwärzt], [geschwärzt] * [geschwärzt], "[geschwärzt]"[geschwärzt] * [geschwärzt], "[geschwärzt]" ([geschwärzt])[geschwärzt] ************[geschwärzt] *********** [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] + + + [geschwärzt] + + + * [geschwärzt] * [geschwärzt] * [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] "[geschwärzt]"[geschwärzt] [geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt] [geschwärzt] * [geschwärzt] * [geschwärzt], [geschwärzt] * [geschwärzt] * [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt], [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] "[geschwärzt]"[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> ***********[geschwärzt] *********** * [geschwärzt], "[geschwärzt]" ([geschwärzt])[geschwärzt] ************* [geschwärzt] ************* [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] * [geschwärzt], * [geschwärzt] * [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> ************* [geschwärzt] ************* [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]" [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]; [geschwärzt])[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]>[geschwärzt] [[geschwärzt]]<[geschwärzt]> [[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [[geschwärzt]]<[geschwärzt]> [[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt]! 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