Statistik Reiseassoziierte COVID-19-Fälle

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Die Statistik der reiseassoziierten COVID-19-Fälle im Zeitverlauf für die Jahre 2020 und 2021, aufgeschlüsselt nach Expositionsland, Landkreis und Datum/KW. Das Ziel ist eine Analyse analog zu folgendem Beitrag: Frank C, Hellenbrand W, Sievers C: Betrachtung der reiseassoziierten COVID-19-Fälle im Sommer 2020 unter Berücksichtigung der Schulferien, Reisetätigkeit und Testkapazitäten. Eine ähnliche Anfrage wurde von Ihnen bereits unter dem Aktenzeichen 141-2020 bearbeitet.
Vielen Dank und beste Grüße

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. Mai 2022
  • Frist
    14. Juni 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Statistik der…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistik Reiseassoziierte COVID-19-Fälle [#248764]
Datum
11. Mai 2022 14:25
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Statistik der reiseassoziierten COVID-19-Fälle im Zeitverlauf für die Jahre 2020 und 2021, aufgeschlüsselt nach Expositionsland, Landkreis und Datum/KW. Das Ziel ist eine Analyse analog zu folgendem Beitrag: Frank C, Hellenbrand W, Sievers C: Betrachtung der reiseassoziierten COVID-19-Fälle im Sommer 2020 unter Berücksichtigung der Schulferien, Reisetätigkeit und Testkapazitäten. Eine ähnliche Anfrage wurde von Ihnen bereits unter dem Aktenzeichen 141-2020 bearbeitet. Vielen Dank und beste Grüße
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248764 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248764/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 11.05.2022 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 11.05.2022
Datum
11. Mai 2022 17:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, falls Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände ggf. nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden können sollte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0004#0197. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 11.05.2022 [#248764] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stat…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 11.05.2022 [#248764]
Datum
14. Juni 2022 09:42
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Statistik Reiseassoziierte COVID-19-Fälle“ vom 11.05.2022 (#248764) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 11.05.2022 (Unser Zeichen: 2.13.04/0004#0197) Sehr << Antragsteller:in >> wir nehme…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 11.05.2022 (Unser Zeichen: 2.13.04/0004#0197)
Datum
20. Juni 2022 18:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihre o.g. Anfrage vom 11.05.2022 und bitten, unsere verspätete Rückmeldung zu entschuldigen. Beigefügt übersenden wir Ihnen eine Tabelle mit den Daten, die in Anlehnung an die - im von Ihnen genannten Verfahren (Az.: 2020-141) - für die Jahre 2020 und 2021 zusammengestellt wurden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 11.05.2022 (Unser Zeichen: 2.13.04/0004#0197) [#248764] Sehr geehrte Damen und Herren, viele…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 11.05.2022 (Unser Zeichen: 2.13.04/0004#0197) [#248764]
Datum
27. Juni 2022 10:42
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Antwort und die übermittelten Daten. Leider muss ich darauf hinweisen, dass in den übermittelten Daten weder Expositionsland noch Kreisebene zu finden ist. Ich möchte Sie daher darum bitten, diese Angaben gemäß der Anfrage nachzureichen. Sollte es datenschutzrechtliche Bedenken geben, ist es für mich ausdrücklich kein Problem eine Tabelle zu erhalten, in der Werte unter 3 Fällen ausgeblendet sind. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248764 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248764/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 11.05.2022 (Unser Zeichen: 2.13.04/0004#0197) [#248764] Sehr geehrte Damen und Herren, meine…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 11.05.2022 (Unser Zeichen: 2.13.04/0004#0197) [#248764]
Datum
31. August 2022 15:05
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Statistik Reiseassoziierte COVID-19-Fälle“ vom 11.05.2022 (#248764) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 79 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
AW: Ihre Anfrage vom 11.05.2022 (Unser Zeichen: 2.13.04/0004#0197) [#248764] Sehr << Antragsteller:in >&g…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 11.05.2022 (Unser Zeichen: 2.13.04/0004#0197) [#248764]
Datum
1. September 2022 12:16
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
1,6 KB
image002.png
4,1 KB


Sehr << Antragsteller:in >> bezüglich Ihres unten stehenden Antrags teilte mir das Robert Koch-Institut (RKI) mit, dass derzeit noch geprüft werde, ob die Informationen in der von Ihnen beantragten Detailtiefe vorhanden sind. Eine Behörde ist nicht verpflichtet, Informationen extra für den Antragsteller zu erschaffen, z.B. durch Auswertungen und Aufbereitung von vorhandenen Informationen (VG Berlin, Urt. v. 12.10.2009 - 2 A 20/08). Mit freundlichen Grüßen,
Robert Koch-Institut
AW: Ihre Anfrage vom 11.05.2022 (Unser Zeichen: 2.13.04/0004#0197) Sehr << Antragsteller:in >> wir ko…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 11.05.2022 (Unser Zeichen: 2.13.04/0004#0197)
Datum
29. September 2022 15:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir kommen zurück auf Ihre Rückfrage vom 27.06.2022 zu Ihrer Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 09.03.2022 (Az. 2.13.04/0004#0197), zu welcher wir Ihnen Folgendes mitteilen: Über die Ihnen mit Nachricht vom 20.06.2022 zur Verfügung gestellten Informationen liegen dem Robert Koch-Institut (RKI) keine amtlichen Informationen zu Ihrer Anfrage vor. Die von Ihnen begehrte Auswertung, in der Form der Aufschlüsselung der Daten nach allen von Ihnen benannten Kriterien, liegt dem RKI nicht als amtliche Information im Sinne der §§ 1 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1 IFG vor. Der Anspruch auf Informationszugang nach dem IFG beschränkt sich nach § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG auf den Zugang zu tatsächlich vorhandenen amtlichen Informationen. Es besteht gerade kein Informationsbeschaffungsanspruch, etwa durch Auswertung von amtlichen Informationen nach bestimmten vom Antragsteller vorgegebenen Kriterien. Ihre Anfrage wurde daher mit Nachricht vom 20.06.2022 vollständig beantwortet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 11.05.2022 (Unser Zeichen: 2.13.04/0004#0197) [#248764] Sehr << Anrede >> die zw…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 11.05.2022 (Unser Zeichen: 2.13.04/0004#0197) [#248764]
Datum
3. November 2022 16:06
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> die zwischenzeitlich erfolgte Antwort des RKI verwundert mich sehr, da mir im persönlichen Gespräch mit Autorinnen der in der Anfrage genannten Publikation (Mitarbeiter*innen des RKI ) die Existenz des Datensatzes bestätigt wurde. Entsprechend kann ich die abschlägige Antwort nicht nachvollziehen und bitte sie daher darum den Sachverhalt noch einmal zu klären. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 11.05.2022 (Unser Zeichen: 2.13.04/0004#0197) [#248764] Guten Tag, meine Informationsfreihei…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 11.05.2022 (Unser Zeichen: 2.13.04/0004#0197) [#248764]
Datum
27. Januar 2023 16:08
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Statistik Reiseassoziierte COVID-19-Fälle“ vom 11.05.2022 (#248764) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 228 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
AW: Ihre Anfrage vom 11.05.2022 (Unser Zeichen: 2.13.04/0004#0197) [#248764] Sehr << Antragsteller:in >&g…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 11.05.2022 (Unser Zeichen: 2.13.04/0004#0197) [#248764]
Datum
6. Februar 2023 13:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen folgendes mit: bezüglich Ihres unten stehenden Antrags teilte das Robert Koch-Institut (RKI) mit, dass derzeit noch geprüft werde, ob noch weitere Informationen in der von Ihnen beantragten Detailtiefe vorhanden sind. Ich bitte um Verständnis und muss Sie noch um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
AW: Ihre Anfrage vom 11.05.2022 (Unser Zeichen: 2.13.04/0004#0197) [#248764] Sehr << Antragsteller:in >&g…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 11.05.2022 (Unser Zeichen: 2.13.04/0004#0197) [#248764]
Datum
14. März 2023 17:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Nachfrage hin hat das Bundesministerium für Gesundheit nochmals mit dem Robert-Koch-Institut (RKI) Kontakt aufgenommen und dort um eine entsprechende Erläuterung gebeten. Wir können Ihnen hierzu folgendes mitteilen: Dem RKI liegt keine Datenauswertung in der von Ihnen gewünschten Form vor (Statistik der reiseassoziierten COVID-19-Fälle im Zeitverlauf für die Jahre 2020 und 2021, aufgeschlüsselt nach Expositionsland, Landkreis und Datum/KW). In der von Ihnen genannten Publikation wurden die Daten nur für einen begrenzten Zeitraum im Jahr 2020 und nur auf Bundeslandebene ausgewertet. Die zugehörigen Tabellen sind bereits in der Publikation selbst enthalten und damit öffentlich zugänglich. Das Robert Koch-Institut verfügt über Rohdaten, welche jedoch gemäß Infektionsschutzgesetz als personenbezogene, einzelfallbasierte Daten vorliegen. Um Ihren Wünschen zu entsprechen, müssten diese Daten erst arbeitsaufwändig aufbereitet, ausgewertet und datenschutzrechtlich geprüft werden. Auf eine derartige Auswertung haben Sie im Rahmen eines Antrags nach dem IFG jedoch keinen Anspruch. Vor diesem Hintergrund bedauern wir, Ihnen insoweit keine weitergebenden Informationen geben zu können. Mit freundlichen Grüßen