Durchgang von der Bayernstraße zur Preußenstraße

Ist der Durchgang zwischen << Address removed >> und 50 zum Parken frei? Obwohl er auch die Zufahrt für den rückwertigen Eingang zur << Address removed >> ist. Diese Einfahrt wird für Anlieferungen mit LKW genutzt.

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    2. Mai 2022
  • Frist
    4. Juni 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ist der Durchg…
An Ordnungsamt - Saarbrücken Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Durchgang von der Bayernstraße zur Preußenstraße [#248100]
Datum
2. Mai 2022 17:11
An
Ordnungsamt - Saarbrücken
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ist der Durchgang zwischen << Adresse entfernt >> und 50 zum Parken frei? Obwohl er auch die Zufahrt für den rückwertigen Eingang zur << Adresse entfernt >> ist. Diese Einfahrt wird für Anlieferungen mit LKW genutzt. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248100 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248100/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ordnungsamt - Saarbrücken
Sehr << Antragsteller:in >> der Verbindungsweg zwischen Bayern- und Preußenstraße ist öffentliche Verk…
Von
Ordnungsamt - Saarbrücken
Betreff
AW: Durchgang von der Bayernstraße zur Preußenstraße [#248100]
Datum
4. Mai 2022 14:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> der Verbindungsweg zwischen Bayern- und Preußenstraße ist öffentliche Verkehrsfläche, die grundsätzlich auch zum Parken genutzt werden kann. Sollte sich in diesem Bereich eine offizielle Grundstückszufahrt befinden, so besteht vor der Zufahrt ein gesetzliches Haltverbot nach § 12 Abs. 3 Nr. 3 der Straßenverkehrsordnung. Eine zusätzliche oder weitergehende Beschilderung zur Regulierung des Parkverkehrs ist nicht erforderlich. Die Anwesen in der Preußenstraße sind grundsätzlich auch von dort aus erschlossen und anzudienen. Sollte es für das Anwesen << Adresse entfernt >> eine im Bauschein eingetragenen und genehmigte Grundstückszufahrt geben, könnten Sie mit einem entsprechenden Hinweis auf dem Privatgrundstück auf die Zufahrt hinweisen. Sollte die Zufahrt als solches nicht genehmigt sein, gilt dort auch nicht die Regelung des § 12 StVO Mit freundlichen Grüßen