Arzneimittelproduktion

Die Coronakrise und auch der aktuelle Ukraine-Konflikt haben gezeigt, wie schnell globale Lieferketten und Abhängigkeiten von weltweiten Produktionsstandorten zusammenbrechen oder gestört werden können.
Im Krisenjahr 2020 hat man diese Problematik deutlich zu spüren bekommen und auch erkannt, dass Deutschland als Produktionsstandort für die meisten Pharmaprodukte nicht mehr genutzt wird, da für viele Unternehmen unrentabel. Es wurde dem "freiem Markt" überlassen.

Da die Herstellung von Medikamenten ein Thema ist, welches ebenso wie viele kritische Infrastrukturen ein Thema von "Nationaler Sicherheit" ist, stellt sich mir folgende Frage:

1. Was wurde seit 2020 von politischer Seite getan um die Abhängigkeit von ausländischen Produktionsstandorten, speziell Indien und China, zu verringern?

2. Gibt es einen konkreten Plan (der Bundesregierung), wie schnellstmöglich die Produktion von Medikamenten nach Deutschland zurück geholt werden kann und auch langfristig gesichert werden kann?

3. Welche marktsteuernden Elemente werden eingesetzt um die Produktion von kritischen Pharmaprodukten nicht einzig der "freien Marktwirtschaft" zu überlassen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Mai 2022
  • Frist
    4. Juni 2022
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Christoph Kleefeld
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Coronakrise u…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Christoph Kleefeld
Betreff
Arzneimittelproduktion [#248032]
Datum
1. Mai 2022 12:56
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Coronakrise und auch der aktuelle Ukraine-Konflikt haben gezeigt, wie schnell globale Lieferketten und Abhängigkeiten von weltweiten Produktionsstandorten zusammenbrechen oder gestört werden können. Im Krisenjahr 2020 hat man diese Problematik deutlich zu spüren bekommen und auch erkannt, dass Deutschland als Produktionsstandort für die meisten Pharmaprodukte nicht mehr genutzt wird, da für viele Unternehmen unrentabel. Es wurde dem "freiem Markt" überlassen. Da die Herstellung von Medikamenten ein Thema ist, welches ebenso wie viele kritische Infrastrukturen ein Thema von "Nationaler Sicherheit" ist, stellt sich mir folgende Frage: 1. Was wurde seit 2020 von politischer Seite getan um die Abhängigkeit von ausländischen Produktionsstandorten, speziell Indien und China, zu verringern? 2. Gibt es einen konkreten Plan (der Bundesregierung), wie schnellstmöglich die Produktion von Medikamenten nach Deutschland zurück geholt werden kann und auch langfristig gesichert werden kann? 3. Welche marktsteuernden Elemente werden eingesetzt um die Produktion von kritischen Pharmaprodukten nicht einzig der "freien Marktwirtschaft" zu überlassen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christoph Kleefeld Anfragenr: 248032 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248032/ Postanschrift Christoph Kleefeld << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christoph Kleefeld
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Kleefeld, Ihre untenstehende Anfrage richtet sich nicht auf Zugang oder Auskunft zu vorhandene…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Abgabenachricht, Arzneimittelproduktion [#248032]
Datum
4. Mai 2022 09:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kleefeld, Ihre untenstehende Anfrage richtet sich nicht auf Zugang oder Auskunft zu vorhandenen amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten oder Stellungnahmen zu konkreten Fragestellungen. Damit sind die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften § 1 IFG, § 3 UIG und § 1 VIG nicht einschlägig. Ihre Anfrage haben wir aber an das zuständige Fachreferat bzw. Referat für Bürgerkommunikation weitergeleitet. Dort wird Ihr Anliegen geprüft und ggf. eine Beantwortung veranlasst. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt]? [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt]? [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]

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Bundesministerium für Gesundheit
Ihre Mail vom 1. Mai 2022 an das Bundesministerium für Gesundheit Sehr geehrter Herr Kleefeld, ich nehme Bezug au…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Ihre Mail vom 1. Mai 2022 an das Bundesministerium für Gesundheit
Datum
4. Mai 2022 13:29
Status
Sehr geehrter Herr Kleefeld, ich nehme Bezug auf Ihre nachstehende Anfrage. Die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung in der Europäischen Union und die Reduzierung der Abhängigkeit von Drittstaaten im Bereich der Wirkstoffherstellung war Themenschwerpunkt der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im Bereich Gesundheit. Die Europäische Kommission hat die Themen "Entwicklung einer offenen strategischen EU-Autonomie" und "Sicherstellung einer verlässlichen EU-Arzneimittelversorgung" in ihre Arzneimittelstrategie für Europa, die am 25. November 2020 veröffentlich wurde, aufgenommen. Eine Maßnahme in der Arzneimittelstrategie für Europa war die Errichtung eines strukturierten Dialoges mit allen Beteiligten, um Ursachen und Treiber von Vulnerabilitäten in der Lieferkette zu ergründen und aus den gewonnenen Erkenntnissen mögliche Maßnahmen abzuleiten. Als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie wurden beispielsweise die folgenden Maßnahmen ergriffen: . Deutschland hat 2020 im Rahmen des Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket "Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken" Maßnahmen zur Förderung von inländischen Arzneimittelproduktionskapazitäten durchgeführt, u.a. das Sonderprogramm zur Beschleunigung von Forschung und Entwicklung dringend benötigter Impfstoffe gegen SARS-CoV-2. . Die Bundesregierung hat auf nationaler Ebene Maßnahmen zur Stärkung inländischer Arzneimittelproduktion ergriffen: o Richtlinie zur Förderung der klinischen Entwicklung von versorgungsnahen COVID-19-Arzneimitteln und deren Herstellungskapazitäten vom 14. Mai 2021; o Auftragsbekanntmachung der Taskforce Impfstoffproduktion im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit zur Vergabe von Pandemiebereitschaftsverträgen vom 8. Juli 2021. . Beim Paul-Ehrlich-Institut wurde das Zentrum für Pandemie-Impfstoffe und -Therapeutika (ZEPAI) errichtet. ZEPAI soll eine Infrastruktur aufbauen, um eine Versorgung der Bevölkerung mit wirksamen und sicheren Impfstoffen und Therapeutika im Pandemiefall schnellstmöglich sicherzustellen. Die bisher vorgeschriebenen Bevorratungsverpflichtungen für krankenhausversorgende Apotheken und Krankenhausapotheken für Arzneimittel zur parenteralen Anwendung in der intensivmedizinischen Versorgung wurden von zwei Wochen auf regelhaft vier Wochen - gemessen am durchschnittlichen Bedarf der intensivmedizinischen Abteilungen des jeweils versorgten Krankenhauses- erhöht. Damit soll die intensivmedizinische Versorgung von Patientinnen und Patienten eines Krankenhauses auch künftig bei vorübergehenden Lieferengpässen und Mehrbedarfen sichergestellt bleiben. Diese Änderungen in der Apothekenbetriebsordnung sind am 1. Juli 2021 in Kraft getreten. Mit freundlichen Grüßen