Auflistung der Vorgänge über Schadensersatz

DirZA/ZA12 – Schadensersatz

1. Auflistung der Vorgänge über Schadensersatz seit 2000 aufgeschlüsselt nach Jahr mit Angabe des regulierten Schadensvolumens.

2. Rechtsgrundlage zur Speicherung im Bereich Schadensersatz, insb. Dauer der Speicherung sowie Löschfristen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. Mai 2022
  • Frist
    8. Juni 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auflistung der Vorgänge über Schadensersatz [#248162]
Datum
3. Mai 2022 11:57
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
DirZA/ZA12 – Schadensersatz 1. Auflistung der Vorgänge über Schadensersatz seit 2000 aufgeschlüsselt nach Jahr mit Angabe des regulierten Schadensvolumens. 2. Rechtsgrundlage zur Speicherung im Bereich Schadensersatz, insb. Dauer der Speicherung sowie Löschfristen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248162 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248162/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Köln
Auskunftsersuchen nach dem IFG - NRW Polizeipräsidium Köln Köln,…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Auskunftsersuchen nach dem IFG - NRW
Datum
5. Mai 2022 08:23
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Köln Köln, 05.05.2022 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 27/22 Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 03.05.2022 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres oben genannten Schreibens. Ihr Antrag wird derzeit geprüft. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Köln
Auskunftsersuchen nach dem IFG - NRW Polizeipräsidium Köln Köln,…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Auskunftsersuchen nach dem IFG - NRW
Datum
5. Mai 2022 08:24
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Köln Köln, 05.05.2022 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 28/22 Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 03.05.2022 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres oben genannten Schreibens. Ihr Antrag wird derzeit geprüft. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Köln
Auskunftsersuchen nach dem IFG - NRW Polizeipräsidium Köln Köln,…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Auskunftsersuchen nach dem IFG - NRW
Datum
5. Mai 2022 08:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Polizeipräsidium Köln Köln, 05.05.2022 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 29/22 Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 03.05.2022 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres oben genannten Schreibens. Ihr Antrag wird derzeit geprüft. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Köln
Auskunftsersuchen nach dem IFG - NRW Polizeipräsidium Köln Köln,…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Auskunftsersuchen nach dem IFG - NRW
Datum
5. Mai 2022 08:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Polizeipräsidium Köln Köln, 05.05.2022 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 30/22 Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 03.05.2022 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres oben genannten Schreibens. Ihr Antrag wird derzeit geprüft. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Köln
Auskunftsersuchen nach dem IFG - NRW Polizeipräsidium Köln Köln,…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Auskunftsersuchen nach dem IFG - NRW
Datum
5. Mai 2022 08:28
Status
Polizeipräsidium Köln Köln, 05.05.2022 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 31/22 Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 03.05.2022 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres oben genannten Schreibens. Ihr Antrag wird derzeit geprüft. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Auskunftsersuchen nach dem IFG - NRW [#248162] Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 27-31/22 Sehr geehrte Damen und Herr…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunftsersuchen nach dem IFG - NRW [#248162]
Datum
5. Mai 2022 08:59
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 27-31/22 Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Erteilung der 5 Eingangsbestätigungen. Bitte beachten Sie, dass es sich vorliegend um ein Vorgangsverwaltungssystem handelt. Sämtliche Eingangsbestätigungen wurden daher dem Vorgang "Auflistung der Vorgänge über Schadensersatz" zugeordnet. Um Ihre Antworten künftig korrekt zuzuordnen antworten Sie bitte direkt auf die entsprechende Email-Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248162 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248162/
Polizeipräsidium Köln
Auskunftsersuchen IFG NRW Polizeipräsidium Köln Köln, 03.06.20…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Auskunftsersuchen IFG NRW
Datum
3. Juni 2022 18:32
Status
Polizeipräsidium Köln Köln, 03.06.2022 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 27 /22 Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 03.05.2022 Sehr << Antragsteller:in >> mit dem im Bezug genannten Schreiben baten Sie um 1. Auflistung der Vorgänge über Schadensersatz für die Jahre beginnend ab dem Jahr 2000 und um Angabe des regulierten Schadenvolumens und 2. um Mitteilung der Rechtsgrundlage zur Speicherung im Bereich des Schadensersatzes und um Mitteilung über die Dauer der Speicherung sowie der Löschfristen. Nach Prüfung Ihres Antrags muss ich Ihnen mitteilen, dass die von Ihnen unter 1. angefragten Statistiken nicht vorhanden sind. Da sich das Informationsrecht gemäß § 4 Absatz 1 IFG NRW lediglich auf behördlich vorhandene Informationen beschränkt und keine Verpflichtung besteht, die erwünschten Informationen zu beschaffen oder Daten erst noch statistisch auszuwerten und die Ergebnisse der Auswertung dann zugänglich zu machen, wäre Ihr Antrag abzulehnen. Sofern Sie einen förmlichen Ablehnungsbescheid wünschen, bitte ich um kurze Mitteilung. Die Informationen zu der geforderten Rechtsgrundlage, die Sie unter dem Punkt 2. erbeten haben, sind in der angehängten Datei enthalten. Abschließend weise ich darauf hin, dass Sie gemäß § 13 Absatz 2 IFG NRW das Recht haben, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) anzurufen, sofern Sie die gegebene Auskunft nicht zufrieden stellen sollte. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Auskunftsersuchen IFG NRW (Ihr Zeichen: ZA 24 - 13.05.01 - E 27 /22) [#248162] Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunftsersuchen IFG NRW (Ihr Zeichen: ZA 24 - 13.05.01 - E 27 /22) [#248162]
Datum
3. Juni 2022 19:24
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, es wird um Übermittlung der Anlage gebeten, da diese nicht übersandt wurde. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248162 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248162/

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Polizeipräsidium Köln
Auskunftsersuchen IFG NRW Polizeipräsidium Köln Köln, 03.06.20…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Auskunftsersuchen IFG NRW
Datum
3. Juni 2022 19:32
Status
Polizeipräsidium Köln Köln, 03.06.2022 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 27 /22 Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 03.05.2022 Sehr << Antragsteller:in >> mit dem im Bezug genannten Schreiben baten Sie um 1. Auflistung der Vorgänge über Schadensersatz für die Jahre beginnend ab dem Jahr 2000 und um Angabe des regulierten Schadenvolumens und 2. um Mitteilung der Rechtsgrundlage zur Speicherung im Bereich des Schadensersatzes und um Mitteilung über die Dauer der Speicherung sowie der Löschfristen. Nach Prüfung Ihres Antrags muss ich Ihnen mitteilen, dass die von Ihnen unter 1. angefragten Statistiken nicht vorhanden sind. Da sich das Informationsrecht gemäß § 4 Absatz 1 IFG NRW lediglich auf behördlich vorhandene Informationen beschränkt und keine Verpflichtung besteht, die erwünschten Informationen zu beschaffen oder Daten erst noch statistisch auszuwerten und die Ergebnisse der Auswertung dann zugänglich zu machen, wäre Ihr Antrag abzulehnen. Sofern Sie einen förmlichen Ablehnungsbescheid wünschen, bitte ich um kurze Mitteilung. Die Informationen zu der geforderten Rechtsgrundlage, die Sie unter dem Punkt 2. erbeten haben, sind in der angehängten Datei enthalten. Abschließend weise ich darauf hin, dass Sie gemäß § 13 Absatz 2 IFG NRW das Recht haben, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) anzurufen, sofern Sie die gegebene Auskunft nicht zufrieden stellen sollte. Mit freundlichen Grüßen