Waffenrechtliche Erlaubnisse

DirZA/ZA12 – Waffenrecht

1. Waffenrechtliche Erlaubnisse aufgeschlüsselt nach:
Anzahl - Art der waffenrechtlichen Erlaubnis:
Sportschützen-Waffenbesitzkarten (WBKen)
WBKen für Vereine
Kleine Waffenscheine
WBKen für Sammler
Waffenscheine
Standard-WBKen

2. Angabe der Anzahl betroffener Personen, da eine Person Inhaber mehrerer Erlaubnisse sein kann.

3. Anzahl waffenrechtlicher Widerrufsverfahren ab 2000 pro Jahr gegliedert in erfolgreich / nicht erfolgreich.

4. Anzahl Waffenverbotsverfahren ab 2000 pro Jahr gegliedert in erfolgreich / nicht erfolgreich.

5. Anzahl Aufbewahrungskontrollen ab 2000 pro Jahr gegliedert in Beanstandung / keine Beanstandung.

6. Rechtsgrundlage zur Speicherung waffenrechtlicher Akten, insb. Dauer der Speicherung sowie Löschfristen.

Ergebnis der Anfrage

Das Klageverfahren gegen das PP Köln läuft noch. Dieses läuft unabhängig von hiesiger Untätigkeitsklage, die das PP Köln vollständig bezahlen muss. Ich werde das Urteil des Klageverfahrens hier einstellen, sobald dieses vorliegt.

Bis dahin verweise ich auf den Bericht an das LKA NRW; vgl. Anhang vom 04.07.2022: https://fragdenstaat.de/anfrage/bericht…

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. Mai 2022
  • Frist
    8. Juni 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Waffenrechtliche Erlaubnisse [#248164]
Datum
3. Mai 2022 12:00
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
DirZA/ZA12 – Waffenrecht 1. Waffenrechtliche Erlaubnisse aufgeschlüsselt nach: Anzahl - Art der waffenrechtlichen Erlaubnis: Sportschützen-Waffenbesitzkarten (WBKen) WBKen für Vereine Kleine Waffenscheine WBKen für Sammler Waffenscheine Standard-WBKen 2. Angabe der Anzahl betroffener Personen, da eine Person Inhaber mehrerer Erlaubnisse sein kann. 3. Anzahl waffenrechtlicher Widerrufsverfahren ab 2000 pro Jahr gegliedert in erfolgreich / nicht erfolgreich. 4. Anzahl Waffenverbotsverfahren ab 2000 pro Jahr gegliedert in erfolgreich / nicht erfolgreich. 5. Anzahl Aufbewahrungskontrollen ab 2000 pro Jahr gegliedert in Beanstandung / keine Beanstandung. 6. Rechtsgrundlage zur Speicherung waffenrechtlicher Akten, insb. Dauer der Speicherung sowie Löschfristen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248164 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248164/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Köln
Auskunftsersuchen IFG NRW Polizeipräsidium Köln Köln, 03.06.20…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Auskunftsersuchen IFG NRW
Datum
3. Juni 2022 18:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Polizeipräsidium Köln Köln, 03.06.2022 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 29/22 Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 03.05.2022 Sehr << Antragsteller:in >> mit dem im Bezug genannten Schreiben baten Sie um Angaben zu: 1. waffenrechtlichen Erlaubnisse aufgeschlüsselt nach: Anzahl - Art der waffenrechtlichen Erlaubnis: Sportschützen-Waffenbesitzkarten, Waffenbesitzkarten für Vereine, kleine Waffenscheine, Waffenbesitzkarten für Sammler, Waffenscheine Standard-Waffenbesitzkarten 2. der Anzahl betroffener Personen, da eine Person Inhaber mehrerer Erlaubnisse sein kann 3. der Anzahl waffenrechtlicher Widerrufsverfahren ab 2000 pro Jahr gegliedert in erfolgreich / nicht erfolgreich 4. der Anzahl Waffenverbotsverfahren ab 2000 pro Jahr gegliedert in erfolgreich / nicht erfolgreich 5. der Anzahl Aufbewahrungskontrollen ab 2000 pro Jahr gegliedert in Beanstandung / keine Beanstandung 6. der Rechtsgrundlage zur Speicherung waffenrechtlicher Akten, insb. Dauer der Speicherung sowie Löschfristen Nach Prüfung Ihres Antrags muss ich Ihnen mitteilen, dass die von Ihnen unter 1. - 5. geforderten Angaben nicht vorhanden sind. Da sich das Informationsrecht gemäß § 4 Absatz 1 IFG NRW lediglich auf behördlich vorhandene Informationen beschränkt und keine Verpflichtung besteht, die erwünschten Informationen zu beschaffen oder Daten erst noch statistisch auszuwerten und die Ergebnisse der Auswertung dann zugänglich zu machen, wäre Ihr Antrag abzulehnen. Sofern Sie einen förmlichen Ablehnungsbescheid wünschen, bitte ich um kurze Mitteilung. Die unter 6. erbetenen Angaben zur Rechtsgrundlage ergeben sich aus dem § 44a WaffG. Abschließend weise ich darauf hin, dass Sie gemäß § 13 Absatz 2 IFG NRW das Recht haben, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) anzurufen, sofern Sie die gegebene Auskunft nicht zufrieden stellen sollte. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Auskunftsersuchen IFG NRW (Ihr Zeichen: ZA 24 - 13.05.01 - E 29/22) [#248164] Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunftsersuchen IFG NRW (Ihr Zeichen: ZA 24 - 13.05.01 - E 29/22) [#248164]
Datum
4. Juni 2022 14:31
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Nachfrage / es wird um Mitteilung gebeten: 1. Anzahl waffenrechtlicher Erlaubnisse verwaltet durch ZA 12; 2. Anzahl Erlaubnisinhaber zu 1); 3. werden durch das PP Köln waffenrechtliche Aufbewahrungskontrollen durchgeführt?; 4. nach welchem Zeitraum werden konkret waffenrechtliche Akten bereinigt? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248164 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248164/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Waffenrechtliche Erlaubnisse“ [#248164]
Datum
2. August 2022 09:43
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/248164/ Die Monatsfrist nach IFG ist abgelaufen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 248164.pdf Anfragenr: 248164 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248164/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 02.08.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Waffenrechtliche Erlaubnisse“ [#248164]
Datum
2. August 2022 09:55
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 02.08.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihre E-Mail vom 02.08.2022, #248164 Von: [geschwärzt]<[geschwärzt]> An: [g…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre E-Mail vom 02.08.2022, #248164
Datum
8. August 2022 13:52
Status
Warte auf Antwort
Von: [geschwärzt]<[geschwärzt]> An: [geschwärzt] Bearbeitung: [geschwärzt], Tel. [geschwärzt] Aktenzeichen: 209.2.3.1.5-5443/22 Betreff: Ihre E-Mail vom 02.08.2022, #248164 1. Sehr geehrter Herr [geschwärzt], ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail. Der Vorgang wird hier im Referat 2 unter dem oben aufgeführten Aktenzeichen bearbeitet. Ich bitte Sie, bei zukünftigen Schreiben an mich das oben genannte Aktenzeichen mit anzugeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Sie erhalten sobald wie möglich weitere Nachricht. Ich weise allerdings darauf hin, dass wegen der hohen Zahl von Eingängen eventuell mit Verzögerungen in der Bearbeitung gerechnet werden muss. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf Diese Nachricht wurde maschinell erstellt und deshalb nicht unterschrieben. ------------------------------------------------------------------------------------------------ Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestraße 2 - 4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-999 E-Mail: [geschwärzt] Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc<file:///C:/Dokumente%20und%20Einstellungen/ricke.PIN1_LDI/Desktop/www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc> www: www.ldi.nrw.de<file:///C:/Dokumente%20und%20Einstellungen/ricke.PIN1_LDI/Desktop/www.ldi.nrw.de>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein AZ 209.2.3.1.5-5443/22 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 05.05. bzw. …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.5-5443/22„Waffenrechtliche Erlaubnisse“ [#248164]
Datum
18. August 2022 13:50
Status
Warte auf Antwort
Mein AZ 209.2.3.1.5-5443/22 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 05.05. bzw. Nachfragen vom 04.06. bzgl. waffenrechtlicher Erlaubnisse Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihr Begehren gegenüber dem PP Köln mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Az. ZA 24 - 13.05.01 - E 29/22 [#248164] Sehr geehrte Damen und Herren, die Voraussetzungen für eine Untätigkeits…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Az. ZA 24 - 13.05.01 - E 29/22 [#248164]
Datum
6. September 2022 11:24
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Voraussetzungen für eine Untätigkeitsklage liegen nun vor. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248164 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248164/
Polizeipräsidium Köln
Ihr Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln Köln, 07.09.2022 ZA 24 …
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen
Datum
7. September 2022 14:35
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Köln Köln, 07.09.2022 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 29/22 Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Schreiben vom 06.09.2022 Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Anliegen befindet sich in laufender Bearbeitung. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Köln
Ihr IFG-Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln Köln, 23.09.20…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr IFG-Auskunftsersuchen
Datum
23. September 2022 10:05
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Köln Köln, 23.09.2022 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 29/22 Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Schreiben vom 04.06.2022 Sehr << Antragsteller:in >> mit dem im Bezug genannten Schreiben stellten Sie Nachfragen zu Ihrem Auskunftsersuchen vom 03.05.2022, die wie folgt beantwortet werden: Die Anzahl der durch das Sachgebiet ZA 12 verwalteten waffenrechtlichen Erlaubnisse beträgt 22.523; die Anzahl der Erlaubnisinhaber beträgt 16.898. Die Polizei Köln führt waffenrechtliche Erlaubniskontrollen durch. Die Behörde ist nach § 44a WaffG verpflichtet, alle Unterlagen, die für die Feststellung der gegenwärtigen und früheren Besitzverhältnisse sowie die Rückverfolgung von Verkaufswegen erforderlich sind, einschließlich der Aufzeichnungen zu Verbringungen 30 Jahre aufzubewahren. In den in § 44a Satz 2 WaffG genannten Fällen muss die Behörde 10 Jahre alle Unterlagen aufbewahren, aus denen sich die Versagung einer waffenrechtlichen Erlaubnis aus den genannten Gründen ergibt. In allen anderen Fällen gelten für die Verarbeitung personenbezogener Daten mangels spezialgesetzlicher Vorschriften die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes NRW (DSG NRW). Nach § 37 Nr. 5 DSG NRW dürfen die personenbezogenen Daten nicht länger als für den erforderlichen Zweck notwendig gespeichert werden. Eine Löschung der Daten hat gemäß § 54 Absatz 2 DSG NRW zu erfolgen, wenn diese für die Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich sind. Ich weise abschließend darauf hin, dass Sie gemäß § 13 Absatz 2 IFG NRW das Recht haben, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) anzurufen, sofern Sie die gegebene Auskunft nicht zufrieden stellen sollte. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Az. ZA 24 - 13.05.01 - E 29/22 [#248164] Sehr geehrte Damen und Herren, mit Nachricht vom 23.09.2022 teile Sie zw…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Az. ZA 24 - 13.05.01 - E 29/22 [#248164]
Datum
23. September 2022 10:58
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit Nachricht vom 23.09.2022 teile Sie zwar mit, dass beim PP Köln eine Löschung der Daten gemäß § 54 Absatz 2 DSG NRW (Wortlaut: "unverzüglich zu löschen") zu erfolgen hat, wenn diese für die Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich sind. Im Verfahren VG Köln, Az. 13 K 1776/21 hat sich durch Akteneinsicht in die waffenrechtliche Akte jedoch herausgestellt, dass eine Löschung zu keinem Zeitpunkt erfolgt und dort weiterhin Aktenauszüge von im Jahre 2007 eingestellten Ermittlungsverfahren damals Minderjähriger vorgehalten werden. Ebenso liegen hier weitere Akteneinsichten Ihrer Behörde (DirZA/ZA12 – Waffenrecht) vor, aus denen eindeutig hervorgeht, dass zu keinem Zeitpunkt eine Löschung erfolgt. Daraus ergeben sich die folgenden Fragen: 1. Wer ist für die Löschung waffenrechtlicher Akten persönlich verantwortlich? 2. In welchen Abständen erfolgt eine Prüfung, ob Daten zu löschen sind? 3. Wie wird sichergestellt, dass § 54 Absatz 2 DSG NRW ordnungsgemäß vollzogen wird? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248164 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248164/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Az. ZA 24 - 13.05.01 - E 29/22 [#248164] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „W…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Az. ZA 24 - 13.05.01 - E 29/22 [#248164]
Datum
26. Oktober 2022 23:36
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Waffenrechtliche Erlaubnisse“ vom 23.09.2022 (#248164) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Waffenrechtliche Erlaubnisse“ [#248164]
Datum
22. November 2022 07:47
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/248164/ Diese Anfrage bezieht sich auf die Nachfrage vom 23.09.2022 in diesem Vorgang. Die Monatsfrist ist auch hier abgelaufen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 248164.pdf - 2022-09-23_1-informationsblattifg.pdf Anfragenr: 248164 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248164/
<< Anfragesteller:in >>
Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 29/22 [#248164] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Waff…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 29/22 [#248164]
Datum
22. November 2022 07:50
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Waffenrechtliche Erlaubnisse“ vom 03.05.2022 (#248164) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Nachfrage vom 23.09.2022 nicht innerhalb Monatsfrist beantwortet. Mit heutigem Datum wurde LDI NRW um Vermittlung gebeten. Sie werden darauf hingewiesen, dass nach Fristablauf der 3-Monatsfrist ohne weitere Mahnung UNTÄTIGKEITSKLAGE erhoben wird. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 22.11.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Waffenrechtliche Erlaubnisse“ [#248164]
Datum
22. November 2022 08:27
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 22.11.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.5-5443/22 waffenrechtlicher Erlaubnisse, hier Prüfungen der Löschungen Mein AZ 209.2.3.1.5-5443/22 Info…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.5-5443/22 waffenrechtlicher Erlaubnisse, hier Prüfungen der Löschungen
Datum
28. November 2022 09:07
Status
Warte auf Antwort
Mein AZ 209.2.3.1.5-5443/22 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag vom 23.09.2022 des Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> auf Informationszugang bzgl. waffenrechtlicher Erlaubnisse, hier Prüfungen der Löschungen Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihr Begehren gegenüber der Polizei Köln mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Zudem bitte ich darum, dass Sie bei zukünftigen Schreiben an mich das o.g. Aktenzeichen mit angeben, welches Sie bereits auch zu Ihrer ursprünglichen Eingabe erhalten hatten. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Vielen Dank für die Berücksichtigung. Bitte teilen Sie mir mit, wenn Sie von der Behörde eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Erinnerung; Antrag vom 23.09.2022 auf Informationszugang bzgl. waffenrechtlicher Erlaubnisse, hier Prüfungen der L…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Erinnerung; Antrag vom 23.09.2022 auf Informationszugang bzgl. waffenrechtlicher Erlaubnisse, hier Prüfungen der Löschungen
Datum
11. Januar 2023 11:14
Status
Warte auf Antwort
Von: << Antragsteller:in >> An: <<E-Mail-Adresse>> Aktenzeichen: 209.2.3.1.5-5443/22 Betreff: Mein Schreiben vom 28.11.2022 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Erinnerung; Antrag vom 23.09.2022 auf Informationszugang bzgl. waffenrechtlicher Erlaubnisse, hier Prüfungen der Löschungen Mein Schreiben vom 28.11.2022 Sehr << Antragsteller:in >> leider liegt mir zu meinem oben genannten Schreiben bislang noch keine Antwort vor. Ich habe daher heute an die Erledigung erinnert. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Nochmalige Erinnerung; Antrag vom 23.09.2022 auf Informationszugang bzgl. waffenrechtlicher Erlaubnisse, hier Prüf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Nochmalige Erinnerung; Antrag vom 23.09.2022 auf Informationszugang bzgl. waffenrechtlicher Erlaubnisse, hier Prüfungen der Löschungen
Datum
7. Februar 2023 15:03
Status
Warte auf Antwort
1) Von: << Antragsteller:in >> An: <<E-Mail-Adresse>> Aktenzeichen: 209.2.3.1.5-5443/22 Betreff: Mein Schreiben vom 11.01.2023 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Nochmalige Erinnerung; Antrag vom 23.09.2022 auf Informationszugang bzgl. waffenrechtlicher Erlaubnisse, hier Prüfungen der Löschungen Mein Schreiben vom 11.01.2023 Sehr << Antragsteller:in >> zu meinem oben genannten Schreiben liegt mir immer noch keine Antwort vor. Ich habe die öffentliche Stelle daher unter Fristsetzung aufgefordert, mir ihre Stellungnahme nunmehr unverzüglich zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.5-5443/22 waffenrechtlicher Erlaubnisse, hier Prüfungen der Löschungen Mein AZ 209.2.3.1.5-5443/22 Info…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.5-5443/22 waffenrechtlicher Erlaubnisse, hier Prüfungen der Löschungen
Datum
27. März 2023 13:16
Status
Warte auf Antwort
Mein AZ 209.2.3.1.5-5443/22 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag vom 23.09.2022 des Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> auf Informationszugang bzgl. waffenrechtlicher Erlaubnisse, hier Prüfungen der Löschungen Sehr << Antragsteller:in >> das PP Köln teilte mir inzwischen mit, dass Sie Klage erhoben haben. Könnten Sie mir Ihre Klageschrift zusenden? Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen

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Polizeipräsidium Köln
Klageerwiderung, VG Köln, 13 K 43/23 Das durch die Kanzlei Dolde Mayen & Partner vertretene Land NRW beantragt…
Von
Polizeipräsidium Köln
Via
Briefpost
Betreff
Klageerwiderung, VG Köln, 13 K 43/23
Datum
31. März 2023
Status
Warte auf Antwort
Das durch die Kanzlei Dolde Mayen & Partner vertretene Land NRW beantragt die Klageabweisung.