Informationen zur AERO2022 in Friedrichshafen

Alle Informationen, Tischvorlagen, Rundschreiben, Protokolle, Vermerke, Arbeitsanweisungen, Beschlüsse, Gesprächs- oder Aktennotizen, Entscheidungsvorlagen oder vergleichbarer Dokumente mit Bezug auf die Planung und Durchführung der Luftfahrtmesse AERO2022 in Friedrichshafen seitens des Regierungspräsidium Stuttgart. Sollte bereits eine Auswertung der Veranstaltung seitens des Regierungspräsidiums Stuttgart vorliegen oder Ihnen eine solche anderweitig vorliegen, so senden Sie mir diese bitte ebenfalls zu.

Meine Anfrage bezieht sich insbesondere auf die Themen An- und Abflugslots, An- und Abflugverfahren, Zugangsverfahren in/aus dem Sicherheitsbereich, Verfahren zum Handling/zur Sicherheit beim Boarding von Luftfahrzeugen sowie jegliche Vorgaben, die das Regierungspräsidium Stuttgart dem Flughafen Friedrichshafen, dem Messeveranstalter oder der Deutschen Flugsicherung gemacht hat. Meine Anfrage bezieht sich ausschließlich auf die Allgemeine Luftfahrt (GA) und explizit nicht auf die Verkehrs- oder Charterluftfahrt.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. Mai 2022
  • Frist
    8. Juni 2022
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Informati…
An Regierungspräsidium Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zur AERO2022 in Friedrichshafen [#248174]
Datum
3. Mai 2022 13:06
An
Regierungspräsidium Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Informationen, Tischvorlagen, Rundschreiben, Protokolle, Vermerke, Arbeitsanweisungen, Beschlüsse, Gesprächs- oder Aktennotizen, Entscheidungsvorlagen oder vergleichbarer Dokumente mit Bezug auf die Planung und Durchführung der Luftfahrtmesse AERO2022 in Friedrichshafen seitens des Regierungspräsidium Stuttgart. Sollte bereits eine Auswertung der Veranstaltung seitens des Regierungspräsidiums Stuttgart vorliegen oder Ihnen eine solche anderweitig vorliegen, so senden Sie mir diese bitte ebenfalls zu. Meine Anfrage bezieht sich insbesondere auf die Themen An- und Abflugslots, An- und Abflugverfahren, Zugangsverfahren in/aus dem Sicherheitsbereich, Verfahren zum Handling/zur Sicherheit beim Boarding von Luftfahrzeugen sowie jegliche Vorgaben, die das Regierungspräsidium Stuttgart dem Flughafen Friedrichshafen, dem Messeveranstalter oder der Deutschen Flugsicherung gemacht hat. Meine Anfrage bezieht sich ausschließlich auf die Allgemeine Luftfahrt (GA) und explizit nicht auf die Verkehrs- oder Charterluftfahrt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248174 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248174/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Regierungspräsidium Stuttgart
Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag. Soweit es Ihnen um In…
Von
Regierungspräsidium Stuttgart
Betreff
WG: Informationen zur AERO2022 in Friedrichshafen [#248174]
Datum
2. Juni 2022 14:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag. Soweit es Ihnen um Informationen zu "An- und Abflugslots, An- und Abflugverfahren" geht, ist die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) zuständig. Bei "Zugangsverfahren in/aus dem Sicherheitsbereich, Verfahren zum Handling/zur Sicherheit beim Boarding von Luftfahrzeugen" handelt es sich um Themen der Luftsicherheit, für die das Verkehrsministerium Baden-Württemberg zuständig ist. Bitte wenden Sie sich gegebenenfalls direkt dorthin. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat eine Außenstart- und Außenlandeerlaubnis zur Nutzung der Segelflug-Betriebsflächen durch Hubschrauber auf dem Verkehrsflughafen Friedrichshafen, eine Außenstart- und Außenlandeerlaubnis für Luftsportgeräte auf dem Segelfluggelände Markdorf und eine Außenstart- und Außenlandeerlaubnis für Hubschrauber (Aussteller) außerhalb der Öffnungszeiten vor der Messehalle B5 erteilt. Da hier umfangreiche Vorabstimmungen erfolgt sind und umfangreiche personenbezogene Daten zu schwärzen wären, handelt es sich nicht mehr um einen einfachen Fall, für den keine Gebühren erhoben werden dürfen. Die Verordnung des Innenministeriums über die Festsetzung der Gebührensätze für öffentliche Leistungen der staatlichen Behörden für den Geschäftsbereich des Innenministeriums (Gebührenverordnung Innenministerium - GebVO IM) sieht für den Fall, dass zum Schutz privater Belange Passagen geschwärzt werden müssen, einen Gebührenrahmen von 200,01 bis 500 Euro vor. Wir würden eine Gebühr von 250 Euro erheben. Wegen der Komplexität, die sich aus dem Umfang der Informationen und der erforderlichen Schwärzung ergibt, verlängern wir die Frist, innerhalb derer die amtlichen Informationen zugänglich zu machen sind, um einen Monat. Wir fordern Sie zu der Erklärung über die Weiterverfolgung des Antrags auf. Wir weisen Sie darauf hin, dass der Antrag als zurückgenommen gilt, wenn die Weiterverfolgung nicht innerhalb eines Monats uns gegenüber erklärt wird. Bis zum Zugang der Erklärung über die Weiterverfolgung ist der Ablauf der Frist zur Beantwortung des Antrags gehemmt. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Nachdem Sie meiner Bitte, meine Anfrage bei abweiche…
An Regierungspräsidium Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Informationen zur AERO2022 in Friedrichshafen [#248174]
Datum
2. Juni 2022 14:17
An
Regierungspräsidium Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Nachdem Sie meiner Bitte, meine Anfrage bei abweichender Zuständigkeit weiterzuleiten, nicht nachgekommen sind, werde ich diese beim Verkehrsministerium Baden-Württemberg bzw. der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) einreichen. Informationen zu Außenstart- und Außenlandeerlaubnissen waren nicht angefragt und sind daher nicht von Interesse. Im Bezug auf vom RP Stuttgart erteilte Außenstart- und Außenlandeerlaubnisse ziehe ich meine Anfrage daher zurück. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248174 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248174/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>