Auftragsverarbeitungsvereinbarung mit Condat AG

die Auftragsverarbeitungsvereinbarung mit der Condat AG bzgl. des IT-Tools zur Recherche potenziell rechtswidriger Inhalte im Internet sowie alle relevanten Anlagen dieser Vereinbarung. Bitte beachten Sie, dass ich persönlich vom Einsatz dieses IT-Tools betroffen bin und die Unterlagen für die Vorbereitung einer gerichtlichen Klage benötige.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    1. Mai 2022
  • Frist
    4. Juni 2022
  • Kosten dieser Information:
    21,35 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auftragsverarbeitungsvereinbarung mit Condat AG [#248023]
Datum
1. Mai 2022 08:48
An
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Auftragsverarbeitungsvereinbarung mit der Condat AG bzgl. des IT-Tools zur Recherche potenziell rechtswidriger Inhalte im Internet sowie alle relevanten Anlagen dieser Vereinbarung. Bitte beachten Sie, dass ich persönlich vom Einsatz dieses IT-Tools betroffen bin und die Unterlagen für die Vorbereitung einer gerichtlichen Klage benötige.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248023 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248023/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung. Gemäß §§ 5 Abs. 1, 11 Ab…
Von
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Auftragsverarbeitungsvereinbarung mit Condat AG [#248023]
Datum
31. Mai 2022 15:45
Status
Warte auf Antwort
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466 Bytes
image004.jpg
19,1 KB


Sehr << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung. Gemäß §§ 5 Abs. 1, 11 Abs. 1 S. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen - IFG NRW) i. V. m. § 1 der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) und Punkt 1.3.3 der Anlage 1 zur VerwGebO IFG NRW ist eine Gebühr in Höhe von 10 bis 1.000 Euro bei einem außergewöhnlichen Verwaltungsaufwand vorgesehen. Dabei wird insbesondere auf die Abtrennung und Schwärzung von Daten zum Schutz privater Interessen nach § 10 Abs. 2 IFG NRW Bezug genommen. Von einer Erhebung der Gebühren kann daher nicht nach § 2 VerwGebO IFG NRW abgesehen werden. Bei der Berechnung der Gebühr ist zu berücksichtigen, dass insgesamt 21 Seiten auf eine etwaige Schwärzung überprüft werden müssen. Die Gesamtseitenzahl ergibt sich wie folgt: 1. Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung, 9 Seiten 2. Sicherheitskonzept der Condat AG (Anlage zum Vertrag über Auftragsverarbeitung), 12 Seiten Für die Überprüfung und Schwärzung wird pro Seite ca. eine Minute benötigt. Dies ergibt bei 21 Seiten einen Zeitaufwand von 21 Minuten. Für die Berechnung des Verwaltungsaufwandes wird dabei auf die Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren Bezug genommen. Bei einem Mitarbeiter bzw. einer Mitarbeiterin der Landesanstalt für Medien NRW, der bzw. die vergleichbar der Laufbahngruppe 1 ab dem 2. Einstiegsamt (ehemals mittlerer Dienst) einzuordnen ist, wird ein Stundensatz von 61 Euro für die Berechnung veranschlagt. Daraus ergibt sich für den Verwaltungsaufwand eine Gebühr von 21,35 Euro, die bei Auskunftserteilung zu tragen wäre. Wir möchten Sie daher bitten, uns zeitnah mitzuteilen, ob Sie die aufgeführten Kosten tragen werden und wir mit der Durchsicht der Unterlagen und Unkenntlichmachung der entsprechenden personenbezogenen Daten in den Unterlagen beginnen können. Wir werden Ihnen die entsprechenden Unterlagen sowie den Gebührenbescheid dann gerne alsbald zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, die Kosten in Höhe von 21,35 Euro übernehme ich gern. Bitte teilen Sie mir Ihre Ko…
An Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Auftragsverarbeitungsvereinbarung mit Condat AG [#248023]
Datum
31. Mai 2022 22:18
An
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Kosten in Höhe von 21,35 Euro übernehme ich gern. Bitte teilen Sie mir Ihre Kontoverbindung mit bzw. erlassen Sie einen Kostenbescheid. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248023 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248023/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit entsprechen wir Ihrem Auskunftsbegehren. Da Sie eine elektronisch…
Von
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: WG: Auftragsverarbeitungsvereinbarung mit Condat AG [#248023]
Datum
7. Juni 2022 13:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit entsprechen wir Ihrem Auskunftsbegehren. Da Sie eine elektronische Antwort bevorzugt haben, finden Sie die Dokumente anbei. Der Gebührenbescheid wird Ihnen separat per Post zu gehen. Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung. Freundliche Grüße

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Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Auskunft nach dem IFG NRW
Von
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft nach dem IFG NRW
Datum
9. Juni 2022
Status

Dokumente