Diese Anfrage ist keine Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes!
Sie müssen nach spezifischen, nicht Sie selbst betreffenden Dokumenten in Behörden fragen.

Vollstreckungs- und Vermögensauskunftsgrund "Nutzung von öffentlich rechtlichem Rundfunk"

In den von der Kasse Hamburg versendeten Vermögensauskunftsforderungen im Rahmen der seit 2013 sehr häufig auftretenden Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen wird als Forderungsgrund die private Nutzung von öffentlich rechtlichen Angeboten angegeben.

Originaltext:
"Forderung: Forderungen des Norddeutschen Rundfunks (NDR), Rothenbaumchaussee 132, 2014 Hamburg: Rückständige Rundfunkbeiträge, keine Befreiung, PRIVATE NUTZUNG von ... bis ..."

Die zuständige Landesrundfunkanstalt - in diesem Fall der NDR Hamburg - soll als Gläubiger zur Forderung des Rundfunkbeitrags berechtigt sein. Der Rundfunkbeitrag bezieht sich ausschließlich auf das öffentlich rechtliche Medienangebot.

Seit 2013 wird die Inhaberschaft einer Wohnung bebeitragt. Davor war der Gerätebesitz gebührenpflichtig. Eine konkrete Nutzung des ö.r. Angebots über einen bestimmten Zeitraum war nie Grund für eine Abgabepflicht.

Sollte diese Formulierung nun von der Landesrundfunkanstalt eingebracht worden sein, sind die Vollstreckungsersuchen aus falschem Grund erstellt worden und damit zurückzuweisen. Sollte die Kasse Hamburg für die Formulierung zuständig sein, ist das Schreiben zur Vermögensauskunft anfechtbar.

Frage: Wer hat die Formulierung "private Nutzung" in den Vollstreckungsvorgang gebracht?

Ich weise darauf hin, dass dies eine allgemeine Anfrage im Sinne des Transparenzgesetzes ist und keinen individuellen Vorgang betrifft.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. September 2017
  • Frist
    3. November 2017
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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Vollstreckungs- und Vermögensauskunftsgrund "Nutzung von öffentlich rechtlichem Rundfunk" [#24815]
Datum
30. September 2017 12:09
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
In den von der Kasse Hamburg versendeten Vermögensauskunftsforderungen im Rahmen der seit 2013 sehr häufig auftretenden Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen wird als Forderungsgrund die private Nutzung von öffentlich rechtlichen Angeboten angegeben. Originaltext: "Forderung: Forderungen des Norddeutschen Rundfunks (NDR), Rothenbaumchaussee 132, 2014 Hamburg: Rückständige Rundfunkbeiträge, keine Befreiung, PRIVATE NUTZUNG von ... bis ..." Die zuständige Landesrundfunkanstalt - in diesem Fall der NDR Hamburg - soll als Gläubiger zur Forderung des Rundfunkbeitrags berechtigt sein. Der Rundfunkbeitrag bezieht sich ausschließlich auf das öffentlich rechtliche Medienangebot. Seit 2013 wird die Inhaberschaft einer Wohnung bebeitragt. Davor war der Gerätebesitz gebührenpflichtig. Eine konkrete Nutzung des ö.r. Angebots über einen bestimmten Zeitraum war nie Grund für eine Abgabepflicht. Sollte diese Formulierung nun von der Landesrundfunkanstalt eingebracht worden sein, sind die Vollstreckungsersuchen aus falschem Grund erstellt worden und damit zurückzuweisen. Sollte die Kasse Hamburg für die Formulierung zuständig sein, ist das Schreiben zur Vermögensauskunft anfechtbar. Frage: Wer hat die Formulierung "private Nutzung" in den Vollstreckungsvorgang gebracht? Ich weise darauf hin, dass dies eine allgemeine Anfrage im Sinne des Transparenzgesetzes ist und keinen individuellen Vorgang betrifft.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrter Herr Pinz, wie auch bereits bei Ihrer ersten Anfrage liegt die Zuständigkeit bei der Kasse.Hamburg…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
AW: Vollstreckungs- und Vermögensauskunftsgrund "Nutzung von öffentlich rechtlichem Rundfunk" [#24815]
Datum
3. Oktober 2017 10:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Pinz, wie auch bereits bei Ihrer ersten Anfrage liegt die Zuständigkeit bei der Kasse.Hamburg. Ich habe Sie daher an Herrn Storch (Adresse siehe oben) weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrter Herr Pinz, Ihre Anfrage ist zuständigkeitshalber an die Kasse.Hamburg weitergeleitet worden. Die V…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
AW: Vollstreckungs- und Vermögensauskunftsgrund "Nutzung von öffentlich rechtlichem Rundfunk" [#24815]
Datum
27. Oktober 2017 10:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Pinz, Ihre Anfrage ist zuständigkeitshalber an die Kasse.Hamburg weitergeleitet worden. Die Vollstreckungsersuchen des Norddeutschen Rundfunks werden elektronisch an die Kasse.Hamburg übermittelt. Die Kennzeichnung "private Nutzung" ist aus dem gelieferten Datensatz (Position 295) abgeleitet. Nutzung ist beim Beitragsservice ein technischer Begriff, hinter dem sich eine Betriebsstätte oder eine Wohnung verbergen kann (Nutzung P entspricht einer privat genutzten Wohnung). Die Kennzeichnung steht somit nicht in Verbindung mit der Nutzung des öffentlich-rechtlichen Programmangebotes. Anknüpfungspunkt für die Beitragserhebung im privaten Bereich ist allein die Inhaberschaft für eine Wohnung. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrter Herr... Schlüsselwort in Ihrer Antwort ist hier "verbergen". Unter https://gez-boykott…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: AW: Vollstreckungs- und Vermögensauskunftsgrund "Nutzung von öffentlich rechtlichem Rundfunk" [#24815]
Datum
27. Oktober 2017 12:50
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Sehr geehrter Herr... Schlüsselwort in Ihrer Antwort ist hier "verbergen". Unter https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7419.0.html werden die seit 2013 angewandten Vertuschungspraktiken des Beitragsservice und somit der Landesrundfunkanstalten aufgelistet. Hier konkret frage ich mich, warum dieser "technische Begriff" an die betroffene Person weitergegeben wird und nicht konkret der Anlass der Forderung. Wenn der Kasse Hamburg der Inhalt des verschlüsselten Begriffs bekannt ist, warum wird er nicht "entschlüsselt" dem Empfänger mitgeteilt? Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 24815 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrter Herr... Die Beantwortung dieser Fragen liegt nach unserer Einschätzung außerhalb des Regelungsbere…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
AW: AW: Vollstreckungs- und Vermögensauskunftsgrund "Nutzung von öffentlich rechtlichem Rundfunk" [#24815]
Datum
23. November 2017 07:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr... Die Beantwortung dieser Fragen liegt nach unserer Einschätzung außerhalb des Regelungsbereichs des Hamburgischen Transparenzgesetzes. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Vollstreckungs- und Vermögensauskunftsgrund "Nutzung von öffentlich rechtlichem Rundfunk"“ [#24815]
Datum
23. November 2017 10:10
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/24815 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil … ... eine Einschätzung der Behörde, die gewünschte Information im Rahmen des Hamburger Transparenzgesetzes nicht herauszugeben, nicht besagt dass diese Informationsfreigabe gesetzlich untersagt ist oder Informationen nicht vorliegen. Die Anfrage ist wichtig, da im Rahmen der Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen dem Schuldner falsche Informationen geliefert werden, hinter denen sich "etwas versteckt" - wie die Kasse.Hamburg selber hier mitteilt - Der Begriff "Private Nutzung" als Grund für die Erhebung von Rundfunkbeiträgen ist falsch. Auch die Ausführungen der Kasse.Hamburg, der Begriff beziehe sich nicht auf die Nutzung von öffentlich rechtlichen Rundfunkangeboten, sondern auf die Inhaberschaft von Privatwohnungen kann das nicht berichtigen, denn eine Nutzung von Privatwohnungen wird ebensowenig bebeitragt. Es wird nicht klar, warum die Kasse.Hamburg diese Information nicht preisgeben will. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 24815 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Pinz, es erscheint sehr naheliegend, dass die Kasse Hamburg die Antwort so gemeint hatte, dass…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Vollstreckungs- und Vermögensauskunftsgrund "Nutzung von öffentlich rechtlichem Rundfunk"“ [#24815] (D3/2017/77-IFG)
Datum
24. November 2017 14:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Pinz, es erscheint sehr naheliegend, dass die Kasse Hamburg die Antwort so gemeint hatte, dass keine entsprechende Information vorliegt und die Erstellung einer solchen Information nicht vom HmbTG verlangt werde. Ich werde die Kasse Hamburg aber noch einmal anschreiben und um eine Klarstellung bitten. Mit freundlichen Grüßen
Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrter Herr Pinz, der für das Hamburgische Transparenzgesetz zuständige Ansprechpartner beim Hamburgische…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
AW: Vollstreckungs- und Vermögensauskunftsgrund "Nutzung von öffentlich rechtlichem Rundfunk" [#24815]
Datum
19. Dezember 2017 10:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Pinz, der für das Hamburgische Transparenzgesetz zuständige Ansprechpartner beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit hat mich gebeten, die Antwort vom 23.11.2017 auf Ihre Anfrage zu präzisieren: Die Beantwortung dieser Fragen liegt nach unserer Einschätzung außerhalb des Regelungsbereichs des Hamburgischen Transparenzgesetzes, da die zur Beantwortung erforderlichen Informationen nicht als Aufzeichnung im Sinne des § 2 (1) Hamburgisches Transparenzgesetz vorliegen. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Vollstreckungs- und Vermögensauskunftsgrund "Nutzung von öffentlich rechtlichem Rundfunk"“ [#24815]
Datum
19. Dezember 2017 12:51
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/24815 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil … Der Sinn des Hamburgischen Transparenzgesetzes liegt darin, den Bürgerinnen und Bürgern die Arbeitsweise der Behörden und das Zustandekommen von Verwaltungsakten durchsichtig zu machen. Das Blockieren von Anfragen mit der Begründung, die Antwort würde "nach Einschätzung" nicht unter das Transparenzgesetz fallen, ist eher ein Willkürakt. Gerade in diesem speziellen Fall zeigt sich, dass verschleierte Formulierungen aufgeklärt und wohl auch geändert werden müssen. Weder eine richtige Begründung wurde für die Ablehnung gegeben, noch wurde eine alternative Möglicheit aufgezeigt, die gewünschte Information zu bekommen. Wenn das Hamburgische Transparenzgesetz so einfach auf bürokratische Weise auszuhebeln wäre, hätte es nahezu null Wirkung. Eine Mitarbeit der Behörden am Wunsch des Bürgers, Informationen zu erhalten ist für die effektive Nutzung des Gesetzes unabdingbar. Ich bitte Sie nochmals, die Finanzbehörde darauf hinzuweisen und sie aufzufordern, mir die verantwortliche Stelle zu vermitteln, die mir die gewünschte Information geben kann. Wer ist für die Ausformulierung der Vollstreckungs- und Vermögensauskunftsschreiben verantwortlich? Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 24815 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Pinz, dieser Streit ist bereits einmal Gegenstand einer Eingabe Ihrerseits gewesen (D3/2017/77…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Vollstreckungs- und Vermögensauskunftsgrund "Nutzung von öffentlich rechtlichem Rundfunk"“ [#24815] (D3/2017/92-IFG)
Datum
22. Dezember 2017 16:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Pinz, dieser Streit ist bereits einmal Gegenstand einer Eingabe Ihrerseits gewesen (D3/2017/77-IFG). Ich habe mich bereits an die Kasse.Hamburg gewandt und um eine entsprechende Klarstellung gebeten, wie mit Mail vom 24.11.2017 angekündigt wurde. Die Kasse.Hamburg hat diese Klarstellung bereits mit Mail vom 19.12.2017 vorgenommen, die Sie auch übersandt haben. Ich sehe nicht, was hier weiter veranlasst werden könnte. Ich kann die Antwort der Kasse.Hamburg nur so verstehen, dass es keine andere zuständige Stelle gibt, sonst hätte man Ihnen diese mitgeteilt. Trotz Zuständigkeit liegen die Informationen, die Ihnen vorschweben, nicht als Aufzeichnung bei der Kasse.Hamburg vor. Sollten Sie mit der Antwort weiterhin unzufrieden sein, müssten Sie sich an das zuständige Gericht wenden. Diese Eingabe wird hier geschlossen. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, nach meiner bitte an den Hamburgischen Datenschutzbeauftragten, die Finanzbehörde z…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Keine Antwort auf: „Vollstreckungs- und Vermögensauskunftsgrund "Nutzung von öffentlich rechtlichem Rundfunk"“ [#24815] (D3/2017/92-IFG) [#24815]
Datum
13. Januar 2018 11:12
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, nach meiner bitte an den Hamburgischen Datenschutzbeauftragten, die Finanzbehörde zu einer zufriedenstellenden Antwort zu bewegen antwortete dieser: (Zitat) "Sollten Sie mit der Antwort weiterhin unzufrieden sein, müssten Sie sich an das zuständige Gericht wenden." Bitte nennen Sie mir das hierfür zuständige Gericht. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 24815 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrter Herr Pinz, die Finanzbehörde hat die Kasse.Hamburg gebeten, Ihre Anfrage vom 13.01.2018 zu beantwor…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
WG: Keine Antwort auf: „Vollstreckungs- und Vermögensauskunftsgrund "Nutzung von öffentlich rechtlichem Rundfunk"“ [#24815] (D3/2017/92-IFG) [#24815]
Datum
22. Januar 2018 09:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Pinz, die Finanzbehörde hat die Kasse.Hamburg gebeten, Ihre Anfrage vom 13.01.2018 zu beantworten. Das zuständige Gericht in dieser Angelegenheit ist das Verwaltungsgericht Hamburg. Die Postanschrift werden Sie sicherlich z.B. im Internet ermitteln können. Ich erlaube mir ferner noch den Hinweis, dass derartige Auskünfte nicht vom Regelungsbereich des Hamburgischen Transparenzgesetzes erfasst sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass wir im Sinne der Gleichbehandlung keine weiteren Auskünfte in der Sache geben können. Mit freundlichen Grüßen