Tassen der Die Autobahn GmbH des Bundes

1. Wie viele Tassen (z.B. dieses Modells https://www.facebook.com/DieAutobahnGmbH/posts/483781082309230/) hat die Die Autobahn GmbH des Bundes in den Jahren 2018 bis 2022 (01.01. bis 30.04.2022) produzieren lassen bzw. eingekauft?

2. Welche Kosten sind der Die Autobahn GmbH des Bundes hierbei jährlich sowie insgesamt entstanden?

3. Wie viele weitere Tassen hat die Die Autobahn GmbH des Bundes für die Jahre 2022 und 2023 bestellt bzw. in Auftrag gegeben/produzieren lassen und mit welchen weiteren Kosten rechnet die Die Autobahn GmbH des Bundes für die Tassenherstellung in de4n Jahren 2022 und 2023?

4. Welches Unternehmen stellt die Tassen her? Wann wurde das Unternehmen beauftragt, welchen finanziellen Gesamtumfang hat der Auftrag und wie viele Tassen sollen laut Auftrag insgesamt geliefert werden?

5. Wie groß ist der Bedarf an Tassen in der Die Autobahn GmbH des Bundes insgesamt für die Jahre 2018 bis 2025? Wie, wann und durch wen wurde dieser Bedarf ermittelt?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. Mai 2022
  • Frist
    14. Juni 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie viele Tass…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Tassen der Die Autobahn GmbH des Bundes [#248660]
Datum
10. Mai 2022 11:00
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie viele Tassen (z.B. dieses Modells https://www.facebook.com/DieAutobahnGmbH/posts/483781082309230/) hat die Die Autobahn GmbH des Bundes in den Jahren 2018 bis 2022 (01.01. bis 30.04.2022) produzieren lassen bzw. eingekauft? 2. Welche Kosten sind der Die Autobahn GmbH des Bundes hierbei jährlich sowie insgesamt entstanden? 3. Wie viele weitere Tassen hat die Die Autobahn GmbH des Bundes für die Jahre 2022 und 2023 bestellt bzw. in Auftrag gegeben/produzieren lassen und mit welchen weiteren Kosten rechnet die Die Autobahn GmbH des Bundes für die Tassenherstellung in de4n Jahren 2022 und 2023? 4. Welches Unternehmen stellt die Tassen her? Wann wurde das Unternehmen beauftragt, welchen finanziellen Gesamtumfang hat der Auftrag und wie viele Tassen sollen laut Auftrag insgesamt geliefert werden? 5. Wie groß ist der Bedarf an Tassen in der Die Autobahn GmbH des Bundes insgesamt für die Jahre 2018 bis 2025? Wie, wann und durch wen wurde dieser Bedarf ermittelt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 248660 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248660/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Die Autobahn GmbH des Bundes
Sehr <Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Autobahn GmbH des Bundes ist hier mangels Befu…
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
AW: Tassen der Die Autobahn GmbH des Bundes [#248660]
Datum
10. Mai 2022 14:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr <Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Autobahn GmbH des Bundes ist hier mangels Befugnis gem. § 7 IFG, einen Verwaltungsakt zu erlassen, unzuständig, da es sich bei dem Kauf der Tassen nicht um den Beleihungsbereich und nicht um den Bereich der Wahrnehmung der der Gesellschaft übertragenen öffentlichen Aufgaben handelt. Bitte wenden Sie sich an den BMDV. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr << Anrede >> ob und inwiefern auch alle nachgelagerten Behörden u…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Tassen der Die Autobahn GmbH des Bundes [#248660]
Datum
10. Mai 2022 15:29
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr << Anrede >> ob und inwiefern auch alle nachgelagerten Behörden und alle bundeseigenen Unternehmen dem IFG bzw. dem UIG sowie der parlamentarischen und somit auch der öffentlichen Kontrolle unterliegen ist mithin umstritten. Siehe hierzu auch BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 07. November 2017 - 2 BvE 2/11 -, Rn. 1-372 (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/11/es20171107_2bve000211.html). Ich werde mich parallel an das BMDV wenden, erhalte meinen IFG-/UIG-Antrag der Die Autobahn GmbH des Bundes jedoch aufrecht und sehe einer Bescheidung erfreut entgegen. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 248660 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248660/

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Die Autobahn GmbH des Bundes
Sehr <Information-entfernt> da der Beleihungsbereich hier nicht betroffen ist, können wir einen Bescheid gem…
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
AW: Tassen der Die Autobahn GmbH des Bundes [#248660]
Datum
11. Mai 2022 10:49
Status
Sehr <Information-entfernt> da der Beleihungsbereich hier nicht betroffen ist, können wir einen Bescheid gem. § 7 IFG nicht erlassen, sondern nur das BMDV, § 7 Abs. 1 Satz 2 IFG. Von hier wird daher keine Bescheidung erfolgen. Mit freundlichen Grüßen