Transparenzanfrage bezüglich Gewahrsamnahmen durch Polizeibehörden

Die Anzahl an Gewahrsamnahmen der Polizeibehörden innerhalb Nordrhein-Westfalens von Personen, die aufgrund des Verdachtes auf politisch entweder "links" oder "rechts" motivierten Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten festgesetzt wurden.

Hierzu soll explizit zählen:
- versuchte Fast-ED-Behandlungen (mobile Identitätsfeststellung)
- versuchte ED-Behandlungen
- sog. "Verbringungsgewahrsam" (rechtlich nicht klar definierte Praxis, bei welcher Polizeibehörden mutmaßliche Täter*innen an einen entfernteren Ort bringen, um schnellen Wiederholungs-Taten vorzubeugen)
- Festnahmen
- Gewahrsamnahmen
- Aufenthalte in Gefangenen-Sammelstellen
- Untersuchungshaft
- jede andere Form der polizeilichen Festsetzung

Des Weiteren werden die Anzahl der rechtskräftigen Verurteilungen von politisch "links" und "rechts" motivierten Straftaten bzw. verhängten Ordnungswidrigkeiten, sowie die Anzahl der derzeit noch laufenden Verfahren.

Bitte schlüsseln Sie alle Zahlen nach politisch "links" und "rechts", sowie den oben aufgelisteten Maßnahmen auf.

Der Zeitraum, auf den sich diese Anfrage bezieht, ist vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2021.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Mai 2022
  • Frist
    14. Juni 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Transparenzanfrage bezüglich Gewahrsamnahmen durch Polizeibehörden [#248730]
Datum
11. Mai 2022 09:21
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl an Gewahrsamnahmen der Polizeibehörden innerhalb Nordrhein-Westfalens von Personen, die aufgrund des Verdachtes auf politisch entweder "links" oder "rechts" motivierten Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten festgesetzt wurden. Hierzu soll explizit zählen: - versuchte Fast-ED-Behandlungen (mobile Identitätsfeststellung) - versuchte ED-Behandlungen - sog. "Verbringungsgewahrsam" (rechtlich nicht klar definierte Praxis, bei welcher Polizeibehörden mutmaßliche Täter*innen an einen entfernteren Ort bringen, um schnellen Wiederholungs-Taten vorzubeugen) - Festnahmen - Gewahrsamnahmen - Aufenthalte in Gefangenen-Sammelstellen - Untersuchungshaft - jede andere Form der polizeilichen Festsetzung Des Weiteren werden die Anzahl der rechtskräftigen Verurteilungen von politisch "links" und "rechts" motivierten Straftaten bzw. verhängten Ordnungswidrigkeiten, sowie die Anzahl der derzeit noch laufenden Verfahren. Bitte schlüsseln Sie alle Zahlen nach politisch "links" und "rechts", sowie den oben aufgelisteten Maßnahmen auf. Der Zeitraum, auf den sich diese Anfrage bezieht, ist vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2021.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248730 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248730/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren IFG-Antrag. Um Ihren Antrag bearbeiten zu können…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
IFG-Anfrage << Antragsteller:in >>_<< Antragsteller:in >>- Transparenzanfrage bezüglich Gewahrsamnahmen durch Polizeibehörden [#248730]
Datum
11. Mai 2022 12:12
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren IFG-Antrag. Um Ihren Antrag bearbeiten zu können, bitten wir um Mitteilung Ihrer vollständigen Anschrift. Eine zustellungsfähige Anschrift ermöglicht nicht nur die Identifikation des Antragstellers nach § 4 Abs. 1 IFG NRW; sie ist auch Voraussetzung für die förmliche Zustellung eines Gebührenbescheides oder ggf. eines Ablehnungsbescheides nach § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW. Mit freundlichen Grüßen