Details zu Funkanlagenstandorten (STOB 061371, STOB 06010019, STOB 064509, STOB 23010048, STOB 064059 ) in der EMF-Datenbank

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Könnten sie mir bitte zu den Funkanlagenstandorten STOB 061371, STOB 06010019, STOB 064509, STOB 23010048, STOB 064059 jeweils die Standortbescheinigung und das Datenblatt der Funkanlage schicken?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Mai 2022
  • Frist
    14. Juni 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Könnten sie mir b…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Details zu Funkanlagenstandorten (STOB 061371, STOB 06010019, STOB 064509, STOB 23010048, STOB 064059 ) in der EMF-Datenbank [#248924]
Datum
12. Mai 2022 20:18
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Könnten sie mir bitte zu den Funkanlagenstandorten STOB 061371, STOB 06010019, STOB 064509, STOB 23010048, STOB 064059 jeweils die Standortbescheinigung und das Datenblatt der Funkanlage schicken? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248924 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248924/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage über FragdenStaat.de. Beigefügt erhalten S…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
WG: Details zu Funkanlagenstandorten (STOB 061371, STOB 06010019, STOB 064509, STOB 23010048, STOB 064059 ) in der EMF-Datenbank [#248924]
Datum
9. Juni 2022 16:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage über FragdenStaat.de. Beigefügt erhalten Sie die von Ihnen erfragte(n) Standortbescheinigung(en): - Stob-Nr. 061371 - 49152 Bad Essen, Kuhweg 25-27 - Stob-Nr. 06010019 - 49179 Ostercappeln, Mindener Weg 3 - Stob-Nr. 064509 - 49434 Neuenkirchen-Vörden, Bahnhofstraße 24 - Stob-Nr. 23010048 - 49074 Osnabrück, Seminarstraße 34 - Stob-Nr. 064059 - 49163 Bohmte, Gützkower Ring 1 Neben den Sicherheitsabständen und bescheinigten Funkanlagen können Sie deren Montagehö-hen und Hauptstrahlrichtungen der Standortbescheinigung entnehmen. Die Richtungsangabe der Hauptstrahlrichtung (HSR) entspricht den Himmelsrichtungen. Sie erfolgt im Uhrzeigersinn von 0 Grad Norden, rechtsdrehend zu 90 Grad (Osten) weiter zu 180 Grad (Süden) weiter zu 270 Grad (Westen) und endet bei 360 Grad oder 0 Grad Norden und zwar vom Standort der Sendeanten-ne(n) aus gesehen. Dem ebenfalls beiliegenden technischen Datenblatt können Sie weitere Infos entnehmen. Diese Info ist für Sie kostenfrei. Freundliche Grüße

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Bundesnetzagentur
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage über FragdenStaat.de. Beigefügt erhalten S…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
WG: Details zu Funkanlagenstandorten (STOB 061371, STOB 06010019, STOB 064509, STOB 23010048, STOB 064059 ) in der EMF-Datenbank [#248924]
Datum
13. Juni 2022 16:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage über FragdenStaat.de. Beigefügt erhalten Sie die von Ihnen erfragte(n) Standortbescheinigung(en): - Stob-Nr. 061371 - 49152 Bad Essen, Kuhweg 25-27 - Stob-Nr. 06010019 - 49179 Ostercappeln, Mindener Weg 3 - Stob-Nr. 064509 - 49434 Neuenkirchen-Vörden, Bahnhofstraße 24 - Stob-Nr. 23010048 - 49074 Osnabrück, Seminarstraße 34 - Stob-Nr. 064059 - 49163 Bohmte, Gützkower Ring 1 Neben den Sicherheitsabständen und bescheinigten Funkanlagen können Sie deren Montagehöhen und Hauptstrahlrichtungen der Standortbescheinigung entnehmen. Die Richtungsangabe der Hauptstrahlrichtung (HSR) entspricht den Himmelsrichtungen. Sie erfolgt im Uhrzeigersinn von 0 Grad Norden, rechtsdrehend zu 90 Grad (Osten) weiter zu 180 Grad (Süden) weiter zu 270 Grad (Westen) und endet bei 360 Grad oder 0 Grad Norden und zwar vom Standort der Sendeanten-ne(n) aus gesehen. Dem ebenfalls beiliegenden technischen Datenblatt können Sie weitere Infos entnehmen. Diese Info ist für Sie kostenfrei. Freundliche Grüße

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