Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie viele Tassen (z.B. dieses Modells
https://www.facebook.com/DieAutobahnGmbH/posts/483781082309230/) hat die Die Autobahn GmbH des Bundes in den Jahren 2018 bis 2022 (01.01. bis 30.04.2022) produzieren lassen bzw. eingekauft?
2. Welche Kosten sind der Die Autobahn GmbH des Bundes hierbei jährlich sowie insgesamt entstanden?
3. Wie viele weitere Tassen hat die Die Autobahn GmbH des Bundes für die Jahre 2022 und 2023 bestellt bzw. in Auftrag gegeben/produzieren lassen und mit welchen weiteren Kosten rechnet die Die Autobahn GmbH des Bundes für die Tassenherstellung in de4n Jahren 2022 und 2023?
4. Welches Unternehmen stellt die Tassen her? Wann wurde das Unternehmen beauftragt, welchen finanziellen Gesamtumfang hat der Auftrag und wie viele Tassen sollen laut Auftrag insgesamt geliefert werden?
5. Wie groß ist der Bedarf an Tassen in der Die Autobahn GmbH des Bundes insgesamt für die Jahre 2018 bis 2025? Wie, wann und durch wen wurde dieser Bedarf ermittelt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
<Information-entfernt> <Information-entfernt>
Anfragenr: 248660
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Postanschrift
<Information-entfernt> <Information-entfernt>
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