Preisübersicht des Gefängnisladens

Schicken Sie mir bitte eine aktuelle Preisliste oder Preisübersicht des Gefängnisladens Ihrer JVA.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. Mai 2022
  • Frist
    14. Juni 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Justizvollzugsanstalt Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Preisübersicht des Gefängnisladens [#248741]
Datum
11. Mai 2022 10:36
An
Justizvollzugsanstalt Essen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Schicken Sie mir bitte eine aktuelle Preisliste oder Preisübersicht des Gefängnisladens Ihrer JVA.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248741 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248741/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Justizvollzugsanstalt Essen
Preisübersicht des Gefängnisladen Sehr << Antragsteller:in >> in der Justizvollzugsanstalt Essen gibt…
Von
Justizvollzugsanstalt Essen
Betreff
Preisübersicht des Gefängnisladen
Datum
12. Mai 2022 09:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> in der Justizvollzugsanstalt Essen gibt es keinen Gefängnisladen. Die Produkte der Arbeitsverwaltung können auf der folgenden Seite angesehen werden: www.knastladen.de<http://www.knastladen.de> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Preisübersicht des Gefängnisladen [#248741] Sehr geehrte Damen und Herren, Ich danke Ihnen für Ihre schnelle …
An Justizvollzugsanstalt Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Preisübersicht des Gefängnisladen [#248741]
Datum
13. Mai 2022 11:24
An
Justizvollzugsanstalt Essen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich danke Ihnen für Ihre schnelle Antwort! Bitte entschuldigen Sie, ich habe mich offenbar missverständlich ausgedrückt: Schicken Sie mir bitte eine Preisübersicht des Gefängnisladens, in dem Gefangene Gegenstände kaufen können (und nicht in dem ich Produkte aus dem Gefängnis kaufen kann). Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248741 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248741/
Justizvollzugsanstalt Essen
AW: Preisübersicht des Gefängnisladen [#248741] Sehr << Antragsteller:in >> für den Einkauf der Gefan…
Von
Justizvollzugsanstalt Essen
Betreff
AW: Preisübersicht des Gefängnisladen [#248741]
Datum
24. Mai 2022 10:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> für den Einkauf der Gefangenen besteht ein Vertrag mit einem externen Unternehmer. Bestandteil des Vertrages ist die Bestellliste. Dieser Vertrag unterliegt dem Betriebsgeheimnis. Das Geheimhaltungsinteresse überwiegt hier Ihrem Informationsinteresse. Demgemäß wird die begehrte Bestellliste nicht zur Verfügung gestellt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Preisübersicht des Gefängnisladen [#248741] Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Antwort,…
An Justizvollzugsanstalt Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Preisübersicht des Gefängnisladen [#248741]
Datum
31. Mai 2022 01:04
An
Justizvollzugsanstalt Essen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Antwort, die ich auch mangels Rechtsbehelfsbelehrung iSd § 58 VwGO als einen ablehnenden Bescheid (Verwaltungsakt iSd § 35 VwVfG) behandeln werde. Insofern lege ich hiermit WIDERSPRUCH gegen Ihren Bescheid vom 24.5.2022 ein. Sie führen an, die von mir angefragte Bestellliste sei Bestandteil eines Vertrags mit einem externen Unternehmen und deswegen vom Betriebsgeheimnis desselben gedeckt (wohl gem. § 8 IFG NRW). Allerdings haben Sie weder dargelegt, inwiefern durch Veröffentlichung der Bestellliste ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis offenbart würde, noch, inwiefern dadurch dem Unternehmen ein wirtschaftlicher Schaden entstehen würde (vgl. BVerwG NVwZ 2009, 1113, 1114). Dies müsste allerdings dezidiert dargelegt werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.06.2012 - OVG 12 B 34.10, Rn. 37 -, juris). Im Gegenteil bin ich mit Schoch IFG § 6 Rn. 82 der Überzeugung, die von mir angefragte Information ist bereits offenkundig, indem sie einem nicht begrenzten Personenkreis zur Verfügung steht, nämlich allen früheren, gegenwärtigen und künftigen Gefangenen Ihrer JVA, und somit nicht schutzwürdig iSd § 8 IFG NRW. Für die Annahme eines Betriebsgeheimnisses wäre ferner erforderlich, dass das Unternehmen auf subjektiver Seite ein Interesse an der Geheimhaltung der Information gezeigt hat, die reine Vermutung oder Fiktion desselben reicht nicht aus (Schoch IFG § 6 Rn. 89). Ihrer Antwort lässt sich nicht entnehmen, dass Sie dies bei dem Unternehmen nachgefragt hätten oder der Geheimhaltungswille anderweitig offensichtlich wäre. Zuletzt ist auch kein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse an der Bestellliste erkennbar: Weder haben Sie dargelegt, dass die Bestellliste wettbewerbsrelevant wäre – ein schlichtes Verzeichnis der für die Gefangenen verfügbaren Produkte und deren Preise verschafft einem Konkurrenten keinen unmittelbaren Vorteil (in einem vergleichbaren Fall, OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.06.2012 - OVG 12 B 34.10, Rn. 37f. -, juris). Eine Abwägung nach § 8 Satz 3 IFG NRW haben Sie augenscheinlich auch nicht vorgenommen, jedenfalls geht diese nicht über die Mitteilung des bloßen Ergebnisses hinaus, ohne jedoch die Grundlage derselben auszuführen. Nichtsdestoweniger möchte ich zugunsten meines berechtigen Interesses an der Informationserteilung anführen, dass ich nach meinem Besuch bei der mündlichen Verhandlung des BVerfG Ende April 2022 zum Thema „Gefangenenvergütung“ weitere Nachforschungen zu dem Thema anstellen möchte, in diesem Zusammenhang ist es wichtig, die Vergütung der Gefangenen in ein Verhältnis mit ihren (potentiellen) Ausgaben im Gefängnisalltag zu setzen. Die mündliche Verhandlung vor dem BVerfG sowie die begleitenden Berichte in einschlägigen Medien (z.B. https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/gefangenenverguetung-bverfg-2bvr16616-2bvr91417-2bvr168317-verhandlung-strafvollzug-arbeit-mindestlohn-resozialisierung-dav/) lassen auf ein breites öffentliches Interesse an diesen Informationen schließen. Gleichzeitig ist nicht ersichtlich, welches Interesse das Unternehmen an der Geheimhaltung haben sollte (s.o.). Im Ergebnis bin ich der Überzeugung, dass meinem Antrag nach dem IFG NRW stattzugeben ist. Bitte teilen Sie mir in einer ordnungsgemäßen Rechtsbehelfsbelehrung mit, sollte für die Erhebung eines Widerspruchs eine andere Form als die hier gewählte notwendig sein oder ein Widerspruch mangels Widerspruchsverfahrens nicht statthaft sein. In jedem Fall bitte ich um einen Bescheid, gegen den ich ggf. gerichtlich vorgehen kann. Darüber hinaus möchte ich der Einfachheit halber darauf hinweisen, dass Sie Ihren Bescheid jederzeit zurücknehmen und mir die Auskunft nach dem IFG NRW gewähren können. Gegebenenfalls könnten wir auch die Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zur Vermittlung heranziehen, sollten weiterhin Uneinigkeiten über die Rechtlage bestehen, über FragDenStaat.de geht dies sehr unkompliziert. Ich freue mich über eine kurze Eingangsbestätigung meines Widerspruchs und danke Ihnen! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248741 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248741/
Justizvollzugsanstalt Essen
AW: Preisübersicht des Gefängnisladen [#248741] Sehr << Antragsteller:in >> ich bitte Ihre Eingabe un…
Von
Justizvollzugsanstalt Essen
Betreff
AW: Preisübersicht des Gefängnisladen [#248741]
Datum
1. Juni 2022 14:31
Status
Sehr << Antragsteller:in >> ich bitte Ihre Eingabe unmittelbar an die offizielle Adresse der Justizvollzugsanstalt Essen für den Post- und Geschäftseingang zu richten: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Preisübersicht des Gefängnisladen [#248741] Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Antwort,…
An Justizvollzugsanstalt Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Preisübersicht des Gefängnisladen [#248741]
Datum
1. Juni 2022 14:45
An
Justizvollzugsanstalt Essen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Antwort, die ich auch mangels Rechtsbehelfsbelehrung iSd § 58 VwGO als einen ablehnenden Bescheid (Verwaltungsakt iSd § 35 VwVfG) behandeln werde. Insofern lege ich hiermit WIDERSPRUCH gegen Ihren Bescheid vom 24.5.2022 ein. Sie führen an, die von mir angefragte Bestellliste sei Bestandteil eines Vertrags mit einem externen Unternehmen und deswegen vom Betriebsgeheimnis desselben gedeckt (wohl gem. § 8 IFG NRW). Allerdings haben Sie weder dargelegt, inwiefern durch Veröffentlichung der Bestellliste ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis offenbart würde, noch, inwiefern dadurch dem Unternehmen ein wirtschaftlicher Schaden entstehen würde (vgl. BVerwG NVwZ 2009, 1113, 1114). Dies müsste allerdings dezidiert dargelegt werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.06.2012 - OVG 12 B 34.10, Rn. 37 -, juris). Im Gegenteil bin ich mit Schoch IFG § 6 Rn. 82 der Überzeugung, die von mir angefragte Information ist bereits offenkundig, indem sie einem nicht begrenzten Personenkreis zur Verfügung steht, nämlich allen früheren, gegenwärtigen und künftigen Gefangenen Ihrer JVA, und somit nicht schutzwürdig iSd § 8 IFG NRW. Für die Annahme eines Betriebsgeheimnisses wäre ferner erforderlich, dass das Unternehmen auf subjektiver Seite ein Interesse an der Geheimhaltung der Information gezeigt hat, die reine Vermutung oder Fiktion desselben reicht nicht aus (Schoch IFG § 6 Rn. 89). Ihrer Antwort lässt sich nicht entnehmen, dass Sie dies bei dem Unternehmen nachgefragt hätten oder der Geheimhaltungswille anderweitig offensichtlich wäre. Zuletzt ist auch kein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse an der Bestellliste erkennbar: Weder haben Sie dargelegt, dass die Bestellliste wettbewerbsrelevant wäre – ein schlichtes Verzeichnis der für die Gefangenen verfügbaren Produkte und deren Preise verschafft einem Konkurrenten keinen unmittelbaren Vorteil (in einem vergleichbaren Fall, OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.06.2012 - OVG 12 B 34.10, Rn. 37f. -, juris). Eine Abwägung nach § 8 Satz 3 IFG NRW haben Sie augenscheinlich auch nicht vorgenommen, jedenfalls geht diese nicht über die Mitteilung des bloßen Ergebnisses hinaus, ohne jedoch die Grundlage derselben auszuführen. Nichtsdestoweniger möchte ich zugunsten meines berechtigen Interesses an der Informationserteilung anführen, dass ich nach meinem Besuch bei der mündlichen Verhandlung des BVerfG Ende April 2022 zum Thema „Gefangenenvergütung“ weitere Nachforschungen zu dem Thema anstellen möchte, in diesem Zusammenhang ist es wichtig, die Vergütung der Gefangenen in ein Verhältnis mit ihren (potentiellen) Ausgaben im Gefängnisalltag zu setzen. Die mündliche Verhandlung vor dem BVerfG sowie die begleitenden Berichte in einschlägigen Medien (z.B. https://www.lto.de/recht/hintergruend...) lassen auf ein breites öffentliches Interesse an diesen Informationen schließen. Gleichzeitig ist nicht ersichtlich, welches Interesse das Unternehmen an der Geheimhaltung haben sollte (s.o.). Im Ergebnis bin ich der Überzeugung, dass meinem Antrag nach dem IFG NRW stattzugeben ist. Bitte teilen Sie mir in einer ordnungsgemäßen Rechtsbehelfsbelehrung mit, sollte für die Erhebung eines Widerspruchs eine andere Form als die hier gewählte notwendig sein oder ein Widerspruch mangels Widerspruchsverfahrens nicht statthaft sein. In jedem Fall bitte ich um einen Bescheid, gegen den ich ggf. gerichtlich vorgehen kann. Darüber hinaus möchte ich der Einfachheit halber darauf hinweisen, dass Sie Ihren Bescheid jederzeit zurücknehmen und mir die Auskunft nach dem IFG NRW gewähren können. Gegebenenfalls könnten wir auch die Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zur Vermittlung heranziehen, sollten weiterhin Uneinigkeiten über die Rechtlage bestehen, über FragDenStaat.de geht dies sehr unkompliziert. Ich freue mich über eine kurze Eingangsbestätigung meines Widerspruchs und danke Ihnen! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248741 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248741/