Verhaltensregeln für Notare - ohne Verschlüsselung von Emails?

Der BfDI hat am 5.5. geschrieben, er habe die Verhaltensregeln für Notare genehmigt (https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/07_Verhaltensregeln-Notare.html). Interessant ist in meinen Augen insbesondere, dass Emails zwar auf "Spam und Schadsoftware untersucht werden" und Mitarbeiter offensichtlich im Umgang mit Phishing-Mails geschult werden sollen, aber einen Hinweis darauf, dass Emails verschlüsselt werden sollen, unter Beachtung der Orientierungshilfe Email oder Anwendung geeigneter Technik wie RFC 7672 oder BSI TR 03801 vermisse ich. Was hat den BfDI der in seinem Tätigkeitsbericht für 2021 auf Seite 44 schreibt "Verschlüsselung ist die Basis für den Schutz der Privatsphäre eines jeden Einzelnen und fast jeder wirtschaftlichen Betätigung in der digitalen Welt. Zur Stärkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses und des Grundrechts auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme ist es erforderlich, Daten wirkungsvoll vor Zugriffen Unberechtigter schützen zu können. Der Einsatz von Kryptographie ist hierbei ein ganz elementares Instrument." bewogen, auf den Einsatz von Verschlüsselung bei Email in den Verhaltensregeln zu verzichten?

Entsprechende Informationen, Dokumente, Diskussionen mit der Bundesnotarkammer bitte ich zu veröffentlichen.

Ergebnis der Anfrage

Ist halt peinlich für den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: er fordert Verschlüsselung wenn es selbstverständlich ist oder wo man die Forderung nicht selbst durchsetzen muss. Aber warum die Webseite aber nicht Emails verschlüsselt werden sollen - das möchte ich schon gerne wissen.
Siehe auch https://blog.lindenberg.one/AufsichtOhn… die Anfragen dort.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. Mai 2022
  • Frist
    11. Juni 2022
  • Ein:e Follower:in
Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der BfDI hat am 5…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Betreff
Verhaltensregeln für Notare - ohne Verschlüsselung von Emails? [#248615]
Datum
9. Mai 2022 18:22
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der BfDI hat am 5.5. geschrieben, er habe die Verhaltensregeln für Notare genehmigt (https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/07_Verhaltensregeln-Notare.html). Interessant ist in meinen Augen insbesondere, dass Emails zwar auf "Spam und Schadsoftware untersucht werden" und Mitarbeiter offensichtlich im Umgang mit Phishing-Mails geschult werden sollen, aber einen Hinweis darauf, dass Emails verschlüsselt werden sollen, unter Beachtung der Orientierungshilfe Email oder Anwendung geeigneter Technik wie RFC 7672 oder BSI TR 03801 vermisse ich. Was hat den BfDI der in seinem Tätigkeitsbericht für 2021 auf Seite 44 schreibt "Verschlüsselung ist die Basis für den Schutz der Privatsphäre eines jeden Einzelnen und fast jeder wirtschaftlichen Betätigung in der digitalen Welt. Zur Stärkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses und des Grundrechts auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme ist es erforderlich, Daten wirkungsvoll vor Zugriffen Unberechtigter schützen zu können. Der Einsatz von Kryptographie ist hierbei ein ganz elementares Instrument." bewogen, auf den Einsatz von Verschlüsselung bei Email in den Verhaltensregeln zu verzichten? Entsprechende Informationen, Dokumente, Diskussionen mit der Bundesnotarkammer bitte ich zu veröffentlichen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Joachim Lindenberg Anfragenr: 248615 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248615/ Postanschrift Joachim Lindenberg << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-780/002 II#0917 Sehr geehrter He…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Fwd: Verhaltensregeln für Notare - ohne Verschlüsselung von Emails? [#248615] # IFG-780/002 II#0917
Datum
10. Mai 2022 14:49
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-780/002 II#0917 Sehr geehrter Herr Lindenberg, angefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verhaltensregeln für Notare - ohne Verschlüsse…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Betreff
AW: Fwd: Verhaltensregeln für Notare - ohne Verschlüsselung von Emails? [#248615] # IFG-780/002 II#0917 [#248615]
Datum
11. Juni 2022 16:00
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verhaltensregeln für Notare - ohne Verschlüsselung von Emails?“ vom 09.05.2022 (#248615) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Joachim Lindenberg
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/002 II#0917 Sehr geehrter Herr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag - Verhaltensregeln für Notare - ohne Verschlüsselung von Emails? [#248615] # IFG-780/002 II#0917
Datum
13. Juni 2022 13:23
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
482,6 KB
signature.asc
207 Bytes


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/002 II#0917 Sehr geehrter Herr Lindenberg, in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/002 II#0917 Sehr geehrter Herr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag - "Verhaltensregeln für Notare - ohne Verschlüsselung von Emails?" [#248615] # IFG-780/002 II#0917
Datum
4. Juli 2022 15:14
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/002 II#0917 Sehr geehrter Herr Lindenberg, in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Sehr << Anrede >> Es ist mir ein Dorn im Auge, dass der BfDI, der selbst ein Transparenzgesetz forder…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag - "Verhaltensregeln für Notare - ohne Verschlüsselung von Emails?" [#248615] # IFG-780/002 II#0917 [#248615]
Datum
25. Juli 2022 13:04
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Es ist mir ein Dorn im Auge, dass der BfDI, der selbst ein Transparenzgesetz fordert, seine eigene Tätigkeit aber nicht transparent und nachvollziehbar darstellt. Denn es bleibt ein Rätsel, warum man eine Orientierungshilfe Email als Erfolg feiert, sie dann aber keinen Eingang in die Verhaltensregeln findet. Insofern bin ich der Meinung, dass der BfDI diese Unterlagen gebührenfrei veröffentlichen sollte. Ich habe versucht öffentliches Interesse zu organisieren, das scheint aber aufgrund der Sommerzeit gerade schwierig zu sein, aber sobald da etwas kommt werde ich das nachreichen. Öffentliches Interesse erwarte ich vor allem, weil dies die ersten genehmigten Verhaltensregeln sind, und zu vermuten oder - angesichts der Fehlstellen - zu befürchten ist, dass sich andere daran orientieren werden. Sollte der BfDI sich keinen dieser Gründe zu eigen machen können, bitte ich auf meine ursprüngliche Anfrage zurückzugehen, speziell, was hat den BfDI "bewogen, auf den Einsatz von Verschlüsselung bei Email in den Verhaltensregeln zu verzichten?" Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich rund 1300 Seiten mit für oder wieder von Verschlüsselung bei Email befassen. Ich bitte Sie daher, die gefundenen rund 1300 Seiten mit der Suchfunktion auf das Stichwort (E)Mail zu durchsuchen und die dann gefundenen Dokumente zu betrachten. Kopien oder Entwürfe der Orienterierungshilfe Emailverschlüsselung dürfen Sie weglassen, denn die Orienterierungshilfe Emailverschlüsselung ist hinreichend bekannt. Wie viele Seiten bleiben dann übrig? Ich befürchte keine einzige, lasse mich aber gerne eines besseren belehren. Mit freundlichen Grüßen Joachim Lindenberg Anfragenr: 248615 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248615/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/002 II#0917 Sehr geehrter Herr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag - "Verhaltensregeln für Notare - ohne Verschlüsselung von Emails?" [#248615] # IFG-780/002 II#0917
Datum
3. August 2022 15:17
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
557,6 KB
signature.asc
207 Bytes


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/002 II#0917 Sehr geehrter Herr Lindenberg, in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Sehr << Anrede >> ich muss Ihnen da widersprechen. Ich hatte Sie darum gebeten, herauszufinden, ob di…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag - "Verhaltensregeln für Notare - ohne Verschlüsselung von Emails?" [#248615] # IFG-780/002 II#0917 [#248615]
Datum
3. August 2022 15:39
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich muss Ihnen da widersprechen. Ich hatte Sie darum gebeten, herauszufinden, ob die über 1000 Seiten tatsächlich mit meiner Frage im Zusammenhang stehen. Ich bin optimistisch, dass Sie nach einer entsprechenden Filterung nur ganz wenige Seiten finden und es damit eine einfache Frage ist. Mit freundlichen Grüßen Joachim Lindenberg Anfragenr: 248615 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248615/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/002 II#0917 Sehr geehrter Herr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag - "Verhaltensregeln für Notare - ohne Verschlüsselung von Emails?" [#248615] # IFG-780/002 II#0917
Datum
8. August 2022 12:25
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
902,6 KB
signature.asc
207 Bytes


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/002 II#0917 Sehr geehrter Herr Lindenberg, in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Sehr << Anrede >> ich muss Ihnen erneut widersprechen. Ich bin zwar kein Nutzer Ihres Dokumentenmana…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag - "Verhaltensregeln für Notare - ohne Verschlüsselung von Emails?" [#248615] # IFG-780/002 II#0917 [#248615]
Datum
9. August 2022 10:35
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich muss Ihnen erneut widersprechen. Ich bin zwar kein Nutzer Ihres Dokumentenmanagementsystems und weiß auch nicht welche der Lösungen von ITZBund der BfDI einsetzt, aber die Standardlösung dafür, BSCW (https://www.itzbund.de/DE/itloesungen...) bewirbt das ITZBund mit "Versionsverwaltung, Ereignismeldung, Sperr- und Suchmechanismen". Auch die E-Akte Bund https://www.itzbund.de/DE/itloesungen... bietet eine Suchfunktion. Auch sind die PDF-Exporte von Akteneinsichten, die ich im Rahmen meiner Auskunftsanfragen an den BfDI erhalte, sind - soweit sie nicht geschwärzt wurden - ganz normal durchsuchbar. Wenn also das Dokumentenmanagementsystem selbst keine geeignete Suchfunktion haben sollte, dann probieren Sie einen Export. Ggfs. können Ihnen die Kollegen vom ITZBund oder vom Justitiariat bestimmt helfen Ihre Dokumente zu exportieren und dann zu durchsuchen. Der Zeitaufwand dafür ist aller Wahrscheinlichkeit nach geringfügig im Verhältnis zur Bearbeitung von über 1000 Seiten. Offen gesagt entsteht bei mir der Eindruck, dass der BfDI sich der Veröffentlichung entziehen will und dafür die Gebühren missbraucht. Dass eine freiwillige und kostenfreie Veröffentlichung angebracht wäre, habe ich bereits ausgeführt. Mit freundlichen Grüßen Joachim Lindenberg

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Genehmigte Verhaltensregeln für Notare - keine Emailverschlüsselung?
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Via
Briefpost
Betreff
Genehmigte Verhaltensregeln für Notare - keine Emailverschlüsselung?
Datum
4. Oktober 2022
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status