Ausgaben Energie- und Klimafond 2022 & 2021

- Eine Übersicht der SOLL-Ausgaben sowie der zur erteilenden SOLL-Verpflichtungsermächtigungen der einzelnen Projekte im EKF-Fond der Jahre 2021 und 2022

- Eine Übersicht der IST-Ausgaben sowie der erteilten IST-Verpflichtungsermächtigungen der einzelnen Projekte im EKF-Fond des Jahres 2021

- Sofern vorhanden Angaben zu den IST-Ausgaben der einzelnen Projekte im EKF-Fond im laufenden Jahr

Angesichts der aktuellen, belastenden Situation gehe ich davon aus, dass die in dem 10. „EKF-Bericht“ prognostizierten Schätzungen überholt sind. Mich interessiert daher, welche tatsächlichen Belastungen aus den gestiegenen Energiepreisen sowie dem sonstigen wirtschaftlichen Umfeld entstanden sind.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. Mai 2022
  • Frist
    18. Juni 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Eine Übersicht …
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausgaben Energie- und Klimafond 2022 & 2021 [#249048]
Datum
14. Mai 2022 20:10
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Eine Übersicht der SOLL-Ausgaben sowie der zur erteilenden SOLL-Verpflichtungsermächtigungen der einzelnen Projekte im EKF-Fond der Jahre 2021 und 2022 - Eine Übersicht der IST-Ausgaben sowie der erteilten IST-Verpflichtungsermächtigungen der einzelnen Projekte im EKF-Fond des Jahres 2021 - Sofern vorhanden Angaben zu den IST-Ausgaben der einzelnen Projekte im EKF-Fond im laufenden Jahr Angesichts der aktuellen, belastenden Situation gehe ich davon aus, dass die in dem 10. „EKF-Bericht“ prognostizierten Schätzungen überholt sind. Mich interessiert daher, welche tatsächlichen Belastungen aus den gestiegenen Energiepreisen sowie dem sonstigen wirtschaftlichen Umfeld entstanden sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 249048 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249048/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Zugang zu Informationen nach …
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
220523 Ausgaben Energie- und Klimafond 2022 & 2021 [#249048]
Datum
23. Mai 2022 14:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Zugang zu Informationen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) vom 14. Mai 2022 im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Die von Ihnen begehrten Informationen liegen im BMWK nicht vollumfänglich vor. Für den Energie- und Klimafonds ist das Bundesministerium der Finanzen insgesamt fiskalisch zuständig. Wir verweisen insofern gem. § 4 Abs. 3 Satz 2 UIG auf unsere dortigen Kolleg*innen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen