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citkoWaffe Löschfristen

Im Waffenverwaltungssystem "citkoWaffe" gibt es eine Ansicht über Registerabfragen, in der nach Datum sämtliche Anfragen der Waffenbehörden aufgelistet sind an BZR, ZStV, OSiP u.a. Bitte teilen Sie mit, für welchen Zeitraum diese Register-Auskünfte für die Waffenbehörden abrufbar sind. Erfolgt eine automatisierte Löschung zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Löschfristen (z.B. § 51 BZRG)?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. Mai 2022
  • Frist
    8. Juni 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
citkoWaffe Löschfristen [#248256]
Datum
4. Mai 2022 11:45
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Waffenverwaltungssystem "citkoWaffe" gibt es eine Ansicht über Registerabfragen, in der nach Datum sämtliche Anfragen der Waffenbehörden aufgelistet sind an BZR, ZStV, OSiP u.a. Bitte teilen Sie mit, für welchen Zeitraum diese Register-Auskünfte für die Waffenbehörden abrufbar sind. Erfolgt eine automatisierte Löschung zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Löschfristen (z.B. § 51 BZRG)?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248256 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248256/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> Der in § 4 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) niedergelegt…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
<< Antragsteller:in >>, Rene - citkoWaffe Löschfristen [#248256]
Datum
16. Mai 2022 08:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Der in § 4 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) niedergelegte Informationsanspruch erstreckt sich auf tatsächliche, bei der jeweiligen angefragten Stelle -hier dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen- vorhandenen amtlichen Informationen. Eine Informationsbeschaffungspflicht bei anderen Behörden ist hingegen nicht gegeben. Dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen liegen die von Ihnen beantragten Informationen nicht vor. Ich möchte Ihnen jedoch den Hinweis zukommen lassen, dass das Waffengesetz in § 44 a Behördliche Aufbewahrungsfristen regelt. (https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__44a.html)
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