Kontakt zwischen dem BMWK/BMWi/BMU und BASF SE zu Klimapolitik

- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern der BASF SE in Bezug auf das deutsche Klimaschutzgesetz, sowie dessen Änderungen und zugehörige Verordnungen, seit dem Jahr 2021 in Ihrem Haus, sowie dem BMUV, als das Gesetz noch in dessen Zuständigkeit lag.

- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern der BASF SE in Bezug auf das deutsche Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), sowie dessen Änderungen und zugehörige Verordnungen, seit dem Jahr 2021 in Ihrem Haus, sowie dem BMUV, als das Gesetz noch in dessen Zuständigkeit lag.

- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern der BASF SE in Bezug auf den Entwurf eines Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor, sowie dessen Änderungen und zugehörige Verordnungen, in Ihrem Haus.

- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern der BASF SE in Bezug auf das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz, sowie dessen Novellen, Änderungen und zugehörige Verordnungen, seit dem Jahr 2021 in Ihrem Haus.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    13. Mai 2022
  • Frist
    15. Juni 2022
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche Dokum…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontakt zwischen dem BMWK/BMWi/BMU und BASF SE zu Klimapolitik [#248948]
Datum
13. Mai 2022 13:11
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern der BASF SE in Bezug auf das deutsche Klimaschutzgesetz, sowie dessen Änderungen und zugehörige Verordnungen, seit dem Jahr 2021 in Ihrem Haus, sowie dem BMUV, als das Gesetz noch in dessen Zuständigkeit lag. - sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern der BASF SE in Bezug auf das deutsche Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), sowie dessen Änderungen und zugehörige Verordnungen, seit dem Jahr 2021 in Ihrem Haus, sowie dem BMUV, als das Gesetz noch in dessen Zuständigkeit lag. - sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern der BASF SE in Bezug auf den Entwurf eines Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor, sowie dessen Änderungen und zugehörige Verordnungen, in Ihrem Haus. - sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern der BASF SE in Bezug auf das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz, sowie dessen Novellen, Änderungen und zugehörige Verordnungen, seit dem Jahr 2021 in Ihrem Haus. Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248948 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248948/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Eingangsbestätigung IFG Anträge Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer Anträge a…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Eingangsbestätigung IFG Anträge
Datum
3. Juni 2022 14:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer Anträge auf Informationszugang nach IFG/UIG vom 13. Mai 2022 im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Für die Bearbeitung der Anträge sind die Referate AG KB 2 - "Klimaschutzgesetz, Emissionshandel" und III B 1 - "Erneuerbare Energien-Gesetz" zuständig. Die voraussichtliche Bearbeitungszeit beträgt einen Monat. Aufgrund aktuell hoher Arbeitsbelastung und interner Abstimmungsprozesse kommt es jedoch möglicherweise zu einer Verzögerung der Beantwortung Ihres Antrags. Dies bitten wir zu entschuldigen. Ich danke Ihnen für Ihren Antrag. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Ihre IFG-Anträge vom 13. Mai Sehr << Antragsteller:in >> mit Anträgen vom 13. Mai 2022 begehren Sie Z…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihre IFG-Anträge vom 13. Mai
Datum
14. Juni 2022 18:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit Anträgen vom 13. Mai 2022 begehren Sie Zugang zu amtlichen Informationen über Treffen mit der BASF SE und dem Verband der Chemischen Industrie e.V. in Bezug auf das Klimaschutzgesetz, das Brennstoffemissionshandelsgesetz, das Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor sowie das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Ich weise darauf hin, dass Ihr Antrag bereits aufgrund des mit der Recherche nach etwaig vorhandenen Informationen verbundenen Aufwands voraussichtlich nicht im Rahmen einer einfachen Auskunft bearbeitet werden kann. Vielmehr werden voraussichtlich Gebühren entstehen, deren genaue Höhe zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nicht genauer beziffert werden kann. Die UIG-Gebührenverordnung sieht einen Gebührenrahmen bis zu 500 Euro vor. Ich bitte deshalb um Mitteilung, ob Sie auch bei einer Gebührenpflicht an Ihrem Antrag festhalten. Die Bearbeitung Ihres Antrags wird in der Zwischenzeit ausgesetzt. Sofern Sie bei Gebührenpflicht nicht an ihrem Antrag festhalten, ist keine Mitteilung erforderlich. Der Antrag wird von unserer Seite dann als erledigt betrachtet. Nach erster Durchsicht Ihres Antrages handelt es sich bei den begehrten Informationen auch um solche, die möglicherweise Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten. Das IFG und das UIG sehen die Durchführung von Drittbeteiligungsverfahren vor, sofern diese Daten offengelegt werden sollen (§ 8 IFG / § 9 UIG). Der Verwaltungsaufwand und folglich die Gebühren reduzieren sich voraussichtlich, wenn Sie auch mit der Schwärzung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse einverstanden sind. Bitte teilen Sie daher mit, ob Sie mit der Schwärzung sämtlicher Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse einverstanden sind oder ob Sie die Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens wünschen. Zudem muss ein Antrag begründet werden, der Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse betrifft. Ich bitte Sie daher, die Begründung nachzuholen und Ihr Informationsinteresse darzulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag ohne Begründung bereits deswegen in der Sache keinen Erfolg haben kann, da weder die Behörde noch der betroffene Dritte die Interessen des Antragstellers im Rahmen der Abwägung berücksichtigen können. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Bescheide IFG Anträge 13.05.2022 Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang finden Sie zwei Bescheide zu I…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Bescheide IFG Anträge 13.05.2022
Datum
16. Juni 2022 09:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang finden Sie zwei Bescheide zu Ihren Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 13.05.2022. Ich danke Ihnen für Ihre Anträge. Mit freundlichen Grüßen