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Vollstreckungs- und Vermögensauskunftsgrund "Nutzung von öffentlich rechtlichem Rundfunk"
In den von der Kasse Hamburg versendeten Vermögensauskunftsforderungen im Rahmen der seit 2013 sehr häufig auftretenden Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen wird als Forderungsgrund die private Nutzung von öffentlich rechtlichen Angeboten angegeben.
Originaltext:
"Forderung: Forderungen des Norddeutschen Rundfunks (NDR), Rothenbaumchaussee 132, 2014 Hamburg: Rückständige Rundfunkbeiträge, keine Befreiung, PRIVATE NUTZUNG von ... bis ..."
Die zuständige Landesrundfunkanstalt - in diesem Fall der NDR Hamburg - soll als Gläubiger zur Forderung des Rundfunkbeitrags berechtigt sein. Der Rundfunkbeitrag bezieht sich ausschließlich auf das öffentlich rechtliche Medienangebot.
Seit 2013 wird die Inhaberschaft einer Wohnung bebeitragt. Davor war der Gerätebesitz gebührenpflichtig. Eine konkrete Nutzung des ö.r. Angebots über einen bestimmten Zeitraum war nie Grund für eine Abgabepflicht.
Sollte diese Formulierung nun von der Landesrundfunkanstalt eingebracht worden sein, sind die Vollstreckungsersuchen aus falschem Grund erstellt worden und damit zurückzuweisen. Sollte die Kasse Hamburg für die Formulierung zuständig sein, ist das Schreiben zur Vermögensauskunft anfechtbar.
Frage: Wer hat die Formulierung "private Nutzung" in den Vollstreckungsvorgang gebracht?
Ich weise darauf hin, dass dies eine allgemeine Anfrage im Sinne des Transparenzgesetzes ist und keinen individuellen Vorgang betrifft.
Anfrage abgelehnt
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Datum30. September 2017
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3. November 2017
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- Von
- Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
- Betreff
- Vollstreckungs- und Vermögensauskunftsgrund "Nutzung von öffentlich rechtlichem Rundfunk" [#24815]
- Datum
- 30. September 2017 12:09
- An
- Finanzbehörde Hamburg
- Status
- Warte auf Antwort
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- Finanzbehörde Hamburg
- Betreff
- AW: Vollstreckungs- und Vermögensauskunftsgrund "Nutzung von öffentlich rechtlichem Rundfunk" [#24815]
- Datum
- 3. Oktober 2017 10:35
- Status
- Warte auf Antwort
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- Finanzbehörde Hamburg
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- AW: Vollstreckungs- und Vermögensauskunftsgrund "Nutzung von öffentlich rechtlichem Rundfunk" [#24815]
- Datum
- 27. Oktober 2017 10:41
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
- Betreff
- AW: AW: Vollstreckungs- und Vermögensauskunftsgrund "Nutzung von öffentlich rechtlichem Rundfunk" [#24815]
- Datum
- 27. Oktober 2017 12:50
- An
- Finanzbehörde Hamburg
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- Von
- Finanzbehörde Hamburg
- Betreff
- AW: AW: Vollstreckungs- und Vermögensauskunftsgrund "Nutzung von öffentlich rechtlichem Rundfunk" [#24815]
- Datum
- 23. November 2017 07:28
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Vollstreckungs- und Vermögensauskunftsgrund "Nutzung von öffentlich rechtlichem Rundfunk"“ [#24815]
- Datum
- 23. November 2017 10:10
- An
- Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Betreff
- AW: Vermittlung bei Anfrage „Vollstreckungs- und Vermögensauskunftsgrund "Nutzung von öffentlich rechtlichem Rundfunk"“ [#24815] (D3/2017/77-IFG)
- Datum
- 24. November 2017 14:18
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Finanzbehörde Hamburg
- Betreff
- AW: Vollstreckungs- und Vermögensauskunftsgrund "Nutzung von öffentlich rechtlichem Rundfunk" [#24815]
- Datum
- 19. Dezember 2017 10:12
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Vollstreckungs- und Vermögensauskunftsgrund "Nutzung von öffentlich rechtlichem Rundfunk"“ [#24815]
- Datum
- 19. Dezember 2017 12:51
- An
- Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Betreff
- AW: Vermittlung bei Anfrage „Vollstreckungs- und Vermögensauskunftsgrund "Nutzung von öffentlich rechtlichem Rundfunk"“ [#24815] (D3/2017/92-IFG)
- Datum
- 22. Dezember 2017 16:21
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
- Betreff
- Keine Antwort auf: „Vollstreckungs- und Vermögensauskunftsgrund "Nutzung von öffentlich rechtlichem Rundfunk"“ [#24815] (D3/2017/92-IFG) [#24815]
- Datum
- 13. Januar 2018 11:12
- An
- Finanzbehörde Hamburg
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Finanzbehörde Hamburg
- Betreff
- WG: Keine Antwort auf: „Vollstreckungs- und Vermögensauskunftsgrund "Nutzung von öffentlich rechtlichem Rundfunk"“ [#24815] (D3/2017/92-IFG) [#24815]
- Datum
- 22. Januar 2018 09:52
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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