Vorhabenliste / Kabinettplanung Ihres Ressorts

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Die aktuelle Vorhabenliste (bzw. "Kabinettplanung") Ihres Ministeriums, in der die prioritär vom Ministerium zu bearbeitenden Themen verzeichnet sind sowie die Vorhabenliste (bzw. "Kabinettplanung") für das Jahr 2023.
Ich weise darauf hin, dass das BMUV eine entsprechende Anfrage positiv beschieden hat: https://fragdenstaat.de/anfrage/vorhabenliste-bmu/

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Mai 2022
  • Frist
    8. Juni 2022
  • 4 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die aktuelle Vorh…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Vorhabenliste / Kabinettplanung Ihres Ressorts [#248338]
Datum
5. Mai 2022 12:58
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die aktuelle Vorhabenliste (bzw. "Kabinettplanung") Ihres Ministeriums, in der die prioritär vom Ministerium zu bearbeitenden Themen verzeichnet sind sowie die Vorhabenliste (bzw. "Kabinettplanung") für das Jahr 2023. Ich weise darauf hin, dass das BMUV eine entsprechende Anfrage positiv beschieden hat: https://fragdenstaat.de/anfrage/vorhabenliste-bmu/
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 248338 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248338/
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Auswärtiges Amt
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 05.05.2022 (Vorhabenliste); Vg. 176-2022 Sehr geehrter…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 05.05.2022 (Vorhabenliste); Vg. 176-2022
Datum
5. Mai 2022 14:43
Status
Warte auf Antwort
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2,2 KB
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2,9 KB


Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Bitte teilen Sie mir noch Ihre zustellungsfähige Anschrift mit, da ein rechtsbehelfsfähiger Bescheid zu erstellen ist. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/i... einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/da...) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen
Auswärtiges Amt
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 05.05.2022 (Vorhabenliste); Vg. 176-2022 Sehr geehrter…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 05.05.2022 (Vorhabenliste); Vg. 176-2022
Datum
25. Mai 2022 09:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, könnten Sie uns noch Ihre zustellungsfähige Anschrift mitteilen, an die wir den Bescheid senden können? Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 05.05.2022 (Vorhabenliste); Vg. 176-2022 [#248338]…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 05.05.2022 (Vorhabenliste); Vg. 176-2022 [#248338]
Datum
25. Mai 2022 09:51
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> anbei. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 248338 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248338/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 05.05.2022 (Vorhabenliste); Vg. 176-2022 Sehr geehrter…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 05.05.2022 (Vorhabenliste); Vg. 176-2022
Datum
7. Juni 2022 12:34
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Semsrott, die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert noch an. Hierfür bitte ich um Ihr Verständnis. Ich komme unverzüglich und unaufgefordert wieder auf Ihre Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 05.05.2022 (Vorhabenliste); Vg. 176-2022 [#248338]…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 05.05.2022 (Vorhabenliste); Vg. 176-2022 [#248338]
Datum
7. Juni 2022 12:37
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für den Zwischenstand. Aber: Wieso denn? Es handelt sich um ein simples Dokument, andere Ministerien haben es mir schon zugänglich gemacht. Ich würde mich sehr freuen, wenn die Antwortfrist im IFG nicht als nette unverbindliche Richtlinie angesehen werden würde. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 248338 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248338/
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 05.05.2022 (Vorhabenliste); Vg. 176-2022 [#248338]…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 05.05.2022 (Vorhabenliste); Vg. 176-2022 [#248338]
Datum
28. Juni 2022 11:19
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorhabenliste / Kabinettplanung Ihres Ressorts“ vom 05.05.2022 (#248338) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 21 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott

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Auswärtiges Amt
Antwortbescheid Sehr geehrter Herr Semsrott, auf Ihre o. g. Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsf…
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Antwortbescheid
Datum
28. Juni 2022
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, auf Ihre o. g. Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) ergeht folgender Bescheid: Ihrem Antrag wird stattgegeben. Als Anlage überreiche ich die Aufstellung "Kabinettsvorhaben in AA-Federführung in der ersten Hälfte der 20. Legislaturperiode". Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen

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