Brandschutzgutachten zum Flughafen Düsseldorf

Das letzte Brandschutzgutachten zum Flughafen Düsseldorf. (Zur Vereinfachung als PDF-Datei)

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    1. Oktober 2017
  • Frist
    3. November 2017
  • 0 Follower:innen
Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Brandschutzgutachten zum Flughafen Düsseldorf [#24821]
Datum
1. Oktober 2017 11:39
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das letzte Brandschutzgutachten zum Flughafen Düsseldorf. (Zur Vereinfachung als PDF-Datei)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Brandschutzgutachten zum Flughafen Düsseldorf“…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Brandschutzgutachten zum Flughafen Düsseldorf [#24821]
Datum
3. November 2017 11:46
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Brandschutzgutachten zum Flughafen Düsseldorf“ vom 01.10.2017 (#24821) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 24821 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Brandschutzgutachten zum Flughafen Düsseldorf“…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: AW: Brandschutzgutachten zum Flughafen Düsseldorf [#24821]
Datum
19. November 2017 08:13
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Brandschutzgutachten zum Flughafen Düsseldorf“ vom 01.10.2017 (#24821) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 24821 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Brandschutzgutachten zum Flughafen Düsseldorf“…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: AW: AW: Brandschutzgutachten zum Flughafen Düsseldorf [#24821]
Datum
2. Dezember 2017 07:26
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Brandschutzgutachten zum Flughafen Düsseldorf“ vom 01.10.2017 (#24821) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 30 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 24821 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Brandschutzgutachten zum Flughafen Düsseldorf“ [#24821]
Datum
2. Dezember 2017 07:28
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/24821 Die Anfrage wurde nicht beantwortet und es ist, trotz Erinnerung, davon auszugehen, dass dies auch nicht bis zum 4.12.2017 geschehen wird, wo dann die maximale Frist abläuft. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 24821 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 02.12.2017 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Brandschutzgutachten zum Flughafen Düsseldorf“ [#24821]
Datum
4. Dezember 2017 15:21
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 02.12.2017 wird hiermit bestätigt.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 209.2.3.2.1-4223/17 Aktenzeichen 209.2.3.2.1-4223/17 (bitte angeben!) Informationsfreiheitsgesetz No…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Aktenzeichen 209.2.3.2.1-4223/17
Datum
12. Dezember 2017 11:09
Status
Warte auf Antwort
Aktenzeichen 209.2.3.2.1-4223/17 (bitte angeben!) Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 01.10.2017 an die Stadt Düsseldorf vom 01.10.2017 Informationszugang zum Brandschutzgutachten Flughafen Düsseldorf Ihre E-Mail vom 02.12.2017 Sehr geehrter Herr Scharfenort, ich habe Ihr Begehren gegenüber der Stadt Düsseldorf mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Anfrage an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW Sehr geehrter Herr Scharfenort, die…
Von
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Betreff
Anfrage an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW
Datum
17. Januar 2018 08:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Scharfenort, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW teilte mir mit, dass Ihr Antrag auf Informationszugang zum „letzten Brandschutzgutachten Flughafen Düsseldorf“, welchen Sie am 01.10.2017 über die Internetplattform www.fragdenstaat.de gestellt haben, bisher unbeantwortet blieb. Ich bitte zunächst zu entschuldigen, dass Sie seitens der Stadtverwaltung Düsseldorf bisher keine Rückmeldung erhielten. Mit Ihrer o.g. Anfrage baten Sie um Übersendung „des letzten Brandschutzgutachtens zum Flughafen Düsseldorf“. Leider erschließt sich mir Ihr Anliegen aus dieser Formulierung nicht. Anträge auf Gewährung von Informationen müssen hinreichend bestimmt sein und erkennen lassen, auf welche Information diese gerichtet sind, § 5 Absatz 1 IFG NRW. Brandschutzgutachten in baurechtlichen Genehmigungsverfahren werden – je nach Umfang und Inhalt der beantragten baulichen Maßnahmen – im jeweiligen Verfahren dementsprechend in dem zur Prüfung gestellten Rahmen fortgeschrieben bzw. geändert. Ich bitte daher darum, Ihren Antrag zu konkretisieren. Sollte Ihr Antrag darauf gerichtet sein, das komplette Brandschutzkonzept des Flughafens einsehen zu wollen, weise ich darauf hin, dass ein Antrag auf Informationszugang dann abzulehnen ist, soweit und solange konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Information zu einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung missbräuchlich verwendet werden soll, § 6 Buchstabe c) Satz 2 IFG NRW. Des Weiteren ist ein Antrag auf Informationszugang abzulehnen, soweit durch die Übermittlung der Information ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis offenbart wird und dadurch ein wirtschaftlicher Schaden entstehen würde, § 8 IFG NRW. Hierzu beabsichtige ich, dem Flughafen Düsseldorf vorab Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, siehe § 8 Satz 4 IFG NRW. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
AW: Anfrage an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW [#24821] Sehr geehrt<< Anr…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Anfrage an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW [#24821]
Datum
17. Januar 2018 13:54
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> da ich die konkrete Bezeichnung des Dokuments nicht kenne verwendete ich den umschreibenden Begriff. Bedingt durch den Anstieg der Passagierzahlen muss das Brandschutzkonzept angepasst werden und hierzu existieren Gutachten oder sollten zumindest existieren. Mich interessiert einzig und allein der Punkt, wie die Flucht- und Rettungswege in Hinblick auf steigende Passagierzahlen angepasst wurden. Eine Ablehnung wegen angeblicher Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, während vernachlässigter Brandschutz eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit darstellt würde Fragen aufwerfen. Das Brandschutzkonzept dürfte allerdings ohnehin zu umfangreich sein. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 24821 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ulrich Scharfenort
AW: AW: Anfrage an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW [#24821] Sehr geehrt<<…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: AW: Anfrage an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW [#24821]
Datum
27. Januar 2018 10:05
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielleicht lässt sich die Frage auch einfacher fassen. Für wie viele Personen sind Flucht und Rettungswege am Flughafen Düsseldorf ausgelegt? Wann wurde dies zuletzt geändert? Und warum wird der Antiterroranteil nicht ausgegliedert? Eine Trennung in offenen und nicht-offenen Teil vereinfacht alles und senkt das Misstrauen, dass hier etwas verschleiert werden soll. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 24821 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ulrich Scharfenort
AW: AW: AW: Anfrage an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW [#24821] Sehr geehrte Da…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: AW: AW: Anfrage an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW [#24821]
Datum
24. Februar 2018 09:58
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Brandschutzgutachten zum Flughafen Düsseldorf“ vom 01.10.2017 (#24821) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 114 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 24821 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Ihre Email vom 27.01.2018 Sehr geehrter Herr Scharfenort, vielen Dank für Ihre an mich gerichtete E-Mail vom 27.…
Von
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Betreff
Ihre Email vom 27.01.2018
Datum
7. März 2018 09:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Scharfenort, vielen Dank für Ihre an mich gerichtete E-Mail vom 27.01.2018. Gleichzeitig wandten Sie sich mit ähnlicher Fragestellung (E-Mail vom 03.02.2018) an das Rathaus Düsseldorf. Ihre Anfrage wurde mir von dort mit der Bitte um Beantwortung weiter geleitet. Ich bitte zunächst zu entschuldigen, dass ich erst jetzt auf Ihre Fragen zurückkomme. Ich entnehme Ihren Ausführungen, dass Sie wissen möchten, ob aufgrund gestiegener Passagierzuwächse am Flughafen Düsseldorf eine Genehmigung zur Nutzungsänderung erteilt wurde und ob dabei der Frage der Flucht- und Rettungswege ausreichend Rechnung getragen wurde. Ich möchte klarstellen, dass die Anzahl der Starts und Landungen nicht in einem bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren festgelegt wird, sondern in einem davon unabhängig durchzuführenden Planfeststellungsverfahren. Aus den Genehmigungen für die Terminalgebäude ergeben sich maximale „PAXE – Zahlen“. Das bedeutet, dass durch Untersuchungen ermittelt wurde, wie viele Passagiere zu bestimmten Zeiten maximal in den jeweiligen Terminals anwesend sind. Danach ergeben sich zum Beispiel die notwendigen Rettungswegbreiten und die zulässigen Entfernungen der Fluchtwege. Zudem sind in den Genehmigungen Flächen definiert, die für die Entfluchtung bzw. für eine Evakuierung freizuhalten sind. Werden diese Flächen beispielsweise bei Veranstaltungen in Anspruch genommen, sind - bezogen auf den jeweiligen Einzelfall - entsprechende Kompensationsmaßnahmen erforderlich. Wird für einen Bereich ein Anstieg der Paxe – Zahlen erwartet (derzeit beispielsweise aufgrund größeren Fluggeräts im Flugsteig B der Fall), müssen die Entfluchtungskapazitäten entsprechend angepasst werden. Seien Sie versichert, dass die Sicherstellung der Rettungswegsituation im Flughafen Düsseldorf im Rahmen etwaiger baurechtlicher Genehmigungsverfahren stets umfassend geprüft und mit besonderem Augenmerk verfolgt wird. Ich hoffe, ich konnte Ihre Anfragen hiermit beantworten. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
AW: Ihre Email vom 27.01.2018 [#24821] Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke Ihnen für Ihre Ausführungen.…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Ihre Email vom 27.01.2018 [#24821]
Datum
11. März 2018 13:37
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke Ihnen für Ihre Ausführungen. Die Anfragen sind unabhängig voneinander. Mein Begehr waren jeweils konkrete Dokumente, die mir leider nicht vorliegen. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 24821 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Ihre Anfragen bezüglich des Flughafens Düsseldorf - Ihre letzte E-Mail vom 11.03.2018 Sehr geehrter Herr Scharfeno…
Von
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Betreff
Ihre Anfragen bezüglich des Flughafens Düsseldorf - Ihre letzte E-Mail vom 11.03.2018
Datum
12. März 2018 12:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Scharfenort, mit E-Mail vom 11.03.2018 an Frau Lappeßen haben Sie vorgetragen, "konkrete Dokumente" einsehen zu wollen. Frau Lappeßen bat Sie mit E-Mail vom 17.01.2018 Ihre Anfrage dahingehend zu konkretisieren, welche genauen Dokumente gemeint seien. Ich darf Sie daher nochmals bitten, zu erläutern, in welche konkrete Dokumente Sie Einsicht wünschen. Nur dann ist es möglich zu prüfen, ob eine Einsichtsmöglichkeit für Sie besteht. Hierzu wird, wie Ihnen bereits mitgeteilt wurde, dem Flughafen Düsseldorf Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
AW: Ihre Anfragen bezüglich des Flughafens Düsseldorf - Ihre letzte E-Mail vom 11.03.2018 [#24821] Sehr geehrte Da…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Ihre Anfragen bezüglich des Flughafens Düsseldorf - Ihre letzte E-Mail vom 11.03.2018 [#24821]
Datum
24. März 2018 06:21
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich komme mir gerade ziemlich verarscht vor. Ich hatte bereits den Antrag konkretisiert. Und dies geht auch aus dem Verlauf deutlich hervor. Die Dokumente aus denen dies hervorgeht: "Für wie viele Personen sind Flucht und Rettungswege am Flughafen Düsseldorf ausgelegt? Wann wurde dies zuletzt geändert?" Da ich nicht die konkreten Begriffe kenne, wie sie dies in Ihrer Verwaltung bezeichnen. Und wenn mehr Starts und Landungen zu mehr Passagieren und damit anderen zu Anforderungen bzgl. Brandschutz führen, dann sind diese Verfahren nicht unabhängig. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 24821 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Brandschutzgutachten zum Flughafen Düsseldorf“ [#24821]
Datum
29. April 2018 07:14
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/24821 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Verwaltung nicht reagiert hat bzw. auf mein konkretes Auskunftsbegehren mit einer seltsamen Rückfrage nach Konkretisierung reagiert hat. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 24821 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 29.04.2018 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Brandschutzgutachten zum Flughafen Düsseldorf“ [#24821]
Datum
30. April 2018 13:38
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 29.04.2018 wird hiermit bestätigt.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Kommunalverwaltung Düsseldorf
Flughafen Sehr geehrter Herr Scharfenort, ich bedauere, dass ich Ihre Anfrage zu den Flucht- und Rettungswegen de…
Von
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Betreff
Flughafen
Datum
9. August 2018 11:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Scharfenort, ich bedauere, dass ich Ihre Anfrage zu den Flucht- und Rettungswegen des Flughafens im Hinblick auf gestiegene Passagierzahlen erst jetzt beantworte. Mit Ihrer Mail vom 22.01.2018 stellten Sie klar, dass Sie einzig und alleine der Punkt interessiere, wie die Flucht- und Rettungswege im Hinblick auf steigende Passagierzahlen angepasst werden. Im Telefonat mit meinem Mitarbeiter Herrn Schlüter am 08.08.2018 bestätigten Sie, dass Sie wissen möchten, wann zuletzt eine Anpassung erfolgte. Nach dem Flughafenbrand wurde der Brandschutz für die verschiedenen Terminalbereiche aus Sicherheitsaspekten für eine Personenkapazität ausgelegt, die das heutige Passagieraufkommen von 24,6 Millionen im Jahr 2017 deutlich übersteigt. Obwohl das nach dem Brandschutzkonzept zulässige Passagieraufkommen nie erreicht werden wird, wird das Brandschutzkonzept des Flughafens bei jedem Bauantrag und jeder Nutzungsänderung überprüft und fortgeschrieben. Eine Einsicht in das komplexe Brandschutzkonzept kann ich Ihnen nicht gewähren, da dieses auch Detailbeschreibungen und technische Einrichtungen beinhaltet, die aus Sicherheitsgründen nicht Dritten überlassen werden dürfen. Ich hoffe Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen