Berechtigung des NDR zur Auslegung von Gesetzestexten

Anfrage an: NDR

Das Unternehmen NDR zieht im Landesauftrag die Beiträge zur Finanzierung des öffentlich rechtlichen Rundfunks ein.
Die gesetzlichen Vorgaben dafür sind im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag niedergelegt.
Zu Ermäßigungen findet man dort unter §4 (2) : "Der Rundfunkbeitrag nach § 2 Abs. 1 wird auf Antrag für folgende natürliche Personen auf ein Drittel ermäßig".Nach §2(3) RBStV wird dieser Betrag gesamtschuldnerisch geschuldet.
Sie teilten mir mit, dass der Rundfunkbetrag für 2 zusammenwohnende, nicht verheiratete Personen mit Ermäßigungstatbeständen der Beitrag für die Wohnung aktuell 5,83 Euro/Monat beträgt.

Der RBStV §4 spricht aber nun von einer Ermäßigung auf ein Drittel des Grundbetrages für natürliche Personen, die naturgemäß nur Einzelpersonen sein können (im Gegensatz zu juristischen Personen). Die Berechnung des Drittels Rundfunkbeitrag betrifft aber nach Ihrer Berechnung eine Personengruppe, nämlich die der Personen mit Ermäßigungstatbeständen. Die genannte Gruppe hat überhaupt keinen Personenstatus, weder natürlich noch juristisch.

Ein Problem kann nun auftreten, wenn dieser Wohngemeinschaft eine vollzahlungspflichtige Person beitritt, der daher dann wohl auch Zahlungsverpflichteter sein wird und dieser nun von jedem der ermäßigten Mitbewohnern als natürliche Personen unter Berufung auf den §2(3) und §4 (2) jeweils einen Drittel Beitrag fordert, also doppelt so viel, wie in der vorangegangenen Konstellation von 2 Bewohnern.

Frau Voß von der Verbraucherzentrale Hamburg teilte mir mit, dass die Lösung des Konflikts eine Sache der Auslegung sei.
Zitat: "ich habe noch einmal beim NDR nachgefragt, auch dort ist eindeutige und herrschende Meinung, dass für die Wohnung ein Drittelbeitrag gezahlt wird, und dies auf alle Bewohner*innen, die die Voraussetzungen der Ermäßigung erfüllen, nur einmal berechnet wird, wenn sie dort allein wohnen."

Meiner Ansicht nach sind zu "Meinungen" mit Rechtswirkung oder rechtskräftigen Gesetzesinterpretationen nur Richter oder Gerichte befugt.

Ist der NDR befugt, Gesetzestexte auszulegen? Wenn ja:
Was oder welches Gesetz befugt den NDR als einen öffentlich rechtlichen Auftragnehmer diesbezügliche Gesetzestexte zu interpretieren?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. Oktober 2017
  • Frist
    14. November 2017
  • 2 Follower:innen
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An NDR Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Berechtigung des NDR zur Auslegung von Gesetzestexten [#24894]
Datum
12. Oktober 2017 12:25
An
NDR
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Das Unternehmen NDR zieht im Landesauftrag die Beiträge zur Finanzierung des öffentlich rechtlichen Rundfunks ein. Die gesetzlichen Vorgaben dafür sind im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag niedergelegt. Zu Ermäßigungen findet man dort unter §4 (2) : "Der Rundfunkbeitrag nach § 2 Abs. 1 wird auf Antrag für folgende natürliche Personen auf ein Drittel ermäßig".Nach §2(3) RBStV wird dieser Betrag gesamtschuldnerisch geschuldet. Sie teilten mir mit, dass der Rundfunkbetrag für 2 zusammenwohnende, nicht verheiratete Personen mit Ermäßigungstatbeständen der Beitrag für die Wohnung aktuell 5,83 Euro/Monat beträgt. Der RBStV §4 spricht aber nun von einer Ermäßigung auf ein Drittel des Grundbetrages für natürliche Personen, die naturgemäß nur Einzelpersonen sein können (im Gegensatz zu juristischen Personen). Die Berechnung des Drittels Rundfunkbeitrag betrifft aber nach Ihrer Berechnung eine Personengruppe, nämlich die der Personen mit Ermäßigungstatbeständen. Die genannte Gruppe hat überhaupt keinen Personenstatus, weder natürlich noch juristisch. Ein Problem kann nun auftreten, wenn dieser Wohngemeinschaft eine vollzahlungspflichtige Person beitritt, der daher dann wohl auch Zahlungsverpflichteter sein wird und dieser nun von jedem der ermäßigten Mitbewohnern als natürliche Personen unter Berufung auf den §2(3) und §4 (2) jeweils einen Drittel Beitrag fordert, also doppelt so viel, wie in der vorangegangenen Konstellation von 2 Bewohnern. Frau Voß von der Verbraucherzentrale Hamburg teilte mir mit, dass die Lösung des Konflikts eine Sache der Auslegung sei. Zitat: "ich habe noch einmal beim NDR nachgefragt, auch dort ist eindeutige und herrschende Meinung, dass für die Wohnung ein Drittelbeitrag gezahlt wird, und dies auf alle Bewohner*innen, die die Voraussetzungen der Ermäßigung erfüllen, nur einmal berechnet wird, wenn sie dort allein wohnen." Meiner Ansicht nach sind zu "Meinungen" mit Rechtswirkung oder rechtskräftigen Gesetzesinterpretationen nur Richter oder Gerichte befugt. Ist der NDR befugt, Gesetzestexte auszulegen? Wenn ja: Was oder welches Gesetz befugt den NDR als einen öffentlich rechtlichen Auftragnehmer diesbezügliche Gesetzestexte zu interpretieren?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Berechtigung des NDR zur Auslegung von Gesetze…
An NDR Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: Berechtigung des NDR zur Auslegung von Gesetzestexten [#24894]
Datum
14. November 2017 01:30
An
NDR
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Berechtigung des NDR zur Auslegung von Gesetzestexten“ vom 12.10.2017 (#24894) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 24894 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Berechtigung des NDR zur Auslegung von Gesetzestexten“ [#24894]
Datum
16. Dezember 2017 03:46
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/24894 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht nicht beantwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 24894 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Pinz, wir haben Ihre Eingabe erhalten. Sie fragen danach, auf welcher Grundlage der NDR Gesetz…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Berechtigung des NDR zur Auslegung von Gesetzestexten“ [#24894] (D3/2017/88-IFG)
Datum
22. Dezember 2017 15:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Pinz, wir haben Ihre Eingabe erhalten. Sie fragen danach, auf welcher Grundlage der NDR Gesetze auslegen darf. Der NDR hat hierauf nicht geantwortet. In einem Rechtsstaat ist das Gesetz der zentrale Dreh- und Angelpunkt jeden Handelns. Gesetze werden von Parlamenten erlassen, von der vollziehenden Gewalt angewendet und die Gerichte wachen über die Einhaltung der Gesetze. Jedes staatliche Handeln ist an das Gesetz gebunden und dem Gesetz unterworfen. Gesetze sind die Werkzeuge zur Steuerung staatlichen Handelns. Die Verwaltung darf grundsätzlich nur auf Grundlage eines Gesetzes tätig werden und kein Handeln darf gegen ein Gesetz verstoßen. Dies erfordert zwangsläufig und denknotwendig eine Interpretation von Gesetzen durch die ausführende Gewalt, da sie ansonsten schlicht nicht wüsste, was sie machen soll und was sie nicht machen darf. RichterInnen entscheiden abschließend darüber, ob das Handeln rechtmäßig war. Sie sind aber nicht die einzigen, die ein Gesetz auslegen dürfen. Ansonsten müsste die Verwaltung vor jedem Handeln ein Gericht anrufen und um eine Auslegung bitten. Dies ist aber weder vorgesehen, noch möglich. Ihre Antwort betrifft daher eine Selbstverständlichkeit und lässt sich durch Grundlagenkenntnisse unseres Staatsaufbaus beantworten. Dass der NDR hierauf nicht antwortet, ist kein Versäumnis des NDR. Ihre Eingabe wird hier geschlossen. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich kann Ihre Aussage so nicht stehen lassen und öffne die von Ihnen geschlossene A…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Berechtigung des NDR zur Auslegung von Gesetzestexten“ [#24894] (D3/2017/88-IFG) [#24894]
Datum
13. Januar 2018 11:06
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich kann Ihre Aussage so nicht stehen lassen und öffne die von Ihnen geschlossene Anfrage wieder. Sie schrieben: (Zitat):"Dies erfordert zwangsläufig und denknotwendig eine Interpretation von Gesetzen durch die ausführende Gewalt, da sie ansonsten schlicht nicht wüsste, was sie machen soll und was sie nicht machen darf. " Inwiefern gehört der NDR zur "ausführenden Gewalt"? Der NDR ist ein Unternehmen, das im öffentlich rechtlichen AUFTRAG handelt. Es ist in dieser Position der Interpretation von Gesetzen weder Behörde noch Gerichten gleichgestellt. Interpretationsspielraum wird dem NDR daher nur - untergeordnet zu den Gesetzen zum Rundfunkbeitrag - über Satzungen gegeben. Bitte überprüfen Sie ihre Aussage noch einmal. Hier könnte es sich um ein fatales Missverständnis Ihrerseits handeln. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 24894 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Pinz, der NDR ist kein "Unternehmen", sondern eine Anstalt öffentlichen Rechts. Weit…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Berechtigung des NDR zur Auslegung von Gesetzestexten“ [#24894] (D3/2017/88-IFG) [#24894]
Datum
15. Januar 2018 13:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Pinz, der NDR ist kein "Unternehmen", sondern eine Anstalt öffentlichen Rechts. Weitere Informationen zu Rechtsformen, Gewaltenteilung, mittelbarer Staatsverwaltung können Sie einschlägigen Fachveröffentlichungen entnehmen. Auf diese Fragen kommt es jedoch auch nicht an. Wie bereits dargelegt, enthält der NDR-Staatsvertrag keine entsprechende Regelung, die zu einer Auskunft Ihnen gegenüber verpflichten würde. Der NDR muss also auch Ihre Fragen dazu, ob er berechtigt ist, Gesetze auszulegen oder nicht, nicht beantworten. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass sich der NDR selber als Unternehmen tituliert…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Berechtigung des NDR zur Auslegung von Gesetzestexten“ [#24894] (D3/2017/88-IFG) [#24894]
Datum
15. Januar 2018 16:09
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass sich der NDR selber als Unternehmen tituliert: https://www.ndr.de/der_ndr/unternehmen/index.html Wie kommen Sie darauf, dass der NDR kein Unternehmen ist? Es ist ein Unternehmen im öffentlich rechtlichen Auftrag, wie alle anderen Landesrundfunkanstalten auch. Ich bitte hier um Richtigstellung! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 24894 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Berechtigung des NDR zur Auslegung von Gesetze…
An NDR Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Erinnerung: Vermittlung bei Anfrage „Berechtigung des NDR zur Auslegung von Gesetzestexten“ [#24894] (D3/2017/88-IFG) [#24894]
Datum
17. Februar 2018 01:24
An
NDR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Berechtigung des NDR zur Auslegung von Gesetzestexten“ vom 12.10.2017 (#24894) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 96 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 24894 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz www.gez-boykott.de << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Berechtigung des NDR zur Auslegung von Gesetze…
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Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Erinnerung: Vermittlung bei Anfrage „Berechtigung des NDR zur Auslegung von Gesetzestexten“ [#24894] (D3/2017/88-IFG) [#24894]
Datum
27. März 2018 03:15
An
NDR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Berechtigung des NDR zur Auslegung von Gesetzestexten“ vom 12.10.2017 (#24894) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 134 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 24894 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz www.gez-boykott.de << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Berechtigung des NDR zur Auslegung von Gesetze…
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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Weitere Erinnerung: „Berechtigung des NDR zur Auslegung von Gesetzestexten“ [#24894] (D3/2017/88-IFG) [#24894]
Datum
24. April 2018 12:01
An
NDR
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Berechtigung des NDR zur Auslegung von Gesetzestexten“ vom 12.10.2017 (#24894) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 162 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 24894 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz www.gez-boykott.de << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Berechtigung des NDR zur Auslegung von Gesetze…
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Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Weitere Erinnerung: „Berechtigung des NDR zur Auslegung von Gesetzestexten“ [#24894] (D3/2017/88-IFG) [#24894]
Datum
5. Juli 2018 23:34
An
NDR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Berechtigung des NDR zur Auslegung von Gesetzestexten“ vom 12.10.2017 (#24894) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 234 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 24894 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz www.gez-boykott.de << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Berechtigung des NDR zur Auslegung von Gesetze…
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Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Weitere Erinnerung: „Berechtigung des NDR zur Auslegung von Gesetzestexten“ [#24894] (D3/2017/88-IFG) [#24894]
Datum
26. August 2018 23:56
An
NDR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Berechtigung des NDR zur Auslegung von Gesetzestexten“ vom 12.10.2017 (#24894) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 286 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 24894 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz www.gez-boykott.de << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Berechtigung des NDR zur Auslegung von Gesetze…
An NDR Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Weitere Erinnerung: „Berechtigung des NDR zur Auslegung von Gesetzestexten“ [#24894] (D3/2017/88-IFG) [#24894]
Datum
23. Februar 2019 08:10
An
NDR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Berechtigung des NDR zur Auslegung von Gesetzestexten“ vom 12.10.2017 (#24894) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 467 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 24894 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz www.gez-boykott.de << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Berechtigung des NDR zur Auslegung von G…
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Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Weitere Erinnerung: „Berechtigung des NDR zur Auslegung von Gesetzestexten“ [#24894] (D3/2017/88-IFG) [#24894]
Datum
3. November 2019 21:39
An
NDR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Berechtigung des NDR zur Auslegung von Gesetzestexten“ vom 12.10.2017 (#24894) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 720 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 24894 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/24894 Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Berechtigung des NDR zur Auslegung von G…
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Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Weitere Erinnerung: „Berechtigung des NDR zur Auslegung von Gesetzestexten“ [#24894] (D3/2017/88-IFG) [#24894]
Datum
2. Mai 2020 11:32
An
NDR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Berechtigung des NDR zur Auslegung von Gesetzestexten“ vom 12.10.2017 (#24894) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 901 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 24894 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/24894 Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>