ISAF: MoU über Speicherung und Nutzung biometrischer Daten

- das mit den USA im Zusammenhang mit der DEU Beteiligung an dem "ISAF Biometrics Plan" verhandelte Memorandum of Understanding über die Speicherung und Nutzung biometrischer Daten

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. Mai 2022
  • Frist
    8. Juni 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - das mit den USA…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
ISAF: MoU über Speicherung und Nutzung biometrischer Daten [#248151]
Datum
3. Mai 2022 10:35
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- das mit den USA im Zusammenhang mit der DEU Beteiligung an dem "ISAF Biometrics Plan" verhandelte Memorandum of Understanding über die Speicherung und Nutzung biometrischer Daten
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248151 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248151/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 Betreff: Ihr Schreiben vom 3. Mai 2022 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ic…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: ISAF: MoU über Speicherung und Nutzung biometrischer Daten [#248151]
Datum
11. Mai 2022 13:39
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 Betreff: Ihr Schreiben vom 3. Mai 2022 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Schreibens vom 3. Mai 2022. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „ISAF: MoU über Speicherung und Nutzung biometr…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: ISAF: MoU über Speicherung und Nutzung biometrischer Daten [#248151]
Datum
8. Juni 2022 03:34
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „ISAF: MoU über Speicherung und Nutzung biometrischer Daten“ vom 03.05.2022 (#248151) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V172 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 3. Mai …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
ISAF: MoU über Speicherung und Nutzung biometrischer Daten [#248151]
Datum
8. Juni 2022 12:53
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V172 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 3. Mai 2022 Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihren gestellten IFG-Antrag (Bezug) und bedanke mich für Ihre Nachricht. Mit Blick auf die Verzögerung bitte ich Sie um Entschuldigung. Leider ist es uns aufgrund des derzeit hohen IFG-Antragsaufkommens und der dadurch entstehenden längeren Bearbeitungszeiten nicht immer möglich, die IFG-Anfragen zeitnah zu einem Abschluss zu bringen. Aktuell stehen auch zahlreiche Personen innerhalb des Bundesministeriums der Verteidigung bedingt durch die besonderen Erfordernisse im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise nicht in der im "Normalbetrieb" gewohnten Art und Weise für die Aufgabenerledigung zur Verfügung, so dass Verzögerungen der Bearbeitungsgänge leider nicht komplett vermieden werden können. Zudem sorgen bestehende Personalvakanzen für weitere Verzögerungen. Wir arbeiten mit Nachdruck daran, die Anträge schnellstmöglich zu beantworten. Ich möchte Sie daher um etwas Geduld bitten und bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „ISAF: MoU über Speicherung und Nutzung biometr…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: ISAF: MoU über Speicherung und Nutzung biometrischer Daten [#248151]
Datum
28. Juni 2022 13:46
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „ISAF: MoU über Speicherung und Nutzung biometrischer Daten“ vom 03.05.2022 (#248151) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 21 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V172 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 3. Mai …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
ISAF: MoU über Speicherung und Nutzung biometrischer Daten [#248151]
Datum
30. Juni 2022 11:54
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V172 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 3. Mai 2022 Sehr [geschwärzt], leider war es bisher noch nicht möglich, den o.g. Antrag abschließend zu bearbeiten. Wie bereits mit meiner E-Mail vom 8. Juni 2022 mitgeteilt, kommt es aus den benannten Gründen und Urlaubsabwesenheiten derzeit zu längeren Bearbeitungszeiten. Mit Blick auf die Verzögerung bei der Bearbeitung Ihres Antrages bitte ich Sie um Entschuldigung. Selbstverständlich sind wir bemüht, die Anträge schnellstmöglich zu bearbeiten. Ich möchte Sie daher weiterhin um Geduld bitten und bedanke mich nochmals für Ihr Verständnis. Im Auftrag [geschwärzt] ____________________________________________________________ [geschwärzt] ____________________________________________________________ BMVg R I 1 Bundesministerium der Verteidigung Stauffenbergstraße 18, 10785 Berlin Telefon: +49 (0) 30 [geschwärzt] Fax: +49 (0) 30 2004-3354209 Bundeswehrkennzahl: 3400 E-Mail: [geschwärzt] Internet: https://www.bmvg.de ----- Weitergeleitet von [geschwärzt] am 30.06.2022 11:51 ----- Von: "[geschwärzt] [#[geschwärzt]]" <[geschwärzt]> An: [geschwärzt] Datum: 28.06.2022 13:46 Betreff: AW: ISAF: MoU über Speicherung und Nutzung biometrischer Daten [#248151] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „ISAF: MoU über Speicherung und Nutzung biometrischer Daten“ vom 03.05.2022 (#248151) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 21 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] > [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] > [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] "[geschwärzt]" <[geschwärzt]> > [geschwärzt] "[geschwärzt]" <[geschwärzt]> > > [geschwärzt] > > [geschwärzt], > > [geschwärzt] > > [geschwärzt] "[geschwärzt] [geschwärzt]" [geschwärzt] [geschwärzt] > > [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] > > [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] > > [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] > > [geschwärzt] [geschwärzt]! > > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > > > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „ISAF: MoU über Speicherung und Nutzung biometr…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: ISAF: MoU über Speicherung und Nutzung biometrischer Daten [#248151]
Datum
14. Juli 2022 10:26
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „ISAF: MoU über Speicherung und Nutzung biometrischer Daten“ vom 03.05.2022 (#248151) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 37 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage, auch vor dem Hintergrund, dass später eingegangene Anträge Dritter bereits beantwortet wurden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium der Verteidigung
Antrag auf Informationszugang nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Informationszugang nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
18. Juli 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,1 MB