Ernst von Bergmann Klinikum und Poliklinik: Notfallversorgung, medizinische Standards und Patientenrechtegesetz in Frage gestellt

Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), DSGVO

Sehr geehrte Ministerin Frau Nonnemacher,

bitte geben Sie mir Auskunft bzw. senden Sie mir zu:

1. Die handchirurgische Notfallversorgung der Zentralen Notaufnahme des EvB-Klinikums ist nicht an allen Tagen und zu allen Zeiten sichergestellt? Gibt es EvB-interne Richtlinien oder Kriterien zur Annahme bzw. Zurückweisung von Notfallpatient*innen?

(Hinweis: MHH/PÄHW-Operation: Proximal Row Carpectomy/9.3.22, K-Draht-Dislokation /Rejektion: EvB-ZNA wies am 20.3.22 (hand-)chirurgische Notfalloperation zur K-Draht-Entfernung ab, Notfalloperation nicht am 22.3.22, sondern erst am 23.3.22 in der Poliklinik/Handsprechstunde errmöglicht)

2. Grundlegende medizinische Standards sowie die Versorgung von postoperativen, unvorhersehbaren Komplikationen nach Operationen sowie Entlassmanagement, § 39 Abs. 1a SGB V, von Fremdkliniken (hier: Universitätsklinik Medizinische Hochschule Hannover/PÄHW/Prof. Dr. Vogt) sind in der EvB-Poliklinik/Handsprechstunde nicht gewährleistet?

(Hinweis: Versagung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, postoperatives/ärztliches Haushaltshilfeattest für die Krankenkasse, Schmerztherapie, Heilmittelverordnungen seit 22.3.22)

Nach welcher handchirurgischen "Schule" ist die EvB-Poliklinik/Handchirurgie tätig?

3. Sie setzen sich für die Einhaltung des Patientenrechtegesetzes vom 1.2.2013 ein:

https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/gesundheit/

Welche EvB-Polilklinik-interne Richtlinien versagen die Zusendung von Operationsbericht, Ausdruck/Kopie der Patient*in-Akte, §§ 630 g, f BGB?

(Hinweis: Anforderung seit 30.3.22, zuletzt am 23.4.22 bei der Geschäftsführung des EvB-Klinikums)

Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG) und DSGVO.

Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist.

Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.

Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. Mai 2022
  • Frist
    4. Juni 2022
  • 0 Follower:innen
Ulrike Kopetzky
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), DSGVO Sehr geehrte Ministerin Frau Nonnemach…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Details
Von
Ulrike Kopetzky
Betreff
Ernst von Bergmann Klinikum und Poliklinik: Notfallversorgung, medizinische Standards und Patientenrechtegesetz in Frage gestellt [#248131]
Datum
2. Mai 2022 20:25
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), DSGVO Sehr geehrte Ministerin Frau Nonnemacher, bitte geben Sie mir Auskunft bzw. senden Sie mir zu: 1. Die handchirurgische Notfallversorgung der Zentralen Notaufnahme des EvB-Klinikums ist nicht an allen Tagen und zu allen Zeiten sichergestellt? Gibt es EvB-interne Richtlinien oder Kriterien zur Annahme bzw. Zurückweisung von Notfallpatient*innen? (Hinweis: MHH/PÄHW-Operation: Proximal Row Carpectomy/9.3.22, K-Draht-Dislokation /Rejektion: EvB-ZNA wies am 20.3.22 (hand-)chirurgische Notfalloperation zur K-Draht-Entfernung ab, Notfalloperation nicht am 22.3.22, sondern erst am 23.3.22 in der Poliklinik/Handsprechstunde errmöglicht) 2. Grundlegende medizinische Standards sowie die Versorgung von postoperativen, unvorhersehbaren Komplikationen nach Operationen sowie Entlassmanagement, § 39 Abs. 1a SGB V, von Fremdkliniken (hier: Universitätsklinik Medizinische Hochschule Hannover/PÄHW/Prof. Dr. Vogt) sind in der EvB-Poliklinik/Handsprechstunde nicht gewährleistet? (Hinweis: Versagung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, postoperatives/ärztliches Haushaltshilfeattest für die Krankenkasse, Schmerztherapie, Heilmittelverordnungen seit 22.3.22) Nach welcher handchirurgischen "Schule" ist die EvB-Poliklinik/Handchirurgie tätig? 3. Sie setzen sich für die Einhaltung des Patientenrechtegesetzes vom 1.2.2013 ein: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/gesundheit/ Welche EvB-Polilklinik-interne Richtlinien versagen die Zusendung von Operationsbericht, Ausdruck/Kopie der Patient*in-Akte, §§ 630 g, f BGB? (Hinweis: Anforderung seit 30.3.22, zuletzt am 23.4.22 bei der Geschäftsführung des EvB-Klinikums) Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG) und DSGVO. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Kopetzky Anfragenr: 248131 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248131/ Postanschrift Ulrike Kopetzky << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Kopetzky, ich bedanke mich für Ihre E-Mailanfrage vom 02.05.2022 über die Plattform "fragd…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Ernst von Bergmann Klinikum und Poliklinik: Notfallversorgung, medizinische Standards und Patientenrechtegesetz in Frage gestellt [#248131]
Datum
20. Mai 2022 06:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Kopetzky, ich bedanke mich für Ihre E-Mailanfrage vom 02.05.2022 über die Plattform "fragdenstaat.de" betreffend "Ernst von Bergmann Klinikum und Poliklinik: Notfallversorgung, medizinische Standards und Patientenrechtegesetz in Frage gestellt [#248131]" und bitte die zeitliche Verzögerung zu entschuldigen. Zunächst möchte ich Sie bitten mir mitzuteilen, ob Sie weiterhin Ihren Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationsgesetz (AIG) über "fragdenstaat.de" festhalten. Hintergrund ist, dass dem MSGIV über Ihre Krankenbehandlung im betreffenden Klinikum keinerlei Akten vorliegen, das Ministerium also weder direkt noch mittelbar aktenführende Behörde ist. Um dennoch Ihre aufgeworfenen Frage beantworten zu können, würde diesseits das betreffende Klinikum eingebunden und zur Stellungnahme aufgefordert werden. Hierfür benötige ich jedoch eine Schweigepflichtsentbindung von Ihnen, damit das Klinikum zu dem Sachverhalt Stellung nehmen kann. HINWEIS: Sollten Sie die Veröffentlichung dieser E-Mailnachricht auf der Plattform "fragdenstaat.de" o.ä. beabsichtigen, bitte ich um Schwärzen der personenbezogenen Daten. Ich bedanke mich vorab für Ihre Unterstützung und Rückmeldung und verbleibe mit freundlichen Grüßen

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Ulrike Kopetzky
Sehr << Anrede >> ich warte seit 2.5.22 vergebeblich auf Antwort. Die notwendige Schweigepflichtentbi…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Details
Von
Ulrike Kopetzky
Betreff
AW: Ernst von Bergmann Klinikum und Poliklinik: Notfallversorgung, medizinische Standards und Patientenrechtegesetz in Frage gestellt [#248131]
Datum
5. Juni 2022 12:57
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Status
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Sehr << Anrede >> ich warte seit 2.5.22 vergebeblich auf Antwort. Die notwendige Schweigepflichtentbindung hatte ich am 22.5.22 erteilt Zudem stellt es sich in 2022 als unmöglich heraus, an das Ministerium Fotodateien/jpgs, Textdateien mit OpenOffice zu übermitteln, weil diese vn der IT-Abteilung einfach gelöscht werden. Faxnachrichten werden nicht vollständig eingepflegt. Durch die Verspätung kam es zu neuen Patientenrechtegestz-Verstößen u.a. durch das EvB/Station D 7, die ich dann mit Eigenentlassung verlassen habe. Mit freundlichen Grüßen Ulrike Kopetzky