Wöchentlicher Lagebericht des RKI: Impfeffektivität - Datengrundlage und Berechnung

Anfrage an: Robert Koch-Institut

das RKI veröffentlicht in Form des Wöchentlicher Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) Aussagen zur Impfeffektivität (z.B. 28.04.2022, Kapitel 2.2.3. Impfeffektivität).
In Abbildung 22 werden Effektivität der COVID-19-Impfungen gegen symptomatische COVID-19-Erkrankung, COVID-19 assoziierte Hospitalisierung, intensivmedizinische Behandlung und Tod, nach Altersgruppe (Datenstand 26.04.2022) dargestellt.

Bitte Stellen Sie folgendes zur Verfügung:
- Daten der Diagramme in Tabellenform (aktuelle Version)
- Datengrundlage auf deren die Berechnungen erfolgten (Tabellenformat)
- Darstellung Berechnungsweise/Rechenweg

Die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten sollten ermöglichen:
- die Diagramme zu reproduzieren
- die Berechnung zu reproduzieren und auf die selben Ergebnisse zu kommen.

Alternativ können Sie auch einfach ihre Arbeitsunterlagen für die Abbildung 22 zur Verfügung stellen, da diese die Diagrammwerte in Tabellenformat, die Datengrundlage sowie den Rechenweg enthalten (müssten).

Ergebnis der Anfrage

Das RKI bleibt dabei, dass die Anzahl Covid-Fälle nach Impfstatus, wochenweise, nach symptomatische COVID-19-Erkrankung, COVID-19 assoziierte Hospitalisierung, intensivmedizinische Behandlung und Tod, nach Altersgruppe, nicht bekannt sind.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. Mai 2022
  • Frist
    8. Juni 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: das RKI veröffent…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wöchentlicher Lagebericht des RKI: Impfeffektivität - Datengrundlage und Berechnung [#248261]
Datum
4. Mai 2022 12:34
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das RKI veröffentlicht in Form des Wöchentlicher Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) Aussagen zur Impfeffektivität (z.B. 28.04.2022, Kapitel 2.2.3. Impfeffektivität). In Abbildung 22 werden Effektivität der COVID-19-Impfungen gegen symptomatische COVID-19-Erkrankung, COVID-19 assoziierte Hospitalisierung, intensivmedizinische Behandlung und Tod, nach Altersgruppe (Datenstand 26.04.2022) dargestellt. Bitte Stellen Sie folgendes zur Verfügung: - Daten der Diagramme in Tabellenform (aktuelle Version) - Datengrundlage auf deren die Berechnungen erfolgten (Tabellenformat) - Darstellung Berechnungsweise/Rechenweg Die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten sollten ermöglichen: - die Diagramme zu reproduzieren - die Berechnung zu reproduzieren und auf die selben Ergebnisse zu kommen. Alternativ können Sie auch einfach ihre Arbeitsunterlagen für die Abbildung 22 zur Verfügung stellen, da diese die Diagrammwerte in Tabellenformat, die Datengrundlage sowie den Rechenweg enthalten (müssten).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248261 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248261/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 04.05.2022 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 04.05.2022
Datum
4. Mai 2022 14:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, falls Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände ggf. nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden können sollte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0004#0192. Mit freundlichen Grüßen
Robert Koch-Institut
Sehr << Antragsteller:in >> wir kommen zurück auf Ihre o.g. Anfrage auf Informationszugang, zu der wi…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 04.05.2022: Wöchentlicher Lagebericht des RKI: Impfeffektivität - Datengrundlage und Berechnung [#248261] (Unser Zeichen: 2.13.04/0004#0192)
Datum
20. Mai 2022 17:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir kommen zurück auf Ihre o.g. Anfrage auf Informationszugang, zu der wir Ihnen Folgendes mitteilen: Die angefragten Informationen wurden, sofern es sich um amtliche Informationen nach §§ 1 Abs. 1, 2 Nr. 1 IFG handelt, bereits veröffentlicht. Wir bitten Sie, diese selbstständig abzurufen, § 9 Abs. 3 IFG. Im Einzelnen: 1. Die Daten der Diagramme, die der Abbildung 22 im Kapitel 2.2.3. Impfeffektivität des wöchentlichen Lageberichts des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) vom 28.04.2022 zugrunde liegen, sind auf der Webseite des Robert Koch-Instituts (RKI) veröffentlicht, sa https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N.... Weitere Daten zum Digitalen Impfquotenmonitoring zur COVID-19-Impfung sind unter folgendem Link öffentlich zugänglich: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N.... Die Meldedaten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) können über SurvStat abgerufen werden, sa https://survstat.rki.de/Content/Query.... 2. S.o. zu Frage 1 3. Die Berechnungsweise zur Impfeffektivität sowie die entsprechende Formeln und wissenschaftliche Grundlage wurden bis einschließlich zum wöchentlichen Lagebericht vom 28.4.2022 im Kapitel zur COVID-19-Impfwirksamkeit ausführlich beschrieben, sa https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N.... Darüber hinaus liegen dem RKI keine amtlichen Information nach §§ 1 Abs. 1, 2 Nr. 1 IFG zu Ihrer Anfrage vor. Bitte beachten Sie, dass aus dem IFG kein Anspruch auf Erläuterung, Beschaffung oder Aufbereitung bestimmter Informationen folgt. Ebenso ergibt sich aus der objektiven Pflicht des RKI zur Information der Öffentlichkeit im Rahmen seiner Zuständigkeit gemäß § 4 Abs. 4 Gesetz über Nachfolgeeinrichtungen des Bundesgesundheitsamtes (BGA-Nachfolgegesetz) in Verbindung mit § 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) kein solcher Informationsbeschaffungsanspruch. Im Übrigen sind § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) und § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), mangels Bezug Ihrer Anfrage auf Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG bzw. Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG, nicht einschlägig. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Sie haben folgende Fragen beantwortet: - Daten der D…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 04.05.2022: Wöchentlicher Lagebericht des RKI: Impfeffektivität - Datengrundlage und Berechnung [#248261] (Unser Zeichen: 2.13.04/0004#0192) [#248261]
Datum
23. Mai 2022 09:27
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Sie haben folgende Fragen beantwortet: - Daten der Diagramme in Tabellenform (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Impfeffektivitaet.html) - Darstellung Berechnungsweise/Rechenweg (Wochenbericht) Leider ist Ihre Antwort bezüglich der Datengrundlage auf deren die Berechnungen erfolgten (Tabellenformat) unvollständig. Im Wochenbericht wird die Berechnung der Impfeffektivität mit folgender Formel angegeben: VE = 1-((PCV/(1-PCV))*((1-PPV)/PPV)). Hierbei ist PCV: Anteil Fälle geimpft und PPV: Anteil Bevölkerung geimpft. PPV kann ich dem "COVID-19-Impfungen in Deutschland" (https://github.com/robert-koch-institut/COVID-19-Impfungen_in_Deutschland/tree/master/Archiv) entnehmen. Es fehlen die wöchentlichen Daten zu dem "Anteil Fälle geimpft". Diese können über SurvStat nicht aufgerufen werden, da die mögliche Alterseinteilung in der Eingabemaske nicht vorhanden ist. Die Alterseinteilung bei den vom RKI veröffentlichten Impfeffektivität erfolgt in 5-11 Jahre, 12-17 Jahre, 18-59 Jahre usw. Im SurvStat ist die mögliche Alterseinteilung 5-9 Jahre, 10-14 Jahre, 15-19 Jahre usw. Daher spezifiziere ich meine Anfrage hiermit: Stellen Sie folgenden Informationen zur Verfügung: Anzahl Covid-Fälle nach Impfstatus, wochenweise, nach symptomatische COVID-19-Erkrankung, COVID-19 assoziierte Hospitalisierung, intensivmedizinische Behandlung und Tod, nach Altersgruppe. Diese Daten liegen gemäß Ihrer Ausführung und angegeben Berechnungsweise im Wochenbericht dem RKI vor. Diese Daten konnte ich bisher nicht auf der RKI Webseite finden und lassen sich auch nicht aus dem SurvStat abrufen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248261 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248261/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wöchentlicher Lagebericht des RKI: Impfeffekti…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 04.05.2022: Wöchentlicher Lagebericht des RKI: Impfeffektivität - Datengrundlage und Berechnung [#248261] (Unser Zeichen: 2.13.04/0004#0192) [#248261]
Datum
8. Juni 2022 08:46
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wöchentlicher Lagebericht des RKI: Impfeffektivität - Datengrundlage und Berechnung“ vom 04.05.2022 (#248261) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Beachten Sie die Präzisierung meiner Anfrage vom 23.05.2022: Stellen Sie zur Verfügung: Anzahl Covid-Fälle nach Impfstatus, wochenweise, nach symptomatische COVID-19-Erkrankung, COVID-19 assoziierte Hospitalisierung, intensivmedizinische Behandlung und Tod, nach Altersgruppe. Diese Daten liegen gemäß Ihrer Ausführung und angegeben Berechnungsweise im Wochenbericht dem RKI vor. Diese Daten konnte ich bisher nicht auf der RKI Webseite finden und lassen sich auch nicht aus dem SurvStat abrufen. Dies Anfrage schließt den aktuellen Datenstand (heute bis Kalenderwoche 22) ein. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wöchentlicher Lagebericht des RKI: Impfeffekti…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 04.05.2022: Wöchentlicher Lagebericht des RKI: Impfeffektivität - Datengrundlage und Berechnung [#248261] (Unser Zeichen: 2.13.04/0004#0192) [#248261]
Datum
12. Juli 2022 08:48
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wöchentlicher Lagebericht des RKI: Impfeffektivität - Datengrundlage und Berechnung“ vom 04.05.2022 (#248261) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 35 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Beachten Sie die Präzisierung meiner Anfrage vom 23.05.2022: Stellen Sie zur Verfügung: Anzahl Covid-Fälle nach Impfstatus, wochenweise, nach symptomatische COVID-19-Erkrankung, COVID-19 assoziierte Hospitalisierung, intensivmedizinische Behandlung und Tod, nach Altersgruppe. Diese Daten liegen gemäß Ihrer Ausführung und angegeben Berechnungsweise im Wochenbericht dem RKI vor. Diese Daten konnte ich bisher nicht auf der RKI Webseite finden und lassen sich auch nicht aus dem SurvStat abrufen. Dies Anfrage schließt den aktuellen Datenstand (heute bis Kalenderwoche 28) ein. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Robert Koch-Institut
Sehr << Antragsteller:in >> wir kommen zurück auf Ihre Nachfrage vom 23.05.2022 auf unser Antwortschr…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 04.05.2022: Wöchentlicher Lagebericht des RKI: Impfeffektivität - Datengrundlage und Berechnung [#248261] (Unser Zeichen: 2.13.04/0004#0192)
Datum
11. August 2022 18:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir kommen zurück auf Ihre Nachfrage vom 23.05.2022 auf unser Antwortschreiben vom 20.05.2022 zu Ihrer o.g. Anfrage und möchten uns zunächst für die verspätete Beantwortung entschuldigen. Zu Ihrer Nachfrage teilen wir Ihnen Folgendes mit: Die angefragten Informationen sind, soweit sie dem Robert Koch-Institut (RKI) vorliegen bereits allgemein zugänglich, § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Wir bitten Sie, diese selbstständig abzurufen. Seit dem 07.07.2022 steht auf der Internetseite des RKI nun der erste ausführliche Monatsbericht „Monitoring des COVID-19-Impfgeschehens in Deutschland“ zur Verfügung, der gemeinsam mit den zugehörigen Datentabellen abrufbar ist unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/Monatsbericht-Impfung.html Darüber hinaus liegen dem RKI keine amtlichen Information nach §§ 1 Abs. 1, 2 Nr. 1 IFG zu Ihrer Anfrage vor. Bitte beachten Sie, dass aus dem IFG kein Anspruch auf Beschaffung oder Aufbereitung von Informationen nach bestimmten Kriterien folgt. Ebenso ergibt sich aus der objektiven Pflicht des RKI zur Information der Öffentlichkeit im Rahmen seiner Zuständigkeit gemäß § 4 Abs. 4 Gesetz über Nachfolgeeinrichtungen des Bundesgesundheitsamtes (BGA-Nachfolgegesetz) in Verbindung mit § 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) kein solcher Informationsbeschaffungsanspruch. Im Übrigen sind § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) und § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), mangels Bezug Ihrer Anfrage auf Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG bzw. Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG, nicht einschlägig. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Wöchentlicher Lagebericht des RKI: Impfeffektivität - Datengrundlage und Berechnung“ [#248261]
Datum
14. August 2022 19:15
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/248261/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil Daten, welche gemäß Ausführung des RKI vorliegen und nicht wie behauptet über SurvStat abrufbar sind, nicht herausgibt. Nicht geliefert wurden: Anzahl Covid-Fälle nach Impfstatus, wochenweise, nach symptomatische COVID-19-Erkrankung, COVID-19 assoziierte Hospitalisierung, intensivmedizinische Behandlung und Tod, nach Altersgruppe. Die Impfzahlen sind bereits verfügbar. Die oben geforderten Daten müssen vorliegen, um die durch das RKI veröffentlichten Auswertungen zu berechnen. Diese müssen also nicht erst zusammengestellt werden, wie behauptet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 248261.pdf Anfragenr: 248261 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248261/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
23. August 2022 13:17
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-721/009 II#0566 [#248261] Sehr geehrte Damen und Herren, Sie wiederho…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-721/009 II#0566 [#248261]
Datum
23. August 2022 14:04
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie wiederholen nur die Aussagen des RKI. Ich habe im Scheiben vom 23.06.2022 eindeutig belegt, dass die Aussagen des RKI falsch sind. Sie können dies selber nachvolziehen, wenn Sie die angeblichen Veröffentlichtung des RKI im SurvStat versuchen aufzurufen. Der Verweis des RKI ist falsch. Hier haben wir das Problem, dass das RKI Zahlen veröffentlicht, die sich aus zwei anderen Zahlen berechnet: A/B = C ( z.B. Anzahl Covid Fälle / Anzahl Geimpfte = Quote Covid Fälle Geimpfte). Jetzt veröffentlicht das RKI "B" und "C" (Anzahl Geimpfte und Quote Covid Fälle Geimpfte) und behauptet einfach, A (Anzahl Covid Fälle) nicht zu kennen bzw. diese wären im SurvStat aufrufbar, was für Sie selber nachvollziehbar nicht möglich ist. Dieses albernen Versteckspiel ist sehr anstrengend. Ein Fünftklässler könnte nachvollziehen, dass der Mathelehrer lügt, wenn er behaupte "C" mit Hilfe von "A / B" zu errechnen, aber "A" nicht zu kennen bzw. "A" würde im Buch auf Seite "XY" stehen, und Sie könnten einfach selber nachsehen und erkennen, dass "A" dort eben nicht zu finden ist. Bitte beenden Sie dieses alberne Versteckspiel des RKI und sorgen Sie dafür, dass die offensichtlich vorhandenene Daten auch veröffentlicht werden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248261 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248261/

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-721/009 II#0566 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informat…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-721/009 II#0566
Datum
25. August 2022 14:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-721/009 II#0566 Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen