Prüfung des Einsatzes von Microsoft Azure und Amazon Web Services bei der Deutschen Bahn
In der Anfrage #204602 (https://fragdenstaat.de/anfrage/datenschutz-folgenabschatzung-vorherige-konsultation-der-deutschen-bahn-zu-microsoft-azure-und-aws-1/) führen Sie in Ihrer Antwort vom 5. Januar 2021 aus, die im Zuge der Überführung der IT der Deutschen Bahn in die Cloud erfolgende Nutzung von Microsoft Azure und Amazon Web Services im Laufe des Jahres 2021 überprüfen zu wollen. Ich gehe davon aus, dass diese Prüfung zwischenzeitlich durchgeführt und abgeschlossen wurde.
Ich bitte diesbezüglich um folgende Informationen:
1. Im Rahmen der Prüfung untersuchte oder durchgeführte Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) sowie etwaig durchgeführte vorherige Konsultationen (Art. 35, 36 DSGVO).
2. Im Rahmen der Prüfung untersuchte oder durchgeführte „Transfer Impact Assessments“ (TIA). Sofern solche nicht oder nicht für beide Dienstleister vorliegen: Informationen zu den mit den Dienstleistern getroffenen vertraglichen, technischen und organisatorischen Absicherungen eines Drittlandtransfers, insbesondere (aber nicht nur) hinsichtlich sog. zusätzlicher Garantien im Sinne der Schrems-II Rechtsprechung des EuGH.
3. Interne oder öffentliche Stellungnahmen und Berichte zur durchgeführten Prüfung, insbesondere (aber nicht nur) hinsichtlich etwaiger DSFA und TIA.
Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Anfrage teilweise erfolgreich
-
Datum4. Mai 2022
-
8. Juni 2022
-
5 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!