Dokumente zur Gravelottestraße 48, zwischen dem 18.04.2022 und dem 04.05.2022

Alle Dokumente, die zwischen dem 18.04.2022 und dem 04.05.2022 im Rahmen der Arbeit Ihrer Behörde bzgl. des Hauses in der Gravelottestraße 48 in Duisburg Hochfeld angefallen sind.

Falls für einen Teil der Dokumente wider Erwarten ein Ausschlussgrund gemäß Informationsfreiheitsgesetz bestehen sollte, erhalte ich meinen Antrag für den Rest der Dokumente aufrecht.

Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Mai 2022
  • Frist
    8. Juni 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bürger- und Ordnungsamt Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dokumente zur Gravelottestraße 48, zwischen dem 18.04.2022 und dem 04.05.2022 [#248296]
Datum
4. Mai 2022 18:42
An
Bürger- und Ordnungsamt Duisburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Dokumente, die zwischen dem 18.04.2022 und dem 04.05.2022 im Rahmen der Arbeit Ihrer Behörde bzgl. des Hauses in der Gravelottestraße 48 in Duisburg Hochfeld angefallen sind. Falls für einen Teil der Dokumente wider Erwarten ein Ausschlussgrund gemäß Informationsfreiheitsgesetz bestehen sollte, erhalte ich meinen Antrag für den Rest der Dokumente aufrecht. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248296 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248296/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente zur Gravelottestraße 48, zwischen de…
An Bürger- und Ordnungsamt Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dokumente zur Gravelottestraße 48, zwischen dem 18.04.2022 und dem 04.05.2022 [#248296]
Datum
8. Juni 2022 09:11
An
Bürger- und Ordnungsamt Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente zur Gravelottestraße 48, zwischen dem 18.04.2022 und dem 04.05.2022“ vom 04.05.2022 (#248296) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bürger- und Ordnungsamt Duisburg
Sehr << Antragsteller:in >> ein Antrag nach dem IFG NRW muss gemäß § 5 Abs. 1 S. 3 hinreichend bestim…
Von
Bürger- und Ordnungsamt Duisburg
Betreff
AW: AW: Dokumente zur Gravelottestraße 48, zwischen dem 18.04.2022 und dem 04.05.2022 [#248296]
Datum
14. Juni 2022 11:42
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> ein Antrag nach dem IFG NRW muss gemäß § 5 Abs. 1 S. 3 hinreichend bestimmt sein und insbesondere erkennen lassen, auf welche Informationen er gerichtet ist. Bitte spezifizieren Sie Ihren Antrag und teilen Sie mir mit, welche Inforamtion/en Sie erwünschen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Anfrage bezieht sich auf alle Dokumente, die im genannten Datumsbereich bzgl.…
An Bürger- und Ordnungsamt Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Dokumente zur Gravelottestraße 48, zwischen dem 18.04.2022 und dem 04.05.2022 [#248296]
Datum
14. Juni 2022 21:33
An
Bürger- und Ordnungsamt Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Anfrage bezieht sich auf alle Dokumente, die im genannten Datumsbereich bzgl. des genannten Sachverhalts im Zuständigkeitsbereich ihrer Behörde angefallen sind. Die hinreichende Spezifität nach § 5 Abs. 1 IFG NRW ist meiner Auffassung nach gegeben. Sollten Sie dieser Auffassung nicht folgen können, bitte ich um Übersendung eines rechtsmittelfähigen Bescheids. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248296 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248296/
Bürger- und Ordnungsamt Duisburg
 Ich bin außer Haus und kehre zurück am [geschwärzt] In dringenden Fällen können Sie [geschwärzt] oder die Fü…
Von
Bürger- und Ordnungsamt Duisburg
Betreff
Automatische Antwort: AW: AW: Dokumente zur Gravelottestraße 48, zwischen dem 18.04.2022 und dem 04.05.2022 [#248296]
Datum
14. Juni 2022 21:33
Status
Warte auf Antwort
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 Ich bin außer Haus und kehre zurück am [geschwärzt] In dringenden Fällen können Sie [geschwärzt] oder die Führungs- und Koordinierungsstelle unter 0203 -283 3900 erreichen. www.duisburg.de/duisburgimpft
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Dokumente zur Gravelottestraße 48, zwischen dem 18.04.2022 und dem 04.05.2022“ [#248296]
Datum
11. Juli 2022 21:26
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/248296/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Stadt meine Anfrage zu Unrecht als "nicht hinreichend bestimmt" ablehnt. Ich habe in meiner Anfrage einen bestimmten Datumsbereich und Themenkomplex angegeben und erachte dies als ausreichend für eine Anfrage nach dem IFG. Nach meiner Bitte um einen rechtsmittelfähigen Bescheid erfolgte von der Behörde keine Rückmeldung mehr. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 248296.pdf - 2022-06-14_1-logo-duisburgimpft-signatur-v3.jpg - 2022-06-14_3-logo-duisburgimpft-signatur-v3.jpg Anfragenr: 248296 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248296/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 11.07.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Dokumente zur Gravelottestraße 48, zwischen dem 18.04.2022 und dem 04.05.2022“ [#248296]
Datum
12. Juli 2022 09:17
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 11.07.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag Herrn [geschwärzt] auf Informationszugang vom 4.5…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Vermittlung: Antrag auf Informationszugang vom 4.5.2022 (Dokumente zur Gravelottestraße 48, zwischen dem 18.04.2022 und dem 04.05.2022)
Datum
13. Juli 2022 12:22
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag Herrn [geschwärzt] auf Informationszugang vom 4.5.2022 Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-4939/22 ________________________________ Sehr [geschwärzt], [geschwärzt] hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang zu der Verkehrsgefährdungsbeurteilung "A40 Brücke Duisburg Homberg" über die Seite von fragdenstaat.de (https://fragdenstaat.de/anfrage/dokumente-zur-gravelottestrae-48-zwischen-dem-18042022-und-dem-04052022/<https://fragdenstaat.de/anfrage/verkehrsgefahrdungsbeurteilung-a40-brucke-duisburg-homberg/>) gestellt zu haben. Mit Email vom 14.6. haben Sie ihn gebeten, seinen Antrag zu spezifizieren und mitzuteilen, welche Information er wünscht. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Nach § 5 Abs. 1 Satz 3 IFG NRW muss der Antrag hinreichend bestimmt sein und erkennen lassen, auf welche Information er gerichtet ist. Bei dieser Voraussetzung geht das OVG NRW in seinem Urteil vom 30.1.2018, Az. 15 A 28/17 von Folgendem aus: "Um (positiv) bescheidungsfähig zu sein, muss der Antrag hinsichtlich der begehrten Informationen hinreichend bestimmt oder zumindest bestimmbar sein. Die gewünschten Informationen müssen (gegebenenfalls unter Bezugnahme auf einen konkreten Lebenssachverhalt) möglichst genau beschrieben werden. Dabei sind keine überhöhten Anforderungen an die Bestimmtheit zu stellen, weil der Antragsteller die ihn interessierenden Verwaltungsvorgänge und den Akteninhalt nicht kennt. Ist die begehrte Information hinreichend deutlich umschrieben, genügt dies für die Bestimmtheit des Antrags. Vgl. Schoch, IFG, 2. Aufl. 2016, § 7 Rn. 23. Dies trifft auf den Informationsantrag des Klägers zu. Der Kläger verlangt von der Beklagten die Einsichtnahme in alle Unterlagen, die dieser zur Insolvenzschuldnerin vorliegen. Dadurch ist klar, dass der Kläger den Zugang zu dem gesamten bei der Beklagten vorhandenen Informationen unabhängig davon begehrt, ob diese in einer Betriebs-, Beitrags- oder anderweitigen Mitgliederakte enthalten sind. Zu einer weitergehenden Spezifizierung oder Eingrenzung seines Informationsgesuchs ist der Kläger mangels Kenntnis der Akten nicht in der Lage." In seinem Antrag bezieht sich [geschwärzt] auf eine exakte Adresse und auf einen eingrenzbaren Zeitraum von 2,5 Wochen. Legt man die Maßgabe des OVG NRW zugrunde, würde ich in diesem Fall - allein schon wegen des relativ kurzen Zeitraums - von einer hinreichenden Bestimmbarkeit des Antrags ausgehen. Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Falls Sie Rückfragen haben, bin ich gerne auch telefonisch erreichbar. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente zur Gravelottestraße 48, zwischen de…
An Bürger- und Ordnungsamt Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung: Antrag auf Informationszugang vom 4.5.2022 (Dokumente zur Gravelottestraße 48, zwischen dem 18.04.2022 und dem 04.05.2022) [#248296]
Datum
26. Juli 2022 15:22
An
Bürger- und Ordnungsamt Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente zur Gravelottestraße 48, zwischen dem 18.04.2022 und dem 04.05.2022“ vom 04.05.2022 (#248296) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 49 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Sofern Ihre Behörde die Anfrage weiterhin nicht bearbeitet, behalte ich mir eine Untätigkeitsklage vor. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bürger- und Ordnungsamt Duisburg
Sehr << Antragsteller:in >> das Ordnungsamt und auch speziell ich, bin für Ihren Antrag nicht zuständ…
Von
Bürger- und Ordnungsamt Duisburg
Betreff
AW: AW: Vermittlung: Antrag auf Informationszugang vom 4.5.2022 (Dokumente zur Gravelottestraße 48, zwischen dem 18.04.2022 und dem 04.05.2022) [#248296]
Datum
26. Juli 2022 15:30
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> das Ordnungsamt und auch speziell ich, bin für Ihren Antrag nicht zuständig. Ich habe Ihre E-Mail an den zuständigen Kollegen weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Bürger- und Ordnungsamt Duisburg
Sehr << Antragsteller:in >> der Eingang Ihrer E-Mail vom 26.07.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werd…
Von
Bürger- und Ordnungsamt Duisburg
Betreff
Dokumente zur Gravelottestraße 48, zwischen dem 18.04.2022 und dem 04.05.2022 [#248296]
Datum
26. Juli 2022 17:17
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Sehr << Antragsteller:in >> der Eingang Ihrer E-Mail vom 26.07.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Die von Ihnen gewünschten Informationen umfassen eine Vielzahl von schutzwürdiger Informationen. Insbesondere ist eine Vielzahl von personenbezogenen Daten betroffen. Diese personenbezogenen Daten stehen einem Informationszugang grundsätzlich entgegen (§ 9 Abs. 1 ). Zu Ihrer Anfrage müssen wir Dritte (§ 8 IFG NRW) anhören. Deren Stellungnahmen liegen uns aktuell noch nicht vor. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente zur Gravelottestraße 48, zwischen de…
An Bürger- und Ordnungsamt Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dokumente zur Gravelottestraße 48, zwischen dem 18.04.2022 und dem 04.05.2022 [#248296]
Datum
5. September 2022 11:29
An
Bürger- und Ordnungsamt Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente zur Gravelottestraße 48, zwischen dem 18.04.2022 und dem 04.05.2022“ vom 04.05.2022 (#248296) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 90 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bürger- und Ordnungsamt Duisburg
Sehr << Antragsteller:in >> leider liegen uns aktuell immer noch nicht alle Stellungnahmen von beteil…
Von
Bürger- und Ordnungsamt Duisburg
Betreff
AW: AW: Dokumente zur Gravelottestraße 48, zwischen dem 18.04.2022 und dem 04.05.2022 [#248296]
Datum
8. September 2022 15:23
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> leider liegen uns aktuell immer noch nicht alle Stellungnahmen von beteiligten Dritten vor. Wir möchten nochmals auf unsere Antwort vom 26.Juli 2022 verweisen. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> sehr geehrte Damen und Herren, ich erinnere an die Erledigung meines Ausk…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Erinnerung: Vermittlung: Antrag auf Informationszugang vom 4.5.2022 (Dokumente zur Gravelottestraße 48, zwischen dem 18.04.2022 und dem 04.05.2022)
Datum
27. Oktober 2022 15:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> sehr geehrte Damen und Herren, ich erinnere an die Erledigung meines Auskunftsersuchens vom 13.7., auf welches ich bislang noch keine Rückmeldung erhalten habe und Ihnen unten noch einmal weiterleite. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente zur Gravelottestraße 48, zwischen dem 18.04.2022 und dem…
An Bürger- und Ordnungsamt Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erinnerung: Vermittlung: Antrag auf Informationszugang vom 4.5.2022 (Dokumente zur Gravelottestraße 48, zwischen dem 18.04.2022 und dem 04.05.2022) [#248296]
Datum
26. April 2023 08:23
An
Bürger- und Ordnungsamt Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente zur Gravelottestraße 48, zwischen dem 18.04.2022 und dem 04.05.2022“ vom 04.05.2022 (#248296) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 323 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für Ihre bisherige Unterstützung bezüglicher meiner Anfrage an die Stadt Duisburg. Leider …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erinnerung: Vermittlung: Antrag auf Informationszugang vom 4.5.2022 (Dokumente zur Gravelottestraße 48, zwischen dem 18.04.2022 und dem 04.05.2022) [#248296]
Datum
26. April 2023 08:27
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre bisherige Unterstützung bezüglicher meiner Anfrage an die Stadt Duisburg. Leider wurde die Anfrage nach nun fast einem Jahr immer noch nicht beantwortet. Können Sie bitte erneut vermittelnd tätig werden? Den bisherigen Verlauf finden sie unter folgendem Link: https://fragdenstaat.de/a/248296/ Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248296 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248296/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Betreff versteckt
Datum
11. Mai 2023 16:45
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente zur Gravelottestraße 48, zwischen dem 18.04.2022 und dem…
An Bürger- und Ordnungsamt Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erinnerung: Antrag auf Informationszugang vom 4.5.2022 (Dokumente zur Gravelottestraße 48, zwischen dem 18.04.2022 und dem 04.05.2022) [#248296]
Datum
17. Juli 2023 08:51
An
Bürger- und Ordnungsamt Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente zur Gravelottestraße 48, zwischen dem 18.04.2022 und dem 04.05.2022“ vom 04.05.2022 (#248296) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 405 Tage überschritten. Bitte senden Sie mir zu meiner Anfrage umgehend einen rechtsmittelfähigen Bescheid. Sie wurden bereits mehrfach durch mich an die Anfrage erinnert, ebenso hat die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen in der Sache mehrfach Kontakt zu Ihrem Hause aufgenommen. Da die Anfrage nun bereits deutlich mehr als ein Jahr verschleppt wird, prüfe ich derzeit auch eine Untätigkeitsklage. Ich würde mich freuen wenn wir in der Sache auch ohne derartige Umwege zu einem Ergebnis kommen können. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente zur Gravelottestraße 48, zwischen dem 18.04.2022 und dem…
An Bürger- und Ordnungsamt Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erinnerung: Antrag auf Informationszugang vom 4.5.2022 (Dokumente zur Gravelottestraße 48, zwischen dem 18.04.2022 und dem 04.05.2022) [#248296]
Datum
27. Juli 2023 15:47
An
Bürger- und Ordnungsamt Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente zur Gravelottestraße 48, zwischen dem 18.04.2022 und dem 04.05.2022“ vom 04.05.2022 (#248296) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 405 Tage überschritten. Bitte senden Sie mir zu meiner Anfrage umgehend einen rechtsmittelfähigen Bescheid. Sie wurden bereits mehrfach durch mich an die Anfrage erinnert, ebenso hat die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen in der Sache mehrfach Kontakt zu Ihrem Hause aufgenommen. Da die Anfrage nun bereits deutlich mehr als ein Jahr verschleppt wird, prüfe ich derzeit auch eine Untätigkeitsklage. Ich würde mich freuen wenn wir in der Sache auch ohne derartige Umwege zu einem Ergebnis kommen können. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248296 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248296/

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Bürger- und Ordnungsamt Duisburg
IFG Antrag vom 04.05.2022 Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang Ihr Bescheid zum IFG Antrag vom 04.05…
Von
Bürger- und Ordnungsamt Duisburg
Betreff
IFG Antrag vom 04.05.2022
Datum
9. August 2023 09:28
Status
Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang Ihr Bescheid zum IFG Antrag vom 04.05.2023. Mit freundlichen Grüßen