Auflistung von Vollstreckungsersuchen

Übersicht der Vollstreckungsersuchen des ARD ZDF Beitragsservice mit Auflistung der Vollstreckungsersuchen. Bitte übersenden Sie die Auflistung ohne Angabe der persönlichen Daten der Beitragsschulder.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. Oktober 2017
  • Frist
    12. November 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Übersicht der …
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auflistung von Vollstreckungsersuchen [#24902]
Datum
13. Oktober 2017 17:14
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Übersicht der Vollstreckungsersuchen des ARD ZDF Beitragsservice mit Auflistung der Vollstreckungsersuchen. Bitte übersenden Sie die Auflistung ohne Angabe der persönlichen Daten der Beitragsschulder.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E<< Adresse entfernt >>Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E<< Adresse entfernt >>Mail<< Adresse entfernt >>Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >> Rechtshinweis: Diese E<< Adresse entfernt >>Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet<< Adresse entfernt >>Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer<< Adresse entfernt >>behoerden/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Stuttgart
Sehr geehrtAntragsteller/in um Ihre Anfrage bearbeiten zu können, darf ich Sie bitten, eine zustellfähige Anschri…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Auflistung von Vollstreckungsersuchen [#24902]
Datum
19. Oktober 2017 08:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in um Ihre Anfrage bearbeiten zu können, darf ich Sie bitten, eine zustellfähige Anschrift (Postadresse) mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, die Antwort auf meine Anfrage auf Zusendung der Vollstreckungsersuchen kann kosten…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auflistung von Vollstreckungsersuchen [#24902]
Datum
20. Oktober 2017 17:14
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, die Antwort auf meine Anfrage auf Zusendung der Vollstreckungsersuchen kann kostenfrei elektronisch geprüft werden. Daher bitte ich um elektronische Kontaktaufnahme. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24902 Antwort an: <<E<< Adresse entfernt >>Mail<< Adresse entfernt >>Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >> Rechtshinweis: Diese E<< Adresse entfernt >>Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet<< Adresse entfernt >>Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer<< Adresse entfernt >>behoerden/
Landeshauptstadt Stuttgart
Sehr geehrtAntragsteller/in leider ist mir ein Verifizierung Ihrer Person auf dem von Ihnen genannten Weg nicht m…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Antwort: AW: Auflistung von Vollstreckungsersuchen [#24902]
Datum
24. Oktober 2017 14:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in leider ist mir ein Verifizierung Ihrer Person auf dem von Ihnen genannten Weg nicht möglich. Sofern Sie daher keine postfähige Anschrift mitteilen, ist eine Beantwortung Ihrer Anfrage leider nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Auflistung von Vollstreckungsersuchen“ [#24902]
Datum
24. Oktober 2017 14:27
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden<< Adresse entfernt >>Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/24902 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich keine Auskunft erhalte. Da ich jedoch postalisch derzeit nicht erreichbar bin, möchte man meine Anfrage nicht beantworten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E<< Adresse entfernt >>Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24902 Antwort an: <<E<< Adresse entfernt >>Mail<< Adresse entfernt >>Adresse>> << Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >> Rechtshinweis: Diese E<< Adresse entfernt >>Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet<< Adresse entfernt >>Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer<< Adresse entfernt >>behoerden/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Auflistung von Vollstreckungsersuchen“ [#24902]
Datum
13. November 2017 10:33
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden<< Adresse entfernt >>Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/24902 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich keine Auskunft erhalte. Da ich jedoch postalisch derzeit nicht erreichbar bin, möchte man meine Anfrage nicht beantworten. Die Vermittlungsanfrage habe ich bereits am 24.10.2017 14:27 gestellt. Leider erhielt ich von Ihnen keine Rückmeldung. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E<< Adresse entfernt >>Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24902 Antwort an: <<E<< Adresse entfernt >>Mail<< Adresse entfernt >>Adresse>> << Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >> Rechtshinweis: Diese E<< Adresse entfernt >>Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet<< Adresse entfernt >>Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer<< Adresse entfernt >>behoerden/
Landeshauptstadt Stuttgart
Landesinformationsfreiheitsgesetz Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E<< Adresse entfernt &…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Landesinformationsfreiheitsgesetz
Datum
20. November 2017 15:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E<< Adresse entfernt >>Mail vom 24. Oktober 2017. In der Anlage senden wir Ihnen unsere Antwort. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Landesinformationsfreiheitsgesetz [#24902] Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte nochmal an Ihr Schreiben…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Landesinformationsfreiheitsgesetz [#24902]
Datum
24. Februar 2018 17:28
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte nochmal an Ihr Schreiben vom 20.11.2017 erinnern, wo Sie die Stadt Stuttgart gebeten haben, mein Anliegen nochmals zu prüfen. Leider ist bis dato keinerlei Rückmeldung hier eingegangen. Ich bitte um zeitnahe Überprüfung. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24902 Antwort an: <<E<< Adresse entfernt >>Mail<< Adresse entfernt >>Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >> Rechtshinweis: Diese E<< Adresse entfernt >>Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet<< Adresse entfernt >>Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer<< Adresse entfernt >>behoerden/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Automatische Antwort: Landesinformationsfreiheitsgesetz [#24902] Der Eingang Ihrer E<< Adresse entfernt >…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Landesinformationsfreiheitsgesetz [#24902]
Datum
24. Februar 2018 17:28
Status
Der Eingang Ihrer E<< Adresse entfernt >>Mail wird hiermit best?tigt. Mit freundlichen Gr??en Im Auftrag
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
AW: Landesinformationsfreiheitsgesetz [#24902] Sehr geehrt<< Anrede >> bezugnehmend auf mein Auskunft…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Landesinformationsfreiheitsgesetz [#24902]
Datum
8. März 2018 10:51
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> bezugnehmend auf mein Auskunftsersuchen vom 13.10.2017 möchte ich Sie darüber informieren, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden<< Adresse entfernt >>Württemberg mir mitteilte, dass ein Auskunftsersuchen meinerseits auch ohne Nennung einer zustellfähigen Anschrift möglich sei. Das Schreiben des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden<< Adresse entfernt >>Württemberg müsste Ihnen vorlegen. Ich bitte Sie daher, um Prüfung der Rechts<< Adresse entfernt >> und Sachlage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24902 Antwort an: <<E<< Adresse entfernt >>Mail<< Adresse entfernt >>Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >> Rechtshinweis: Diese E<< Adresse entfernt >>Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet<< Adresse entfernt >>Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer<< Adresse entfernt >>behoerden/

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Landeshauptstadt Stuttgart
Stgt 14.03.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre Anfrage wird mitgeteilt, dass bei der Stadt Stuttgart keine…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Antwort: <N> Auflistung von Vollstreckungsersuchen [#24902]
Datum
14. März 2018 07:24
Status
Stgt 14.03.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre Anfrage wird mitgeteilt, dass bei der Stadt Stuttgart keine Vollstreckungsersuchen des ARD ZDF Beitragsservice vorliegen. Mit freundlichen Grüßen